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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wanderer vs. Almen vs. Kühe vs. Hund

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  • Wanderer vs. Almen vs. Kühe vs. Hund

    https://orf.at/stories/3112485/
    https://tirol.orf.at/news/stories/2965971/

    Manche Urteile kann man nicht nachvollziehen. Wer mit Hund auf beweideten Almen unterwegs ist, darf sich nicht wundern, wenn Kühe Mutterinstinkt zeigen und aggressiv werden.
    Aber es ist viel leichter, den Bauern dafür verantwortlich zu machen, dass jemand ein paar grundsätzliche Verhaltensregeln missachtet hat - so tragisch der Todesfall auch sein mag. Ich umgehe Kuhweiden auch ohne Hund so weit wie möglich, erst Recht bei Mutterkühen und jungen Kälbern in der Nähe. Und natürlich freue ich mich, wenn (markierte) Wanderwege so angelegt worden sind, dass man Weiden nicht durchqueren muss, bzw. ein weidenfreier Durchgang gemacht wurde, links und rechts der Drahtzaun. Aber das erwarte ich nicht überall.

    Die Signalwirkung ist tatsächlich fatal. Jeder darf mit seinem Hund überall durchspazieren, der Mensch (bzw. Hund) muss vor dem Almtier geschützt werden.
    Das hätte tatsächlich zur Folge, dass etliche Wanderrouten einfach gesperrt würden, nur weil eine Minderheit nicht weiß, wie man sich mit Hund richtig auf einer Weide verhält!

    Gruß,Felix
    http://www.wetteran.de

  • #2
    www.reichensteiner.at

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    • #3
      Ganz so einfach ist es nicht, wie aus der Pressemitteilung zum Urteil hervorgeht. Demnach ist der Frau nur ein vernachlässigbares Fehlverhalten anzulasten. Daneben beinhaltet das Urteil explizit keine allgemeine Vorgabe, jede Wiese mit Mutterkühen einzuzäunen. Im im konkreten Fall sei es aber durchaus zumutbar und geboten gewesen, zumindest zur betreffenden Straße einen Zaun aufzustellen. Auf den outdoorseiten gibt es auch gerade eine Diskussion zum Thema.
      Zuletzt geändert von TeilzeitAbenteurer; 22.02.2019, 16:29.

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      • #4
        Prinzipiell sehe ich auch nicht ganz ein, warum ich auf einem markierten Wanderweg mit meinem Hund an der Leine nicht gefahrlos gehen kann. Wir wollen doch festhalten, dass die Situation erst durch die Mutterkuhhaltung auf den Weiden so verschärft wurde. Kühen ohne Kälber an ihrer Seite war mein Hund früher immer vollkommen egal. Das heißt für mich schon, dass die Gefährlichkeit der jetzigen Situation primär nicht durch den ordnungsgemäß geführten Hund, sondern durch die geänderten Haltebedingungen der Kühe hervorgerufen wird. Ich glaube also, dass die Bauern als Halter der Kühe sehr wohl in die Pflicht zu nehmen sind, um schwere Verletzungen oder gar Todesfälle bei Wanderern mit Hund zu vermeiden.
        Wohlgemerkt, ich rede von markierten Wegen. Wenn ich querfeldein über die Almwiesen gehe, also quasi weglos, trifft mich als Hundehalter sicher eine Eigenverantwortung, die höher einzustufen ist.
        Halt meine Meinung, Michl Fasan
        Zu seiner Milbe sagt der Milber:
        "Geh bitte, schenk mir einen Zahn aus Silber.
        Damit ich, wenn im Haargewurl
        ich beißen möchte, hab kan Gsturl!"

        Kommentar


        • #5
          Zitat von michi57 Beitrag anzeigen
          Prinzipiell sehe ich auch nicht ganz ein, warum ich auf einem markierten Wanderweg mit meinem Hund an der Leine nicht gefahrlos gehen kann. Wir wollen doch festhalten, dass die Situation erst durch die Mutterkuhhaltung auf den Weiden so verschärft wurde. Kühen ohne Kälber an ihrer Seite war mein Hund früher immer vollkommen egal. Das heißt für mich schon, dass die Gefährlichkeit der jetzigen Situation primär nicht durch den ordnungsgemäß geführten Hund, sondern durch die geänderten Haltebedingungen der Kühe hervorgerufen wird. Ich glaube also, dass die Bauern als Halter der Kühe sehr wohl in die Pflicht zu nehmen sind, um schwere Verletzungen oder gar Todesfälle bei Wanderern mit Hund zu vermeiden.
          Wohlgemerkt, ich rede von markierten Wegen. Wenn ich querfeldein über die Almwiesen gehe, also quasi weglos, trifft mich als Hundehalter sicher eine Eigenverantwortung, die höher einzustufen ist.
          Halt meine Meinung, Michl Fasan
          Bei uns ist es seit den frühen 80igern (oder länger) eine durchaus verbreiitete Praixs. Von daher würde ich nicht von "geänderten Haltebedinungen" sprechen. Nach aktuellen Stand wird es auf Betretungsverbote hinauslaufen, den Aufwand für eine Absperrung für Hunde wird sich keiner antun.

          Kommentar


          • #6
            Ehrlich gesagt, ich war auch entsetzt als ich von dem Urteilsspruch gelesen habe.
            Gibt es keine Eigenverantwortung mehr?
            Wenn man mit einem Hund die Kühe provoziert, bin ich mir nicht sicher ob da ein Zaun überhaupt schützen kann.
            Bei solchen Urteilen darf man sich dann nicht wundern, wenn überall abgesperrt und verboten wird.

            Kommentar


            • #7
              erstens bin ich ein Verfechter von "eigenverantwortlichen Handeln" und somit auch der Verantwortung für eigene Fehler und zweitens hab ich auch starke Vorbehalte gegen industrielle Landwirtschaft, sprich: mir ist so eine Mutterkuhhaltung schon sympathischer (bin selber ein Bauernbua)

              Es liegt jetzt wohl am Gesetzgeber, die Haftungsregelungen anzupassen
              Kaklakariada

              Kommentar


              • #8
                Zitat von michi57 Beitrag anzeigen
                Prinzipiell sehe ich auch nicht ganz ein, warum ich auf einem markierten Wanderweg mit meinem Hund an der Leine nicht gefahrlos gehen kann. Wir wollen doch festhalten, dass die Situation erst durch die Mutterkuhhaltung auf den Weiden so verschärft wurde. Kühen ohne Kälber an ihrer Seite war mein Hund früher immer vollkommen egal. Das heißt für mich schon, dass die Gefährlichkeit der jetzigen Situation primär nicht durch den ordnungsgemäß geführten Hund, sondern durch die geänderten Haltebedingungen der Kühe hervorgerufen wird. Ich glaube also, dass die Bauern als Halter der Kühe sehr wohl in die Pflicht zu nehmen sind, um schwere Verletzungen oder gar Todesfälle bei Wanderern mit Hund zu vermeiden.
                Wohlgemerkt, ich rede von markierten Wegen. Wenn ich querfeldein über die Almwiesen gehe, also quasi weglos, trifft mich als Hundehalter sicher eine Eigenverantwortung, die höher einzustufen ist.
                Halt meine Meinung, Michl Fasan
                Meine Meinung dazu ist, dass es ausreichen müsste, wenn das vom Bauern klar beschildert ist, dass auf der Weide Mutterkuhhaltung ist und welche erhöhten Risken beim Mitführen eines Hundes bestehen (für die jenigen, die Kühe nur aus der Fernsehwerbung kennen). Finde das überzogen, wenn man dem Bauern da die Nutzung seiner Alm einschränkt oder ihn dazu verpflichtet, Zäune zum Schutz der Wanderer mit Hund aufzustellen. Mutterkuhhaltung ist meines Erachtens artgerechte Tierhaltung, diese sollte man nicht erschweren, nur weil man den Wanderern die Eigenverantwortung nicht zumuten will. Der Regulierungswahn, der dieser Vollkaskomentalität geschuldet ist, ist ohnehin schon arg genug.
                Einerseits fordern wir Wegefreiheit für Mountainbiker und dann provozieren wir auch noch den Unmut der Weidetierhalter. Also ich würde mich schön ärgern über die Leute, die auf meiner Alm herummarschiern wollen und für die ich Zäune aufstellen muss, wo es bisher keine gebraucht hat.

                LG Hans

                Nach uns die Sintflut.

                Kommentar


                • #9
                  Das Problem wird sich über kurz oder lang erledigen.
                  Angesichts der Strafhöhe (einige 100tausend) wird wahrscheinlich kein Bauer mehr bereit sein seine Tiere auf die Alm zu treiben.
                  Darum werden auch über kurz oder lang die Almen zuwachsen und keinen Reiz mehr ausüben um dort noch zu wandern,
                  auch diverse Almwirtschaften mit Gastbewirtungen werden der Vergangenheit angehören. Man braucht nur mit der Hohen Tatra vergleichen.
                  Aber auch die Jägerschaft wird nicht begeistert sein, denn gerade die im Sommer abgeweideten Almen sind für das Wild Grund für ihr Dasein.
                  Wenn die weg sind, wird auch dort kein Wild (Rehe u. Hirsche) mehr dort sein.
                  Zuletzt geändert von HansS; 24.02.2019, 09:06.

                  Kommentar


                  • #10
                    PRESSEMITTEILUNG
                    Das Landesgericht Innsbruck hat der Klage der Hinterbliebenen der bei einer KuhAttacke im Pinnistal am 28.7.2014 verstorbenen Frau mit Urteil vom 20.02.2019 weitgehend stattgegeben und den beklagten Landwirt zur Zahlung von EUR 132.832,63 und einer monatlichen Rente von EUR 1.212,50 an den Ehegatten und von EUR 47.500,-- und einer monatlichen Rente von EUR 352,50 an den Sohn jeweils ab 1.2.2019 verpflichtet; darüber hinaus wurde die Haftung für künftige Folgen aus dem Unfall festgestellt.
                    Nach Einvernahme von 32 Zeugen und der Parteien, Durchführung eines Augenscheins und Einholung von 2 Sachverständigengutachten gelangte das Gericht zusammengefasst zu folgenden Feststellungen und Erwägungen:
                    1. Der Unfall mit der Mutterkuhherde des Beklagten ereignete sich auf einer öffentlichen Straße an einer Stelle im Weidegebiet, welche sowohl von Wanderern, Kindern, Radfahrern und auch Fahrzeugen stark frequentiert wird; dort führen viele Wanderwege zusammen; der Pinnisweg ist der breiteste und am meisten benützte Weg aus dem Tal. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Gastwirtschaft mit mehr als 220 Sitzplätzen, welche im Sommer regelmäßig sehr gut besucht ist. Auch die Mutterkuhherde hielt sich vornehmlich in diesem Gebiet auf, da sie einerseits täglich Zusatzfutter in dem neben der Gastwirtschaft gelegenen Stall erhielt und andererseits das unmittelbare Gebiet um die Gastwirtschaft und die Almgebäude aus weitgehend flacher Wiese besteht. Durch das somit zwangsläufig häufige Aufeinandertreffen von Wanderern (mit und ohne Hunden) ist die Wahrscheinlichkeit von Reizungen der Herde hoch, was letztendlich auch zu einer erhöhten Aggressivität der Herde führte. Für Wegbenützer war dabei jeweils nicht erkennbar, ob die Herde allenfalls durch vorangegangene Kontakte bereits in Aufregung versetzt worden war und deshalb besondere Gefahr drohte.
                    LANDESGERICHT INNSBRUCK MEDIENSTELLE
                    1 Jv 924-24/19x Maximilianstraße 4 6020 Innsbruck Tel.: +43 (0)5 76014 342 200 Fax: +43 (0)5 76014 342499 E-Mail: [email protected] Innsbruck, am 22.02.2019
                    1 von 3
                    2. Zwischen 14:30 und 14:45 Uhr wanderte eine Familie mit vier Kindern und zwei angeleinten Hunden auf dem Pinnisweg; durch die Begegnung wurde die Kuhherde stark beunruhigt. Ein Mitglied der Gruppe wurde sogar von einer Kuh angegriffen.
                    3. Gegen 15:00 Uhr ging die Verunfallte mit ihrem Hund an der Pinnisalm Gastwirtschaft und der Kuhherde vorbei. Die (gesamt) rund 2,5 m langen Leine hatte sie um ihre Hüfte geschlungen und mit einem Karabiner fixiert. Der Hund wurde an der der Herde abgewandten Seite geführt. Als sie die Herde passierte, verhielt sich diese noch unauffällig. Auch ihr Hund reagierte nicht auf die Herde, sondern ging ruhig weiter. Unmittelbar danach wurden die Tiere jedoch unruhig; einige Tiere verfolgten die Frau, dann kreisten alle Tiere sie von hinten kommend ein, wovon die Wanderin zunächst nichts bemerkte. Gleichzeitig mit dem Bemerken der Tiere wurde die Frau von den Tieren mit den Hörnern geschubst, zu Boden gestoßen und blieb letztlich ohne Abwehrmöglichkeit weiteren Angriffen ausgesetzt; die dabei erlittenen Verletzungen waren tödlich. Der Hund hatte sich befreien können.
                    4. An der oben beschriebenen stark frequentierten Unfallstelle reicht nach Ansicht des Gerichts ein bloßer Hinweis auf das Vorhandensein einer Mutterkuhherde nicht aus, sondern ist zusätzlich eine Abzäunung notwendig, um der von den Tieren ausgehenden Gefahr zu begegnen. Abzäunungen im Weidegebiet sind aus unterschiedlichen Gründen üblich, wie beispielsweise um das Eindringen fremder Tiere in das Weidegebiet zu verhindern oder Tiere abwechselnd in bestimmten Gebieten einer Alm zu halten (Weidemanagement) und sogar um Verschmutzungen von Wegen mit Kuhmist hintanzuhalten. An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallsort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar.
                    5. Die verunfallte Frau hatte die Hundeleine mit einem Karabiner um die Hüfte fixiert. Als Tierhalterin hätte sie aber wissen müssen, dass Mutterkühe aggressiv auf Hunde reagieren können, weshalb es sorglos war, den Hund so zu fixieren, dass er nicht sofort losgelassen werden kann. Die Wahrscheinlichkeit eines unmittelbaren Angriffes war aufgrund des sonstigen Verhaltens der Verunfallten aber sehr gering; der Vorfall hätte sich nicht ereignet, wenn die in diesem Jahr besonders aggressive Herde nicht schon zuvor in Aufregung versetzt worden wäre, was der Verunfallten aber nicht bekannt sein konnte. Ihr Verschuldensanteil ist daher vernachlässigbar, sodass es bei der alleinigen Haftung des Beklagten bleibt.
                    1 Jv 924-24/19x
                    2 von 3
                    6. Vom Gericht war nicht zu beantworten, welche Sicherungsmaßnahmen generell in Weidegebieten vorzunehmen sind, sondern nur für den konkreten Unfallbereich zu klären, ob die Tiere im Sinne des § 1320 ABGB ausreichend verwahrt waren.
                    Dr. Andreas Stutter Leiter der Medienstelle des Landesgerichtes Innsbruck
                    1 Jv 924-24/19x
                    3 von 3

                    SO LEICHT DÜRFTE SICH DAS GERICHT DIE ENTSCHEIDUNG NICHT GEMACHT HABEN. ES GEHT HIER UM DIESEN SPEZIELLEN FALL UND NICHT UM ALLE WEIDEFLÄCHEN DIE ES IRGENDWO GIBT. HAUPTSACHE ES GIBT JEDER, DER DEN TATBESTAND NICHT KENNT SEINEN SPEZIELLEN SENF DAZU.


                    LG
                    der 31.12.
                    Zuletzt geändert von slunecka; 23.02.2019, 15:35.

                    Kommentar


                    • #11
                      So, auch ich kenne den genauen Tatbestand nicht, möchte aber trotzdem meinen Senf dazugeben.

                      Grundsätzlich mache ich, wenn irgend möglich, um jede Kuhherde einen großen Bogen. Auch wenn ich keinen Hund dabei habe und keine Kälber in der Gegend sind. Leider habe ich mit Kühen schon, sagen wir mal so, nicht ganz angenehme Erfahrungen gemacht.

                      Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
                      Meine Meinung dazu ist, dass es ausreichen müsste, wenn das vom Bauern klar beschildert ist, dass auf der Weide Mutterkuhhaltung ist und welche erhöhten Risken beim Mitführen eines Hundes bestehen (für die jenigen, die Kühe nur aus der Fernsehwerbung kennen). Finde das überzogen, wenn man dem Bauern da die Nutzung seiner Alm einschränkt oder ihn dazu verpflichtet, Zäune zum Schutz der Wanderer mit Hund aufzustellen. Mutterkuhhaltung ist meines Erachtens artgerechte Tierhaltung, diese sollte man nicht erschweren, nur weil man den Wanderern die Eigenverantwortung nicht zumuten will. Der Regulierungswahn, der dieser Vollkaskomentalität geschuldet ist, ist ohnehin schon arg genug.
                      Einerseits fordern wir Wegefreiheit für Mountainbiker und dann provozieren wir auch noch den Unmut der Weidetierhalter. Also ich würde mich schön ärgern über die Leute, die auf meiner Alm herummarschiern wollen und für die ich Zäune aufstellen muss, wo es bisher keine gebraucht hat.
                      Ich persönlich glaube, dass bereits sehr viele Weideflächen umzäunt sind. Ist nur meine Anschauung, ich kann mich auch grundlegend irren!!! Auf Anhieb fallt mir als nicht umzäunte Weidefläche die Grießalm im Höllengebirge sowie die Leonsbergalm, Schafberggruppe, ein.
                      Meiner Meinung nach sind bereits viele Weideflächen mit Schildern, ähnlich dem unten angefügten, ausgestattet, auf welchen klar dargestellt ist, wie man sich mit Hunden zu verhalten hat.

                      Was auch zu diesem Thema beiträgt, ist die Tatsache, dass heutzutage wegen jeder Kleinigkeit jeder vor Gericht gezogen wird. Wo ist hier der Hausverstand? Wenn man früher nicht geschaut hat, wo man hinsteigt und "auf die Goschn fällt" ist man weitergegangen. Heutzutage ist dies sofort ein Klagegrund...

                      Ohne jetzt eine Off-Topic-Diskussion vom Zaun brechen zu wollen: Dieses Gerichtsurteil macht die Wanderer zu "Opfern". Was ist mit Wanderern, die wenn sie eine (umzäunte) Weide überqueren, "vergessen", das Gatter zu schließen? Es gibt auch diese Sorte von Wanderern, welche Scheiben einschmeissen!



                      Bitte liebe Leute. Nicht dass dieser Todesfall schon tragisch genug wäre - mein allergrößtes Beileid an die Hinterbliebenen! Doch Geld kann eine solche Lücke, welche plötzlich im Leben fehlt, nicht wieder auffüllen! Es ist gescheiter, Konfrontationen dieser Art zu umgehen. Nicht umsonst gibt es ein Sprichwort: "Der Klügere gibt nach".



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                      Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                      denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                      Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                      Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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                      • #12
                        Egal ob man den tragischen Tatbestand kennt oder nicht, sollte dieses Urteil der Berufung standhalten, so hätte dies eine fatale Signalwirkung für den Freizeitsport auf fremden Grund und Boden.
                        Grundeigentümer werden verständlicherweise und mit Recht bestehende Steige, Wege und Straßen sperren.
                        Dieses Urteil, welches aus meiner Sicht ohne Hausverstand und Augenmaß gefällt wurde, würde wunderbar in die Piefkesage Teil 4 passen, ist jedoch kein Segen für bewegungslfreudige Naturliebhaber.
                        Menschenaugen, die auf solchen Bergen glänzen, können nie ganz kurzsichtig,
                        Herzen, die auf solchen Höhen wachsen, nie ganz engherzig werden.


                        Peter Rosegger

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                        • #13
                          Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                          Ich persönlich glaube, dass bereits sehr viele Weideflächen umzäunt sind. Ist nur meine Anschauung, ich kann mich auch grundlegend irren!!! Auf Anhieb fallt mir als nicht umzäunte Weidefläche die Grießalm im Höllengebirge sowie die Leonsbergalm, Schafberggruppe, ein.
                          ...
                          Ja, sicher sind die Weideflächen umzäunt, damit die Herde auf dem Besitz des Eigentümers bleibt, logisch.
                          Aber es führen eben Wege durch, markierte Wanderwege, aber auch Straßen. Jeder kennt die Weideroste, die das durchfahren ermöglichen, die Gatter, die man als Besucher öffnen kann, um zu Fuß oder mit dem Rad durchzukommen und die Überstiege über die Zäune.

                          Das Urteil sagt natürlich nicht aus, dass bei jedem Wanderweg Zäune zu errichten sind. Aber es sagt aus, dass mans vorher nicht mit Bestimmtheit weiß, was im Unglücksfall an finanziellen Folgen auf den Eigentümer zukommen kann. Das Gericht hat Jahre dafür gebraucht, das festzustellen, wie soll man das vorher mit Sicherheit wissen, ob die Maßnahmen mit den Hinweisschildern ausreichen oder nicht?
                          Selbst wenn ein Gerichtsverfahren nach mehreren Jahren den Bauern von einem Verschulden freispricht, ists eine Riesenbelastung. Das Urteil in erster Instanz kann schon Jahre dauern und dann kanns noch weiter gehen.

                          Also ich würde jeden Bauern verstehen, der im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen Zutritt (zu Fuß, mit dem Rad oder auch mit dem Auto) zu seinem Grund zu verhindern versucht. Wird sicherlich in vielen Fällen nicht möglich sein, aber oft eben doch.
                          Daran wird sich auch nicht viel ändern, wenn in höherer Instanz das Urteil nicht halten sollte. Die Ungewissheit für die Eigentümer bleibt. Wie das Gericht sagt, muss eben jeder Fall einzeln beurteilt werden und jedes Mal kann was anderes rauskommen.

                          LG Hans

                          Nach uns die Sintflut.

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                          • #14
                            „Wenn man Berge liebt,akzeptiert man auch ,dass sie die Bedingungen stellen.“

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                            • #15
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