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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegebegrenzung!!!

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  • Wegebegrenzung!!!


    Die Kernzonen im Biosphärenpark Wienerwald dürfen gemäß der gesetzlichen Regelung aus dem Jahre 2005 nur mehr auf markierten Wanderwegen und Forststraßen betreten und bewandert werden!

    Zumindest die Organe der Österreichischen Bundesforste-AG überwachen neuerdings die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung. Zuwider Handelnde werden höflich aber sehr bestimmt angehalten und verwarnt, sowie bei Uneinsichtigkeit oder Widerstand zur Anzeige gebracht bzw. mit einem Verwaltungsstrafverfahren belangt.

    Es wird daher dringend empfohlen, sich bereits vor der Planung von Wanderungen im Biosphärenpark Wienerwald über die Lage der Kernzonen genau zu informieren!

    Nähere Informationen erhalten Sie bei:
    Biosphärenpark Wienerwald Management GesmbH
    Deutschwaldstraße 15/b
    3002 Purkersdorf
    Tel. +43/2231/66804
    E-Mail: [email protected]
    www.bpww.at
    LGr. Pablito

  • #2
    AW: Wegebegrenzung!!!

    Zitat von pablito Beitrag anzeigen

    Nähere Informationen erhalten Sie bei:
    Seit wann bist Du mit uns per Sie? Haben wir was angestellt??


    LGE
    take only pictures
    leave only tracks

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    • #3
      AW: Wegebegrenzung!!!

      Zitat von pablito

      Die Kernzonen im Biosphärenpark Wienerwald . . .

      WO SIND DIE ( GANZ GENAU ) ?

      WER BESTIMMT EIGENTLICH SO WAS ? ? ?

      ( Oder leben wir eh schon in einer Diktatur ? )

      Ich hoffe, der nördlichste Berg der Alpen gehört wenigstens nicht zur biologischen Super-WW-Kernzone,
      denn auf ihn führt weder ein Weg und schon gar keine Markierung.

      Meine mehr als verständliche F O R D E R U N G lautet aber :

      Mindestens alle 20 Meter muss ein Schild aufgestellt werden :

      "KERNZONE BIOSPHÄRENPARK WIENERWALD"

      Und flächendeckend - also alle Quadrat-Meter :

      SIE BEFINDEN SICH DERZEIT IN DER KERNZONE
      DER KURIOSESTEN ERFINDUNG DER LETZTEN JAHRZEHNTE !

      Zuletzt geändert von Willy; 06.03.2011, 21:14.
      TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

      Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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      • #4
        AW: Wegebegrenzung!!!

        Hallo Reini!

        Im Ernst, wo sind diese Kernzonen wirklich? Auf der Homepage habe ich nichts gefunden.

        lg, michl fasan
        Zu seiner Milbe sagt der Milber:
        "Geh bitte, schenk mir einen Zahn aus Silber.
        Damit ich, wenn im Haargewurl
        ich beißen möchte, hab kan Gsturl!"

        Kommentar


        • #5
          AW: Wegebegrenzung!!!

          Zitat von michi50 Beitrag anzeigen
          Hallo Reini!

          Im Ernst, wo sind diese Kernzonen wirklich? Auf der Homepage habe ich nichts gefunden.

          lg, michl fasan


          Servus!

          Doch, die sind dort zu finden, hier ist eine Karte davon.

          LG Michael
          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

          Kommentar


          • #6
            AW: Wegebegrenzung!!!

            Zitat von Bassist

            Doch, die sind dort zu finden :

            hier

            Leute : Nicht vergessen : Es ist Fasching !

            Aber nicht nur derzeit :

            http://www.gipfeltreffen.at/showpost...89&postcount=1
            http://www.gipfeltreffen.at/showpost...2&postcount=12
            http://www.gipfeltreffen.at/showpost...3&postcount=13
            Köstlich, was ein Passauer dazu sagen durfte :
            http://www.gipfeltreffen.at/showpost...4&postcount=16
            Zuletzt geändert von Willy; 06.03.2011, 21:20.
            TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

            Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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            • #7
              AW: Wegebegrenzung!!!

              Gottseidank, Roßgipfel und Steinplattl liegen nicht in einer Kernzone. Also haben WW-Newbies weiterhin die Chance, zum WW-Kenner zu werden.

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              • #8
                AW: Wegebegrenzung!!!

                Zitat von pablito Beitrag anzeigen
                Die Kernzonen im Biosphärenpark Wienerwald dürfen gemäß der gesetzlichen Regelung aus dem Jahre 2005 nur mehr auf markierten Wanderwegen und Forststraßen betreten und bewandert werden!
                Rechtgsrundlage? Die "Biosphärenpark Wienerwald" Gesetze von Wien und NÖ geben das, soweit ersichtlich, nicht her. In Wien ist lediglich der Lainzer Tiergarten, Kernzone im Biosphärenpark, auch gleichzeitig Naturschutzgebiet. Dort ist auch das Verlassen der Wege verboten.
                Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Wegebegrenzung!!!

                  Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                  Gottseidank, Roßgipfel und Steinplattl liegen nicht in einer Kernzone. Also haben WW-Newbies weiterhin die Chance, zum WW-Kenner zu werden.
                  es ist sowieso alles unsinn was die planen:

                  holzbringung ist auch für den bpww wichtig, wie bassist in einem anderen thread schon schrieb, und da stimme ich ihn voll zu, aber machen sie das auch ökologisch richtig??? mit handsäge, axt und pferd??? und der der mit der motersäge braucht nur den benzin nicht ganz in den tank treffen und schon ist der boden verunreinigt...

                  und wahrscheinlich fährt der wirt vom hirschgstemm auch mit dem auto rein anstatt mit dem latterwaggerl.... alles chuzpe.

                  othmar
                  Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

                  make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Wegebegrenzung!!!

                    OK; einige, nicht alle, Kernzonen des Biosphärenparks scheinen in NÖ auch Naturschutzgebiete zu sein. Deren Anzahl ist aber deutlich größer als die Kernzonen, das hat also mit dem Biosphärenpark an sich wenig zu tun, die Gebiete sind nur teilweise überlappend.

                    In Naturschutzgebieten ist alles mögliche verboten, darunter auch "das Betreten außerhalb der ... in der Verordnung bezeichneten Wege und Bereiche". Strafbar ist das boße Betreten aber, soweit ersichtlich, nicht! Das bleibet weitergehenden Eingriffen vorbehalten.

                    Da ist einiges an Wunschdenken seitens des Biosphärenparks dabei.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Wegebegrenzung!!!

                      Also irgendwie sind neue WW-Gesetze und Biospährenpark-Bestimmungen obsolet !

                      Denn der Landschaftsschutz wurde im Wienerwald

                      - diese beiden Fotos entstanden in unmittelbar(st)er Nähe ! -

                      q1b f.jpgq1a f.jpg

                      schon immer beachtet !



                      Zuletzt geändert von Willy; 06.03.2011, 23:21.
                      TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                      Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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                      • #12
                        AW: Wegebegrenzung!!!

                        Zitat von Willy Beitrag anzeigen
                        Leute : Nicht vergessen : Es ist Fasching !
                        Bei Dir offenbar das ganze Jahr

                        Zitat von Othmar1964 Beitrag anzeigen
                        holzbringung ist auch für den bpww wichtig, wie bassist in einem anderen thread schon schrieb, und da stimme ich ihn voll zu, aber machen sie das auch ökologisch richtig???
                        So darf man das nicht simplifizieren. In Beständen mit weitgehend homogener Altersstruktur wird`s ohne Bewirtschaftung schlecht gehen. Wenn hingegen eine breit gestreute Altersstruktur besteht, wird der Wald sicher auch alleine gut zurecht kommen.

                        Und da ich den "Erfindern" des bpww keine bösen Absichten unterstellen möchte, nehme ich mal an, dass man sich bei der Ausweisung der Kernzonen schon etwas überlegt hat. Und wenn einem der Sinn nicht sofort ins Auge stechen sollte, kann das auch an der eigenen Unkenntnis liegen - das sollte man auch nie ausschließen
                        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                        • #13
                          AW: Wegebegrenzung!!!

                          Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                          Und da ich den "Erfindern" des bpww keine bösen Absichten unterstellen möchte ...
                          Naja, den "Erfindern" vielleicht nicht. Den "Betreibern", die das Tagesgeschäft abwicklen, auch nicht, da reicht idR schlichte Ignoranz.
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                          • #14
                            AW: Wegebegrenzung!!!

                            Der "Biosphärenpark Wienerwald" ist blos ein geschütztes Wortkonstrukt und lebt von seiner Ähnlichkeit zum (tatsächlich an Auflagen gebundenen) Biospärenreservat der UNSECO.

                            Kurze Webrecherchen ergeben, das dieser "Park" vermutlich nicht dem Schutz des WW dient sondern eher dem genauen Gegenteil: eine Deckmantelaktion um "wirkliche" Schutzmaßnahmen, als nicht mehr nötig abzuwehren. Welche Lobby hier dahintersteht kann man sich denken.

                            Wem das zu viel Verschwörungstheorie war, der soll sich mal mit den erschreckenden Parallelen zur Zeit Schöffels näher auseinandersetzen.
                            carpe diem!
                            www.instagram.com/bildervondraussen/

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                            • #15
                              AW: Wegebegrenzung!!!

                              Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
                              Der "Biosphärenpark Wienerwald" ist blos ein geschütztes Wortkonstrukt und lebt von seiner Ähnlichkeit zum (tatsächlich an Auflagen gebundenen) Biospärenreservat der UNSECO.

                              Kurze Webrecherchen ergeben, das dieser "Park" vermutlich nicht dem Schutz des WW dient sondern eher dem genauen Gegenteil: eine Deckmantelaktion um "wirkliche" Schutzmaßnahmen, als nicht mehr nötig abzuwehren. Welche Lobby hier dahintersteht kann man sich denken.

                              Wem das zu viel Verschwörungstheorie war, der soll sich mal mit den erschreckenden Parallelen zur Zeit Schöffels näher auseinandersetzen.
                              Die Kernzonen sind Naturschutzgebiete nach dem NÖ-Naturschutzgesetz und sind hier aufgezählt.
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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