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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Hochalpl, 1547m, Ybbstaler Alpen (5804)

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  • #46
    AW: Rateberg 5804

    Das ist eine harte Nuss.

    Liegt dein Fotostandort orografisch links der Pielach?

    Kommentar


    • #47
      AW: Rateberg 5804

      Hat die bewaldete Kuppe eine größere Dominanz als 10 km?
      My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

      Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
      denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

      Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
      Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

      Kommentar


      • #48
        AW: Rateberg 5804

        Servus Ihr Lieben,

        das
        Liegt dein Fotostandort orografisch links der Pielach?
        trifft zu, aber das
        Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
        Hat die bewaldete Kuppe eine größere Dominanz als 10 km?
        nicht.

        Liebe Grüße
        Fuzzy

        Kommentar


        • #49
          AW: Rateberg 5804

          Ist dein Fotostandort höher als 800m?

          Kommentar


          • #50
            AW: Rateberg 5804

            Servus maxrax,

            mein Fotostandort liegt tiefer als 800m.

            Liebe Grüße
            Fuzzy

            Kommentar


            • #51
              AW: Rateberg 5804

              Dem, was Maxrax hier schreibt,

              Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
              Das ist eine harte Nuss.
              kann ich mich anschließen

              Im Anbetracht dessen, dass bereits sehr viele Hinweise gegeben wurden, versuche ich einmal eine Zusammenfassung:
              • Der Standort und der Rateberg liegen in Niederösterreich.
                (Standort in den Türnitzern, orografisch links der Pielach, tiefer als 800 m; Rateberg Ybbsthaler Alpen)
              • Der Rateberg hat eine vierstellige Höhe
              • Westen und Süden sind in der Blickrichtung beteiligt.
              • Der Rateberg ist nicht in der Nähe der NÖ/Stmk Grenze (2 Kilometer Bereich)
              • Der Rateberg ist nicht im Streifen um den 48ten Breitengrad (± 3 Minuten) zu finden.
              • Im Bild #31 ist der Ötscher nicht sichtbar.
              • Die bewaldete Kuppe links im #31 Bild liegt in den Ybbsthalern.
              • Zumindest ein Gipfel in #31 ist höher als 1500m.
              • Der höchste Gipfel in #31 hat nicht HQS 21
              • Der Rateberg hat folgende HQS nicht: 24 | 8 | 16
              • Die bewaldete Kuppe hat eine kleinere Dominanz als 10 km.


              Ich hoffe, das sind alle Hinweise...
              So viele Hinweise schon und immer noch ist nicht Gold vergeben...
              Das ist wirklich eine sehr harte Nuss.

              Nächster Tipp:
              Hat die bewaldete Kuppe HQS 12?
              My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

              Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
              denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

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              Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

              Kommentar


              • #52
                AW: Rateberg 5804

                Servus Jga,

                das
                Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                Im Anbetracht dessen, dass bereits sehr viele Hinweise gegeben wurden, versuche ich einmal eine Zusammenfassung.
                ist alles richtig und sehr löblich von Dir!

                Das
                Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                Hat die bewaldete Kuppe HQS 12?
                kann ich leider nicht bestätigen.

                Liebe Grüße
                Fuzzy

                Kommentar


                • #53
                  AW: Rateberg 5804

                  Hat die bewaldete Kuppe HQS 10?
                  (es ist Zufall, dass dieses HQS ^ hier dem vorherigen ähnlich ist )
                  Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 31.08.2017, 12:26.
                  My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                  Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
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                  • #54
                    AW: Rateberg 5804

                    Liegt der Rateberg orografisch links der Ybbs?

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: Rateberg 5804

                      Servus maxrax,

                      endlich darf ich einmal
                      Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                      Liegt der Rateberg orografisch links der Ybbs?
                      zustimmen!

                      @Jga:
                      Die bewaldete Kuppe hat nicht HQS=10.

                      Liebe Grüße
                      Fuzzy

                      Kommentar


                      • #56
                        AW: Rateberg 5804

                        Grias di Fuzzy,

                        ist der Berg ein Grenzberg?
                        HQS 15 wäre meine Vermutung. oder doch HQS 11?

                        Ist der Berg, der auf dem Foto #31 höher als 1500m ist, in OÖ stationiert?
                        My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                        Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
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                        • #57
                          AW: Rateberg 5804

                          Servus Jga,

                          viermal
                          Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                          ist der Berg ein Grenzberg?
                          HQS 15 wäre meine Vermutung. oder doch HQS 11?

                          Ist der Berg, der auf dem Foto #31 höher als 1500m ist, in OÖ stationiert?
                          Fehlanzeige, aber das hilft wohl eh mehr als irgendwas Richtiges...

                          Liebe Grüße
                          Fuzzy

                          Kommentar


                          • #58
                            AW: Rateberg 5804

                            Hat der mehr-als-1500er-Berg HQS 15?
                            Sprechen wir hier von der bewaldeten Kuppe?

                            Dass der Rateberg eine vierstellige Höhe hat, wissen wir ja bereits
                            Um dies zu konkretisieren:
                            Ist der Rateberg niedriger als 1400 m (oder geradeheraus)?
                            Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 31.08.2017, 20:50.
                            My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                            Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                            denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                            Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                            Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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                            • #59
                              AW: Rateberg 5804

                              Servus Jga,

                              sowohl Rateberg, als auch Kuppe sind höher als 1500m.

                              Keiner der beiden Berge hat HQS=15, den beide HQSsen sind Primzahlen.

                              Liebe Grüße
                              Fuzzzy

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                              • #60
                                AW: Rateberg 5804

                                Hallo Fuzzy,

                                nachdem die Berge sogar höher als 1500m sind,

                                Zitat von fuzzy_von_steyr Beitrag anzeigen
                                sowohl Rateberg, als auch Kuppe sind höher als 1500m.

                                Keiner der beiden Berge hat HQS=15, den beide HQSsen sind Primzahlen.
                                muss ich meinen Suchradius ausweiten
                                außerdem kann ich alle relevanten Primzahlen auflisten:

                                Zitat von Mathematik: Primzahlen
                                2 3 5 7 11 13 17 19 13 29 ...
                                Recht viel andere HQS's gibts in Österreich nicht.

                                Ist die bewaldete Kuppe ein Grenzberg?

                                Angefügt:


                                Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass die bewaldete Kuppe ein Ybbsthaler ist. Ist sie das tatsächlich?
                                Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 01.09.2017, 09:23.
                                My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                                Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                                denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                                Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                                Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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