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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • wofei
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    Ja na, is klar! Wenn einer einen Skitourenführer in Papierform mit etlichen 1000en Exemplaren verlegt, so macht er es nur der eigenen Erholungstätigkeit in fremden Wäldern wegen

    Was kommt als nächstes? Bald darf ich niemanden mehr von der letzten Skitour mündlich berichten?
    genau, als nächstes muss man sich nach jeder Skitour blitzdingsen lassen und wer dagegen verstößt wird mit GZSZ nicht unter 10 Folgen bestraft!:

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  • Grabenresi
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Ja und? Wenn ich legal etwas tun darf, darf ich selbstverständlich auch darüber schreiben und das veröffentlichen.
    na hoffentlich gilt das nicht für des jägers wildkamera

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von mash Beitrag anzeigen
    die jedermann zugestandene wegefreiheit nach dem forstgesetz betrifft allerdings wirklich nur die eigene erholungstätigkeit in fremden wäldern, nicht aber darüber hinaus reichende aktivitäten, die bspw. darauf abzielen, irgendwelche einschaltzahlen zu erhöhen bzw. den lokalen tourismus zu beflügeln!
    Ja na, is klar! Wenn einer einen Skitourenführer in Papierform mit etlichen 1000en Exemplaren verlegt, so macht er es nur der eigenen Erholungstätigkeit in fremden Wäldern wegen

    Was kommt als nächstes? Bald darf ich niemanden mehr von der letzten Skitour mündlich berichten?
    Zuletzt geändert von LampisBerge; 07.01.2012, 15:51.

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von mash Beitrag anzeigen
    die jedermann zugestandene wegefreiheit nach dem forstgesetz betrifft allerdings wirklich nur die eigene erholungstätigkeit in fremden wäldern ...
    Ja und? Wenn ich legal etwas tun darf, darf ich selbstverständlich auch darüber schreiben und das veröffentlichen.

    ... die bspw. darauf abzielen, irgendwelche einschaltzahlen zu erhöhen bzw. den lokalen tourismus zu beflügeln!
    Meine Motivation geht niemand etwas an.

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  • mash
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von wofei Beitrag anzeigen
    nö, alle privaten verbringen Stunden um so eine Webseite zu gestalten nur um sie dann ganz alleine zu betrachten
    das dürfte halt wohl ganz ähnlich gelagert sein wie bei den jägern: die geben sich bekanntlich auch unglaubliche mühe, sperren rotwild 8-10 monate im jahr hinter gitter und füttern es ohne jede rücksischtnahme auf die kosten, nur damit die zu erwartenden trophäen noch ein klein wenig hübscher ausfallen. mit der natur der sache -- d.h. einer artgerechten pflege und erhaltung naturgegebener "wild"-bestände -- hat das natürlich kaum mehr etwas zu tun!

    leider fürchte ich fast, dass uns ganz ähnliches manchmal auch in unserem bergsteigerischen [über-]eifer droht. so sehr ich mich also immer wieder darüber freue, wenn kollegen sich die arbeit antun, ihre erfahrungen festzuhalten und offen mit anderen zu teilen, respektiere ich auch die damit verbundenen probleme. es braucht in diesem zusammenhang also vermutlich wirklich keine unnötige werbung. solche dürfte sich sogar als reichlich kontraproduktiv erweisen. wo der inhalt stimmt, also z.b. gipfel- und ortsbezeichnungen erwähnt werden, die man nicht ohnedies bereits in jeder anderen 08/15-konsumanleitung findet, stößt man bei seiner suche im netz fast unweigerlich auch auf gänzlich unscheinbar versteckte kostbarkeiten. dass aber gerade diese besonders wertvollen beiträge und informationsquellen nicht einfach verschwinden bzw. durch einschüchterung einzelner engagierter kollegen bedroht werden, sollte uns tatsächlich ein gemeinsames anliegen sein!

    die jedermann zugestandene wegefreiheit nach dem forstgesetz betrifft allerdings wirklich nur die eigene erholungstätigkeit in fremden wäldern, nicht aber darüber hinaus reichende aktivitäten, die bspw. darauf abzielen, irgendwelche einschaltzahlen zu erhöhen bzw. den lokalen tourismus zu beflügeln! die dadurch berührten interessen der eigentümer gilt es genauso selbstverständlich zu respektieren, wie wir ja gewöhnlich auch dem schutz der natur unwidersprochen sein recht zugestehen.

    ich drück dir/euch jedenfalls die daumen!
    lernt's 'was d'raus und macht's es besser!
    Zuletzt geändert von mash; 07.01.2012, 14:29.

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  • wofei
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von chaya Beitrag anzeigen
    private wollen das?!
    ich kannte bisher niemand.
    unternehmer wollen das alle, also die, die ich kenn.
    nö, alle privaten verbringen Stunden um so eine Webseite zu gestalten nur um sie dann ganz alleine zu betrachten

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Also, den RA mit vollem Namen zu nennen sollte kein Problem sein. Ist ja auch in den anonymisierten Urteilen so, da heißt es "der Kläger N., vertreten durch RA S.o. Undso (mit vollem Namen und Anschrift)...

    Ich würde fürs erste einmal:

    1.) nichts unterschreiben
    2.) wenn zurückschreiben dann freundlich und sachlich, mit Bitte um Konkretisierung der Forderung, insb Rechtsgrundlage im Lichte des § 33 Forstgesetz
    3.) Öffentlichkeit herstellen, insb Alpenverein, ev. div. Medien kontaktieren

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  • tauernfuchs
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Ja - Die Rechtsanwaltskanzlei existiert tatsächlich.

    Ja - So eigenartig die ganze Sache auch sonst aufgezogen ist, das bedruckte Kuvert und auch das bedruckte Geschäftspapier sehen professionell aus.
    Also da müsste sich jemand für einen Scherz schon verdammt viel Mühe gegeben haben.

    Nein, nein, mittlerweile gehe ich nicht mehr von einem Scherz aus.

    Bekanntgeben werde ich die Namen vorerst aber noch nicht, da mir davon dringend abgeraten worden ist.
    Hmmm... Keine Ahnung, wäre mir das passiert, ob ich der Versuchung widerstanden hätte, den Rechtsanwalt auf freundlich auf die Person hinzuweisen, die seinen Namen möglicherweise in unseriöser Weise verwendet...
    Für die Nichtnennung der Namen wird es möglicherweise Gründe geben, die ich fürs erste nicht verstehe... Könnte mir glatt vorstellen, dass ich einen solchen Rechtsanwaltsbrief ohne Rücksicht auf Namen sofort fotografiert und hier zur Diskussion gestellt hätte. Was sollte daran falsch oder gar strafbar sein? Aber bitte, in dieser Hinsicht wäre ich vielleicht zu unvorsichtig...
    Ich verfolge jedenfalls gespannt die weitere Entwicklung.

    LG

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  • P.B.
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    servus alpenyeti,

    eventuell ist es auch sinnvoll, die av-sektion, die die wege im sattental betreut, zu informieren, sowie die regionalen tourismusstellen (gehört zur region schladming-dachstein, wenn ich nicht irre, und kleinräumiger vermutlich zum tourismusbüro gröbming?). die region schladming-dachstein macht ja auf ihrer homepage werbung für skitouren auch ennstalabwärts bis zu den sölktälern und zum gumpeneck - auch wenn sie keine skitour im sattental dabei haben, wäre es doch sehr störend für die tourismusmanager, wenn neue einschränkungen für skitouren in der region gesetzt würden, zumal das ja ein gästesegment ist, das noch wachstumsraten ausweist. all das ergänzend zu den anderen schritten, die bereits genannt wurden, um - wie auch bereits gesagt wurde - möglichst viele stellen einzuschalten, die ein interesse daran haben sollten, dass skitouren im sattental weiter möglich sein müssen.

    lg,

    p.b.

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  • mash
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    nachdem ja der unterschied zw. den herrschaftlichen anmaßungen hier im forum und der wilden jagd draußen in der [mindestens genauso großzügig eingezäunten und bewachten] natur in letzter zeit ohnehin kaum der rede wert ist -- ich für meine person also eigentlich gar nichts konstruktives mehr in diesem kreis hier beitragen möchte! --, nur ein paar skizzenhafte anmerkungen, die evtl. in rechtlicher hinsicht für die tatsächlich betroffenen hilfreich sein könnten:

    a) es gab leider im kletterumfeld sehr wohl bereits fälle, in denen die veröffentlichung von touren als besitzstörung gewertet wurde! (siehe: http://www.gipfeltreffen.at/showthread.php?t=56034 ) es dürfte dabei hauptsächlich um die frage gehen, ob eine derartige dokumentation im netz als integraler bestandteil privater erholungstätigkeit in fremden wäldern aufgefasst werden kann, oder aber -- ganz analog zur führertätigkeit -- darüber hinaus geht?

    b) im kontext von §51 des steirischen jagdgesetztes kommt dem ganzen vermutlich sogar eine besonders bedeutsame rolle zu, da sich ja derartige publikationen im internet zusehends als gängige alpine veröffentlichungspraxis etablieren bzw. letztlich mitgestalten, was als "außerhalb der örtlich üblichen Schiführen, Schiabfahrten" anzusehen ist.
    (wie das die andere seite deutet, liest man u.a. hier: http://www.steirischerwald.at/netaut...M18wNS5wZGY%3D )

    ich hoffe, das hilft ein bisserl weiter...
    ist ja tatsächlich eine frage, die von einiger bedeutsamkeit für uns alle sein könnte!

    viel glück!
    Zuletzt geändert von mash; 07.01.2012, 14:17.

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  • vino
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Hallo Christian,

    kontaktier mal den Dr. Andreas Ermacora er ist Vizepräsident des ÖAV und Jurist, Kontaktdaten findest du hier.

    Ich bin mir sicher du wirst Rat und Unterstützung erhalten.

    lg

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von chaya Beitrag anzeigen
    private wollen das?!
    ich kannte bisher niemand.
    unternehmer wollen das alle, also die, die ich kenn.
    Also ich denke, JEDEN der eine Website betreibt - und sei sie auch noch so klein und unbedeutend - erfüllt es mit Stolz und Freude, wenn er positive Rückmeldungen erhält und seine Besucherzahlen und Seitenaufrufe steigen.

    Und für mich gehört das Ritual des Schreibens auch zu meiner Idee des gesamtheitlichen Wanderns.
    • Einholen der Wetter- und Schneeberichte
    • Routenplanung
    • Gehen und Genießen
    • Fotografieren, Filmen
    • Und dann zu Hause: Schreiben und Dokumentieren


    Das aber ausführlich zu erläutern wäre natürlich einmal ein ganz eigener Thread.

    Liebe Grüße
    Christian

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Hallo Tauernfuchs,

    herzlichen Dank auch Dir für Deine Rückmeldung und Tipps.

    Ich habe heute den ganzen Tag über so zahlreiche E-Mails erhalten, mehr als sonst in 2 bis 3 starken Monaten.
    Dabei wurden mir auch einige Informationen zu den beiden Rechtsanwälten zugespielt, weshalb ich die folgenden Fragen mit Gewissheit beantworten kann:

    Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
    1.) Bist du der Frage nachgegangen, ob es diesen zitierten Rechtsanwalt überhaupt gibt?
    Ja - Die Rechtsanwaltskanzlei existiert tatsächlich.


    Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
    2.) Wenn ja, bist du sicher, dass nicht jemand missbräuchlich seinen Namen, Status etc. verwendet?
    Ja - So eigenartig die ganze Sache auch sonst aufgezogen ist, das bedruckte Kuvert und auch das bedruckte Geschäftspapier sehen professionell aus.
    Also da müsste sich jemand für einen Scherz schon verdammt viel Mühe gegeben haben.

    Nein, nein, mittlerweile gehe ich nicht mehr von einem Scherz aus.

    Bekanntgeben werde ich die Namen vorerst aber noch nicht, da mir davon dringend abgeraten worden ist.

    Spätestens vor Gericht wird die Sache dann aber ohnehin öffentlich. Und dann können wir statt einem Gipfelquiz ja ein "Errate den Rechtsanwalt" spielen.

    Liebe Grüße
    Christian

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  • Grabenresi
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Liebe Resi,
    das kann ich Dir leicht erklären.
    Denn eines wollen wir privaten Homepage-Betreiber wohl alle: Im Internet - defacto heißt das bei Google - gefunden werden (persönliche Eitelkeit ).
    Liebe Grüße
    Christian
    private wollen das?!
    ich kannte bisher niemand.
    unternehmer wollen das alle, also die, die ich kenn.

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von chaya Beitrag anzeigen
    wieso nennt sich dann die seite wanderprofi.at ?
    Liebe Resi,

    das kann ich Dir leicht erklären.

    Um es nicht zu technisch werden zu lassen etwas laienhaft zusammengefasst:

    Vor einigen Jahren noch war man in der Suchmaschinenoptimierung zum besseren Ranking einer Website der Meinung, es sei günstig, mehrere verschiedene Domainnamen zu haben.

    Also habe ich neben www.alpenyeti.at auch noch andere Namen registriert (kostet bei vielen Webspace-Anbietern deshalb nicht mehr - es war also sozusagen "Wurscht").

    Denn eines wollen wir privaten Homepage-Betreiber wohl alle: Im Internet - defacto heißt das bei Google - gefunden werden (persönliche Eitelkeit ).

    So könnte ich Dir anbieten:


    Irgendwann hat sich herausgestellt, dass Google das aber doch nicht so mochte und solche Spielereien sogar bestrafte.

    Also gab es jetzt wieder einen Rückzug - Weniger ist mehr.

    Da es aber so war, dass die Domain wanderprofi.at schon vor mir jemand hatte und deshalb wegen dieser "Vorgeschichte" schon einige Links bestanden, hat Google diesen Namen wesentlich lieber gemocht als alpenyeti, den ich wiederum bevorzuge.

    Mittlerweile hat alpenyeti in der Google-Gunst gleichgezogen und ich könnte die beiden Auftritte zusammenführen, wenn ...

    ... ja wenn ich in meinem Spieltrieb nicht gänzlich unterschiedliche Technologien verwendet hätte, die sich jetzt nicht so ohne Weiteres ohne großen Aufwand zusammenführen lassen.

    Liebe Grüße
    Christian

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