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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • Schocko
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Dieser Rechtsanwalt = Jagdpächter versucht schon seit Jahren alle anderen Menschen, speziell Skitourengeher und Wanderer, aus dem Sattental zu vertreiben. Er nutzt seine Stellung als Anwalt dazu aus, um allen durch die Androhung einer Klage Angst zu machen.
    Ich kenne einen Fall in dem hat er einen Brief (auch nicht Eingeschrieben) mit Stempel von seiner Anwaltskanzlei geschickt in dem sinngemäß folgendes stand:
    Die Person habe am xx.xx.20xx auf der Straße im Sattental so geparkt, dass niemand mehr vorbeifahren konnte. (In Wirklichkeit stand das Auto auf einer Ausweichstelle mit genügend Restplatz für 1 LKW und 1 PKW zum vorbeifahren)
    Die betroffene Person solle eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, dass sie niemehr diese Straße befahre.
    Ansonsten wird er gerichtliche Schritte einleiten. Weiters wurde die Person aufgefordert 200€ an die Anwaltskanzlei zu bezahlen! Begründung: Entstandene Kosten für die Anwaltskanzlei!!!
    Schlussendlich meinte der Anwalt am Telefon, dass das alles ein Missverständnis sei und man dem Brief keine Bedeutung mehr schenken soll.

    Ich denke du solltest dich von ihm nicht zu viel einschüchtern lassen, vorallem hoffe ich dass du deine HP nicht aufgibst nur weil einer glaubt er sei der Alleinherrscher in (s)einem Tal!
    Lg.
    Andi

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  • Ecki
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Willy Beitrag anzeigen
    Also wenn sogar die Auferbauers in einer aktuellen 3. Auflage das Sattental empfehlen, dann verstehe ich die bisherige ganze Aufregung nicht !
    [/CENTER]
    Ich glaub die "Auferbauers" wissen gar nix von der Aufregung, wiel sie nicht im FoGit *) [Forum Gipfeltreffen] stöbern!

    LGE
    *) Bitte nicht zu verwechseln mit: Igitt, oder gar F'kit !

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  • Willy
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Etwas überrascht las ich heute in diesem aktuellen und wirklich tollen Buch

    Paradies fff.jpg

    Tour 53 : Hochwildstelle - Rote Scharte

    Auf den Spuren von Erzherzog Johann, dem Erstbesteiger.

    Ausgangspunkt :

    Winterparkplatz Sattental ca. 1050 m
    eventuell 5,5 km auch weiter ins Sattental


    ( mit eingezechneten Schi-Routen z. B. über Traten- und Wildlochscharte )

    Also wenn sogar die Auferbauers in einer aktuellen 3. Auflage das Sattental empfehlen, dann verstehe ich die bisherige ganze Aufregung nicht !
    Zuletzt geändert von Willy; 16.03.2012, 16:42.

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  • Mileean
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Für mich persönlich und meine Homepage habe ich die Konsequenz gezogen, dass ich sie nicht mehr in der bisherigen Form weiterführen werde, zumal ich mich mittlerweile auch mit anonymen Brief-Schreibern im Kottan-Stil herumschlagen muss.

    Dem Typn rennts ja wohl net ganz..
    Was sollen das für Argumente sein? Ganz zu schweigen davon, dass ich bei einem derart grausamen Schreibstil lieber keine Briefe schreiben würde...

    Solche Leut haben echt nix besseres zum tun? Aber dass Liftbetreiber irgendwo Skipisten hinbauen und mit riesigen Gondeln die Gegend zupflastern is de Leut zB. immer wurscht, Tierschutz und Ökobewusstsein sowieso. Den Liftbetreibern oder den Massentierhaltern solltens mal Briefe schreiben wenn ihnen der Wald und das Wohl der Tiere so am Herzn liegt und net einsamen Wanderern wie dir, die still und leise durchn Wald pflügen..
    Ois ob des dem Reh nebenan net schnurzwurscht is! Mei Lebtag bin i als Kind in den Wald gegangen und die Rehe haben seelenruhig neben mir bei der Winterfütterung gefressen. Da is des Moperl vom Jäger sicher lauter, bzw. des Auto, mit dem a bis zu seim Hochstand übern Forstweg braust..

    Vasteh ana de Menschheit!

    Schade, dass die mit ihrem bösartigen Briefeschreiben teils nun doch Erfolge einstreifen..

    Schad wärs um dei Homepage!

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  • leichti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
    Wetten, das das Anonyme Schreiben DOCH von einem Jäger kommt?

    Ich bin (auch durch die Auswahl meiner Ziele gezwungenermassen) wie du sowohl frühmorgens als auch in der Abenddämmerung unterwegs, aber der Effekt meiner Anwesenheit in der Landschaft ist im Gegensatz zu dem die Forststraße hinaufdonnernden Puch-G...
    ... oder den ganzen Winter hindurch die Fortstraßen freischiebenden....

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  • Gamsi
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Wetten, das das Anonyme Schreiben DOCH von einem Jäger kommt?

    Ich bin (auch durch die Auswahl meiner Ziele gezwungenermassen) wie du sowohl frühmorgens als auch in der Abenddämmerung unterwegs, aber der Effekt meiner Anwesenheit in der Landschaft ist im Gegensatz zu dem die Forststraße hinaufdonnernden Puch-G...

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  • leichti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Für mich persönlich und meine Homepage habe ich die Konsequenz gezogen, dass ich sie nicht mehr in der bisherigen Form weiterführen werde, zumal ich mich mittlerweile auch mit anonymen Brief-Schreibern im Kottan-Stil herumschlagen muss.
    Schade.. Im Endeffekt haben die Briefschreiber jetzt alles erreicht was sie wollten.

    Zum Brief:
    Irgendwie werde ich aus der Argumentation der Jäger nicht ganz schlau. Bei der Daseinsberechtigung wird mit der Bestandspflege argumentiert, schließlich haben unsere Wildtieren kaum bis keine natürlichen Feinde.
    Auf der anderen Seite sorgt man sich, dass es keine Tiere mehr (zum Abschießen) gibt?

    Trotzdem, mein Respekt!

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Liebe Wanderfreunde,

    nachdem ich von der Rechtsanwaltskammer noch immer keine Antwort erhalten habe (war wahrscheinlich auch so zu erwarten), möchte ich heute einen Schlußpunkt unter das von den Rechtsanwälten-Jagdpächtern Hämmerle und Steinrisser angezettelte absurde Kasperltheater um das Schitourenverbot im Sattental setzen, welches es so in der von diesen Herren gewünschten Form aber keinesfalls geben wird.

    Heute gibt es abschließend eine Mitteilung, die ich von einer Alpenvereinsektion im Ennstal erhalten habe. Ich persönlich wollte den Alpenverein aber ebensowenig in meine persönlichen Angelegenheiten hineinziehen, wie die Naturfreunde, von deren Seite ich ebenfalls Unterstützungangebote erhalten habe.

    Hier die Mitteilung:

    Information zur kurzfristig ausgesprochenen Sperre der Skitour Sattental – Hohe Wildstelle

    In dieser Angelegenheit kann festgehalten werden, dass nach einem positiven Verlauf der Besprechungen mit den Verantwortlichen, auch durch die fachliche Kompetenz der Vertreter des AV aus Innsbruck, das Sattental und auch der Weg zur Hohen Wildstelle für Tourengeher weiterhin offen bleibt!


    Auf Grund dieser erfreulichen Rückmeldung wollte ich auch in Erfahrung bringen, wie es sich mit den anderen (gesetzlich ja einwandfrei erlaubten) Schitouren im Sattental verhält und ob es auch zum Veröffentlichungsrecht legaler privater Unternehmungen im Internet Informationen gäbe.

    Die Antwort (etwas gekürzt):

    Aufgrund einer sachlich und vor allem mit hoher Kompetenz seitens der AV-Vertreter DI Kapelari uns Dipl. Geologe Seifert aus Innsbruck geführten Diskussion zu diesem Thema konnte das Ansinnen der Rechtsanwälte-Pächter, den Zugang zur Wildstelle zu verwehren, aufgrund des bestehenden Rechts der Wegefreiheit verhindert werden. Natürlich soll dieses Recht nicht zu sehr „ausgereizt“ werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist also gefragt. So viel mir bekannt ist, will man den Aufstieg vom Talschluss durch den Wald offenbar „wintermarkieren“ – es sollte dann nur diese bezeichnete Route genommen werden.
    Natürlich sind alle bisher begangenen „üblichen“ Touren offen zu begehen. Eine zeitliche Sperre (welche Gründe das immer sein mögen) kann nur von der BH Gröbming mit von-bis verordnet werden. Ich habe selbst bei der BH vorgesprochen – wollte nur vorbauen, dass bei eventuell einlaufenden Ansuchen für eine Errichtung von Fütterungen o. Wildschutzgebieten immer darauf Bedacht zu nehmen wäre, diese so einzurichten sind, dass nicht Täler versperrt und damit der Zugang zu Gipfeln damit nicht mehr möglich wäre.
    Übliche Schitouren kann man sicherlich dokumentieren – und das tun wir ja auch. Wir mussten uns aber auch schon Kritik einhandeln. Ich würde aber nicht unbedingt „jeden Winkel“ unserer Bergwelt ins Schaufenster stellen. Es soll noch immer Anreiz dafür vorhanden, selbst NEUES zu entdecken, dass halt noch nicht bekannt oder veröffentlicht worden ist.

    Jedenfalls macht sich jeder strafbar, der ohne behördliche Rückendeckung Wege absperrt, die freie Begehung unserer Berge verhindern möchte. Die beiden Pächter im Sattental haben es halt probiert.


    Für mich persönlich und meine Homepage habe ich die Konsequenz gezogen, dass ich sie nicht mehr in der bisherigen Form weiterführen werde, zumal ich mich mittlerweile auch mit anonymen Brief-Schreibern im Kottan-Stil herumschlagen muss.

    Der Brief wurde in Pinggau abgestempelt. In dieser kleinen oststeirischen Gemeinde bei Hartberg scheine ich überhaupt einen "Fanclub" zu haben, denn von hier habe ich bereits vor einiger Zeit eine E-Mail sogar schon aus der Gemeindestube erhalten.

    Für Interessenten meiner Wanderberichte sowie meine Bergkameraden werde ich mir künftig eventuell ein anderes System überlegen, bei dem man mit Anmeldung zu den Tourendaten gelangt - frei zugänglich bleiben dann nur mehr so beliebte Tourenziele wie das Hintere Sattental (aber ehrlich gesagt: dem Sattental wurde durch diese ganze Angelegenheit ohnehin viel zu viel Ehre zuteil).

    Herzlichen Dank allen Unterstützern.

    Liebe Grüße
    Christian
    Zuletzt geändert von AlpenYeti; 11.03.2012, 11:52. Grund: Rechtschreibfehler ausgebessert

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  • beigl
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Und in mir steigt nach der viefältigen Lektüre komischerweise das Bedürfnis, zwo, dro Gämsen zu erlegen.

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  • HAFA
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Liest sich gut diese Stellungnahme. Irgendwie bekomme ich gerade Lust mir dieses schöne Sattental schietourenmässig anzuschaun...
    Zuletzt geändert von HAFA; 05.03.2012, 20:10.

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Hallo liebe Wandergemeinde,

    ich habe soeben das OK für die Veröffentlichung der Stellungnahme der Steirischen Landesjägerschaft erhalten und möchte Euch diese umgehend bekanntgeben.

    Zuvor noch einmal herzlichsten Dank an den Jäger, der in dieser Angelegenheit für mich aktiv geworden ist (wie bereits berichtet, haben mir mehrere Jäger Ihre Unterstützung zugesagt).

    Zunächst die Anfrage:

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Als jahrelanges Mitglied der steirischen Landesjägerschaft erlaube ich mir folgende Frage zu stellen:

    Ein Jagdpächter fordert einen Skitourengeher schriftlich auf, mit Unterschrift eine Unterlassungserklärung zu unterfertigen, dass er im Revier des Jagdpächters keine Schitouren mehr unternimmt. Auch dass er im Internet keine Berichte über die Schitouren veröffentlicht!

    Freies alpines Gelände. Keine behördlichen Einschränkungen.

    Ich möchte dazu die offizielle Stellungnahme der Steiermärkischen Landesjägerschaft hören.


    Die Antwort-Mail:

    Sehr geehrter Herr XY!

    Im Auftrag von LJM DI Heinz Gach habe ich unseren Bezirksjägermeister von Graz-Stadt – er ist von Beruf Rechtsanwalt - mit der Sache befasst und von ihm gestern die beiliegende Stellungnahme erhalten.

    (Da ich selbst nachfragen musste: “de lege lata” heißt sinngemäß nach dem geltenden Recht, “de lege ferenda” heißt sinngemäß, dass es dazu eines neuen Gesetzes bedarf.)

    Ergänzend wird noch angemerkt, dass es nach dem Forstgesetz Betretungsverbote im Wald gibt (z.B. Wiederbewaldungsflächen unter 3 m, im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten ...), die selbstverständlich auch vom Tourenschifahrer zu beachten sind.

    Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

    Mag. Karl Sirowatka
    Geschäftsführer

    Steirische Landesjägerschaft
    Schwimmschulkai 88
    8010 Graz


    Und im Anhang die Stellungnahme der von Mag. Sirowatka um Unterstützung gebetenen Rechtsanwaltskanzlei:

    Hinweis: Den Eingangssatz habe ich ausgeschnitten, weil dort der Name meines Unterstützers genannt wird, er aber anonym bleiben möchte.

    Landesjaegerschaft_1.jpg

    Landesjaegerschaft_2.jpg

    Liebe Grüße
    Christian

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  • HAFA
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von beigl Beitrag anzeigen
    Das Video auf der HP ist übrigens auch sehr beeindruckend.
    Danke für Deinen Hinweis auf das Video. Da hast Du mir heute gleich die zweite Lachnummer beschert. Hab mich dann noch durch den Rest von dieser HP geklickt. Ist schon irgendwie repräsentativ das Ganze, vor allem im Zusammenhang mit diesem rechtlich so ausgefeilten Schreiben und der dazugehörigen Erklärung.
    Zuletzt geändert von HAFA; 05.03.2012, 21:11.

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Hallo liebe Wandergemeinde,

    neben den Mitteilungen der von mir kontaktierten öffentlichen Stellen haben sich auch viele Unterstützer und auch einige Kritiker gemeldet.

    Nachdem ich ja selbst in den letzten Wochen mehrmals im Sattental war, um alle Hinweistafeln zu fotografieren, hat mich ein aufmerksamer Leser und Winterwanderer darauf aufmerksam gemacht, dass er im Sattental doch eine gekennzeichnete Wildfütterung gefunden hat (Herzlichen Dank an Uwe):

    DSC02979-Rotwildfuetterung.jpg

    Die gekennzeichnete Stelle befindet sich allerdings an einer Stelle, an der man im Winter am Weg zur Schladminger Alm ohnehin nicht vorbeikommt.

    Blau eingezeichnet: Meine Schneeschuhroute - die direkte Linie entspricht in etwa der Winterroute. Das Hinweisschild auf die Wildfütterung wird durch den roten Punkt neben der Höhenangabe 1243 nordöstlich vom Leonhardkreuz markiert.

    Rotwildfuetterung_Lage.jpg

    Als wir bei unserer Schneeschuhwanderung damals dort angelangt sind, kam übrigens gerade ein Traktor mit Futterballen aus dem Tal herauf.

    Der Fahrer bat uns, nicht weiter zu gehen, da er sonst Schwierikgeiten bekommen würde.

    Ein weiteres interessantes Erlebnis: Als der Traktor wieder talwärts fuhr, konnten wir beobachten, wie das von ihm aufgeschreckte Wild hunderte Meter über den Sattentalboden hetzte (soviel zur mir einmal verkündeten Theorie, die Tiere würden die Fahrzeuge, welche regelmäßig dort verkehren, nicht mehr fürchten).

    Aber vermutlich hätte ich das jetzt nicht schreiben sollen, denn ich wurde in letzter Zeit mehrmals aufgefordert, ich solle doch sachlich bleiben.

    Aber die einzige Äußerung, die ich bereue und heute nicht mehr machen würde ist der Begriff "Jagerwahnsinn" in der Fragestellung im Titel dieses Threads. Damals habe ich diese drastische Formulierung verwendet, weil ich tatsächlich an einen Faschingsscherz glaubte.

    Liebe Grüße
    Christian

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  • beigl
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Habe ja keine Ahnung von Zivilrecht, aber kann man den Herren Rechtsanwälten nicht eine Retourkutsche schicken? Oder gar Versuch der Nötigung oder sowas?
    Zuletzt geändert von beigl; 05.03.2012, 18:51.

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Hallo liebe Wandergemeinde,

    in meinem letzten Beitrag habe ich das Ausgangsschreiben der Rechtsanwälte veröffentlicht.

    Wie ihr hier in diesem Thread nachlesen könnt, habe ich in der Folge einige öffentliche Stellen mit der Bitte um Auskunft in dieser Angelegenheit kontaktiert und dazu folgende Antworten erhalten:

    Jagdamt Gröbming am 11.01.2012

    Sehr geehrter Herr Suschegg!

    Ihr Anliegen wurde auf Wunsch des Bezirksjägermeisters Karl Royer
    an das Landesjagdamt Graz weitergeleitet. Nach Prüfung durch Herrn Mag. Sirowatka und Antwort
    aus dem Landesjagdamt werden wir sie umgehend informieren.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Bezirksjagdamt Gröbming
    Für den Bezirksjägermeister


    Seitens des Landesjagdamtes habe ich auch nach knapp 2 Monaten noch keine Antwort erhalten, allerdings hat mir dann ein Jäger weitergeholfen.

    Das sehr positive Schreiben der Steirischen Landesjägerschaft werde ich veröffentlichen, sofern mir mein Unterstützer sein OK dazu gibt.


    Bezirkshauptmannschaft Liezen – Politische Expositur Gröbming – am 13.01.2012


    GZ.: 8.0-114/2007, Ej "Sattental", Anfrage hinsichtlich Wildschutzgebiet

    Sehr geehrter Herr Suschegg!

    Bezugnehmend auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 08.01.2012 und 12.01.2012 wird mitgeteilt, dass hieramtlich keine Aufzeichnungen hinsichtlich eines verordneten Wildschutzgebietes aufliegen.

    Auch lässt sich aus dem beigefügten Schreiben der Rechtsanwälte Ges.b.R., Hämmerle Steinrisser Hämmerle, Schladming, vom 28.12.2011 keine Bezugnahme auf ein etwaig verordnetes Wildschutzgebiet entnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen!
    Der Bezirkshauptmann:
    i.V.: Mag. Astrid Spanner


    BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT LIEZEN
    Politische Expositur Gröbming
    A-8962 Gröbming, Hauptstraße 213



    Auch die beiden anderen Betroffenen waren in dieser Angelegenheit nicht untätig und so wurde dann u.a. auch der Alpenverein kontaktiert, von wo folgende Stellungnahme gekommen ist:

    Der ÖAV hat festgestellt, dass im Sattental keine Besuchsbeschränkungen vorliegen, dass die Aktion der beiden Rechtsanwälte aus reinem Eigeninteresse geführt wird und man uns keinerlei Gesetzesverletzung andichten kann.

    Auf die von mir erst jüngst verfasste Anfrage an die Steirische Rechtsanwaltskammer ist eine Antwort noch ausständig.

    Nach zusammenfassender Schilderung der bisherigen Geschehnisse erbitte ich von dieser Stelle eine Antwort zur Frage:

    Ich habe in den letzten Wochen nun immer wieder gehört, solche Anwaltsschreiben-Drohungen seien normal und nichts Besonderes.

    „Sie haben es halt probiert“

    Ist solch ein Verhalten von Rechtsanwälten wirklich im Sinne der Rechtsanwaltskammer und verträgt sich eine derartige Belästigung mit den Standesregeln?



    Sobald es Neuigkeiten gibt, gebe ich Euch selbstverständlich Bescheid.

    Liebe Grüße
    Christian

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