Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Skibindungen: Urteil des OGH

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Skibindungen: Urteil des OGH

    Intersanntes Urteil:

    https://rdb.manz.at/document/ris.jus...36353032303939

    Es geht kurz gesagt um einen Sturz bei welchem die Skibindung nicht auslöste und die Skifahrerin den Erzeuger der Bindung auf Schadenersatz/Schmerzensgeld klagte.

    Das Ansinnen wurde jedoch vom OGH abgewiesen.

    LG
    der 31.12.
    Zuletzt geändert von slunecka; 13.12.2021, 08:31.

  • #2
    Danke, wirklich interessant und - hoffentlich - richtungsweisend für spätere Schadenersatzansprüche. So tragisch solche Verletzungen für die Betroffenen sind, aber die hochentwickelte Technik in den Alpinbindungen kann leider, vor allem wenn man beim Einstellen von hohen Auslösewerten ( d. sogen. Z-Wert, den man als Rennläufer meistens auswendig weis ) ausgeht, nicht in allen Sturzsituationen auslösen. Gehobenes Fahrkönnen wird leider oft mit hohen Geschwindigkeiten verwechselt, genauso wie man bei starkem Aufkantwinkel und einer Bodenwelle bei zu leicht eingestellter Seitenauslösung sich einen unerwarteten Abflug einhandeln kann ( "Foa obe zum Lift und drah urndlich zua, du Depp"! Das Kommentar meiner Trainerin damals.....).

    LG
    Raimund
    P.S.: Bin natürlich voll auf der linke Hüfte gelandet - jetzt, mit dem Titan - Keramik - Ersatz, ist nur mehr Genussfahren angesagt!
    Zuletzt geändert von R. Jascha; 13.12.2021, 11:39.

    Kommentar


    • #3
      Interessantes Urteil, danke fürs reinstellen. Beim Durchlesen ist mir aufgefallen, dass hier sehr auf diesen speziellen Rückwärtssturz eingegangen wird. Da stellt sich mir die Frage, ob der Rechtsspruch bei einem Seit- oder Vorwärtssturz ähnlich ausfallen würde.

      Viele Liebe Grüße von climby
      Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

      Kommentar


      • #4
        Es geht hier um die Erwartung, dass die Bindung bei jedem erdenklichen Sturz so auslöst, dass keine Verletzung auftritt. Es wurde eben festgestellt, dass dies technisch nicht möglich ist und daher weder ein Design-, Montage- oder Einstellungsfehler vorliegt. Daher kann die Möglichkeit, dass die Bindung u.U. bei einem Drehsturz auch nicht öffnet nicht in Betracht gezogen werden. Kurz gesagt, es wurde etwas eingeklagt, dass a priori nicht erfüllbar ist und auch nicht ausgelobt wurde - daher klar eine Abweisung!

        Kommentar


        • #5
          Das: " Danach entspricht es gerade nicht dem Stand der Technik, dass eine Skibindung bei jedem Sturzgeschehen öffnet. Das ist grundsätzlich nur bei einem Vorwärtssturz (Körper in Richtung Skispitze) und einem seitlichen Verdrehsturz der Fall. Ein Lösen der Bindung bei einem reinen Rückwärtssturz, wie ihn die Klägerin erlitt, ist nach derzeitigem Stand technisch nicht möglich." würde ich auch so wie climby interpretieren. Bin aber kein Rechtsgelehrter.
          Mein Bergblog: http://www.steilwaende.at/

          Kommentar


          • #6
            Zitat von climby Beitrag anzeigen
            Da stellt sich mir die Frage, ob der Rechtsspruch bei einem Seit- oder Vorwärtssturz ähnlich ausfallen würde.
            Viele Liebe Grüße von climby
            Ich denke nicht, da eine laterale Auslösung ja von jedem Bindungshersteller beworben wird.

            Bei Pinsystemen ist ausser bei den 2 (relativ) neuen von Fritschi ja auch klar kommuniziert, dass die exakt nach vorne nicht auslösen können...
            carpe diem!
            www.instagram.com/bildervondraussen/

            Kommentar

            Lädt...
            X