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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • AW: Jägerschaft

    ja genau, außerdem hat der ja 4 Raupen, da verteilt sich das Gewicht viel mehr.
    Praktisch fliegt er quasi durch die Gegend.

    Kommentar


    • AW: Jägerschaft

      Keine Sorge, nur ein Einzelfall !

      http://m.heute.at/news/oesterreich/n...t23654,1274024

      Kommentar


      • AW: Jägerschaft

        Wie entstehen Gesetzesnovellen zum Niederöstereichischen Jagdgesetz ?

        Der Vorfall: http://www.martinballuch.com/bin-ich...polizei-nicht/

        Die Gesetzeslage: NÖ Jagdgesetz §94, gültig bis Ende 2015:




        jagdgesetz6old.png



        Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts vom 17.6.2015:



        jagdgesetz_entscheid1.png

        jentscheid1.png


        Man darf also auf einer Forststrasse oder einem Waldweg auch während einer Treibjagd gehen - dies passt natürlich der Jägerschaft nicht, sie reagiert auch schnell und nimmt als Argument klarerweise die Sicherheit (ist ja jene Personengruppe, die sich so intensiv für Alkotests einsetzt !)

        Bereits am 8. Oktober wird ein Antrag eingebracht:



        jagdgesetz1.png


        jagdgesetz2.png


        jagdgesetz3.png


        Als besondere Chuzpe wird hier gleich angeführt, dass offensichtlich das Gericht nicht im Sinne der Jägerschaft entschieden hat - die Frechheit muss man mal haben ! Das Landesverwaltungsgericht hat das Verständnis der Jägerschaft zum Begriff "Forststrasse" in Zweifel gezogen - da müssen wir doch gleich eine Gesetzesänderung machen, das ist ja **unerhört** !! WIR, die Jäger und jemand wagt es zu zweifeln ! (/ironie off)

        Hier der Änderungsvorschlag:


        jagdgesetz4.png


        Wie lautet jetzt der §94 neu ab 1.1.2016


        jagdgesetz6neu.png

        Somit sind jetzt Forststrassen und Wanderwege ebenfalls absperrbar (da ja Teil des Waldes und somit ausgenommen von der Ausnahme !) - das gemeine Volk kann also somit sch.... gehen ! Eigentlich sollten wir ja dankbar sein, es geschieht ja nur zu **unserem** Schutz !

        Sicherheitshalber wird auch gleich jeder Wildfütterungsbereich gesperrt - auf Wanderwegen und Forststrassen, darf man nun nicht mehr durchgehen ! ( Zur Erinnerung: geschieht ja nur zu unserer Sicherheit ) - eh' klar: Die Heger und Pfleger sind auch zu den Bambis lieb !





        jagdgesetz5neu.png


        Wenn man die Wildfütterungen ein bisserl gescheit aufstellt, ist in NÖ jeder (!!) Zugang zu einer Hütte damit gesperrt !

        Also, wer macht sich die Gesetze selber ? Zur Erinnerung: Es sind bloss ca. 1,5% der österreichischen Bevölkerung die Jagd betreiben ! Anlass für diese Änderung war, weil der VGT eine Treibjagd fotografisch dokumentiert hat, was klarerweise einigen Grünröcken nicht gepasst hat - damit ist wieder einmal das freie Betretungsrecht massiv ausgehebelt worden.


        Lieber Alpenverein, liebe Naturfreunde, lieber Touristenklub - werdet endlich munter, ihr seid die Vertretung der Bergbegeisterten und beendet den Kuschelkurs mit dieser Clique, die sich ihre Gesetze offensichtlich selber schreibt !


        Zusammenfassung:

        Antrag am 8. Oktober 2015
        Beschluss am 22. Oktober 2015

        Einspruchsfrist läuft bis 3. Dezember, also 6 Wochen:

        Hat irgendein Alpinverein "kapiert" worum es wirklich geht ?
        Hat irgendein Alpinverein einen Einspruch erhoben ?
        Hat die NÖ-*** ihre Vorfeldorganisation "Naturfreunde" in Kenntnis gesetzt ?
        Hat der Alpenverein - neben Bekanntgabe von endlich 500,000 Mitgliedern - irgendein Statement dazu abgegeben ?
        Zuletzt geändert von w56; 09.04.2016, 16:08.

        Kommentar


        • AW: Jägerschaft

          Hallo w56,

          ich kann deine Empörung verstehen - offenbar befinden sich halt überproportional viele Jäger unter unseren Gesetzesmachern!

          Zufällig traf ich vor ein paar Tagen auf auf eine relativ neue Tafel "Jagdliches Sperrgebiet" im Zusammenhang mit einer Wildfütterung (allerdings erst dann als ich mich von der Wildfütterung wieder entfernte - auf der Forststraße auf der ich kam war keine solche angebracht). Da ich wissen wollte was es damit rechtlich auf sich hat und ob ich mich dort etwa gesetzeswidrig aufgehalten habe, habe ich mir zu Hause ebendieses von dir oben zitierte NÖ Jagdgesetz herausgesucht, und bin an diesen Formulierungen des §94 hängengeblieben:

          "... während der Fütterungsperiode ... gesperrt": Von wann bis wann ist diese Zeitspanne? Genügt es also dass jemand das ganze Jahr über etwas Futter verstreut und schon gilt die Sperre ganzjährig?

          "...abseits von öffentlichen Wegen und Straßen, mit Ausnahme solcher, die als Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 ... gelten,": also Forststraßen; d.h. meine Vermutung das Forststraßen die Ausnahme zu diesen öffentlichen Wegen darstellen und somit nicht betreten werden dürfen, dürfte also zutreffen...

          Und gleich darauf weiter: "Wegen gemäß § 14 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 2010": Hier ist die Formulierung für mich nicht ganz klar: sind diese Wege nur eine weitere Aufzählung zu "öffentlichen Wegen und Straßen" und somit nicht gesperrt (zu vermuten), oder ebenfalls eine Aufzählung zu "mit Ausnahme solcher..." da unmittelbar darauf folgend, und somit ebenfalls gesperrt?
          Trifft ersteres zu, so können damit wenigstens Hüttenzugangswege nicht per Wildfütterungen gesperrt werden, da diese ausdrücklich auf Grund dieses Tourismusgesetzes zu öffnen sind. Hoffe ich zumindest...

          Und außerdem: der Wald ist ja frei betretbar - woher soll ich dann erkennen dass sich in weniger als 200 m Entfernung irgendwo eine Wildfütterung befindet, und ich somit schon Gesetzesverletzer bin?

          Kommentar


          • AW: Jägerschaft

            Schon einmal von der Einladungsjägerei gehört? Da darf man als Meinungsbildner sogar oft einen echten Bock schießen - als Dank dafür macht man das in einem geeigneten Plenum noch einmal -

            Kommentar


            • AW: Jägerschaft

              Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
              - offenbar befinden sich halt überproportional viele Jäger unter unseren Gesetzesmachern!
              Ja, das ist eben die Hauptursache dafür, dass es so ist wie es ist, in Österreich.
              Googelt "Wiener Jägerball" - Bildersuche
              https://www.google.at/search?q=wiene...w=1366&bih=633
              dann wundert euch nix mehr.

              LG Hans
              Nach uns die Sintflut.

              Kommentar


              • AW: Jägerschaft

                Wer von den Bundespräsidentenkanditaten hat einen Jagdschein?

                Den werde ich mit Sicherheit nicht wählen!

                Kommentar


                • AW: Jägerschaft

                  Zitat von HansS Beitrag anzeigen
                  Wer von den Bundespräsidentenkanditaten hat einen Jagdschein?

                  Den werde ich mit Sicherheit nicht wählen!
                  Die Bundespräsidentenkanditaten wurden von der Jägerschaft schriftlich befragt:

                  http:/www.jagd-noe.at/Home/TabId/343/ArtMID/1911/ArticleID/6021/Was-h228lt-die-zuk252nftige-Bundespr228sidentin-oder-der-zuk252nftige-Bundespr228sident-von-der-Jagd.aspx
                  Zuletzt geändert von bike&ski; 10.04.2016, 11:21.

                  Kommentar


                  • AW: Jägerschaft

                    Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen

                    "...abseits von öffentlichen Wegen und Straßen, mit Ausnahme solcher, die als Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 ... gelten,": also Forststraßen; d.h. meine Vermutung das Forststraßen die Ausnahme zu diesen öffentlichen Wegen darstellen und somit nicht betreten werden dürfen, dürfte also zutreffen...

                    Und gleich darauf weiter: "Wegen gemäß § 14 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 2010": Hier ist die Formulierung für mich nicht ganz klar: sind diese Wege nur eine weitere Aufzählung zu "öffentlichen Wegen und Straßen" und somit nicht gesperrt (zu vermuten), oder ebenfalls eine Aufzählung zu "mit Ausnahme solcher..." da unmittelbar darauf folgend, und somit ebenfalls gesperrt?
                    Trifft ersteres zu, so können damit wenigstens Hüttenzugangswege nicht per Wildfütterungen gesperrt werden, da diese ausdrücklich auf Grund dieses Tourismusgesetzes zu öffnen sind. Hoffe ich zumindest...

                    Und außerdem: der Wald ist ja frei betretbar - woher soll ich dann erkennen dass sich in weniger als 200 m Entfernung irgendwo eine Wildfütterung befindet, und ich somit schon Gesetzesverletzer bin?
                    NÖ Tourismusgesetz / §14

                    § 14
                    Öffnung und Absperrung von Privatwegen
                    (1) Privatwege, die für den Tourismus unentbehrlich sind oder seiner Förderung besonders dienen, insbesondere Wege und Steige zur Verbindung der Talorte mit den Höhen-, Pass- und Verbindungswegen, Zugangswege zu Schutzhütten und sonstigen Touristenunterkünften, Stationen der Bergbahnen, Aussichtspunkten und Naturschönheiten (Wasserfälle, Höhlen, Seen und dergleichen) sowie die Aussichtspunkte und Naturschönheiten selbst müssen, soweit nicht überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen, dem Verkehr gegen eine der Verminderung des Verkehrswertes angemessene Entschädigung aufgrund eines Bescheides geöffnet werden.
                    (2) Über die Öffnung eines Privatweges entscheidet auf Antrag der Gemeinde die Bezirksverwaltungsbehörde mit schriftlichem Bescheid, in welchem auch die Höhe der Entschädigung festzusetzen ist.
                    (3) Die Erhaltung der dem Verkehr geöffneten Privatwege obliegt der Gemeinde, auf deren Antrag die Öffnung durchgeführt wurde und ist vom Grundeigentümer zu dulden.
                    (4) Dem Tourismus offene Privatwege gemäß Abs. 1 dürfen nur solange und insoweit abgesperrt werden, als es wegen der persönlichen Sicherheit der Wegbenützer unerlässlich bzw. aus sonstigen öffentlichen Interessen unbedingt geboten ist. Jede solche Absperrung muss wenigstens vier Wochen, ausgenommen die Fälle von Elementarereignissen, vorher der Gemeinde, in deren Gebiet der Weg oder das Tourismusziel gelegen ist, angezeigt und in jedem Fall in den Ausgangsorten durch Anschlag verlautbart werden. Die Gemeinde hat den Verfügungsberechtigten mit Bescheid zu verpflichten, unzulässige Absperrungen zu beseitigen.
                    (5) Zuständigkeiten des Bundes werden durch diese Bestimmung nicht berührt.


                    Aus Absatz (1) folgt eigentlich, dass die meisten der hier angeführten Wege und Steige höchstwahrscheinlich als Wald zu qualifizieren sind .....
                    Nachdem dieses Gesetz offensichtlich von Jägern für Jäger geschrieben wurde, gehe ich vom 'worst-case' für den "niederen" Staatsbürger - also die 98,5% Nichtinhaber eines Jagdscheins - aus .....
                    Zuletzt geändert von w56; 10.04.2016, 11:23.

                    Kommentar


                    • AW: Jägerschaft

                      Lustig oder traurig wie schnell Gesetze beschlossen werden können, wenns um Eigeninteressen der Politiker geht.

                      In NÖ ists halt besonder schlimm, da wird er 20Mrd Peppi zum Onki gelaufen sein und das o.g. Gesetz in Auftrag gegeben haben
                      Bierinduziertes Brainstorming
                      setxkbmap -option ctrl:nocaps

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                      • AW: Jägerschaft

                        Es liegt an der geistigen Elite der Bergsteiger, Kletterer usw. die Politik zu infiltrieren um eigene Interessen durchzubringen.
                        Nicht die anderen sind sooooo stark!
                        Solange auf Hütten gesoffen und in Foren gesudert wird, gibts auch keine Änderung.

                        Ein guter Ansatz wäre es auch schon mal das eigene tun zu hinterfragen....
                        Aber auch nur mit einem Maßstab zu messen...

                        Es sollte auch mal einen Tread mit dem Titel: "Bergsteigerschaft" geben, da könnten sich abgehauste Typen z.b. über den Tod von Schitourengehern die von anderen (unabsichtlich) gekillt wurden lustig machen.

                        tch

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                        • AW: Jägerschaft

                          Zitat von tch Beitrag anzeigen
                          Ein guter Ansatz wäre es auch schon mal das eigene tun zu hinterfragen....
                          Sehr richtig. Und überhaupt. Hände falten, Goschn halten.

                          Wo würden wir denn da hinkommen, wenn hier jeder das verfassungsmäßig verbriefte Recht hätte, die Natur - oder das, was davon von den Grundeigentümern übrig gelassen wurde - nach eigenem Ermessen betreten oder - welch Frevel - sogar mit dem Rad befahren zu dürfen. Soll sich doch der Pöbel einen eigenen Planeten suchen!
                          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                          Kommentar


                          • AW: Jägerschaft

                            Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                            Sehr richtig. Und überhaupt. Hände falten, Goschn halten.

                            Wo würden wir denn da hinkommen, wenn hier jeder das verfassungsmäßig verbriefte Recht hätte, die Natur - oder das, was davon von den Grundeigentümern übrig gelassen wurde - nach eigenem Ermessen betreten oder - welch Frevel - sogar mit dem Rad befahren zu dürfen. Soll sich doch der Pöbel einen eigenen Planeten suchen!
                            Mich wunderts nicht warum Du als Moderator abgehaust bist :-)

                            tch

                            Kommentar


                            • AW: Jägerschaft

                              Die weiter oben verlinkte Seite beinhaltet noch weitere Besonderheiten.
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                              Kommentar


                              • AW: Jägerschaft

                                Zitat von tch Beitrag anzeigen
                                Mich wunderts nicht warum Du als Moderator abgehaust bist :-)
                                Kannst du deine persönlichen Animositäten nicht woanders austragen?

                                Kommentar

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