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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

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Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

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  • #61
    AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

    Zitat von martint Beitrag anzeigen
    Es war damals weit und breit kein Parkverbotsschild.
    tuat ma lad, waunn i net zu dir hoit. owa: beim ehem. wirtn beim grabeingang is a schüdl: parken nur auf gekennzeichneten parkplätzen. durt wo du gstanden bist, war eben ka gekennzeichneter parkplatz. leider oarschkortn zogn.

    in graz hast auch am ortsbeginn hinweis tempo 30 ausg. vorrangstraßen. waunnst des nach 8 km vergisst, host uu genauso de oaschkortn zogn.
    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

    bürstelt wird nur flüssiges

    Kommentar


    • #62
      AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
      tuat ma lad, waunn i net zu dir hoit. owa: beim ehem. wirtn beim grabeingang is a schüdl: parken nur auf gekennzeichneten parkplätzen. durt wo du gstanden bist, war eben ka gekennzeichneter parkplatz. leider oarschkortn zogn.

      in graz hast auch am ortsbeginn hinweis tempo 30 ausg. vorrangstraßen. waunnst des nach 8 km vergisst, host uu genauso de oaschkortn zogn.
      In graz gehört das halt zum "Allgemeinwissen" wenn man dort wohnt, aber im Gössgraben hätte ich halt sowas net erwartet, dass man die Schilder ein paar km vorher genau lesen muss.

      das hat sich halt vor 2 jahren noch nicht herrumgesprochen gehabt.
      Zuletzt geändert von martint; 22.01.2009, 17:07.

      Kommentar


      • #63
        AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

        Es gibt im Gößgraben ab dem Linsalmparkplatz fast keine Wiesen mehr. Diese wenigen Grünflächen wären nur mit Überwinden einer Böschung zu "beparken" und dafür braucht es schon einen Traktor oä. Die ganzen "Besitzstörungen" passieren bei Ausweichen oder Ausbuchtungen der Straße, weiters wenn man nicht exakt korrekt der Parkordnung am Parkplatz parkt, dh. man steht schräg am Rand uä. Sowie am letzten Parkplatz, wo viele auf der rechten Seite taleinwärts nach dem ausgewiesen Parkplatz längs der Straße parken, da gegenüber der Parkplatz länger ist. Aufgrund des linken längeren Parkplatzes bleibt dort die Fahrbahn trotz "Falschparker" auf einer Breite von mind. 8m frei.

        Letzten Samstag habe ich im Gößgraben trotz Massenandrangs keinen einzig "verkehrsbehindernden Falschparker" oder einen "Wiesenparker" gesehen, zu ihren Besitzstörungen sind die MM´s trotzdem gekommen.

        Das Ganze dient eindeutig zu Regulierung des zugegebenermaßen großen Besucherstroms am Wochenende. Fair wäre es jedoch, zumindest bei Gebietsfremden es beim ersten mal bei einer Ermahnung zu belassen.
        Zusätzlich stellt sich zB. bei der gestreuten Straße zur Linsalm das Gefühl der "absichtlichen Fopperei" ein.
        Zuletzt geändert von Spirit; 22.01.2009, 17:29.

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        • #64
          AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

          Wird hier von Frauenparkplätzen geschrieben?

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          • #65
            AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

            Zitat von Olli W. Beitrag anzeigen
            Wird hier von Frauenparkplätzen geschrieben?
            Jetzt geben sogar schon die "MOFs" ein Kommentar zum Gössgraben ab!

            Kommentar


            • #66
              AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

              Zitat von martint Beitrag anzeigen
              Jetzt geben sogar schon die "MOFs" ein Kommentar zum Gössgraben ab!


              des hobts von eurem sinnlosen aufquargeln und motschgern!

              hiaz wissens olle im weiten norden, dass der gössgrobn a mörderschitourengebiet is!

              gai ois st. anton von st. eiermark! s wüdföd ois arlberg ostösterreichs. und die mousoim ois heidelbergerhittn im ohrwaschlgrobn!

              werds sehn, wos davon hobts!
              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

              bürstelt wird nur flüssiges

              Kommentar


              • #67
                AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                Leider ist es so im Gößgraben; Die Grundstückbesitzer Mayr- Mellnhof und Thole warten nur auf solche Parksünder und irgendwann ist ein Schranken im Gößgraben. Dieses Thema wurde schon zwischen den Grundstückbesitzern und den Alpinen Vereinen diskutiert. Wir müssen froh sein das überhaupt noch Parkplätze zur Verfügung stehen, da die Parkplätze auf Privatgrund sind.
                Wenn die Grundstückbesitzer wollen können sie die Parkplätze komplett streichen, und das parken auf der Straße verstoßt gegen die Stvo. Wenn wir weiter im Gößgraben auf Skitouren gehen wollen müssen wir uns an die Spielregeln der Grundstückbesitzer halten.

                Kommentar


                • #68
                  AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                  Zitat von martint Beitrag anzeigen
                  Wer sich dort im Gössgraben nicht auskennt soll auch kein Kommentar abgeben und ausserdem:
                  lesen hilft!
                  Könnte man abwandeln zu:
                  Wer sich dort im Gössgraben nicht auskennt soll seine Karosse in einem anderen Graben abstellen und ausserdem:
                  (die Infotafeln) lesen hilft!


                  Dass mit dem Parkleitsystem die Massen gelenkt und (auf sicher nicht geringem Niveau) begrenzt werden sollen, sollte als Agreement zwischen uns Schitourengehern (aus ganz Ostösterreich kommend) und den Grundeigentümern akzeptiert werden.

                  LG Hans
                  Nach uns die Sintflut.

                  Kommentar


                  • #69
                    AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                    Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
                    Könnte man abwandeln zu:
                    Wer sich dort im Gössgraben nicht auskennt soll seine Karosse in einem anderen Graben abstellen und ausserdem:
                    (die Infotafeln) lesen hilft!


                    Dass mit dem Parkleitsystem die Massen gelenkt und (auf sicher nicht geringem Niveau) begrenzt werden sollen, sollte als Agreement zwischen uns Schitourengehern (aus ganz Ostösterreich kommend) und den Grundeigentümern akzeptiert werden.

                    LG Hans
                    A ganz a Schlauer.

                    Ich akzeptier eh die Parkplätze, nur waren diese damals noch weniger als dürftig ausgeschildert.
                    Und wenn Orstunkundige andauernd von einer Wiesenzerstörung von Bauern dort schreiben ist das nun mal nicht korrekt.

                    Kommentar


                    • #70
                      AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                      Zitat von Bergfritz Beitrag anzeigen
                      Was mir nicht in den Kopf reingeht:

                      Wenn ihn wirklich die Autos in der Wiese stören, warum stellt er nicht einfach ein paar Schilder auf, das wäre viel wirkungsvoller! Es würde kaum mehr einer sein Auto in die Wiese stellen. Solange dort aber kein Schild steht, werden dort immer wieder Autos parken. Deshalb kann ich mir den Verdacht nicht verkneifen, dass es ihm gar nicht so unrecht ist, wenn dort immer wieder ahnungslose Autofahrer in die Falle tappen.

                      Sorry - bist du so naiv oder wirklich so blöd - wurde doch oft erfolglos versucht
                      die Erfahrung hat gezeigt , das Schilder von manchen Leuten einfach ignoriert werden
                      - aber ein Schreiben des Anwalts mit beigefügtem Erlagschein bringt auch die grauen Gehirnzellen des Dümmsten im Forum in Bewegung

                      ich wiedehole : Der Besitzer will nur ohne Behinderung seine Forstarbeiten durchführen können und Ordnung haben - der Gewinner ist einzig und allein der Anwalt und das Gericht = der Staat
                      Lg.Egon

                      Kommentar


                      • #71
                        AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                        Zitat von Egon Beitrag anzeigen
                        Sorry - bist du so naiv oder wirklich so blöd - wurde doch oft erfolglos versucht
                        die Erfahrung hat gezeigt , das Schilder von manchen Leuten einfach ignoriert werden
                        - aber ein Schreiben des Anwalts mit beigefügtem Erlagschein bringt auch die grauen Gehirnzellen des Dümmsten im Forum in Bewegung

                        ich wiedehole : Der Besitzer will nur ohne Behinderung seine Forstarbeiten durchführen können und Ordnung haben - der Gewinner ist einzig und allein der Anwalt und das Gericht = der Staat
                        nur wenn ich nicht grad zufällig da rum surfe - woher weiß ich dann von diesen "therapieversuchen" ?? - soll auch outdoorliebende geben die nicht interneten (kaum vorstellbar aber ich kenne solche) so ganz wie geschildert wirds wohl kaum sein

                        selbst wenn er hierbei nicht viel verdienen sollte - sein anwalt wirds ihm schon zu danken wissen .
                        Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                        ein Mensch (E. Kästner)

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                        • #72
                          AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                          UNWISSENHEIT schützt vor STRAFE nicht -
                          es ist sicher nicht die Aufgabe des Grundbesitzers jeden Falschparker über die Rechtslage bezüglich Besitzstörung aufzuklären

                          wenn Du Z,B: nach Italien fährst ist es auch rein dein Problem dich über die dortigen Strafen bei eventuellen Verstössen zu erkundigen
                          Zuletzt geändert von Egon; 23.01.2009, 07:30.
                          Lg.Egon

                          Kommentar


                          • #73
                            AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                            Zitat von martint Beitrag anzeigen
                            A ganz a Schlauer.
                            Danke, wass i eh!


                            Zitat von lado Beitrag anzeigen
                            nur wenn ich nicht grad zufällig da rum surfe - woher weiß ich dann von diesen "therapieversuchen" ??
                            Hinten auf den Parkplätzen wird auf Tafeln angedroht, dass alle nicht auf den gekennzeichneten Parkplätzen abgestellten Autos abgeschleppt werden, da sollten auch die nicht ganz Schlauen verstehen, dass es da Probleme geben könnte.

                            LG Hans
                            Zuletzt geändert von GrazerHans; 23.01.2009, 06:28.
                            Nach uns die Sintflut.

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                            • #74
                              AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                              Zitat von lado Beitrag anzeigen
                              nur wenn ich nicht grad zufällig da rum surfe - woher weiß ich dann von diesen "therapieversuchen" ?? - soll auch outdoorliebende geben die nicht interneten (kaum vorstellbar aber ich kenne solche) so ganz wie geschildert wirds wohl kaum sein
                              ich muss mich Egon anschließen und wiederhole dabei einen Satz von mir aus Post #3:

                              Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                              Übrigens brauchts keinerlei Schilder (auch keine Parkverbotsschilder...) damit Parken auf fremden Grundstücken (erst recht auf Wiesen) verboten ist...
                              Es soll natürlich auch Grundbesitzer geben, die solche Aktionen akzeptieren, nur darf man sich nicht wundern wenns anders sein sollte.
                              Zuletzt geändert von LampisBerge; 23.01.2009, 07:03.
                              lampi
                              ________________________________________
                              Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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                              • #75
                                AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                                Ahh.. Falschparker
                                SO PARKT MAN RICHTIG und platzsparend - am Besten gleich neben der Polizei
                                so parkt man .JPG

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