Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #46
    AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

    Zitat von Spirit Beitrag anzeigen

    Zusätzlich ist dzt. die Forsstrasse vom ersten Parkplatz zur Linsalm wiederum perfekt in Schlangenlinien gestreut
    Also ich finde das gut. So kommt man auch mit dem Kinderwagen rauf. Ist eine nette Runde.

    Kommentar


    • #47
      AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

      Zitat von petz Beitrag anzeigen
      Also ich finde das gut. So kommt man auch mit dem Kinderwagen rauf. Ist eine nette Runde.
      Genau....und wenn man mit Ski geht, spart man sich die Felle
      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

      Kommentar


      • #48
        AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

        Zitat von derspeicher Beitrag anzeigen
        Ich sehe die ganze Problematik immer von beiden Seiten:

        Erstens parke ich auch öfters im Grenzbereich - versuche aber mitzudenken, ob ich dabei im Weg stehe oder nicht

        Zweitens kenne ich nur zu gut die Probleme der Grundeigentümer:

        Ein Beispiel: Ich besitze eine Lagerhalle, die recht praktisch am Ortsrand liegt. Davor (auf meinem Grund - und garantiert von niemanden subventioniert ..) habe ich Parkplätze und Abstellflächen geschaffen.
        Dort bleiben viele Autos stehen und die Besucher gehen in der Gegend spazieren. Überhaupt kein Problem für mich, solange..

        .. die ersten Besucher die Autos vor den Toren abstellen, weil dort der Schnee geräumt ist..

        .. Besucher ihre Autos reinigen, alles rausschmeissen, was sie nicht mehr benötigen, die Windeln der Kleinkinder in Geräten von mir deponieren, weil sie beim Heimfahren doch nur Gestank verbreiten würden..

        .. Naturfreunde dort Silvester feiern, weil die Raketen sooooo schön fliegen (und liegen bleiben)

        ... Leute dort Sachen vergessen, die sie nicht mehr benötigen - einmal habe ich eine ganze Sitzgarnitur vorgefunden, Müllsäcke kann ich sicher gar nicht mehr zählen

        ... einmal habe ich eine Mutter zur Rede gestellt - ihr Sohn ist mit einem kleinen Motorrad für Kinder auf meinen Arreal im Kreis gefahren - es hat viel Spass gemacht - er hat sich mit Sachen von mir Hindernisse gebaut und ist darüber gesprungen und am schönsten war es, wenn die Räder sich tief ins Erdmaterial reinwühlen konnten und der Dreck so richtig weit geflogen ist.
        Die Mutter hat das lustig empfunden, daheim kann sich der Kleine leider nicht so gut austollen, der Garten ist halt nicht gross genug

        ... das Hinterlassen von menschlichen Abfällen aller Art - dabei sind u.a. Binden und Klopapier (natürlich mit dessen Verwendungsgrund) , Präservative in allen Füllstadien -SO JETZT IST ES ABER GENUG - du weißt was ich meine ???

        ICH räume dann den Dreck weg, ICH zahle die Entsorgung für die vorgefundenen Fundstücke (Autobatterien sind auch recht beliebt ), MIR fliegen beim Rasenmähen die Verhüterli um die Ohren...

        Deswegen verstehe ich VIELE böse Grundeigentümer sehr gut.
        Wenn sich die Leute normal verhalten, ist es für alle kein Problem. Ein paar Besucher sind aber leider normaler, und diese verärgern dann den Eigentümer. Und wenn dieser sich dann wehrt, versteht das keiner..

        lg Josef
        Warst Du schon jemals im Gössgraben. A Autobatterie oder an Präservativ (ob neu oder gebraucht) habe ich dort noch nie gesehen, ebensowenig den MM beim Rasenmähen.
        A sitzgarnitur wäre aber praktisch!

        vlg. Martin

        Kommentar


        • #49
          AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

          Selber Schuld!!!

          Seid lieber froh, dass ihr die Natur genießen könnt!!!! Diejenigen, die sich als Naturfreund bezeichnen und anschließend ihr Auto in der Wiese parken, die womöglich einem Landwirt gehört, der die Wiese mit viel Aufwand bewirtschaftet, sollten lieber ihren Mund halten. Denn ein echter Naturfreund parkt sich nicht in eine Wiese!!!!
          Denkt mal darüber nach!!!
          Zahl die 137 Ocken und beende lieber diese Diskussion!!

          lg bergfaxe
          Verliere nie den Rest deiner Kindheit, das Lockere. Dann nämlich gehören die Berge dir, sonst gehörst du ihnen.
          Hans Kammerlander

          Kommentar


          • #50
            AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

            Zitat von martint Beitrag anzeigen
            ebensowenig den MM beim Rasenmähen
            de heißen doch mittlerweile schon MMS, oder?
            lampi
            ________________________________________
            Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

            Kommentar


            • #51
              AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

              [QUOTE=bergfaxe;422951]Selber Schuld!!!

              ".....und anschließend ihr Auto in der Wiese parken, die womöglich einem Landwirt gehört, der die Wiese mit viel Aufwand bewirtschaftet, "


              Wer sich dort im Gössgraben nicht auskennt soll auch kein Kommentar abgeben und ausserdem:

              lesen hilft!
              Zuletzt geändert von martint; 22.01.2009, 15:59.

              Kommentar


              • #52
                AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                [QUOTE=martint;422954]
                Zitat von bergfaxe Beitrag anzeigen
                Selber Schuld!!!

                ".....und anschließend ihr Auto in der Wiese parken, die womöglich einem Landwirt gehört, der die Wiese mit viel Aufwand bewirtschaftet, "


                Wer sich dort im Gössgraben nicht auskennt soll auch kein Kommentar abgeben und ausserdem:

                lesen hilft!
                Jaja!!

                Mir gings hier ums Prinzip!!
                Das sollte auch nur ein Beispiel sein! Ich bin mir sicher, dass der Grundeigentümer nicht auf Geld aus ist!!
                Aber über solche Threads kann man ja ewig streiten
                Verliere nie den Rest deiner Kindheit, das Lockere. Dann nämlich gehören die Berge dir, sonst gehörst du ihnen.
                Hans Kammerlander

                Kommentar


                • #53
                  AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                  [QUOTE=bergfaxe;422957]
                  Zitat von martint Beitrag anzeigen

                  Jaja!!

                  Mir gings hier ums Prinzip!!
                  Das sollte auch nur ein Beispiel sein! Ich bin mir sicher, dass der Grundeigentümer nicht auf Geld aus ist!!
                  Aber über solche Threads kann man ja ewig streiten

                  Ich finds auch mühsam (selbst das zuschauen und mitlesen in diesem Thread) über so was zu streiten, soll doch jeder Parken wie er will, wir werden schon merken wo es hinführt. Gesetz ist nun mal Gesetz, wenns Parken dort neben der Straße verboten ist, dann ist es eben verboten. Punkt aus! Wem das nicht passt der soll doch dort hingehen wo noch das Gesetz des Stärkeren gilt (wo auch immer das sein mag)...
                  lampi
                  ________________________________________
                  Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                  Kommentar


                  • #54
                    AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                    Was mir nicht in den Kopf reingeht:

                    Wenn ihn wirklich die Autos in der Wiese stören, warum stellt er nicht einfach ein paar Schilder auf, das wäre viel wirkungsvoller! Es würde kaum mehr einer sein Auto in die Wiese stellen. Solange dort aber kein Schild steht, werden dort immer wieder Autos parken. Deshalb kann ich mir den Verdacht nicht verkneifen, dass es ihm gar nicht so unrecht ist, wenn dort immer wieder ahnungslose Autofahrer in die Falle tappen.
                    Grüße
                    Fritz

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                      Zitat von Bergfritz Beitrag anzeigen
                      Was mir nicht in den Kopf reingeht:

                      Wenn ihn wirklich die Autos in der Wiese stören, warum stellt er nicht einfach ein paar Schilder auf, das wäre viel wirkungsvoller! Es würde kaum mehr einer sein Auto in die Wiese stellen. Solange dort aber kein Schild steht, werden dort immer wieder Autos parken. Deshalb kann ich mir den Verdacht nicht verkneifen, dass es ihm gar nicht so unrecht ist, wenn dort immer wieder ahnungslose Autofahrer in die Falle tappen.
                      Sehe das auch so: mich hats auch vor 2 Jahren dort erwischt mit so einer "Strafe". Ich würde nie mein Auto wissentlich in ein Parkverbot stellen. Es war damals weit und breit kein Parkverbotsschild. Ich war wie ca. 10 andere Autobesitzer auch, fest im Glauben auf einem Parkplatz zu stehen. Im übrigen war das keine Wiese, sondern ein normaler (ehemalig normaler) Parkplatz. also bitte nicht wieder: "die armen Bauern mit ihrer armen Wiese!" das gilt dort! nicht.

                      vlg. Martin
                      Zuletzt geändert von martint; 22.01.2009, 16:49.

                      Kommentar


                      • #56
                        AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                        Muss man für jeden Blödsinn eine Tafel aufstellen!!!

                        Ein bisschen Hausverstand sollte schon vorhanden sein, der mir sagt, dass man sein Auto nicht in eine Wiese parkt
                        Verliere nie den Rest deiner Kindheit, das Lockere. Dann nämlich gehören die Berge dir, sonst gehörst du ihnen.
                        Hans Kammerlander

                        Kommentar


                        • #57
                          AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                          Ergänzung: oder dort wo kein Parkplatz ist!!
                          Verliere nie den Rest deiner Kindheit, das Lockere. Dann nämlich gehören die Berge dir, sonst gehörst du ihnen.
                          Hans Kammerlander

                          Kommentar


                          • #58
                            AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                            Zitat von bergfaxe Beitrag anzeigen
                            Muss man für jeden Blödsinn eine Tafel aufstellen!!!

                            Ein bisschen Hausverstand sollte schon vorhanden sein, der mir sagt, dass man sein Auto nicht in eine Wiese parkt
                            Wie schon gesagt: Wer die örtlichen Gegebenheiten nicht kennt, soll sich solcher Kommentare enthalten.

                            Kommentar


                            • #59
                              AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                              Zitat von Bergfritz Beitrag anzeigen
                              Was mir nicht in den Kopf reingeht:
                              Wenn ihn wirklich die Autos in der Wiese stören, warum stellt er nicht einfach ein paar Schilder auf, das wäre viel wirkungsvoller!
                              oiso, i bin der allerletzte der an aristokr...n (kenner wissn was i man) de stang hoit. owa: was mir net in kopf geht: a wiesn is a wiesn und ka parkplatz, warum sollt i als grundeigentümer durtn a schüdl aufstelln?!

                              oder stellt ihr in der stadt euch auch in den nächstbesten park, wenns in der gassn kan parkplatz mehr gibt?


                              ist das so schwer einzusehen?
                              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                              bürstelt wird nur flüssiges

                              Kommentar


                              • #60
                                AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                                Zitat von bergfaxe Beitrag anzeigen
                                Muss man für jeden Blödsinn eine Tafel aufstellen!!!
                                Es steht eins da , zu Beginn des Gößgrabens, wo ein großes, blaues Taferl auf das Parkleitsystem im Graben hinweist, die Parkplätze Linsalm, Moosalm I und II sowie Kreuzen/Wildfeld sind ausgewiesen. Nicht nur zu Beginn, sondern auch vorort mit dem wohl bekannten weißen P auf blauem Hintergrund.
                                Außerdem sind diese gekennzeichneten Parkplätze im Winter geräumt, es ist m.M.n. eindeutig erkennbar, wo Parkraum geschaffen wurde und wo nicht.
                                Zuletzt geändert von petz; 22.01.2009, 17:01.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X