Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #91
    AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

    [QUOTE=Egon;423190]
    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    aber hinter allem und jedem einen braunen oder anderen unanständigen Hintergrund zu vermuten ist zwar durchaus dem heutigen Zeitgeist entspechend ist aber auch ein Zeichen von fehlender Reife oder zuviel Pivo
    einen braunen hintergrund hab ich nicht vermutet - mit "unanständig" meinte ich bloß den erwerb ohne jegliche anstrengung, auch erbe genannt. bin aber nicht neidig, auch ich habe geerbt, nur sind meine latifundien halt etwas übersichtlicher.

    und wie gesagt, die dramaturgische übertreibung wird als einziges gelesen oder .... verstanden?!

    aber das ist ja auch der sinn ebenderselbigen.

    und nebenbei - sei vorsichtig mit unterstellungen, gell...

    und btw: ich geh auch schon ein zeitl in die berg und kann den in einem anderen fred beschriebenen zuwachs und die ebenhierda beschriebenen auswüchs und deren folgen auch nicht wirklich gutheißen.
    aber: wenn ich das recht habe und mir nehme, in die berge zu gehn, hat das jeder andere in gleicher weise. und eben gerade in einem derartigen forum - über die verschiedensten meinungen weg - das thema zu diskutieren, ist ein schritt zu einer möglichen lösung des - ich will aber nicht sagen - "problems", oder besser zu einer vielleicht wundersam akkordierten verhaltensweise der großen anzahl derer, die es in die winterlichen berge zieht.

    die vernünftige ausübung der freizeitbeschäftigung sollte einher gehen mit einer vernünftigen ausübung der eigentümerrechte und im sinne einer wechselseitigen interessenabwägung sollte ein konfliktfreies nebeneinander auch bei einer nunmehr deutlich höheren anzahl an bergbegeisterten weiterhin möglich sein.
    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

    bürstelt wird nur flüssiges

    Kommentar


    • #92
      AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

      Zitat von Egon Beitrag anzeigen
      ...hinter allem und jedem einen braunen oder anderen unanständigen Hintergrund zu vermuten ist zwar durchaus dem heutigen Zeitgeist entspechend ist aber auch ein Zeichen von fehlender Reife oder zuviel Pivo
      1) Von "allem und jedem" hat hier niemand gesprochen.

      2) Ich finde es total putzig, dass Du Deine mangelhaften Geschichtskenntnisse mit "fehlender Reife" Anderer zu erklären versuchst.
      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

      Kommentar


      • #93
        AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

        [QUOTE=Rajasingh;423195]Hinter Großgrundbesitz etwas Unanständiges zu vermuten ist Zeichen einer bestimmten politischen Grundhaltung - auch wenn dir selbst dieses Orientierung vielleicht ganz und gar nicht schmeckt, lieber Egon!



        ist keine politische Grundhaltung aber schon im Altertum bekannt als

        NEID DER BESITZLOSEN

        ist etwa Erben unanständig
        Zuletzt geändert von Egon; 23.01.2009, 11:17.
        Lg.Egon

        Kommentar


        • #94
          AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

          Zitat von Rajasingh Beitrag anzeigen
          ..Hinter Großgrundbesitz etwas Unanständiges zu vermuten ist Zeichen einer bestimmten politischen Grundhaltung..
          Großgrundbesitz grundsätzlich zu diskutieren ist tatsächlich eine politische und weltanschauliche Frage, deren Diskussion hier aber nicht mit den Forumsregeln harmonieren würde.

          Dass es in diesem Land aber fallweise auch "unanständig" erworbenen Großgrundbesitz gibt, ist abseits politischer Grundhaltungen in zumindest zwei Bereichen unabstreitbar:

          1) So manche der noch aus der Monarchie "herübergeretteten" Latifundien entstanden damals durch verschiedenste Arten von Repression.

          2) Die Arisierung vor 1945 war leider wesentlich gründlicher als die Restitution nach 1945. Gerade in jenen Fällen, in denen die Nazis die früheren Eigentümer und deren Familien zur Gänze ermordert haben, war nach dem Krieg kein theoretisch möglicher Erbe oder Nachfahre mehr da, der etwas zurückverlangen hätte können. Da gibt es bis heute Besitzverhältnisse, für deren Zustandekommen pivo`s Bezeichnung "unanständig" noch sehr vorsichtig formuliert ist.
          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

          Kommentar


          • #95
            AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

            Zitat von Egon Beitrag anzeigen
            st keine politische Grundhaltung aber schon im Altertum bekannt als
            NEID DER BESITZLOSEN
            Du hast ja gar keine Vorstellung davon, wie sehr ich Dich um Dein höchst überschaubares Weltbild beneide!
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

            Kommentar


            • #96
              AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

              [QUOTE=pivo;423130]naja, bist halt a echter ränscha.

              neben dieser etwas - aus dramaturgischen gründen - überzogenen ansicht besteht in unserer rechtsordnung (bzw. lässt sich aus dem kontext und dem zusammenhalt diverser rechtsquellen, entscheidungen und gewohnheitsrecht) eine sog. duldungspflicht im sinne einer sozialen komponente des eigentums ersehen. im lichte dieser - nicht im gesetz explizit angführten - eigentumsbeschränkung ist dein letzter satz zu sehen. und - wir sind das volk, eigentlich machen wir die gesetze, warum das nicht so glatt funktioniert ist eben verfassungsrealität, mit der wir uns abfinden können oder auch nicht müssen.

              nur so nebenbei:
              die "duldungspflicht" ist schon ausdrücklich gesetzlich geregelt: § 33 ForstG

              Kommentar


              • #97
                AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                Zitat von whitewater Beitrag anzeigen
                ..... Schitour aufs Gösseck, unweit vom Gössgraben, .........Überraschung beim Auto: Rückspiegel heruntergerissen
                Mir ist vor einigen Jahren das selbe passiert! Auch an jener Stelle

                Gerüchten zur Folge soll da ein Jaga namens Pach... sein Unwesen treiben. Der selbe hat auch im Gößgraben zu tun.

                Wenns könnten wär der Gößgraben schon längst gesperrt.
                Mitglied der Wöthawara
                Skylandair
                Mut kann man nicht kaufen. Höchstens mit dem Leben bezahlen. (Skylandair)

                Kommentar


                • #98
                  AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                  Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                  Du hast ja gar keine Vorstellung davon, wie sehr ich Dich um Dein höchst überschaubares Weltbild beneide!
                  Ihr macht es euch sehr leicht -
                  Seid dankbar für die Gnade nicht in dieser Zeit vor mir geboren worden zu sein - ich bin ja auch nur Jahrgang 42

                  Ich weiss , das ihr mit eurem heutigen Wissen das natürlich alles anders und viel Besser gemacht hättet - ja ihr hättet sicher all das verhindert

                  Ja ihr hättet damals die Welt retten können - aber dazu seid leider etwas zu spät gekommen - aber vielleicht könnt ihr in der EU etwas bewegen

                  da aber Eure Ratschläge für meine Elterngeneration eure Großeltern oder gar Urgroßeltern etwas zu spätet kommen - und dies alles nichts mit dem Gössgrabe zu tun hat - sehe ich wenig Sinn über diesesThema weiterzudiskutieren
                  Lg.Egon

                  Kommentar


                  • #99
                    AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                    [QUOTE=hewi;423210]
                    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                    nur so nebenbei:
                    die "duldungspflicht" ist schon ausdrücklich gesetzlich geregelt: § 33 ForstG
                    ich meinte eine der ro immanenten, über den § 33 ForstG hinausgehende duldungspflicht, die eben aus bestimmungen wie die legalservitut des freien betretungsrechts der wälder (leg cit) dann anwendung finden kann (im sinne einer interessenabwägung), wenn das forstg nicht einschlägig ist, weil eben kein wald vorliegt und auch die div. landesgesetze nicht greifen. solche fälle gibt es, und hier wird man sich dieser interpretativer methode bedienen könne.

                    den 33er hab ich in der beschreibung der umfassenderen duldungspflicht ja nicht explizit erwähnt, da er ja ausfluss derselben ist, sprich der historische gesetzgeber hat eben einen teil dieser duldungspflicht im § 33 forst manifestiert.
                    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                    bürstelt wird nur flüssiges

                    Kommentar


                    • AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                      [QUOTE=pivo;423215]
                      Zitat von hewi Beitrag anzeigen

                      ich meinte eine der ro immanenten, über den § 33 ForstG hinausgehende duldungspflicht, die eben aus bestimmungen wie die legalservitut des freien betretungsrechts der wälder (leg cit) dann anwendung finden kann (im sinne einer interessenabwägung), wenn das forstg nicht einschlägig ist, weil eben kein wald vorliegt und auch die div. landesgesetze nicht greifen. solche fälle gibt es, und hier wird man sich dieser interpretativer methode bedienen könne.

                      den 33er hab ich in der beschreibung der umfassenderen duldungspflicht ja nicht explizit erwähnt, da er ja ausfluss derselben ist, sprich der historische gesetzgeber hat eben einen teil dieser duldungspflicht im § 33 forst manifestiert.
                      I nix verstehen.

                      Kommentar


                      • AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                        Zitat von Egon Beitrag anzeigen
                        Ihr macht es euch sehr leicht -
                        Seid dankbar für die Gnade nicht in dieser Zeit vor mir geboren worden zu sein - ich bin ja auch nur Jahrgang 42

                        Ich weiss , das ihr mit eurem heutigen Wissen das natürlich alles anders und viel Besser gemacht hättet - ja ihr hättet sicher all das verhindert

                        Ja ihr hättet damals die Welt retten können - aber dazu seid leider etwas zu spät gekommen - aber vielleicht könnt ihr in der EU etwas bewegen

                        da aber Eure Ratschläge für meine Elterngeneration eure Großeltern oder gar Urgroßeltern etwas zu spätet kommen - und dies alles nichts mit dem Gössgrabe zu tun hat - sehe ich wenig Sinn über diesesThema weiterzudiskutieren
                        da verstehst du was falsch.

                        wir (nein, jede generation!) sind nur in der lage, aus den fehlern der vorigen generationen zu lernen und sie zu wiederholen vermeiden und uns die erfolge der vorgänger zu nutzen, ihre erfahrungen zu verwenden und weiterzugeben.

                        was jeder einzelne von uns "seinerzeit", also konkret in einer weniger gesegneten zeit
                        tatsächlich getan hätte, ist aus heutiger sicht nicht zu beantworten. denn "hätte" schliesst den heutigen erfahrungsstand aus.

                        weitere ausführungen, die jene unsägliche zeit verurteilen, erklären etc sind aber nicht in einem forum wie diesen zu diskutieren (zumindest will ich es nicht), auch wenn, wie man sieht, die verquickung von alpinismus, weltanschauung und geschicht doch viel enger ist als uns lieb ist. so sieht man, dass all unser handeln, denken etc einfluss auf andere hat, und das sollten wir immer bedenken.
                        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                        bürstelt wird nur flüssiges

                        Kommentar


                        • AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                          [QUOTE=martint;423216]
                          Zitat von pivo Beitrag anzeigen

                          I nix verstehen.
                          oiso kloatext: er hot glabt i kenn den 33er net.

                          owa, i hob nur xagt, der 33er kummt aus dera oiden, unsare eigentumsrechtsordnung mitbestimmenden duldungsverpflichtung. ois weitere erklär i da bei an bier. wal daunn red i net so gschraubt.

                          übrigends i geh hiaz a turl, owa net im grobn
                          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                          bürstelt wird nur flüssiges

                          Kommentar


                          • AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                            Rücksichtslosigkeit ist in euren Augen also ein Grundrecht.
                            Zahlt´s weiter, ihr Deppen, lasst euch die Autos zerkratzen, denkt aber ja nicht nach, warum das alles passiert.

                            Kommentar


                            • AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                              Zitat von Egon Beitrag anzeigen
                              ...Ich weiss , das ihr mit eurem heutigen Wissen das natürlich alles anders und viel Besser gemacht hättet - ja ihr hättet sicher all das verhindert
                              Ja ihr hättet damals die Welt retten können - aber dazu seid leider etwas zu spät gekommen - aber vielleicht könnt ihr in der EU etwas bewegen
                              da aber Eure Ratschläge für meine Elterngeneration eure Großeltern oder gar Urgroßeltern etwas zu spätet kommen - und dies alles nichts mit dem Gössgrabe zu tun hat - sehe ich wenig Sinn über diesesThema weiterzudiskutieren
                              Na blendend - der (leider) für zu viele Österreicher typische und überaus bezeichnende Schnappreflex bei diesem Thema funktioniert ja noch immer!

                              Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                              ....wir (nein, jede generation!) sind nur in der lage, aus den fehlern der vorigen generationen zu lernen und sie zu wiederholen vermeiden und uns die erfolge der vorgänger zu nutzen, ihre erfahrungen zu verwenden und weiterzugeben.
                              was jeder einzelne von uns "seinerzeit", also konkret in einer weniger gesegneten zeit tatsächlich getan hätte, ist aus heutiger sicht nicht zu beantworten. denn "hätte" schliesst den heutigen erfahrungsstand aus.
                              weitere ausführungen, die jene unsägliche zeit verurteilen, erklären etc sind aber nicht in einem forum wie diesen zu diskutieren (zumindest will ich es nicht), auch wenn, wie man sieht, die verquickung von alpinismus, weltanschauung und geschicht doch viel enger ist als uns lieb ist. so sieht man, dass all unser handeln, denken etc einfluss auf andere hat, und das sollten wir immer bedenken.
                              Wie wahr!
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                              Kommentar


                              • AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                                Zitat von ranger Beitrag anzeigen
                                ........Zahlt´s weiter, ihr Deppen, lasst euch die Autos zerkratzen, denkt aber ja nicht nach, warum das alles passiert.....
                                Wo is dei Revier, sog's kumm trau di' ....
                                Mitglied der Wöthawara
                                Skylandair
                                Mut kann man nicht kaufen. Höchstens mit dem Leben bezahlen. (Skylandair)

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X