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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Ausreisetests auch für Wiener Hausberge

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  • #16
    Wenigsten erlaubt die Regierung in Wien Demonstrationen mit bis zu 30T Menschen ohne Masken und Abstand, selbst erlebt, wobei ich im Auto gesessen bin und es beim Vorbeifahren gesehen habe. Dier harte Lockdown vom 1.-6.4. wird nichts bringen, Hauptsache die Gastronomie wird weiter ruiniert
    LGr. Pablito

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    • #17
      Hätte eigentlich vorgehabt auf den Grossen Otter zu wandern am Sonntag. Muss ich mich jetzt fürchten, wenn ich meinen Nachweis für den negativen Test daheim vergessen habe?

      Was kann hier die Konsequenz sein? Muss ich dass Zelt mitnehmen und am Otter ein Notbiwak einrichten, werde ich etwa festgenommen, oder komme ich mit einer Abmahnung davon und darf wieder nach Wien zurückreisen ?

      LG Chris

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      • #18
        Sobald Du ein Zelt mitnimmst, zählt das Notbiwak nicht mehr...
        Konsequenzen können sein:
        • Du darfst aus dem Bezirk nicht ausreisen, bevor du einen negativen Test bringst (der Test kann auch in den zahlreichen Teststationen im Bezirk gemacht werden und sollte kostenlos sein).
        • Abmahnungen waren nur gestern vorgesehen, ab heute wird gestraft.
        • Bei den Ausreisekontrollen in Tirol sind Personen ohne Test rigoros zurückgeschickt worden - Strafe zahlen und ohne Test weiterfahren wird's auch in NÖ nicht spielen. Das würde ja die ganze Regel ad absurdum führen.
        LG
        Andi
        ... ab 45 Grad Neigung wird's interessant ...

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        • #19
          Mein Ärger kommt daher, dass es nicht unbegrenzt verfügbare Schnelltests geben wird, Deutschland steigt ja auch schon ein....

          Aber ja, fürs Wandern könnte man am Vortag einen Antigentest in einer Teststraße, einem Labor oder in einer Apotheke machen.

          In Wien kann man anscheinend das PCR-Gurgeln zuhause auch ohne Einschränkung ab sofort machen (allesgurgelt.at )

          Als Ausreistest gültig aber nur, wenn man sich dabei filmt.

          http://www.wetteran.de

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          • #20
            Das wirklich skurrile bei beiden Verordnungen der BHs ist, dass die Maßnahmen derzeit zeitlich unbegrenzt zu gelten scheinen.
            Es gibt zwar in §5 eine Passage, dass die Verordnung nicht anzuwenden sei, wenn die Inzidenz wieder unter 400 sinkt, aber das betrifft explizit nur die Maßnahmen für den Schul- und Bildungsbereich in §4.
            Für alle restlichen Paragrafen ist aus dem VO-Text keine zeitliche Begrenzung abzuleiten, was für mich den Schluss nahelegt, dass diese VO gelten, bis sie durch eine neue VO aufgehoben werden. Oder das ist eine fehlerhafte VO, bei der in §5 nicht der Verweis auf §4 sondern auf §2 stehen sollte... Musste ja wieder mal schnell gehen...
            LG
            Andi
            ... ab 45 Grad Neigung wird's interessant ...

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            • #21
              Für diejenigen, die es genauer interessiert:
              https://www.noe.gv.at/noe/Neunkirche...dnung_BHNK.pdf
              Gilt für WN ziemlich ähnlich.
              LG
              Andi
              ... ab 45 Grad Neigung wird's interessant ...

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              • #22
                Zitat von chfrey Beitrag anzeigen
                Hätte eigentlich vorgehabt auf den Grossen Otter zu wandern am Sonntag. Muss ich mich jetzt fürchten, wenn ich meinen Nachweis für den negativen Test daheim vergessen habe?

                Was kann hier die Konsequenz sein? Muss ich dass Zelt mitnehmen und am Otter ein Notbiwak einrichten, werde ich etwa festgenommen, oder komme ich mit einer Abmahnung davon und darf wieder nach Wien zurückreisen ?
                Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Es gibt ja (derzeit) noch genug andere Ziele. Man muss die Tourenauswahl eben situationselastisch gestalten

                Kommentar


                • #23
                  Zitat von maxrax Beitrag anzeigen

                  Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Es gibt ja (derzeit) noch genug andere Ziele. Man muss die Tourenauswahl eben situationselastisch gestalten
                  Seh ich auch so!
                  Alle meine Beiträge im Tourenforum

                  Kommentar


                  • #24
                    Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                    ... Es gibt ja (derzeit) noch genug andere Ziele. Man muss die Tourenauswahl eben situationselastisch gestalten
                    Richtig.
                    Gegebenenfalls gehe ich halt wieder einmal von meinem Gartentor weg ... oder bleibe gleich im Garten

                    Liebe Grüße,
                    Norbert
                    Meine Touren in Europa
                    ... in Italien
                    Meine Touren in Südamerika
                    Blumen und anderes

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                    • #25
                      In der Verordnung von der BH NK steht drin, dass die Maßnahme sofort nach erstmaligem Auftreten von Inzidenz 400 in Kraft tritt. Bisher hieß es doch, erst nach einer Woche? D.h. bei 400,1 geht es los und hört nicht mehr auf?
                      LG, Eli

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                      • #26
                        Hier kann man sich in NK und WB gratis testen lassen:

                        https://notrufnoe.com/testungen-beznk/
                        https://notrufnoe.com/testungen-bezwn/

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                        • #27
                          Zitat von alice58 Beitrag anzeigen
                          In der Verordnung von der BH NK steht drin, dass die Maßnahme sofort nach erstmaligem Auftreten von Inzidenz 400 in Kraft tritt. Bisher hieß es doch, erst nach einer Woche? D.h. bei 400,1 geht es los und hört nicht mehr auf?
                          Nein, diese Beobachtungswoche mit Inzidenz über 400 ist schon vorbei, sonst gäbe es die VO gar nicht.
                          Das was in der VO jetzt über die Inzidenz drinnen steht, bezieht sich nur auf §4 (siehe #20 und#21). Aber Du hast insoferne recht, dass es in der VO offenbar keine Begrenzung gibt (weder zeitlich noch in Bezug auf Inzidenzzahlen).
                          LG
                          Andi
                          ... ab 45 Grad Neigung wird's interessant ...

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                          • #28
                            Zitat von Graograman Beitrag anzeigen
                            Hier kann man sich in NK und WB gratis testen lassen:

                            https://notrufnoe.com/testungen-beznk/
                            https://notrufnoe.com/testungen-bezwn/
                            Danke für die Links.
                            Wenn ich mir (ausgenommen die Städte WN und NK) die Öffnungszeiten anschaue, dann ist es sicher besser bereits mit negativen Test anzureisen, wenn man von außerhalb kommt. In manchen Orten kannst im schlechtesten Fall eine Woche warten bis die nächste Testmöglichkeit zur Verfügung steht...
                            LG
                            Andi
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                            • #29
                              Zitat von andibaum Beitrag anzeigen

                              In manchen Orten kannst im schlechtesten Fall eine Woche warten bis die nächste Testmöglichkeit zur Verfügung steht...
                              Dann müsst ich halt eine Woche lang, jeden Tag mit Ski auf die Rax oder den Schneeberg gehen.
                              Da gibts für mich schlimmere Vorstellungen.

                              Ich leg mir vorsorglich schon mal den Daunenschlafsack und die Liegematte ins Auto.

                              Kann mir schwer vorstellen, dass es möglich ist jemanden ohne Quartier im Bezirk festzuhalten. Oder gibt es Notquartiere?

                              Für mich ist die Lösung: derzeit nicht hinzufahren. Ich muss ja nicht dorthin fahren wo es derzeit noch höhere Inzidenzen als in Wien gibt.
                              Und wenn ich doch irgendwo hin muss. Dann mach ich halt einen Test am Vortag. Gibt in Wien wirklich genug Möglichkeiten sich kurzfristig testen zu lassen.

                              LG Martin

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                              • #30
                                Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen

                                Dann müsst ich halt eine Woche lang, jeden Tag mit Ski auf die Rax oder den Schneeberg gehen.
                                Da gibts für mich schlimmere Vorstellungen.
                                Ich leg mir vorsorglich schon mal den Daunenschlafsack und die Liegematte ins Auto.
                                Ich habe mir auch schon überlegt, auf der Hohen Wand einfach solange Routen einzurichten, bis die Ausreise ohne Test wieder möglich ist... Zumindest dürften jetzt ein paar Leute weniger dort sein, was da Putzen sicher erleichtert.
                                Aber klar, keine große Philosophie machen, am Vortag testen und gut isses. Das geht v.a. in Wien wirklich leicht, kostenlos und in den meisten Fällen schmerzlos (außer, wenn die medizinische Fachkraft wieder versuchen sollte, den Rachenabstrich über die Nase gleich mitzumachen...)
                                LG
                                Andi
                                ... ab 45 Grad Neigung wird's interessant ...

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