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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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WICHTIG - BITTE BEACHTEN!!!

Bitte die Touren in jenes Bundesland eintragen wo der jeweilige Ausgangspunkt der Tour war!!!
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Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

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  • #61
    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

    Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
    die fahrbahnen am ring werden mit rasen belegt
    a
    schad um das Geld - aber wird wahrscheinlich wieder von irgendwem gefördert im Namen der Kunst oder was auch immer
    Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
    ein Mensch (E. Kästner)

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    • #62
      AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

      Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
      rasen am ring wird nicht von den grünen veranstaltet, sondern von www.criticalmass.at
      Habe hier gerade gelesen da gibts Freibier! Leute nix wie hin!


      Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
      die fahrbahnen am ring werden mit rasen belegt
      ...und um nach renoldna's Abschweifungen nach Wien wieder einen Bezug zum ursprünglichen Thema herzustellen: Das könnte man doch beim Bodenbauer auch machen! Die Thörler Bahn wird reaktiviert, in Thörl gibt's einen Fahrradverleih, beim Bodenbauer einen schönen Rasen und Freibier, und alle haben sich lieb!
      Zuletzt geändert von maxrax; 20.09.2008, 15:55.

      Kommentar


      • #63
        AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

        Sonntag, dem 21.9.2008

        ab 13:00 am Ring zwischen Burgtor und Babenberger

        Anlässlich des internationalen autofreien Tages am 22.9. findet heuer wieder “RasenAmRing” statt. Initiativen wie CriticalMass, IG-Fahrrad, Virus, WUK-Fahrradwerkstätte, LobauerFrühling, Global2000 und Greenpeace werden an diesem Tag am Ring wieder ein grosses Stück Rasen auslegen und zum Picknick laden, um zu zeigen wie schöns am Ring ist, wenn keine Autos fahren und keine abgeschlossene EM-FanZone stattfindet. Vielleicht lassen ja einige WienerInnen am internationalen Autofreien Tag, dem 22.9. ihr Auto wirklich wenigstens einen Tag stehen.

        Mit Radshows, RasenPicknick (bring your own food !!), Livemusik und viel Spass
        runter gehts oft schnell.

        Kommentar


        • #64
          AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

          Tatort: 6.9.2008 vor dem Parkplatz bei Gasthof Bodenbauer / Hochschwabwanderung

          Wir suchen hier Betroffene denen es ebenso ergangen ist wie uns:

          Wir wollen eine 2 Tageswanderung auf des Schiestl Haus machen.

          Als wir um ca. 11 Uhr beim Gasthof Bodenbauer ankommen ist der Parkplatz schon überfüllt. Es stehen ca. 10-15 Autos davor am Straßenrand abgestellt. Wir parken unser Auto links vorne in einer freien Lücke am Straßenrand.
          Am nächsten Tag nachmittags entdecken wir zwar dass neben der Straße ein Parkverbot ist, dies ist uns aber bei der Anfahrt nicht aufgefallen. 2 oder 3 andere Autos parken auch noch vom Vortag dort und an keinem war einen Strafzettel angebracht.
          Am 29.9. wird uns eine Besitzstörungsklage zugestellt.
          Kläger: Quantum Forstgut Aflenz GmbH
          Das Forstschutzorgan Carl Auer-Welsbach hat unser Auto am 6.9.2008 um 12:55 gesichtet.

          Frage:
          Gibt es hier Personen denen es ähnlich ergangen ist?
          Hat jemand Erfahrung mit dem Kläger: Quantum Forstgut Aflenz GmbH?
          Hat jemand Erfahrung mit Forstschutzorgan Carl Auer-Welsbach?

          Für jeden Tipp oder Beweis die uns helfen die Klage abzuweisen und/oder die Kosten zu mildern sind wir dankbar.

          Einen herzlichen Wandersgruß

          Kommentar


          • #65
            AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

            Zitat von gerhardplsurf Beitrag anzeigen
            Hat jemand Erfahrung mit Forstschutzorgan Carl Auer-Welsbach?
            Keine Erfahrungen mit dem Herren, aber allein der Name sagt schon alles.....


            LGE
            take only pictures
            leave only tracks

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            • #66
              AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

              Meine Erfahrung: wenn Verbotsschild da ist, besser bezahlen. Ein Prozessieren verteuert die Sache nur und letztendlich hast Du etwas getan was Du nicht tun darfst.
              Habe auch schon Mitteilungen erhalten, dass hier Grundeigentümer mit Anwälten zusammenarbeiten/kassieren. (Wird ein Foto, als Beweis gemacht und an eine Anwaltskanzlei gesandt)
              Ist zwar fies aber so ist das Leben eben.

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              • #67
                AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                wie gingen alle diese Klagen aus?

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                • #68
                  AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                  Zitat von slunecka Beitrag anzeigen
                  wenn Verbotsschild da ist, besser bezahlen.
                  Ich wär mir da nicht so sicher, immerhin steht dort auch ein Parkplatz-Schild. Und im 1. Beitrag dieses Threads heißt es:
                  Zitat:„Die beklagte Partei hat durch Abstellen eines Fahrzeuges auf dem klägerischen Grundstück den bis dahin ruhigen Besitz der Klägerin gestört!“
                  Wenn schon Hunderte abgemahnt wurden, war das Grundstück bis dahin nachweislich nicht ruhig.

                  Wenn die Sache nicht zu eilig ist, würde ich - wäre ich betroffen - den Fall mal in der Newsgroup at.gesellschaft.recht darlegen. Im Gegensatz zum Anwalt kosten die Ratschläge dort nichts.

                  Als Nichtjurist bin ich im übrigen der Meinung, dass der Grundstückseigentümer selber schuld ist, wenn dort geparkt wird. Er könnte ja einen Zaun oder Pflöcke aufstellen. Das schafft sogar jeder kleine Schrebergärtner.

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                  • #69
                    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                    Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen

                    Als Nichtjurist bin ich im übrigen der Meinung, dass der Grundstückseigentümer selber schuld ist, wenn dort geparkt wird. Er könnte ja einen Zaun oder Pflöcke aufstellen. Das schafft sogar jeder kleine Schrebergärtner.
                    Was ist denn das für eine Logik?? Steht ja ein ein Park - und Halteverbotsschild . Bin ich auch selber schuld wenn einer in meinem Garten parkt weil grad das Tor offen war , oder der ZAun zu schwach war dem Autodruck standzuhalten.

                    Leider wird nix anderes übrig bleiben als zu zahlen - alles andere verteuert die Sache nur (vielleicht hat wer das Geld/Rechtsschutz und kann es ausjudizieren - ich würde es nicht tun )
                    Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                    ein Mensch (E. Kästner)

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                    • #70
                      AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                      Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                      Ordentliche Berggeher kommen bis 7 Uhr und da sind immer noch mehr als genug Parkplätze frei.
                      Wo er recht hat .. allerdings geht sich 7 Uhr 30 auch locker aus (früher aufzustehen um von WIEN/Umgebung wegzufahren ist ja fast Folter!!)
                      Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                      ein Mensch (E. Kästner)

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                      • #71
                        AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                        Zitat von lado Beitrag anzeigen
                        Was ist denn das für eine Logik?? Steht ja ein ein Park - und Halteverbotsschild .
                        Ein Halteverbotsschild sagt nicht, dass es sich um Privatbesitz handelt. Halteverbotsschilder stehen üblicherweise dort, wo ein Halten die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würde. Überhaupt beziehen sich Verkehrszeichen normalerweise auf Verkehrsflächen und nicht auf die Grundstücke daneben.

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                        • #72
                          AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                          Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
                          Ein Halteverbotsschild sagt nicht, dass es sich um Privatbesitz handelt. Halteverbotsschilder stehen üblicherweise dort, wo ein Halten die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würde. Überhaupt beziehen sich Verkehrszeichen normalerweise auf Verkehrsflächen und nicht auf die Grundstücke daneben.
                          Hmmm, als Nichtjurist (woher nehme ich dieses Wort wieder her??) aber Autofahrer gehe ich davon aus das wenn ich auf einer Strasse fahre welche für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist und am Stassenrand steht ein Halte- und Parkenverbotsschild - das ich dann dort nicht parken oder halten en darf. Wennich es dennoch mache habe ich wahrscheinlich mit Konsequenzen zu rechnen - ob man diesen Bereich auch als Privatbesitz kennzeichnen muß entzieht sich natürlich auch meiner Kenntnis (als Nichtjurist) - aber da ja ein Halte - und Parkenverbotsschild dort steht würde ich jetzt nicht auf die Idee kommen (außer ich sehe die Schilder nicht - was aber angeblich (lt. Petz) kaum möglich ist) .
                          Wie gesagt mit viel Geld oder einer entsprechenenden Rechtsschutzversicherung kann man es sicherlich ausverhandeln - da er aber gerne Kosten senken will würde ich es ihm nicht empfehlen - selbst ein vergleich würde ihm teuer zu stehen kommen . Der Threadersteller kann vielleicht schon mehr berichten
                          Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                          ein Mensch (E. Kästner)

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                          • #73
                            AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                            Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
                            Als Nichtjurist bin ich im übrigen der Meinung, dass der Grundstückseigentümer selber schuld ist, wenn dort geparkt wird. Er könnte ja einen Zaun oder Pflöcke aufstellen. Das schafft sogar jeder kleine Schrebergärtner.
                            ein heißer tipp für nichtjuristen:

                            http://www.armedresponsebook.com/

                            a
                            runter gehts oft schnell.

                            Kommentar


                            • #74
                              AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                              Zitat von gerhardplsurf Beitrag anzeigen
                              Hat jemand Erfahrung mit Forstschutzorgan Carl Auer-Welsbach?
                              Zum Glück noch keinen direkten Kontakt gehabt. Aber zur Aufklärung mit wem du zu tun hast:

                              Quantum Forst GmbH
                              Johann Strauss-Gasse 32/8
                              1040 Wien

                              Firmenbuch-Nr: FN 176898 w
                              Beginndatum der Rechtsform: 11/18/1998
                              Mitarbeiter: 4
                              Handelnde Personen: Geschäftsführer
                              Herrn Auer-Welsbach Carl

                              Einzelperson
                              alleinvertretungsberechtigt

                              Geschäftsführer
                              Frau Auer-Welsbach Maria
                              Einzelperson
                              alleinvertretungsberechtigt
                              Mitglied der Wöthawara
                              Skylandair
                              Mut kann man nicht kaufen. Höchstens mit dem Leben bezahlen. (Skylandair)

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                              • #75
                                AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                                freiherr carl auer von welsbach, der großvater (?), hat u.a. die zündsteinmischung für feuerzeuge erfunden. das könnte man ihm auch zur last legen.
                                a
                                runter gehts oft schnell.

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