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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

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Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

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  • #16
    AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

    Auf Facebook gefunden:

    (Hier ist der Auszug aus dem) NÖ. Tourismusgesetz, aus dem hervorgeht, dass ein von der Bezirksverwaltungsbehörde als "Tourismusstraße" erklärter Privatweg vom Grundeigentümer zu dulden ist!

    Die Stadtgemeinde hat den entsprechenden Antrag an die BH. St. Pölten schon vor geraumer Zeit eingebracht. Nur die BH. St. Pölten ist offenbar mit ihrem Bescheid säumig, in welchem der Privatweg zur Stockerhütte im Sinne des § 14 des NÖ. Tourismusgesetzes zur "Tourismusstraße" erklärt wird.

    Es würde unserem sonst so umtriebigen Herrn Landeshauptmann gut anstehen, den verantwortlichen Beamten in der BH. St. Pölten diesbezüglich "Feuer unter den Hintern zu legen"! Dann wäre das Problem erledigt und der Weg zur Stockerhütte ungehindert begeh- und befahrbar!
    Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

    Kommentar


    • #17
      AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

      Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
      Auf Facebook gefunden:


      Die Stadtgemeinde hat den entsprechenden Antrag an die BH. St. Pölten schon vor geraumer Zeit eingebracht. Nur die BH. St. Pölten ist offenbar mit ihrem Bescheid säumig, in welchem der Privatweg zur Stockerhütte im Sinne des § 14 des NÖ. Tourismusgesetzes zur "Tourismusstraße" erklärt wird.
      Ich würde eher vermuten, dass der Grundbesitzer die Aktionen setzt, um ebendies zu verhindern.
      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

      Kommentar


      • #18
        AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

        Hier die zitierte Bestimmung aus dem NÖ Tourismusgesetz:

        § 14
        Öffnung und Absperrung von Privatwegen
        (1) Privatwege, die für den Tourismus unentbehrlich sind
        oder seiner Förderung besonders dienen, insbesondere
        Wege und Steige zur Verbindung der Talorte mit
        den Höhen-, Pass- und Verbindungswegen,
        Zugangswege zu Schutzhütten und sonstigen Touristenunterkünften,
        Stationen der Bergbahnen, Aussichtspunkten
        und Naturschönheiten (Wasserfälle,
        Höhlen, Seen und dergleichen) sowie die Aussichtspunkte
        und Naturschönheiten selbst müssen, soweit
        nicht überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen,
        dem Verkehr gegen eine der Verminderung
        des Verkehrswertes angemessene Entschädigung
        aufgrund eines Bescheides geöffnet werden.
        (2) Über die Öffnung eines Privatweges entscheidet auf
        Antrag der Gemeinde die Bezirksverwaltungsbe-
        15 hörde mit schriftlichem Bescheid, in welchem auch
        31. August 2010 7400–0
        die Höhe der Entschädigung festzusetzen ist.
        (3) Die Erhaltung der dem Verkehr geöffneten Privatwege
        obliegt der Gemeinde, auf deren Antrag die
        Öffnung durchgeführt wurde und ist vom Grundeigentümer
        zu dulden.
        (4) Dem Tourismus offene Privatwege gemäß Abs. 1
        dürfen nur solange und insoweit abgesperrt werden,
        als es wegen der persönlichen Sicherheit der Wegbenützer
        unerlässlich bzw. aus sonstigen öffentlichen
        Interessen unbedingt geboten ist. Jede solche
        Absperrung muss wenigstens vier Wochen, ausgenommen
        die Fälle von Elementarereignissen , vorher
        der Gemeinde, in deren Gebiet der Weg oder das
        Tourismusziel gelegen ist, angezeigt und in jedem
        Fall in den Ausgangsorten durch Anschlag verlautbart
        werden. Die Gemeinde hat den Verfügungsberechtigten
        mit Bescheid zu verpflichten, unzulässige
        Absperrungen zu beseitigen.
        (5) Zuständigkeiten des Bundes werden durch diese
        Bestimmung nicht berührt.


        Durch die Verwendung des Wortes "insbesondere" in Absatz 1 wird klar, dass die folgende Aufzählung - die auch Schutzhütten enthält - nur beispielhaft und nicht abschließend ist. Im Hinterkopf habe ich aber, dass die Stockerhütte von der Behörde nicht mehr als Schutzhütte angesehen wird. Komisch oder?

        Ich glaube tatsächlich, dass hier Interessen verfolgt werden, die hier (noch) nicht bekannt sind. Ich bin überzeugt, dass bei den entscheidenden Behörden in keiner Weise interveniert wird.
        Weinviertelradler

        Kommentar


        • #19
          AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

          Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
          Im Hinterkopf habe ich aber, dass die Stockerhütte von der Behörde nicht mehr als Schutzhütte angesehen wird. Komisch oder?
          "Schutzhütten und sonstigen Touristenunterkünften".
          Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

          Kommentar


          • #20
            AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

            Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
            Im Hinterkopf habe ich aber, dass die Stockerhütte von der Behörde nicht mehr als Schutzhütte angesehen wird. Komisch oder?
            Das hab ich auch im Kopf, das Stand irgendwo auch in einer Zeitung denke ich. Aber in der Facebook Gruppe hatte der Hüttenwirt/Naturfreunde dargestellt, dass bei einer Prüfung vor einiger Zeit wegen der Förderung für den Umbau der Status als Schutzhütte gegeben war. Bleibt jedenfalls eine spannende Sache, immerhin schwelt der Konflikt laut der gestrigen Fernsehreportage schon seit 13 Jahren....

            Kommentar


            • #21
              AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

              Quelle: Kurier 24.4.2014

              "Wir sind nicht die Bösen", sagt hingegen Rechtsanwalt Gloß (Anmerkung: Anwalt des Bauern). Er hält ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft in Händen, das eine neue Wende in die Causa bringt. Denn laut BH sei die Stockerhütte aufgrund der vielen angebotenen Festivitäten laut Forstgesetz keine Schutzhütte mehr, sondern vielmehr ein Gasthaus. Dazu brauche der Betreiber aber einen Gewerbeschein. Und: Der Eigentümer der Forststraße ist "auch nicht verpflichtet", das Befahren des Weges zu dulden.

              Laut Auskunft des Hüttenwirtes hat die Hütte derzeit noch den Status einer Schutzhütte (offensichtlich erfolgte Berufung gegen den Bescheid der BH). Der § 14 vom NÖ Tourismusgesetz scheint damals noch nicht allgemein bekannt gewesen zu sein.
              Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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              • #22
                AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                Es gibt wieder Neuigkeiten, der Hüttenwirt hat die Öffnungszeiten zu den Weihnachtsfeiertagen auf Facebook veröffentlicht. Kurz darauf stand schon eine Tafel, das der Weg zur Hütte über den Grund des streitbaren Bauern wegen einem "befristeten forstlichen Sperrgebiet bis 10.1.2014" nicht möglich ist.

                Stockerhütte Forstsperre.jpg


                Im Sommer war die vorerst erfreuliche Nachricht: "Der Wilhelmsburger Gemeinderat hat mit Mehrheit die Umwidmung der Forststraße, die sich im Besitz des besagten Bauern befindet, zu einer Tourismusstraße beschlossen. Dies wurde im Sinne des öffentlichen Interesses und des Tourismus entschieden.Wir warten jetzt nur mehr auf die Absegnung durch die Bezirkshauptmannschaft."

                Kommentar


                • #23
                  AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                  Zitat von bluehouse3843 Beitrag anzeigen
                  Im Sommer war die vorerst erfreuliche Nachricht: "Der Wilhelmsburger Gemeinderat hat mit Mehrheit die Umwidmung der Forststraße, die sich im Besitz des besagten Bauern befindet, zu einer Tourismusstraße beschlossen. Dies wurde im Sinne des öffentlichen Interesses und des Tourismus entschieden.Wir warten jetzt nur mehr auf die Absegnung durch die Bezirkshauptmannschaft."
                  Gute Sache!
                  carpe diem!
                  www.instagram.com/bildervondraussen/

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                    Das ist noch eine Ergänzung zur forstlichen Sperre, die hinterfragt werden soll.

                    https://onedrive.live.com/view.aspx?...GP4lOW5EkdBlIs

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                      In dieser Gegend wollen sie glaube ich keine Touristen mehr die Bauern und Jäger Lobby tut alles um einen den Spaß zu verderben.

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                        Ja den Gedanken hab ich auch oft gehabt.....so Boshaftigkeiten gabs ja seinerzeit schon beim Ebenwaldhaus, welches dann ja lange geschlossen war.

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                        • #27
                          AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                          Ich bin selbst vor etwas einem Jahr nur knapp einer Anzeige von dieser netten Person entgangen, als ich gerade dabei war in aller Ruhe den Sonnenuntergang zu fotografieren. Grund: Mein etwas weiter unten geparktes Auto ragte mit dem riesigen rechten Vorderreifen ein paar CM!! auf eine Grasfläche die bereits im Besitz des besagten Bauern steht.

                          Ich komme selbst aus Wilhelmsburg a.d. Traisen, also dem Ort wo sich dieser absurde Streit abspielt und manchmal bin ich dann doch froh, dass ich nicht mehr ganz so viel Zeit dort verbringe. Mit etwas Abstand wirken die vielen banalen Streitigkeiten am Land nämlich noch hundert Mal banaler, wäre ja auch zu schön wenn wir alle versuchen würden miteinander auszukommen und nicht versuchen uns gegenseitig Steine in den Weg zu legen....
                          www.stefan-hofer.com

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                          • #28
                            AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                            hat zwar nicht direkt mit dem Fall zu tun, aber auch in der letzten Sendung von "Schauplatz Gericht" gabs einen ziemlich heftigen Beitrag über Vorkommnisse am Land:
                            http://tvthek.orf.at/program/Am-Scha...bracht/8811792
                            Da kann man echt nur hoffen, dass in diesem Fall die Gemeinde nicht alles durchgehen lässt.

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                              nach längerer Pause hört man wieder neues....die "befristete forstliche Sperre" ist ja nun vorbei. Jetzt gibts offenbar keine Versorgungsmöglichkeit mit Getränken aufgrund der Wetterlage - daher ist die Hütte derzeit geschlossen:

                              Stockerhütte geschlossen.jpg

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                              • #30
                                AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                                Ab kommendem Samstag, 14. März 2015 ist die Stockerhütte (mit Ausnahme der Ruhetage Montag und Dienstag) wieder geöffnet.

                                Aktuelle Informationen auf der facebook-Seite.
                                Lg, Wolfgang


                                Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
                                der sowohl für den Einzelnen
                                wie für die Welt zukunftsweisend ist.
                                (David Steindl-Rast)

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