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Verhalten gegenüber Kühen

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  • AW: Verhalten gegenüber Kühen

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    Ich verstehe diejenigen nicht, die sich immer den gesetzlosen Wilden Westen herbeiwünschen und meinen, dann wäre alles besser....
    Du weißt selber dass das heillos unreal und überzogen ist. Niemand wünscht sich wirklich einen gesetzlosen Raum. Man kann den Homo Sapiens nicht für sich allein gestellt tun lassen was er will (er meuchelt , mordet, rafft, betrügt, lügt und noch viele derlei Sachen – jüngstes Beispiel Ukraine – Volksdemo gegen Korruption erfolgreich – Regierung abgesetzt – und schon sind mehrere „Befreier“ da die alle nur eines wollen: Bereicherung und Macht)

    Wovon ich schreibe das ist das andere Extrem nämlich der Wildwuchs in der Gesetzgebung der uns alle wieder trifft - denn jede gesetzliche Regelung begünstigt irgendwen und ist ungünstig für den anderen. Somit ruft jede solch geartete Veränderung sofort wieder eine Gegenkraft auf den Plan und dann kommt von der betroffenen Seite wieder ein Wunsch zur Gesetzesänderung und immer so weiter und so fort. Dabei wird der Lebensraum für uns Menschen darin immer enger. Ich glaube ich habe in meiner vorangegangenen Ausführung am erdachten Szenario dies recht deutlich zum Ausdruck gebracht oder ist das wirklich zu tiefsinnig und so schwer verständlich ?
    Gerade wir Wanderer die wir uns so gerne in der Natur herumtreiben lieben diese Freiheit und da sollen wir schon auch das Unsrige durch Eigenverantwortung dazu tun und nicht nur von anderen (in dem Falle von den Bauern) fordern sie hätten dies und das zu tun nur damit es mir wohl ergehe auf Erden und mir ja keine Kuh zu nahe kommt.

    Kommentar


    • AW: Verhalten gegenüber Kühen

      Um weitere Taten (in diesem Fall wirklich tragisch) dieser mordlüsternen Tiere zu verhindern, gibts eine ganz einfache Lösung-
      Sperre sämtlicher Wanderwege welche über Weideland (= Futterfläche und im Privatbesitz) führen, da Eigenverantwortung nun wirklich nicht zumutbar ist.
      Menschenaugen, die auf solchen Bergen glänzen, können nie ganz kurzsichtig,
      Herzen, die auf solchen Höhen wachsen, nie ganz engherzig werden.


      Peter Rosegger

      Kommentar


      • AW: Verhalten gegenüber Kühen

        Vielleicht erklärt ja aber mal wer von den vielen Insider-Bauernbuben hier was genau eure Standesvertretung mit "aggressiven Tieren, die gesondert zu verwahren sind, sodass sie sich dem Weg nicht nähern können", meint?

        Zusatzfrage: was ist wenn mir eine Kuh ins Auto läuft? Ist das dann auch Eigenverantwortung, weil ich ja nicht durch ein Weidegebiet fahren hätte müssen?
        Zuletzt geändert von beigl; 29.07.2014, 16:22.
        Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

        Kommentar


        • AW: Verhalten gegenüber Kühen

          Zitat von beigl Beitrag anzeigen
          Vielleicht erklärt ja aber mal wer von den vielen Insider-Bauernbuben hier was genau eure Standesvertretung mit "aggressiven Tieren, die gesondert zu verwahren sind, sodass sie sich dem Weg nicht nähern können", meint?

          Zusatzfrage: was ist wenn mir eine Kuh ins Auto läuft? Ist das dann auch Eigenverantwortung, weil ich ja nicht durch ein Weidegebiet fahren hätte müssen?
          Wennst wissen willst was die löbliche Standestvertretung der Bauern meint, musst du diese selber fragen.
          Da ich doch schon mit hunderten von Rindern gearbeitet habe, zähle ich weder Kühe, Kälber, Kalbinen, oder Ochsen zu den von Natur aus aggressiven Tieren. Ist ein aggressives Verhalten bekannt, so ist deren Verwahrung geregelt.

          Solltest du mit dem Auto auf Wanderwegen durch Weidegebiet fahren, so ist dieses verboten.
          Solltest du auf Straßen für den öffentlichen Verkehr durch gekennzeichnetes Weidegebiet fahren (z.B:Sommeralm/ Teichalmgebiet) und eine nicht offensichlich aggressive Kuh läuft dir ins Auto, so bist du in diesem Fall selber Schuld.
          Selbiges gilt auch für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen durch Weidevieh im gekennzeichnetem Weidegebiet.
          Zuletzt geändert von BergBauernBua; 29.07.2014, 20:35.
          Menschenaugen, die auf solchen Bergen glänzen, können nie ganz kurzsichtig,
          Herzen, die auf solchen Höhen wachsen, nie ganz engherzig werden.


          Peter Rosegger

          Kommentar


          • AW: Verhalten gegenüber Kühen

            Gehe schon seit ca 7 Jahren mit einen Hund durch Kuhweiden und meine Erfahrung ist folgende:

            In ca 50 Prozent der Fälle interessiert es die Kühe (ob mit Jungen oder ohne) überhaupt nicht wer da geht. In den anderen 50 Prozent laufen die Kühe (ob mit Jungen oder ohne) sofort, meist aggressiv, auf den Hund zu und attackieren ihm. Sie sehen im Hund natürlich ihren Urfeind den Wolf und reagieren dementsprechend.

            Meine Meinung:

            auf Kuhweiden den Hund frei lassen, nicht an der Leine behalten.Die Aussage, dass die Kühe den Hund nicht erwischen ist leider falsch. Habe auf der Herrenalm, beim Dürrenstein, persönlich erlebt, dass ein freilaufender Hund von der Kuhherde eingekreist wurde und die Kühe haben den Kreis immer enger gemacht und versucht den Hund mit den Vorderhufen zu zertrampeln. Nur mit äußerster Mühe ist es den Halter gelungen den Hund herauszuholen.

            LG
            der 31.12.

            Kommentar


            • AW: Verhalten gegenüber Kühen

              Zitat von BergBauernBua Beitrag anzeigen
              Ist ein aggressives Verhalten bekannt, so ist deren Verwahrung geregelt.
              Na dann ist ja eh alles gut, um nichts anderes ging's eigentlich.

              Zitat von BergBauernBua Beitrag anzeigen
              Solltest du auf Straßen für den öffentlichen Verkehr durch gekennzeichnetes Weidegebiet fahren (z.B:Sommeralm/ Teichalmgebiet) und eine nicht offensichlich aggressive Kuh läuft dir ins Auto, so bist du in diesem Fall selber Schuld.
              Selbiges gilt auch für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen durch Weidevieh im gekennzeichnetem Weidegebiet.
              Das würde ich so einfach nicht sehen.

              § 1320 ABGB
              Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, daß er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.

              Es hängt wohl von den konkreten Umständen ab, was "erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung" heißt. Gibt eh ein paar Fälle im Internet.
              http://www.jusline.at/index.php?cpid...1320&mvpa=1184
              Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

              Kommentar


              • AW: Verhalten gegenüber Kühen

                hier kommen halt zwei gegensätzliche Viecher zusammen. hier der Hund. der jäger. da die kuh. die beute.

                kühe haben ja sowieso von Natur aus eher was tiefenentspanntes. die lassen sich fast alles gefallen. selbst wenn man etwas tollpatschig milch melken will, gibt's im schlimmsten fall Geruchsbelästigung ...

                jedes kleine Kind sollte wissen: Hund NICHT an die leine, wenn kühe unterwegs sind. im worstcase ist dann der Hund hin. und nicht der mensch. vielleicht sollten ja hundebesitzer neben den normalen Kommandos auch so grundlegende dinge lernen. wie verhalten auf der weide, verhalten gegenüber anderen hundebesitzern. und vor allem NICHThundebesitzern.


                ein sehr trauriger fall. aber leider wird er noch öfters vorkommen. auch ohne Hund. dabei sind viele Situationen von vornherein sehr leicht vermeidbar ...
                (und zwar von wanderer- und von besitzerseite)
                Zuletzt geändert von peter40; 29.07.2014, 20:39.
                meine hobby´s sind

                schifahren, mountainbiken,
                klettern, klettersteige,
                bergsteigen, schitouren, schneeschuhwandern

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                • AW: Verhalten gegenüber Kühen

                  Schon wieder ein Unfall:

                  Arbeiter auf Weide von Stier getötet

                  Ein 43-Jähriger ist am Dienstag auf einer Weide in Mooshuben im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag von einem Stier getötet worden. Der landwirtschaftliche Hilfsarbeiter war mit dem Einfangen ausgebrochener Kühe beschäftigt, als er offenbar von dem Tier angegriffen wurde.

                  Der Arbeiter kümmerte sich schon länger um die Tiere eines Besitzers in Halltal bei Mariazell, er kannte auch den dreijährigen Stier von klein auf. Am Dienstag gegen 8.30 Uhr wurde der 43-Jährige zum letzten Mal lebend gesehen, als er dabei war, einige Kühe und den Stier, die aus der umzäunten Weide ausgebüxt waren, wieder einzufangen.

                  Zwei benachbarte Bauern, die ebenfalls mit dem Viehtrieb beschäftigt waren, entdeckten dann gegen 11.00 Uhr den leblosen 43-Jährigen - er wies schwerste Gesichts-, Kopf- und Thoraxverletzungen auf; der Distriktarzt konnte nur noch den Tod feststellen.

                  Stier soll eingeschläfert werden
                  Wie ein Beamter der Polizeiinspektion Mariazell sagte, verhielt sich der Stier auch bei einem weiteren Einfangversuch äußert aggressiv; er soll dem Besitzer zufolge eingeschläfert werden.

                  Erst vor zwei Wochen wurde auf einem Bauernhof in Windhaag bei Freistadt in Oberösterreich ein Bauer von einem Stier gegen die Stallmauer gedrückt und verletzt - mehr dazu in Bauer von Stier gegen Mauer gedrückt (ooe.ORF.at).
                  (Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2660422/)

                  Irgendwie kann einem schon unheimlich werden.

                  Kommentar


                  • AW: Verhalten gegenüber Kühen

                    Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                    Na dann ist ja eh alles gut, um nichts anderes ging's eigentlich.



                    Das würde ich so einfach nicht sehen.

                    § 1320 ABGB
                    Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, daß er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.

                    Es hängt wohl von den konkreten Umständen ab, was "erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung" heißt. Gibt eh ein paar Fälle im Internet.
                    http://www.jusline.at/index.php?cpid...1320&mvpa=1184
                    Ich meinte deine Zusatzfrage bezieht sich auf Kuh, Auto und gekennzeichnetes Weidegebiet.
                    Anscheinend wurden hunderte Weidebeschicker des größten zusammenhängenden Almgebietes von Europa falsch informiert,
                    somit lasse ich es gut sein da der Experte aus der Bundeshauptstadt natürlich recht hat

                    meint ein BergBauernBua.
                    Menschenaugen, die auf solchen Bergen glänzen, können nie ganz kurzsichtig,
                    Herzen, die auf solchen Höhen wachsen, nie ganz engherzig werden.


                    Peter Rosegger

                    Kommentar


                    • AW: Verhalten gegenüber Kühen

                      Gegen die Almjuristen kann wohl nicht mal ich an.
                      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                      Kommentar


                      • AW: Verhalten gegenüber Kühen

                        @beigl:
                        irgendwie bist ja scho witzig:
                        sonst immer der Privatisierungs-Pabst und der Staat kann ja nix, aber wenn's ums Blech und den Lack vom Allerheiligsten geht...
                        Kaklakariada

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                        • AW: Verhalten gegenüber Kühen

                          bei einer straße IM umzäunten weidegebiet (gibts sowas überhaupt?) wird wohl keine tierhalterhaftung in frage kommen... wenn aber tiere aus der weide ausbrechen und durch einen etwa mangelhaften weidezaun auf eine straße in er nähe des weidegebietes gelangen und dort einen schaden verursachen, kann ich mir schon eine zumindest überwiegende haftung des halters vorstellen...
                          unfälle mit nicht besonders auffälligen kühen auf wanderwegen, die durch eine weide führen, fallen aber ziemlich sicher unter "pech gehabt"...
                          edit: ich meine aber, mich erinnern zu können, dass vor dem betreten vonweiden etwa im gesäuse o. haller mauern ein schild mit der aufschrift "muttertiere beschuetzen ihre jungen. hunde bitte an die leine" (o. so ähnlich) stand... wenn nun aber die empfohlene verhaltensweise jene ist, den hund frei laufen zu lassen, dann könnte ei n jurist den widerspruch zum schild uU interessant finden... vielleicht irre ich mich aber auch. weiß jemand, welche schilder ich meine und hat ggf noch den text im kopf?
                          Zuletzt geändert von Steirerspur; 29.07.2014, 22:22.

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                          • AW: Verhalten gegenüber Kühen

                            Zitat von kare Beitrag anzeigen
                            sonst immer der Privatisierungs-Pabst und der Staat kann ja nix, aber wenn's ums Blech und den Lack vom Allerheiligsten geht...
                            Das sollte nur ein Beispiel sein (Autos sind mir weiß Gott nicht heilig - ein paar hier im Forum kennen meines schon ). Im Prinzip geht's um die gleiche Behandlung: jeder muss für alle möglichen in seinem Wirkungsbereich haften nur ein Tierhalter nicht? Das geht mir nicht ein.

                            Das geht übrigens auch sehr gut ohne Staat, gibt ja wieder mehr private Gerichte dieser Tage.

                            Zitat von Steirerspur Beitrag anzeigen
                            bei einer straße IM umzäunten weidegebiet (gibts sowas überhaupt?) wird wohl keine tierhalterhaftung in frage kommen...
                            Freilich, überall, wo du über so einen Rost in der Straße fährst z.B.
                            Zuletzt geändert von beigl; 29.07.2014, 22:41.
                            Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                            Kommentar


                            • AW: Verhalten gegenüber Kühen

                              Ein geouteter Insider Bauernbua wird konstruktiv und bietet jetzt eine Anleitung zur Eigenverantwortung in der Sache Wanderer – Weidevieh – Hunde. Ernst gemeint aber nicht frei von Ironie.

                              Also Lektion 1:
                              Bevor du eine Alm / Weide betrittst oder auch wenn du schon drinnen bist, schau was sich dort für Vieh befindet. Siehst du ein Solches wie am Bild abgebildet, dann handelt es sich um ein weibliches Rindvieh – sprich Kuh. Ihr hervorstechendes Merkmal ist das, sich vor den Hinterbeinen befindliche, Euter mit herabhängenden Zitzen daran. Aus diesen kommt die Milch die wir alle Tage trinken. Die Milch kommt also nicht wie manchmal fälschlich angenommen aus dem Kühlschrank sondern dort aus diesen Kuhzitzen. Gell’ da schaust, das hättest wohl nicht erwartet. Die Kuh ist also grundsätzlich nicht als mordendes Feindbild des Menschen zu sehen sondern als dessen freundlicher Milchlieferant. Dies kann aber in Zukunft möglicherweise durch giftverseuchten Genfrass, bekannt aus dem so genannten TTIP Abkommen, ersetzt werden.

                              Verhalten des Wanderers:
                              Wenn du nur einige wenige solcher Kühe siehst dann kann man es riskieren hinein, ggf. auf die Tiere zu und vorbei zu gehen. Ganz Mutige tun es auch mit Hund.

                              Als geübter Bauernbua habe ich immer einen Stecken (zB Wanderstock) schlagbereit in der Hand um notfalls diesen einzusetzen. Ich habe ihn bis jetzt allerdings noch nie gebraucht. Nicht unerwähnt soll bleiben: Wenn du Weidevieh, auch wenn es nur ein paar wenige Kühe sind, antriffst und du bleibst heraussen bzw. gehst nicht in ihre Nähe dann bist auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Dasselbe gilt auch für Kreuzottern, Hornvipern und Braunbären. Vor Eisbären in den Alpen wird nicht ausdrücklich gewarnt.


                              DAS IST EINE KUH
                              Kuh.jpg
                              Zuletzt geändert von sktv; 30.07.2014, 07:49.

                              Kommentar


                              • AW: Verhalten gegenüber Kühen

                                Dasselbe gilt auch für Kreuzottern, Hornvipern und Braunbären. Vor Eisbären in den Alpen wird nicht ausdrücklich gewarnt.


                                Aber eine der wichtigsten Gattungen die die Gefährlichkeit deiner Aufzählungen bei Weitem übertrifft, hast du vergessen zum aufzählen, nämlich den Saubären. Ist jene Unterart der Gattung Homo sapiens, welcher seinen Dreck in der Natur ablegt und nicht mit nach Hause nimmt oder im nächsten Abfallkorb entsorgt. :Ironie

                                LG, Wolfgang

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