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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

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  • Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

    Die Bezug habende Entscheidung ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber dennoch recht interessant:

    Kurzfassung:
    Klettergarten. Der Grundeigentümer duldet das Klettern, er fördert oder verbietet es nicht. Er duldet auch, dass alle möglichen Leute Routen einrichten + einbohren.
    Ein Kletterer seilt an einem Bohrhaken ab. Der reißt aus, der Kletterer wird schwer verletzt und klagt den Grundeigentümer auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
    Ergebnis: Der Grundeigentümer haftet in so einem Fall nicht, der Kletterer muss selbst aufpassen, woran er sich hängt.

    Und hier gehts zur Langversion.


    LG Michael
    Zuletzt geändert von Bassist; 12.04.2012, 14:32.
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

  • #2
    AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

    Link klappt nicht


    PS: Wäre ja auch mehr wie eigenartig, wenn jemand ohne meine Zustimmung auf meinem Grund etwas macht, und ich dann für sein Handeln verantwortlich sein soll ( Wie war das noch mal bei der Benützung von Forstwegen? )

    lg Josef

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    • #3
      AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

      Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
      Ergebnis: Der Grundeigentümer haftet in so einem Fall nicht, der Keltterer muss selbst aufpassen, woran er sich hängt.
      LG Michael
      Das ist auch gut so, sonst hätte schon jeder Felsen einen Zaun rundherum.

      LGE
      take only pictures
      leave only tracks

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      • #4
        AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

        Zitat von derspeicher Beitrag anzeigen
        Link klappt nicht
        Schon saniert......


        Zitat von derspeicher Beitrag anzeigen
        Wie war das noch mal bei der Benützung von Forstwegen?
        Du kannst doch nicht die Lieblingsausrede derer sabotieren, die sowieso schon genug unter dem Schussknall leiden

        LG Michael
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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        • #5
          AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

          Also wenn der Grundeigentümer auf die Nicht-Haftung ausreichend vorher hingewiesen hat, gibts da auch nichts zu klagen.
          Oder muss dieser das gar nicht?

          Kommentar


          • #6
            AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

            Zitat von Lantau Beitrag anzeigen
            Also wenn der Grundeigentümer auf die Nicht-Haftung ausreichend vorher hingewiesen hat, gibts da auch nichts zu klagen.
            Oder muss dieser das gar nicht?
            Klagen wird man wohl immer können.
            lampi
            ________________________________________
            Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

            Kommentar


            • #7
              AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

              Warum soll der Grundeigentümer haften? dafür, dass er aus Gutmütigkeit die Leute klettern läßt?
              Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

              asti, asti bandar ko bakaro!
              Langsam, langsam fang den Affen!
              Indisches Sprichwort

              Kommentar


              • #8
                AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

                Zitat von Lantau Beitrag anzeigen
                Also wenn der Grundeigentümer auf die Nicht-Haftung ausreichend vorher hingewiesen hat, gibts da auch nichts zu klagen.
                Oder muss dieser das gar nicht?
                Nein, muss er nicht!
                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                Kommentar


                • #9
                  AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

                  Zitat von derspeicher Beitrag anzeigen

                  PS: Wäre ja auch mehr wie eigenartig, wenn jemand ohne meine Zustimmung auf meinem Grund etwas macht, und ich dann für sein Handeln verantwortlich sein soll ( Wie war das noch mal bei der Benützung von Forstwegen? )

                  lg Josef
                  Zitat von Lantau Beitrag anzeigen
                  Also wenn der Grundeigentümer auf die Nicht-Haftung ausreichend vorher hingewiesen hat, gibts da auch nichts zu klagen.
                  Oder muss dieser das gar nicht?
                  Dazu eine "nette" Geschichte aus Osttirol:

                  Eine Straße mit Fahrverbot sollte man mit PKW nicht benützen - sollte...
                  Ist zusätzlich sogar ein Schranken dort und dieser geschlossen, sollte man wohl diesen nicht öffnen und trotzdem fahren - sollte...
                  Tut man all dies trotzdem, ist das jedenfalls verboten und man sollte wohl selbst schuld sein, wenn was passiert - sollte...
                  Und nun die Realität:
                  Eine Straße war mit Fahrverbot gekennzeichnet und mit Hinweis auf die starke Vereisung gesperrt. Die Schranke war sogar geschlossen - aaaaber es war kein Schloß dran...
                  Jemand macht die Schranke auf, ignoriert das Fahrverbot, baut Unfall, Totalschden, klagt Grundbesitzer (auf diesen gestörten Einfall muß man erst kommen...). Und - die Klage geht durch, Grundbesitzer haftet...
                  Phantastische Rechtssprechung - oder?
                  Soviel zu Haftungsfragen. Niemand soll glauben, dass vernünftiges Rechtsempfinden mit praktischer Rechtssprechung etwas zu tun haben muß...
                  Gerade für das alpine Gelände bräuchten wir dringend eine Gesetzesänderung dahin gehend, dass jegliche Benützung eines Weges außerhalb eines Ortsgebietes ausschließlich der Eigenverantwortung unterliegt.
                  Das derzeitig praktizierte Haftungsrecht (oder sollte man eher -unrecht sagen) ist der Todesstoß für jegliche Ambition alpiner Vereine noch irgendwo Wege zu erhalten.
                  Leider sehe ich hier nicht einmal im Ansatz ein Bemühen des Gesetzgebers, eine Änderung herbeizuführen...

                  LG

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                  • #10
                    AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

                    Zitat von tauernfuchs

                    Jemand macht die Schranke auf, ignoriert das Fahrverbot, baut Unfall, Totalschaden, klagt Grundbesitzer.

                    ( Auf diesen gestörten Einfall muß man erst kommen... )

                    Und - die Klage geht durch, Grundbesitzer haftet...

                    Phantastische Rechtssprechung - oder?

                    Du bist Moderator und musst Dich benehmen.

                    Ich hingegen darf dazu sagen : DAS IST EINE BODENLOSE SAUEREI ! ! !

                    ( Bisher glaubte ich, solche Fälle gäbe es nur in den Vereinigten Staaten. )
                    Zuletzt geändert von Willy; 13.04.2012, 00:13.
                    TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                    Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

                      Ja lieber Tauernfuchs, dass sind eben jene Fälle die einen an unserer "Rechtssicherheit" zweifeln lassen. Nach gesundem Menschenverstand sollte bei solch abartig konstruierten Haftungsansprüchen ein Richter den Kläger samt seinem Anwalt aus dem Saal verweisen müssen, anstatt solch verworrener Gedankengänge zu folgen.

                      L.G.
                      .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                      • #12
                        AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

                        Finde ich richtig so.
                        Wenn der Grundeigentümer haften würde, gäbe es wohl weitaus weniger Kletterstellen bzw wären die Preise in Kletterpark deutlich höher.
                        Aber wie schon mehrfach erwähnt..wer denk für seine eigenen Blödheit, weil nicht genug gesichert, jemanden anderen anklagen zu wollen, ist eine bodenlose Frechheit und an Dreistigkeit fast nicht zu übertreffen.

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                        • #13
                          AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

                          Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                          Dazu eine "nette" Geschichte aus Osttirol
                          Gibt es dazu auch irgendwo ein Urteil zum Nachlesen?


                          LG Michael
                          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                          • #14
                            AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

                            Zitat von daxy Beitrag anzeigen
                            Warum soll der Grundeigentümer haften? dafür, dass er aus Gutmütigkeit die Leute klettern läßt?
                            Wegen § 1319a ABGB, wonach für einen "Weg" (auch ein Versicherter ist ein solcher) derjenige haftet, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist. Das wird wohl sehr oft der Grundeigentümer sein.
                            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                            • #15
                              AW: Klettergarten: Keine Haftung des Grundeigentümers

                              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                              Wegen § 1319a ABGB, wonach für einen "Weg" (auch ein Versicherter ist ein solcher) derjenige haftet, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist. Das wird wohl sehr oft der Grundeigentümer sein.
                              Damit sind wir nun bei meinem bösen Beisatz .
                              Dieses Gesetz ist schon mehr wie eigenartig.

                              lg Josef

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