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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • lado
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Graddler Beitrag anzeigen
    Also: schön bei der Bezirksverwaltungsbehörde nachfragen, ob ein eventuelles Sperrgebiet tatsächlich offiziell / behördlich ausgewiesen ist. Nur das gilt. Nicht irgendwelche Namen, Titel, Berufe. Immer schön hart an der Sache argumentieren.
    ich finde dies sowieso etwas fragwürdig, da zum zeitpunkt seiner tourja keine sperre bestand, für das was event. in der zukunft besteht kann er ja schwer zur verantwortung gezogen werden - max. ein ergänzender hinweis, dass ab ..... eine sperre vorhanden ist/wäre (was nicht der fall sein wird)

    ich denke die haben großflächig an diverse schreiber briefe auf günstigste art und weise versandt und jeder der aufgibt ist ein billiger gewinn für die

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  • lado
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von HAFA Beitrag anzeigen
    Rechtsanwaltskammer übermitteln,
    gute idee, hab ich damals auch gemacht, bringt zwar in der regel wenig , aber es zeigt auf einfache art und weise widerstand. vorallem sind die dann verpflichtet eine erklärung abzugeben und so ein anwaltsschreiben, wenn auch in eigeneer sache ist zeit und geld

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  • HAFA
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Naja, wenn der Tag lang und das Wetter schlecht ist schreiben manche Herrschaften ja mitunter recht erheiternde Briefe.

    Ich würde diesen Brief des Herrn Anwalts im Falle einer für Dich positiven Klärung der Rechtslage mit der BH an die Rechtsanwaltskammer übermitteln, mit der Bitte festzustellen, ob sich eine derartige Belästigung mit den Standesregeln verträgt.

    LG Hans

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  • Graddler
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    Sollte tatsächlich der unwahrscheinliche Fall vorliegen, dass jetzt Tafeln im Sattental eine solche Sperre wie von Snowkid Joe dargestellt ankündigen empfehle ich auf jeden Fall bei der Bezirksverwaltungsbehörde nachzufragen, ob die Sperre auch behördlich genehmigt ist...
    Genau ! Denn Sperrtafeln sind für jeden im freien Handel erhältlich ... Du kannst so eine Wildschutzsperrgebietstafel auch in einem Vorgarten aufstellen.
    (Ist auf dem Schild allerdings die verfügende Behörde und die entsprechende Verordnung genannt, wäre das natürlich was anderes ...)

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    Es fehlt nur mehr noch, dass sie Tafeln für eine Sperre ohne vorhandenen Bescheid aufgestellt haben
    Nochmals: genau ! - siehe oben.

    Also: schön bei der Bezirksverwaltungsbehörde nachfragen, ob ein eventuelles Sperrgebiet tatsächlich offiziell / behördlich ausgewiesen ist. Nur das gilt. Nicht irgendwelche Namen, Titel, Berufe. Immer schön hart an der Sache argumentieren.

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    Sollte tatsächlich der unwahrscheinliche Fall vorliegen, dass jetzt Tafeln im Sattental eine solche Sperre wie von Snowkid Joe dargestellt ankündigen empfehle ich auf jeden Fall bei der Bezirksverwaltungsbehörde nachzufragen, ob die Sperre auch behördlich genehmigt ist...
    Anfrage ist bereits unterwegs

    LG
    Christian

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von snowkid Joe Beitrag anzeigen
    Also -> weiterkämpfen, viel Erfolg dabei !
    Vielen Dank!

    Nachdem es jetzt ja schon mindestens einen weiteren Betroffenen gibt, steht also fest, dass die Varianten mit Faschingsscherz bzw. persönlichem Einschüchterungsversuch ausscheiden.

    Und sogesehen, wird es wohl wirklich ein längerer Kampf:

    Nicht gegen ein etwaiges Sperrgebiet an sich, als viel mehr gegen die aberwitzige Forderung "Hinweise betreffend Schitouren im Sattental aus dem Internet zu entfernen, insbesondere jene, für dich ich verantwortlich bin."

    Und diese Auseinandersetzung wird wirklich spannend werden.

    LG
    Christian

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  • snowkid Joe
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von McDundee Beitrag anzeigen
    und dir ist auch schon einmal von einem Bezirksjägermeisteronkel was angedroht worden, das sich als Aprilscherz entpuppt hat!
    Ja, aber zum Glück kenn ich das Kärntner Jagdgesetz besser als der Bezirksjägermeisteronkel
    und hätte diese Schitour so oder so jedenfalls gehen dürfen.

    Wie heißt es so schön:
    Zitat von lado Beitrag anzeigen
    "wissen ist macht"
    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    ... empfehle ich auf jeden Fall bei der Bezirksverwaltungsbehörde nachzufragen, ob die Sperre auch behördlich genehmigt ist...
    Genau. Aber selbst die behördliche Genehmigung kann (zumindest in Kärnten) hinken.
    Da gibt es nämlich im Kärntner Jagdgesetz noch den Passus:
    § 70 - Zeitlich und örtlich beschränkte Sperren
    (1a) [...] Bei der Festlegung einer Sperre, die für die Festlegung eines Wildschutzgebietes dient, darf ein Ausmaß von 10 v. H. der Fläche des Jagdgebietes nicht überschritten werden. [...]
    Ich hab aber schon bewilligte Sperrgebiete gesehen, die für 100% der Fläche des betroffenen Jagdgebietes verfügt wurden, bzw. wurde sogar einmal ein gesamtes Almtal mit mehreren aneinander grenzenden Jagdgebieten zum Sperrgebiet erklärt.

    In diesen Fällen hätte man die Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch auf die Behörde hetzen können, aber g'scheiter man sagt nix und sitzt im Fall des Falles (z.B. Anwaltsbrief wie hier oder Anzeige der Jäger an die Behörde) am längeren Ast.

    Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
    Mittlerweile hab ich den Eindruck, diese beiden Jägermeister haben sich da ins eigene Knie geschossen
    Die Krönung ist aber auch, dass es sich bei den beiden Jägermeistern anscheinend um Juristen bzw. Rechtsanwälte handelt...

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    Ich hab die 2. Auflage von 2009.
    Mal abgesehen von diesem Führer sind die Touren ja auch in allen Kompass-Karten eingezeichnet.
    ... und in den Freytag&Berndt-Karten
    ... und zumindest teilweise im Buch "Schitourenparadies Steiermark" von Günter und Luise Auferbauer.

    LG
    Christian

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  • Grabenresi
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von MarleneWatzmann Beitrag anzeigen
    ......... dass es sich um einen persönlichen Einschüchterungsversuch ohne rechtliche Grundlage handelt, gibt's nur eins: maximale Öffentlichkeit herstellen.
    Ich bin mir völlig sicher, dass nur das wirklich hilft.

    Am besten ist es, gleich den vollen Barbara Streisand Effekt auszulösen.

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  • Guru
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von McDundee Beitrag anzeigen
    und dir ist auch schon einmal von einem Bezirksjägermeisteronkel was angedroht worden, das sich als Aprilscherz entpuppt hat! Dass man auch immer alles so ernst nehmen muss.....
    Naja, es ist schon ziemlich lästig, wenn man Briefe bekommt, die auf das Obrigkeitsdenken hierzulande bauen. Kraft persönlicher Wichtigkeit wollen da gewisse Personen die geltende Rechtslage umgehen und ihre Latifundien als eine Art Fürstentum deklarieren.
    Und was den Wildschutz betrifft: die Gebiete, die Tourengeher betreten können, sind relativ klein. Man wird ohnehin nicht absichtlich Tiere aufscheuchen, weil man nicht deppert im Unterholz herumstapft. Früher haben Wolf, Bär und Luchs das Wild im Winter dezimiert - die hielten sich an keine Sperrgebiete (und wurden deshalb auch umgehend "verboten").

    Es darf nicht drauf hinauslaufen, daß nur mehr gewisse Reservate fürs Tourengehen übrigbleiben, also Pisten ohne Lift, dafür trotzdem mit Kassa.

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  • McDundee
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von snowkid Joe Beitrag anzeigen
    Diesem User ist angeblich von einem Jagdbesitzer unter Klagsdrohung untersagt worden, als Bergwanderführer geführte Schneeschuhtouren durch dessen Jagdgebiet zu führen bzw. dies auf seiner Homepage anzubieten.

    Das:
    ... kann hingegen ziemlich sicher niemand von dir verlangen.

    und dir ist auch schon einmal von einem Bezirksjägermeisteronkel was angedroht worden, das sich als Aprilscherz entpuppt hat! Dass man auch immer alles so ernst nehmen muss.....
    Zuletzt geändert von McDundee; 06.01.2012, 18:07.

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
    Mittlerweile hab ich den Eindruck, diese beiden Jägermeister haben sich da ins eigene Knie geschossen
    Es fehlt nur mehr noch, dass sie Tafeln für eine Sperre ohne vorhandenen Bescheid aufgestellt haben

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  • alex.m
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von snowkid Joe Beitrag anzeigen
    Im Klartext heißt das, dass du markierte Wanderwege auch innerhalb eines solchen Wildschutzgebietes IMMER benützen darfst. ...

    Somit dürftest du die meisten deiner auf den Kartenausschnitten in #50 eingezeichneten Routen selbst dann gehen (egal wann und ob zu Fuß, mit Schneeschuhen oder Schi), wenn für diesen Bereich ein Wildschutzgebiet durch dem Gesetz entsprechende Tafeln kundgemacht wäre.
    Mittlerweile hab ich den Eindruck, diese beiden Jägermeister haben sich da ins eigene Knie geschossen

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Natürlich werde ich mich in den nächsten Tagen auch persönlich vor Ort von korrekt angebrachten Hinweistafeln überzeugen.
    Sollte tatsächlich der unwahrscheinliche Fall vorliegen, dass jetzt Tafeln im Sattental eine solche Sperre wie von Snowkid Joe dargestellt ankündigen empfehle ich auf jeden Fall bei der Bezirksverwaltungsbehörde nachzufragen, ob die Sperre auch behördlich genehmigt ist...

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  • snowkid Joe
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Sollte es wirklich ein Sperrgebiet geben, werde ich dieses natürlich respektieren, im Winter meiden und auch entsprechend darauf hinweisen.

    Eine entsprechende Anfrage mit Hinweisen auf gängige Landkartenwerke und Schitourenführer habe ich bereits an das Jagdamt gesendet. Natürlich werde ich mich in den nächsten Tagen auch persönlich vor Ort von korrekt angebrachten Hinweistafeln überzeugen.
    Da ich mich diesbezüglich bisher nur mit dem Kärntner Jagdgesetz beschäftigt habe, hab ich mir soeben im RIS die Rechtslage nach dem Steiermärkischen Jagdgesetz 1986 angeschaut:

    § 51 - Wildschutzgebiete

    (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann über Antrag des Jagdberechtigten im Bereiche von genehmigten Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und dazugehörigen Einstandsgebieten sowie im Bereiche von Brut und Nistplätzen des Auer und Birkwildes nach Anhörung des Bezirksjägermeisters, der Bezirkskammer für Land und Forstwirtschaft und der örtlich bestehenden alpinen Vereine die zeitlich und örtlich auf das notwendige Ausmaß zu beschränkende Sperre von Grundflächen verfügen, wenn dies zum Schutze der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes durch den Menschen unerläßlich ist.

    (2) Wildschutzgebiete dürfen außerhalb der zur allgemeinen Benützung dienenden Straßen und Wege einschließlich der örtlich üblichen Wanderwege sowie außerhalb der örtlich üblichen Schiführen, Schiabfahrten und Langlaufloipen nicht betreten oder befahren werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind der Grundeigentümer, der Nutzungsberechtigte, der Jagdberechtigte und deren Beauftragter sowie Personen, die kraft ihrer amtlichen Stellung oder behördlichen Ermächtigung zum Betreten oder Befahren solcher Flächen befugt sind.

    (3) Der Jagdberechtigte hat Wildschutzgebiete mit Hinweistafeln ausreichend zu kennzeichnen und die Hinweistafeln, auf denen die zeitliche Begrenzung der Sperre ersichtlich ist, nach Beendigung der Sperre unverzüglich zu entfernen. Das Bestehen von Wildschutzgebieten ist außer in der "Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark" auch an den Amtstafeln der Bezirksverwaltungsbehörde und der betroffenen Gemeinde unter genauer Anführung der zeitlichen und örtlichen Begrenzung der Sperre kundzumachen.

    (4) Die Landesregierung hat durch Verordnung Größe, Form und Ausgestaltung der Hinweistafeln festzulegen.
    Im Klartext heißt das, dass du markierte Wanderwege auch innerhalb eines solchen Wildschutzgebietes IMMER benützen darfst. Zu den im Abs. 2 angeführten Wegen würde ich aber auch jene Forststraßen zählen, die rechtlich nicht als Forststraßen, sondern als "Almaufschließungswege" bewilligt und definiert sind, also der Erreichbarkeit einer Alm dienen.

    Somit dürftest du die meisten deiner auf den Kartenausschnitten in #50 eingezeichneten Routen selbst dann gehen (egal wann und ob zu Fuß, mit Schneeschuhen oder Schi), wenn für diesen Bereich ein Wildschutzgebiet durch dem Gesetz entsprechende Tafeln kundgemacht wäre.

    Also -> weiterkämpfen, viel Erfolg dabei !

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