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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • rp7300
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Das Vorgehen mancher (nicht aller!) Rechtsanwälte ist einfach nur frech und unverschämt, oft auch von Dummheit gezeichnet.

    Es ist zwar ein ganz anderes Thema, trotzdem will ich euch in kurzen Worten erzählen, was Anwälte so treiben können...

    Ich hatte einen Kunden, der eine Rechnung für eine bereits geleistete Reparatur nicht bezahlen wollte. Ursprünglich sollte ich ihm eine Rechnung für ein anderes Fahrzeug ausstellen, die er dann seiner Versicherung unterjubeln wollte. Jedoch, solche Dinge gibt´s bei mir nicht. Also wandte er sich an einen Anwalt, dem er erklärte, ich hätte die Arbeit nicht auftragsgemäß erledigt. Dieser Anwalt übermittelte mir per e-mail, daß sein Mandant nur einen Teil des Rechnungsbetrages bezahlen würde, desweiteren hätte ich die Kosten seines Einschreitens auch noch zu bezahlen.
    Ich antwortete ihm mit einer Darstellung des Sachverhalts aus meiner Sicht, teilte ihm mit, daß sein Mandant es war, der mich zu einem Versicherungsbetrug anstiften wollte, daß ich die Sache ebenfalls meinem Rechtsschutz übergeben werde und daß er die Rechnung für sein Einschreiten wohl an die falsche Adresse gesendet haben muß, da ich ihn ja nicht damit beauftragt hatte...

    2 Wochen später kam ein Anruf eben dieses Advokaten, in dessen Verlauf er mich bat, keine weiteren Schritte zu unternehmen, er werde die Sache mit der Versicherung seines Mandanten schon regeln...

    Ich sagte ihm Herr Anwalt "regeln" Sie das, aber ich will damit nichts zu tun haben...

    Fazit: Ein Anwalt ist seinem Mandanten bei einem Versicherungsbetrug behilflich.

    Nur so viel zu den "Rechts" Anwälten...

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  • HAFA
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Besser wär`s natürlich, so ein Schreiben der Anwaltskammer zu übermitteln. Die haben recht strenge Regeln......
    Das habe ich schon am 6. Jänner vorgeschlagen

    Zitat von HAFA Beitrag anzeigen
    Naja, wenn der Tag lang und das Wetter schlecht ist schreiben manche Herrschaften ja mitunter recht erheiternde Briefe.

    Ich würde diesen Brief des Herrn Anwalts im Falle einer für Dich positiven Klärung der Rechtslage mit der BH an die Rechtsanwaltskammer übermitteln, mit der Bitte festzustellen, ob sich eine derartige Belästigung mit den Standesregeln verträgt.

    LG Hans
    und wäre sicher ein effizientes Mittel gewesen. Sogar die Rechtsanwaltskammer hat einen "Ehrenkodex" und will auf keinen Fall ein schlechtes Ansehen in der Öffentlichkeit. Mitunter verarztet die Kammer Kollegen, die total aus der Reihe tanzen, ziemlich rigoros.
    Zuletzt geändert von HAFA; 02.03.2012, 20:48.

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  • dr-ebert
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Positive Nachrichten sind doch die besten!

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  • xandl12
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Habe dem Christian schon die Stellungnahme der Steiermärkischen Landesjägerschaft zu kommen lassen. Er wird schon wen er wieder Zeit hat darüber berichten. Keine Angst er kann weiterhin ins Sattental und weiter seine Homepage betreiben. Die Herren Anwälte schädigen mit ihrem Verhalten die Jägerschaft als auch das Ansehen der Rechtsanwälte. Also keine Bange. Das hintere Sattental wird weiterhin Ziel von Schitourengehern bleiben!

    Was haben die Herren Anwälte mit ihrem Verhalten erreicht? Noch mehr Interessenten für dieses Gebiet. Vernünftiger Umgang untereinander und alle sind zu frieden!

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  • dr-ebert
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Na ja... objektiv sicher richtig. Aber wenn's denn nur so einfach waere: warum steht dann AlpenYetis Homepage "derzeit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung"? Warum ist dieser Thread schon bei Seite 13 angelangt?

    Wie heisst es so schoen, "Vor Gericht und auf Hoher See..." Ich persoenlich bin fuer jeden Tag froh, an dem ich kein Anwaltsschreiben bekomme, und das geht sicher den allermeisten Menschen so

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von dr-ebert Beitrag anzeigen
    ..... Fuer die Abgemahnten (Laien) hingegen ist dies eine hochgradig stressbehaftete Sache, die entweder mit baldigem Einknicken endet oder, wenn man sich mithilfe eines eigenen Anwalts erfolgreich wehrt, Hunderte Euro kostet, vom Zeitaufwand gar nicht zu reden - mit einem Kostenersatz kann man (siehe oben) ganz sicher nicht rechnen.

    Diese Vorgehensweise ist fuer Anwaelte also eine, bei der sie schlicht nicht verlieren koennen, weshalb sie ja auch bedenkenlos angewendet wird - und schleichend sammeln sich bei den Juristen immer mehr Rechte und Privilegien, auf Kosten der Allgemeinheit.

    Das ist meiner Ansicht nach die grundlegende Gefahr - auch fuer den Rechtsstaat an sich.

    So dramatisch ist das nicht. Ein derartiges Anwaltsschreiben kann man ganz entspannt der Altpapierverwertung übergeben. Sollten die Herrn Anwälte jedoch vom Pulverschmauch ihres klaren Blickes völlig beraubten sein und klagen, werden sie den Prozess verlieren und haben auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes zu tragen.

    Besser wär`s natürlich, so ein Schreiben der Anwaltskammer zu übermitteln. Die haben recht strenge Regeln......

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  • dr-ebert
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Es scheint nach dem bisher Geschriebenen ziemlich eindeutig zu sein, dass die Herren Rechtsanwaelte keinen tatsaechlichen, durchsetzbaren Rechtsanspruch haben. Da sie vom Fach sind, muessen sie das wissen. Dass sie es trotzdem versuchen, ist in meinen Augen (als naturwissenschaftlich, nicht juristisch, gebildeter) Mensch ein klarer Betrugsversuch - ebenso habe ich aber keinen Zweifel, dass dieses Vorgehen real juristisch nicht zu beanstanden sein wird.

    Andererseits wurde ja hier schon erwaehnt, dass eine solche Verpflichtungserklaerung, wenn sie vom Abgemahnten unterschrieben wird, diesen auch bindet, egal ob die Voraussetzungen stimmen oder nicht. Ich habe dies schon vor Jahren im Zusammenhang mit Abmahnwellen gelesen und gehe daher davon aus, dass es zutrifft. Mindestens ein Betroffener hat die Erklaerung ja auch schon unterschrieben.

    Des weiteren ist das Aufsetzen einer solchen Abmahnung (und das massenhafte Versenden derselben) fuer die Herren eine Sache von wenigen Minuten - die haben ja taeglich mit solchen Schriftsaetzen zu tun. Fuer die Abgemahnten (Laien) hingegen ist dies eine hochgradig stressbehaftete Sache, die entweder mit baldigem Einknicken endet oder, wenn man sich mithilfe eines eigenen Anwalts erfolgreich wehrt, Hunderte Euro kostet, vom Zeitaufwand gar nicht zu reden - mit einem Kostenersatz kann man (siehe oben) ganz sicher nicht rechnen.

    Diese Vorgehensweise ist fuer Anwaelte also eine, bei der sie schlicht nicht verlieren koennen, weshalb sie ja auch bedenkenlos angewendet wird - und schleichend sammeln sich bei den Juristen immer mehr Rechte und Privilegien, auf Kosten der Allgemeinheit.

    Das ist meiner Ansicht nach die grundlegende Gefahr - auch fuer den Rechtsstaat an sich.

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  • michi3666
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    "das kannst ja fast net glauben" war unser erster Gedanke.

    naja, selbst wenn sich RichterInnen finden, die Dir die Homepage mit den Skitourenplanungen verbieten (nicht weil die Touren verboten wären, aber z.B. weil sie die Intimsphäre (?) der ForstHerrInnen und JagdHerrInnen "gefährdet" sehen etc.etc.: mit so etwas müsstest Du wohl bei den Jagdbrigaden rund um Christian Konrad und Alfons Mensdorff-Pouilly rechnen), dann stell doch eben die TourenBERICHTE vergangener Jahre online und schreib drunter:
    "Skitourenplanung für das nächste Jahr erst nach persönlicher Absprache" ...

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von vino Beitrag anzeigen
    @christian, gibt es irgendwelche Neuigkeiten
    Liebe Wanderfreunde,

    es gibt zwar einige kleine Nachrichten, wirklich nennenswerte Neuigkeiten kann ich aber nicht vermelden. Auf Grund diverser Hintergrundinformationen habe ich mich nun aber entschlossen, das vollständige Schreiben und die besagte Rechtsanwaltskanzlei zu veröffentlichen.

    Ich wollte eigentlich dieses Wochenende meinen Bericht updaten, auf Grund der traurigen Nachricht vom Ableben von Andi Riesner halte es es derzeit aber nicht für angebracht, über meine Lappalie zu schreiben.

    Ich möchte Euch also noch um etwas Geduld bitten.

    Abschließend hätte ich noch ein Anliegen:

    Mein Lieber "Freund" Karl aus Pinggau,
    ich möchte Dich bitten, mich künftig mit Deinen E-Mails und Briefen zu verschonen. Es wird wohl so sein, wie Du schreibst, dass ich einfach zu dumm bin, um die Tragweite meines Tuns zu begreifen. Ob es allerdings besonders klug ist, solche Mails vom offiziellen E-Mail-Postfach eines öffentlichen Amtes zu versenden, wage ich doch zu bezweifeln.

    LG
    Christian

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  • Egon
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Grabenresi Beitrag anzeigen
    Der Alpenverein ist als Vorfeldorganisation der Schwarzen niemals gegen die Interessen von Großgrundbesitzern oder Jagdpächtern aufgetreten.
    Das zu erwarten ist naiv.

    Das ist eine unfaire Aussage - was soll die Politisierung des Themas ???
    Wenn nicht die Alpinen Vereine (egal welcher Farbe ) immer wieder Tätig wären - wären schon viel mehr Bereiche gesperrt

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  • vino
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    @christian, gibt es irgendwelche Neuigkeiten

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  • Grabenresi
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von xandl12 Beitrag anzeigen
    Auch den Alpenverein in Innsbruck interessiert diese Drohgebährde. Damit man in Zukunft gewappnet ist sollte dieses Verhalten Schule machen!
    Der Alpenverein ist als Vorfeldorganisation der Schwarzen niemals gegen die Interessen von Großgrundbesitzern oder Jagdpächtern aufgetreten.
    Das zu erwarten ist naiv.

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  • xandl12
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von hubsi74 Beitrag anzeigen
    meine damen und herrn!!!! in österreich gilt nach wie vor das wald und wiesenrecht!!!!! wo kein zaun da kein kläger!!!!!!!!!!!lg
    ganz so ist es auch nicht.
    Ein Jagdpächter oder Jäger kann dir als Wanderer mündlich und schriftlich gar nichts verbieten. Er kann an deine Vernunft appelieren aber sonst gar nichts. Verbieten kann dir nur der Grundeigentümer etwas. Schitouren außerhalb Kulturen von drei Meter kann jeder und über all machen. Siehe Forstgesetz. Sperrgebiete oder Wildeinstandsgebiete kann nur die BH auf Antrag des Grundeigenütmers verordnen mit Bescheid und das ist dann verbindlich. Wende dich direkt mit die erhaltenen Schreiben an Herrn Hofrat Dr. Waldner bei der ExpositurGröbming. Schicke das Schreiben in Kopie an die Steiermärkische Jägerschaft. Der Herr Landesjägermeister ist ganz wild auf solches Pächtergehabe in der Öffentlichkeit. Der Hinweis auf deiner Homepage das die Schitouren im hinteren Sattetal nicht begangen werden dürfen ist keine Kreditschädigung. Solche Meldung kann jeder verbreiten. Man kann ersucht werden, dies zu unterlassen aber niemals verklagt werden.
    Auch den Alpenverein in Innsbruck interessiert diese Drohgebährde. Damit man in Zukunft gewappnet ist sollte dieses Verhalten Schule machen!

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von hubsi74 Beitrag anzeigen
    meine damen und herrn!!!! in österreich gilt nach wie vor das wald und wiesenrecht!!!!! wo kein zaun da kein kläger!!!!!!!!!!!lg
    Na servas!
    Da hat sich anscheinend ein echter Kenner der öst. Gesetzeslage zu Wort gemeldet. Was soll den bitte Wald und Wiesenrecht sein. Kannst du das erklären?

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  • hubsi74
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    meine damen und herrn!!!! in österreich gilt nach wie vor das wald und wiesenrecht!!!!! wo kein zaun da kein kläger!!!!!!!!!!!lg
    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Liebe Wandergemeinde,

    der eine oder die andere von Euch kennen sicher das Sattental in den Schladminger Tauern, südlich von Pruggern im steirischen Ennstal gelegen.

    Das Sattental gehört für mich im Sommer wie im Winter zu einem beliebten Wanderziel, dementsprechend habe ich auch schon etliche Fotos aus dieser Gegend auf meiner Homepage veröffentlicht.

    Gestern habe ich nun ein Anwaltsschreiben erhalten, welches
    • a) auf das Sattental und
    • b) auf meine Homepage

    Bezug nimmt.

    Beim ersten Durchlesen hat mich dieses Schreiben sehr amüsiert, da ich spontan an einen Faschingsscherz dachte.

    Beim zweiten Durchlesen war ich mir aber nicht mehr so sicher, ob solche Forderungen nicht doch tatsächlich einem Jägerhirn entsprungen sein könnten.

    Seit dem dritten Durchlesen bin ich mir ziemlich sicher: Da will mir jemand einen Streich spielen - zu lächerlich und absurd sind diese Zeilen, als dass sie tatsächlich ernst gemeint sein könnten.

    Worum geht es

    Ich möchte hier und jetzt nicht allzu sehr in die Tiefe gehen - im Großen und Ganzen geht es aber darum, dass ich eine UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG unterschreiben soll, dass ich "ab sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental (Internet etc.) entferne und künftig unterlasse und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen werde".

    Natürlich kann ich hier keinen juristischen Rat erwarten (obwohl sich im Forum einige Leser mit hervorragenden Rechtskenntnissen tummeln ).

    Ich habe mir jetzt nach einer Nacht (mit gutem Schlaf) schon meine eigene Meinung gebildet und ich weiß, wie ich reagieren werde und was zu tun ist.

    Da ich - vor allem mit zunehmendem Alter - gelegentlich aber dazu neige, in meinen Ansichten etwas verbohrt, stur, trotzig, engstirnig zu sein (oder wie immer man es bezeichnen möchte), würde mich vor allem interessieren, wie andere Wanderer und/oder Homepage-Betreiber über diese Sache denken.

    Im Hinteren Sattental, welches mir mit Unterlassungserklärung für Schitouren jetzt verboten werden soll, verlaufen einige Schitouren mit langer Tradition - allen voran natürlich der Klassiker auf die Hochwildstelle.

    Aber auch Schusterstuhl und Säuleck sind bei Einheimischen sehr beliebt.

    Ach übrigens: Gilt das Betretungsverbot jetzt nur für mich oder sollten ohnehin auch schon andere Schitourengeher ein gleichlautendes Anwaltsschreiben erhalten haben?

    Zwar war in den letzten Jahren schon zunehmend bemerkbar, dass die Jäger durch den abgesperrten (früher immer offenen) Schranken den Winterbesuchern den Zugang möglichst erschweren wollen (denn oft ist es ja wirklich fast aper und eine Zufahrt zumindest bis zum Leonhardkreuz wäre dann durchaus möglich) - aber ein ganzes Gebiet ohne entsprechend behördlich gekennzeichnete Wildfütterungsstellen zu sperren, erscheint mir nach meinem laienhaften Rechtsverständnis sehr befremdlich bis schier undenkbar.

    Vor allem aber die Aufforderung, "sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental aus dem Internet zu entfernen, insbesondere jene, für welche Sie verantwortlich sind" würde ich eher in Nordkorea ansiedeln.

    Sollte nicht bis längstens 15. Jänner 2012 meine unterfertigte Unterlassungserklärung beim Rechtsanwalt eingehen, werden unverzüglich gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet.

    Danach folgt noch:
    "Des Weiteren haben Sie auch sämtliche Einschaltungen bis zum obgenannten Zeitpunkt aus dem Internet zu entfernen, widrigenfalls auch aus diesem Grunde Klage gegen Sie erhoben werden wird".

    Ach ja, der Vollständigkeit halber sei noch der immerhin ehrliche Hinweis angemerkt:
    "Gleichzeitig teilen wir mit, dass wir, Mag. A. B. und Mag. X. Y., Jägdpächter des obgenannten Gebietes sind". (hier erübrigt sich ohnehin jeder Kommentar).

    So, und jetzt bin ich neugierig auf Eure Gedanken zu dieser Angelegenheit.

    PS: Der Titel sollte natürlich lauten: Schitouren-Verbot .....

    Liebe Grüße
    Christian

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