Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Versicherungen - Subsidiaritätsklausel

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Versicherungen - Subsidiaritätsklausel

    Vorneweg, ich bin kein Rechtsexperte, vielleicht verstehe ich das Thema Subsidiarität eh von vornherein falsch, aber ist es nicht so, dass Versicherungen oft eine derartige Klausel beinhalten, um im Schadensfall als Versicherung quasi nachrangig gereiht zu sein, also dass eventuelle andere vorhandene Versicherungen zuerst zahlen müssen?

    Falls ich das doch richtig verstanden habe - weiß hier jemand, wie das die diversen Versicherungen, die man halt für Rettungsaktionen am Berg ev. so hat (Unfallversicherung, alpiner Verein, Automobilclub, Bergrettung), mit dieser Subsidiaritätsklausel so halten? Ich nehme an, dass das in der Praxis schon irgendwie funktionieren dürfte, weil sonst ja viele Leute ein Problem hätten, wenn sich die jeweilige Versicherung immer rauswindet wegen dieser Klausel. Sonst würde sich das ja im blödesten Fall ewig im Kreis drehen und man müsste am Ende selber für die Rettung bezahlen obwohl man diese vielleicht mit vier Versicherungen abgedeckt hätte, was ja auch nicht sein kann Oder ist das nur deswegen in der Praxis kein Thema, weil die ja nichts voneinander wissen?

  • #2
    Ich bin auch kein Rechtsexperte. Ich kann nur von einem unmittelbaren Fall aus der Praxis berichten.
    Der Fall war im Feb. 2023 eine Bergung mit Heli und Bergrettung, kurz darauf flatterten schon die Rechnung vom Heli-Unternehmen und von der Bergrettung ein. Zahlungsziel 14 Tage.
    Die betroffene Person war beim Alpenverein versichert und hatte einen Schutzbrief beim ÖAMTC.
    Beim Alpenverein muss man dann eine Schadensmeldung aufgeben, wo auch alle sonstigen eventuellen Versicherungen wie eben der Schutzbrief angeführt werden.
    Der Alpenverein hat auf alle Fälle die Rechnungen beglichen.
    Ob das jetzt immer so ist, kann ich natürlich nicht sagen.
    lg, Manfred (manfredsberge.blogspot.com)

    Meine Tourenberichte auf gipfeltreffen

    Kommentar


    • #3
      Auch ein Fall aus der Praxis: Ebenfalls nicht wissend wie es funktioniert habe ich meine Rechnung bei AV, ÖAMTC u. privater Unfallversicherung angemeldet, alle habe ich von den jew. anderen Anmeldungen informiert. Ich weiß jetzt nicht mehr ob AV oder ÖAMTC gleich überwiesen hat, jedenfalls hatte ich dann gleich 2 Eingänge, da auch die Unfallversicherung leistete. Ich hab natürlich die eine Zahlung an den Verein wieder rücküberwiesen. Also, ich kann berichten, es gab insofern keine Probleme mit dem Versicherungsschutz.

      Kommentar


      • #4
        Auch ein Fall aud der Praxis - in diesem Fall war ich die betroffene Person. Hatte aufgrund eines unerkannten Herzschadens eine Helibergung (2017). Ich brach zusammen und machte den Fehler, mich in 2 Stunden auf eine Forststraße zu schleppen und dort auf Hilfe zu warten. Eine Rettung kam und stellte mittels den Verdacht auf einen Herzinfarkt fest (es war keiner - nachher ist man immer gscheiter). Die Sanis bestellten einen Heli und ich wurde nach Salzburg geflogen. Die Rechnung kam 14 Tage später und ich machte eine Unfallmeldung beim Alpenverein, da ja solche Bergungen bezahlt würden (glaubte ich). Dem war nicht so - da steht im Kleingedruckten nämlich, dass nur die Bergung im unwegsamen Gelände gezahlt wird. Das wurde mir im Ton eines Oberlehrers mitgeteil. Die Kosten wurden letzendlich von meiner Kreditkarte beglichen. Also Vorsicht beim Alpenverein

        Kommentar


        • #5
          Das steht übrigens nicht "im Kleingedruckten", sondern fett gedruckt gleich beim ersten Punkt der Versicherungsleistungen dabei (wenn die Rettung zufahren kann, wie in deinem Fall, dann ist das natürlich kene "Bergung" mehr)..Aber ja, den meisten ist das nicht bewusst.
          Kommt mit, ich zeig' Euch wo's schön ist!

          Kommentar


          • #6
            Ok, danke für eure Rückmeldungen, also meine Unsicherheiten dürften sich den ersten beiden Fällen nach nicht unbedingt bewahrheiten, möglicherweise offenbar sogar eher gegenteilig

            Den Fall mit der Forststraße finde ich aber etwas verwirrend. Bei einer medizinischen Notwendigkeit, egal ob bei mir daheim, am Sportplatz oder auf einer Forststraße, müsste ein Hubschraubereinsatz von der Sozialversicherung übernommen werden, wenn es sich wie hier mindestens um NACA IV (potenziell lebensbedrohliche Erkrankung/Verletzung) handelt, wenn nicht sogar V, je nach dem wie ausgeprägt die Symptome sind. Ist mir zumindest aus meiner Zivi-Zeit so in Erinnerung und steht auch in dem Dokument von funduro, wobei ich mir nach dem Durchlesen des Absatzes jetzt nicht sicher bin, ob die Kostenübernahme durch die SV nicht nur für die reine Transportzeit gilt und An- und Abflug separat verrechnet werden können.
            Zuletzt geändert von Hard85; 31.10.2023, 19:50.

            Kommentar


            • #7
              Zitat von nordsaum Beitrag anzeigen
              Auch ein Fall aud der Praxis - in diesem Fall war ich die betroffene Person. Hatte aufgrund eines unerkannten Herzschadens eine Helibergung (2017). Ich brach zusammen und machte den Fehler, mich in 2 Stunden auf eine Forststraße zu schleppen und dort auf Hilfe zu warten. Eine Rettung kam und stellte mittels den Verdacht auf einen Herzinfarkt fest (es war keiner - nachher ist man immer gscheiter). Die Sanis bestellten einen Heli und ich wurde nach Salzburg geflogen. Die Rechnung kam 14 Tage später und ich machte eine Unfallmeldung beim Alpenverein, da ja solche Bergungen bezahlt würden (glaubte ich). Dem war nicht so - da steht im Kleingedruckten nämlich, dass nur die Bergung im unwegsamen Gelände gezahlt wird. Das wurde mir im Ton eines Oberlehrers mitgeteil. Die Kosten wurden letzendlich von meiner Kreditkarte beglichen. Also Vorsicht beim Alpenverein
              Ich hatte mehr oder weniger genau den umgekehrten Fall.
              Ein Bekannter von dem ich wusste, dass er nicht versichert ist, hat sich beim Wandern verletzt und konnte nicht mehr weiter. Das war zwar am Berg aber nicht weit entfernt von einer Straße, zudem war eine Forststraße die von jener Hauptstraße abzweigt in Sichtweite. Mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass hoffentlich kein Heli kommt hab ich also 144 gewählt und gesagt, dass wenige 100 Meter entfernt eine Zufahrt möglich ist. Bis dort hin hätten wir ihn schon irgendwie tragen/stützen können.
              Tja die Leitstelle wollte wohl auf Nummer sicher gehen und statt einen Rettungswagen auf eine Forststraße zu schicken, wurde der Hubschrauber geschickt. Hat dann ein paar Tausender gekostet (auch wenn der ÖAMTC dann aus Kulanz auch runter gegangen ist).

              Das heißt sobald man 144 wählt, muss man damit leben was der Disponent dort in der Leitstelle in die Wege leitet. Man kann halt nicht darauf bestehen, dass kein Heli kommt. Verstehe ich zum Teil auch, weil wenn sich der Zustand des Patienten verschlechtert, dann schauts wieder blöd für die Leitstelle aus.

              Meine Touren

              Kommentar

              Lädt...
              X