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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Ein Wanderer rutscht aus ....

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  • Ein Wanderer rutscht aus ....

    Ein deutscher 115-kg-Wanderer rutscht auf einer Brücke aus, durchbricht das Geländer, stürzt in einen Bach und verletzt sich.
    Was findet statt: Klage, Verhandlung und ...... Verurteilung des Bürgermeisters der Gemeinde zu EUR 4.900,00 Strafe und Schmerzensgeld.

    Über Sinn- und Zweck kann sich jeder sein Urteil bilden.

    Hier der Link zum Nachlesen:

    http://www.kleinezeitung.at/steierma...r-unfall.story

  • #2
    AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

    Das ist noch nicht rechtskräftig. Was hier auffällt ist vor allem dass es um Strafrecht (!) geht: nicht die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB, sondern "fahrlässige Körperverletzung". Dazu gibt es bisher ganz wenig Judikatur, eigentlich nur bei tödlichen Unfällen (fahrlässige Tötung, soweit ersichtlich in der überwiegenden Mehrzahl Freisprüche).

    Siehe auch hier und hier.

    Ich würde eine gewisse Profilierungssucht der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht gänzlich ausschließen wollen...
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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    • #3
      AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

      kann man denn da nicht den wanderer verklagen .. 115kg sind ja sicher weit über jedem bmi (außer er ist knapp 220 cm groß)- vielleicht hätte das glanda bei weniger gewicht gehalten
      Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
      ein Mensch (E. Kästner)

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      • #4
        AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

        Zitat von lado Beitrag anzeigen
        ... vielleicht hätte das glanda bei weniger gewicht gehalten
        Das meine ich auch! Der Gute Mann war nicht nur extrem übergewichtig, sondern auch patschert. Vielleicht kann der Anwalt des Bürgermeisters in der 2. Instanz einen Kausalzusammenhang herstellen.

        Sollte so ein Urteil (najaaaa.... erste Instanz halt) Schule machen, dann könnte es ja passieren, dass alle Augenblicke irgendwo irgenwer hin- oder herfällt und dafür dann Schmerzensgeld kassiert. Wie man aus der Erfahrung bereits sieht, kommt das ja eh schon vermehrt im Winter auf nicht geräumten Gehsteigen vor, dass jemand hinfällt (häufig sind das dann äusserst schmerzhafte Verknöchelungen) und dann Dank der Rechtschutzversicherung eine Klage auf Schmerzensgeld einreicht.
        Zuletzt geändert von HAFA; 28.09.2009, 12:38.

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        • #5
          AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

          Meine Frau ist auf dem Weg vom kl. Buchstein zur Tieflimauer über eine Wurzel gestolpert,fünf Meter weiter wäre es in die Tiefe gegangen,folglich hätte ich die Gemeinde Weng verklagen müsse,weil kein Gelände vorhanden war?Vielleicht wird demnächst ein verunglückter Bergsteiger klagen,weil nicht genügend Bohrhaken vorhanden waren,falls er dazu noch in der Lage ist.Eigentümliche Rechtssprechung,die mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat!

          LG.Thei.

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          • #6
            AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

            Ja, vielleicht hätt's gehalten, aber ein bissl Übergewicht ist ja nicht verboten :-) Keine Ahnung was so ein Geländer aushalten muss, da gibt's sicher auch eine Norm.

            In diesm konkreten Fall wurde der Weg aber sogar noch vorher inspiziert, wenn ich das richtig behalten habe, durch einen Gemeindearbeiter, also eine strafrechtliche Verwantwortung des BM erscheint mir insgesamt verfehlt, vor allem weil eine zivilrechtliche Haftung ja auch erst bei grober Fahrlässigkeit greift.
            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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            • #7
              AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
              Ja, vielleicht hätt's gehalten, aber ein bissl Übergewicht ist ja nicht verboten :-) Keine Ahnung was so ein Geländer aushalten muss, da gibt's sicher auch eine Norm.
              i glaube mich schwach erinnern zu können, dass in Ö die Norm eine Horizontal- und Vertikalbelastung von je 800N/m angibt - sprich von der Seite und von Oben jeweils 80kg pro Laufmeter Geländer.

              Wenn er also alleine auf einem mehrere Meter langen Geländer unterwegs war müsste die gesamte Konstruktion halten. Ein 1m langes Geländer dürfte theoretisch brechen...
              lampi
              ________________________________________
              Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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              • #8
                AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

                Das würde ja heissen, dass ein 0,5 m breites Geländer nur 40 kg auszuhalten braucht. Ich glaube, da hast du was missverstanden an der Norm.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

                  Wenn´s auch noch nicht rechtskräftig ist - für diese Geschichte würde ich den Begriff
                  Gierklage wählen.
                  Falls das Urteil weiter besteht, würde ich dem Bürgermeister empfehlen die Strafe nicht zu zahlen, sie dafür im Gefängnis abzusitzen und gelassen abzuwarten, was damit für ein Medienwirbel entsteht...
                  Wie es aussieht, können offenbar nur durch solche Maßnahmen öffentlichen Drucks Änderungen in der immer mehr sich "amerikanisierenden" Rechtssprechung erreicht werden.
                  Wie wär´s, wenn fortan alle Messerverpackungen die Aufschrift tragen müßten:
                  "Bei unsachgemäßem Gebrauch kann es zu Schnitt- und Stichverletzungen kommen!"
                  Es wird echt Zeit, daß Gierklagen unter Strafe gestellt werden...

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                  • #10
                    AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

                    Die Unsitte, dass immer jemand anderer Schuld an eigenem Unvermögen sein muss, greift leider auch in Österreich immer mehr um sich. Man darf sich nicht wundern, wenn das Wanderwegenetz reduziert wird und nur mehr "bestens ausgebaute Autobahnwege" (am besten mit tausenden Warnschildern, Fangnetzen und Defibrilatoren alle 100 m) zurückbleiben.

                    Eigentlich sollte man Wanderer sowieso nur nach vorherigem Gesundheitscheck und ausführlicher Belehrung eines örtlichen Bergführers in die Natur entlassen

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                    • #11
                      AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

                      Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                      Wenn´s auch noch nicht rechtskräftig ist - für diese Geschichte würde ich den Begriff Gierklage wählen.
                      Hier geht's aber nicht um Zivilrecht, wo man ein Schmerzengeld bekäme, sondern Strafrecht, dh eine Geld- oder Gefängnisstrafe. Davon hat das opfer zunächst nichts.

                      Falls das Urteil weiter besteht, würde ich dem Bürgermeister empfehlen die Strafe nicht zu zahlen, sie dafür im Gefängnis abzusitzen und gelassen abzuwarten, was damit für ein Medienwirbel entsteht...
                      Es gibt hier kein Wahlrecht. Wenn eine Geldstrafe als Primärstrafe vehängt wird, wird diese auch zwangsweise eingetrieben. Als Bürgermeister hat er zumindest ein pfändbares Gehalt, wahrscheinlich auch ein Haus/Wohnung, Auto, etc.
                      Zuletzt geändert von ingmar; 05.10.2009, 09:56.
                      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                      • #12
                        AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

                        vielleicht sollte man- nach amerikanischem vorbild

                        überall eine tafel anbringen auf der steht..

                        keine haftung für übergewichtige, herzgeschädigte, ungeübte .. etc, etc

                        dann wäre ja der wanderer gewarnt gewesen, dass das geländer seinem übergewicht nicht standhält
                        Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                        asti, asti bandar ko bakaro!
                        Langsam, langsam fang den Affen!
                        Indisches Sprichwort

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                        • #13
                          AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

                          Hallo,

                          mit ein Grund am Spass beim Bergsteigen ist dass man hier noch am ehesten eigenverantwortlich handeln darf bzw. muss! Im täglichen Leben, besonders im Straßenverkehr wird einem zunehmend die Verantwortung für sein Handeln genommen. Um dies zu ermöglichen werden genaue Regeln definiert sodass man im Falle eins Unfalls gleich die für die Regel verantwortlichen belangen kann. Beispiel: Wenn ich im Winter aufgrund Glatteis auf die Schnauze fliege greif ich mir zuerst an den eigenen Kopf und ärgere mich dass ich unfähig zum gehen bin. Ich würde niemals auf die Idee kommen meinen Nachbarn, der fürs Räumen verantwortlich ist zu verklagen...
                          Hoffentlich hält dies im Gebirge keinen Einzug..

                          Gruß, bendo
                          Lebe wie du wenn du stirbst wünschen wirst gelebt zu haben...

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                          • #14
                            AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

                            Naja schon blöd wenn das Geländer falsch dimensoniert worden ist! Und 115 kg sind jetzt nicht so extrem übergewichtig.............

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                            • #15
                              AW: Ein Wanderer rutscht aus ....

                              Zitat von bendo Beitrag anzeigen
                              Hoffentlich hält dies im Gebirge keinen Einzug..
                              Das hat es schon lange. Zudem ist es oftmals nicht die verunfallte Person, die klagt, sondern die Versicherung, die nicht zahlen möchte.
                              "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                              https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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