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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Raxalpe: Tödlicher Lawinenabgang, 23.03.2019

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  • Raxalpe: Tödlicher Lawinenabgang, 23.03.2019

    Rax: Toter und Schwerverletzter nach Lawine

    Samstagmittag ist auf der Rax (Bezirk Neunkirchen) nach Angaben der Polizei eine Lawine abgegangen und hat eine zwölfköpfige Gruppe erfasst. Eine Person ist dabei gestorben, eine weitere ist schwer verletzt worden.

    Zu dem folgenschweren Lawinenabgang kam es gegen 13.00 Uhr. Die Lawine löste sich im Bereich des Törlgrabens auf 1.600 Meter Höhe und rutschte die Rax bis auf 800 Meter herab. Dabei erfasste sie die Gruppe, die etwas unterhalb des Ottohauses am Törlweg unterwegs war. Die zwei Personen hätten sich unglücklicherweise laut Angaben der Bergrettung gerade an einer Stelle befunden, wo der Törlweg in den Graben hineinreicht

    Die Polizei bestätigte gegenüber noe.ORF.at, dass eine Person von der Lawine getötet wurde, eine weitere wurde schwer verletzt und ins Krankenhaus geflogen. Mit Lawinensuchgeräten, Hubschraubern und Lawinenhunden wurde nach eventuell weiteren Verschütteten gesucht. Ein Hubschrauber überflog das Gelände mit einer Sonde und auch Rettungshunde unterstützen die etwa 30 Einsatzkräfte bei der Suche. Lawinengefahr nach wie vor hoch

    Weil die Lawinengefahr auch nach dem Unfall noch extrem hoch sei und auch für die Rettungskräfte eine enorme Gefahr darstellen würde, wurde der Einsatz gegen 17.00 Uhr abgebrochen. Es sei niemand mehr gefunden worden, und es werde auch niemand vermisst, sagte Buchebner-Ferstl. Zudem wäre es zu gefährlich und auch nicht sinnvoll, eine Sondiermannschaft loszuschicken: „Es könnte sein, dass noch etwas nachrutscht.“

    Beide Opfer seien zum Teil und nicht vollständig von der Lawine verschüttet gewesen. Der Grund für den Lawinenabgang dürfte in den relativ hohen Temperaturen begründet gewesen sein, die Gruppe selbst habe die Lawine laut Buchebner-Ferstl jedenfalls nicht ausgelöst. „Eine Nassschneelawine reißt alles mit, auch Gestein“, erläuterte Buchebner-Ferstl. Eine solche Lawine sei sehr dicht, ein Sondieren sei praktisch nicht möglich: „Das ist fast wie Beton, wenn man dort graben müsste.“

    https://noe.orf.at/news/stories/2971816/

    http://www.wetteran.de

  • #2
    man beachte die Zeit bei aller Tragik, umn 13.00 Uhr sollte man bei diesen Temperaturen schon beim Bier oder im Auto auf der Heimreise sein

    Kommentar


    • #3
      Eine Presseaussendung der Polizei Niederösterreich am Tag nach dem Unglück nennt weitere Details und korrigiert einen Punkt:
      Die beiden von der Lawine erfassten Personen waren zu zweit und nicht als Teil einer viel größeren Gruppe unterwegs.



      Ein Toter und eine Schwerverletzte bei Lawinenabgang

      Zwei österreichische Staatsbürger, ein 64-jähriger Mann und eine 57-jährige Frau, beide aus Wien, unternahmen am 23. März 2019 eine Wanderung auf die Rax. Die beiden Personen waren alleine und nicht in einer Gruppe von Wanderern unterwegs.

      Gegen 12:45 Uhr waren sie auf dem Törlweg im Gemeindegebiet Großau/Reichenau/Rax, Bezirk Neunkirchen, NÖ, bergwärts unterwegs. An dieser Stelle (ca 1380 m Seehöhe) führt der Weg nahe an der Törlrinne vorbei. Zur gleichen Zeit löste sich am oberen Ende der Rinne (ca. 1700 m Seehöhe) eine Gleitschneelawine mit einer Anriss-Breite von ca 80 m und einer Schneehöhe von 1,2 bis 2,3 m.

      Der Mann und die Frau wurden von der Lawine erfasst und ca 100 m über teils steiles Felsgelände mitgerissen. Sie kamen auf einer Erhöhung am Rand des Grabens zu liegen, wobei die 57-Jährige nur geringfügig, der 64-Jährige zur Gänze verschüttet waren.
      Die Lawine ging noch ca weitere 400 Höhenmeter weiter ab, bevor sie in eine Schuttrinne zum Stillstand kam.

      Der Lawinenabgang und die Verschüttung wurden von Zeugen wahrgenommen, die sofort abstiegen, um bei der Bergung zu helfen.
      Zur gleichen Zeit stiegen 3 Personen, darunter ein Arzt, ebenfalls am Törlweg auf und nahmen die um Hilfe rufende Frau wahr. Vom Arzt wurde ebenfalls sofort Erste Hilfe geleistet. Dabei wurde ihm von der 57-Jährigen mitgeteilt, dass noch ein Mann verschüttet sein müsse.

      Unmittelbar danach wurde der total verschüttete 64-Jährige in ca 2 m Entfernung gefunden und soweit ausgegraben, dass mit der Reanimation begonnen werden konnte. Diese war aber nicht erfolgreich und der Arzt konnte nur mehr den bereits eingetretenen Tod feststellen.

      Die 57-Jährige wurde vom Notarzthubschrauber Christophorus 3 mittels Tau geborgen und anschließend mit schweren Verletzungen in das UKH Wien Meidling geflogen.

      Zur Bergung bzw. weiteren Suche waren die Bergrettung Reichenau/Rax, die Notarzthubschrauber des ÖAMTC von Wiener Neustadt und Ybbsitz, die Polizeihubschrauber der Einsatzstellen Wien und Linz, 6 Mitglieder der Alpinen Einsatzgruppe der Polizei NÖ Süd, sowie ein Lawinensuchhund des BM.I eingesetzt. 3 Hundeführer der Bergrettung wurden mit den Hubschraubern zum Lawinenkegel geflogen.

      Nachdem der Bereich unmittelbar beim Auffindungsort der Verunfallten abgesucht war, setzte die Bergrettung ihre Suche im unteren Teil des Lawinenkegels fort und empfing dort vorerst nicht verifizierbare LVS Signale, die jedoch zu keinen weiteren Verschütteten führten.
      Weiters wurde der gesamte Lawinenkegel noch vom Notarzthubschrauber Christophorus 15 mittels einer Außen-LVS Sonde und einem Recco-Gerät abgesucht. Da auch diese Suche kein Ergebnis erbrachte, wurde der Einsatz um 16:30 Uhr für alle Einsatzkräfte beendet.
      Die Leiche des 64-Jährigen wurde vom Polizeihubschrauber der Flugeinsatzstelle Wien Meidling geborgen und ins Tal geflogen.

      Fremdverschulden konnte nicht ermittelt werden. Bei den Erhebungen im Bereich des Lawinenanrisses und entlang der Lawine konnten keine Spuren von Menschen gefunden werden, die den Lawinenabgang ausgelöst haben könnten.

      (Presseaussendung der LPD Niederösterreich vom 24.03.2019, 08:00 Uhr)

      Quelle: https://www.polizei.gv.at/noe/presse...314F453D&pro=0
      Lg, Wolfgang


      Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
      der sowohl für den Einzelnen
      wie für die Welt zukunftsweisend ist.
      (David Steindl-Rast)

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