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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Drohnen am Berg

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  • #46
    AW: Drohnen am Berg

    Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
    Wodurch?
    Hallo, weil ein Drohnenflug von der Astrokontrol freigegeben werden müsste und man einen Pilotenschein braucht, bzw die Drohne ein packup System, was die meisten nicht haben (Vier Rotoren).

    Kommentar


    • #47
      AW: Drohnen am Berg

      Zitat von MKH Beitrag anzeigen
      Hallo, weil ein Drohnenflug von der Astrokontrol freigegeben werden müsste und man einen Pilotenschein braucht, bzw die Drohne ein packup System, was die meisten nicht haben (Vier Rotoren).
      Astrokontrol - Gerda Rogers befürchtet, dass die Drohnen die Sternenkonstellationen beinflussen.

      Kommentar


      • #48
        AW: Drohnen am Berg

        Zitat von MKH Beitrag anzeigen
        Hallo, weil ein Drohnenflug von der Astrokontrol freigegeben werden müsste und man einen Pilotenschein braucht, bzw die Drohne ein packup System, was die meisten nicht haben (Vier Rotoren).
        Hallo MKH,

        bewilligungspflichtig ist ja nicht dasselbe wie "in Österreich ohnehin verboten".
        Außerdem gilt das meines Wissens nach nicht für Flugmodelle (bis 25 kg) - diese dürfen nicht gewerblich ohne Pilotenschein, Freigabe oder Bewilligung unter Einhaltung der relevanten Vorschriften betrieben werden.
        Eine Bewilligung ist jedoch für Foto und Videoaufnahmen erforderlich.
        Zuletzt geändert von Mittagstein; 11.01.2016, 22:25.

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        • #49
          AW: Drohnen am Berg

          Habe jetzt nochmals nachgesehen, um es etwas klarer zu machen wenn hier im Thread von "Drohnen" die Rede ist; diese fallen in 4 Kategorien, die sich wie folgt unterscheiden:

          Spielzeug:
          Max. Flughöhe 30 m, max. erreichbare kinetische Energie 79 J (das entspricht etwa bei einem Gewicht von 1 kg einer maximalen Flughöhe von 8 m.)
          Diese fallen nicht unter das Luftfahrtgesetz, auch mit Kameras.
          Darüber:

          Flugmodelle:
          Betrieb im Radius von 500 m bei direkter Sichtverbindung
          Keine Foto/Videoaufnahmen
          Haftpflichtversicherung erforderlich
          Bewilligung wenn über 25 kg

          Unbemannte Luftfahrzeuge Klasse 1:
          Wenn entweder gewerblich betrieben, ODER
          für Foto/Videoaufnahmen (auch privat)
          Bewilligung erforderlich

          Klasse 2:
          Betrieb ohne direkte Sichtverbindung
          Pilotenschein erforderlich


          Quadrocopter bis 5 kg dürfen jedenfalls über unbewohntem Gebiet betrieben werden.

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          • #50
            AW: Drohnen am Berg

            Hallo,

            Danke Mittagstein für die genau Aufklärung. Hatte nur mit einigen Kameraleuten gesprochen und die haben mir das mit der Bewilligung erzählt, eben auch für den privaten Gebrauch.

            Und habe auf der Hohen Wand mal erlebt, dass einer mit einem Segelflugmodell einen Paragleiter in den Schirm geflogen ist. Das ging mit viel Glück glimpflich ab. Das rechtliche Nachspiel kenne ich allerdings nicht genau, aber lustig soll's nicht gewesen sein.

            LG

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            • #51
              AW: Drohnen am Berg

              Zitat von picobello2 Beitrag anzeigen
              Da wandert man ahnungslos durch den herrlichen Kiefernwald in Teneriffa, die Vöglein zwitschern ,der Wind
              säuselt sanft durchs Geäst, plötzlich ein Summen, Du denkst an einen Bienenschwarm ,doch nein , - da geht
              ein Irrer durch den Kiefernwald und filmt sich selbst beim wandern - toll oder !
              Eine ähnliche Begegnung hatten wir erst letztens in der Nähe des Starnberger Sees. Ich persönliche kann nicht viel damit anfangen. Jeder kann zwar seine Wanderungen erleben, wie er möchte, aber für mich geht auch das Naturerlebnis dabei verloren. Ich will mich ja gar nicht gegen eine Technisierung unserer Hobbys (Wandern/Klettern/MTB) aussprechen, aber irgendwann muss man sich auch einmal wieder darauf besinnen, warum wir diese Unternehmungen machen: Doch um unserer Technikwelt aus der Stadt zumindest für eine Weile zu entfliehen.

              Zitat von maxrax
              Interessant wird's für mich erst, wenn das Ding mein Gewicht schleppen kann
              Das ist sicher nur eine Frage der Zeit, wie dieses Video von der Süddeutschen-Website zeigt...

              Gruß

              Rainer
              Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

              Kommentar


              • #52
                AW: Drohnen am Berg

                Drohnen in Gefahr:

                http://www.zeit.de/video/2016-02/473...nen-bekaempfen

                Kommentar


                • #53
                  AW: Drohnen am Berg

                  ein schönes Tier!

                  Kommentar


                  • #54
                    AW: Drohnen am Berg

                    Also mal ganz ehrlich,...wenn ich beim Klettern oder auf einem Klettersteig an einer Schlüsselstelle ankomme, dann brauche ich ganz bestimmt keine bescheuerte Drohne die 10m unter/ober/neben mir rumschwebt weil jemand glaubt er müsse da jetzt "tolle Aufnahmen" machen. Und selbst wenn es nicht die Schlüsselstelle ist, kann ich absolut auf begleitende Drohnen verzichten. Das geht so lange gut, bis mal wieder so ein Ding abstürzt, jemandem auf den Kopf, den Körper oder sonst wohin knallt und der dadurch stürzt. Dann gibt es wieder unzählige Diskussionen die man von Anfang an vermeiden hätte können.

                    Wer mit GoPro am Berg unterwegs sein möchte, der soll das bitte machen, das "stört" niemand und davon geht auch in keinster Art und Weise eine Gefahr aus. Aber bitte lasst eure Drohnen zu Hause oder wenn diese unbedingt benutzt werden müssen, dann bitte nur dort wo keine anderen Kletterer, Bergsteiger usw. unterwegs sind..

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: Drohnen am Berg

                      Zitat von Draexi Beitrag anzeigen
                      Also mal ganz ehrlich,...wenn ich beim Klettern oder auf einem Klettersteig an einer Schlüsselstelle ankomme, dann brauche ich ganz bestimmt keine bescheuerte Drohne die 10m unter/ober/neben mir rumschwebt weil jemand glaubt er müsse da jetzt "tolle Aufnahmen" machen. Und selbst wenn es nicht die Schlüsselstelle ist, kann ich absolut auf begleitende Drohnen verzichten. Das geht so lange gut, bis mal wieder so ein Ding abstürzt, jemandem auf den Kopf, den Körper oder sonst wohin knallt und der dadurch stürzt. Dann gibt es wieder unzählige Diskussionen die man von Anfang an vermeiden hätte können.

                      Wer mit GoPro am Berg unterwegs sein möchte, der soll das bitte machen, das "stört" niemand und davon geht auch in keinster Art und Weise eine Gefahr aus. Aber bitte lasst eure Drohnen zu Hause oder wenn diese unbedingt benutzt werden müssen, dann bitte nur dort wo keine anderen Kletterer, Bergsteiger usw. unterwegs sind..
                      100% Zustimmung

                      Kommentar


                      • #56
                        AW: Drohnen am Berg

                        in der natur braucht niemand so ein sinnloses rumschwirrendes graffel.
                        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                        bürstelt wird nur flüssiges

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                        • #57
                          AW: Drohnen am Berg

                          Angeblich sind Klettersteigerrichter nach den neuen EU Richtlinien demnächst dazu verpflichtet mit Hilfe von Oktokoptern die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und besonders die korrekte verwendung der KS Sets (immer beide Karabiner einhängen!!!) verpflichtet.
                          Bitte nicht mit Drohnen verwechseln, die sind mit Bordkanone ausgestattet, werden für die Steinschlag-abwehr eingesetzt und können im entscheidenden Moment, kurz bevor der Steinschlag zu schlagen beginnt, zuschlagen.
                          Bei Anwesenheit von Drohnen ist somit keine KS Helm mehr erforderlich, angeblich, sondern nur eine Keflar- bzw Kefirschutzmütze gegen abstürzende Oktokopter.
                          Ist keine Drohne anwesend, und der KS-Helm wurde vergessen, so kann der Oktokopter, der jedenfalls anwesend sein muß, einen solchen liefern, von Amazon, im Extrapremiumversand, Bestellung via handy oder Notruftaster 30hm nach Klettersteig-einstieg.

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                          • #58
                            und was ist nach 20Hm? völlig undurchdacht, das ganze... pffff

                            Kommentar

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