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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
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- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

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  • Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

    Am Ringkogel gibt es seit kurzem ein neues Wildschutzgebiet, das nicht betreten werden darf.
    Betroffen von diesem Jagdgebiet ist die Schitourenabfahrt über das Schmögelloch und der anschließenden Jagdstraße sowie die Wanderroute auf den Ringkogel über den Ruprechtstein.

    Who cares...

  • #2
    AW: Seckauer Tauern: Neuses Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

    ... und falsches Unterforum ebenso.
    "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

    Kommentar


    • #3
      AW: Seckauer Tauern: Neuses Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

      jaja, danke und amen. der herrgott gibt, der herrgott nimmt.
      wenn mir die viecher net leid täten, wünschert ich ihnen die räude.


      @ phantomschmerz: wieso falsches unterforum?

      ist aktuell und durchau diskussionswürdig.
      es handelt sich dabei um eine seit beginn des tourengehens befahrene abfahrt bzw einen aufstieg, hinlänglich in literatur beschrieben.
      da wird in der region mit "dem" spielberg geworben (auch mit quadausfahrten auf stiftsgrund, aber, wenns doserl das stifterl trifft und das geld stimmt...), und im hinterland regiert der kirchenadel und der großgrundbesitz.

      da siehts du, fritz, nicht nur biker werden ausgesperrt. im pinzgau ists besser (kenn mi aus, hab einige zeit in der gegend verbracht, man kann durchaus von vielen jahren sprechen), aber was in stmk passiert, geh auf keine hirschhaut (sic!) mehr.

      (schmäh stufe 1 ein) wird zeit, mal querfeldein mit meinem downhiller dort runterzupreschen, den ghettobluster am buckel und rammstein aufdraht (schmähmodus ende).
      Zuletzt geändert von pivo; 10.11.2015, 15:57.
      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

      bürstelt wird nur flüssiges

      Kommentar


      • #4
        AW: Seckauer Tauern: Neuses Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

        Ok, sorry. Ich dachte so etwas gehöre unter "Wegsperren und Behinderungen" gepostet und könne ja dort noch entsprechend debattiert werden.

        Was die Biker Diskussion angeht - ja, vielleicht fehlt mir wirklich die persönliche Betroffenheit um den anderen Standpunkt entsprechend zu verstehen.
        "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

        Kommentar


        • #5
          AW: Seckauer Tauern: Neuses Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

          So, so - und wo erfahre ich das? Etwa erst vor Ort, wenn ich schon einige Zeit dort hin gefahren bin, z.B. von Graz? Und was, wenn ich z.B. den SW-Kamm auf die Pletzen rauf gehe und dann nichts ahnend über den Rupprechtstein runter fahre? Keine Fiktion, das hab ich früher schon mal gemacht. Ist eigentlich ein klarer Plan... Muss ich dann von der Schmöglhütte oder so wieder zurück aufsteigen?
          Wäre direkt reizvoll, das auszuprobieren...

          LG

          Kommentar


          • #6
            AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

            Es würde mich auch interessiern wo man das erfährt. Gibts dazu online irgendwo Informationen ?

            Kommentar


            • #7
              AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

              Das ist schon echt krass in der Steiermark. So sehr ich dieses Bundesland auch liebe, so albern sind diese ganzen Aussperrungen dort...
              http://brothersberge.blogspot.co.at

              Kommentar


              • #8
                AW: Seckauer Tauern: Neuses Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

                gibt's dieses Wildschutzgebiet nicht schon länger?? Kann mich erinnern im Winter 13/14 (oder vielleicht sogar schon 12/13) nach einer Abfahrt durchs Schmögelloch (wo nix angeschrieben war bezügl. Wildschutz) zwei Förstern bei der Fütterung über den Weg gelaufen bzw. gefahren zu sein... die waren allerdings relativ entspannt! Oder wurde das Gebiet erweitert?
                PS: Wir sind damals aus Graz angereist

                Kommentar


                • #9
                  AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

                  Zitat von brothers Beitrag anzeigen
                  Das ist schon echt krass in der Steiermark. So sehr ich dieses Bundesland auch liebe, so albern sind diese ganzen Aussperrungen dort...
                  Ich sehe das recht entspannt, denn ich lasse mich nicht aussperren. Heute waren wir recht entspannt in der Reichenstein-Südwand klettern,obwohl dort angeblich folgendes zu beachten ist:

                  ACHTUNG: Der Reichenstein ist in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Mai zum Klettern gesperrt, da der Zustieg durch ein Rotwildschutzgebiet (Brunft und Fütterungseinstand) führt. Bitte beachtet diese Sperre!!!!

                  Zu lesen ist das hier:
                  http://www.bergsteigen.com/klettern/...r-reichenstein
                  merkwürdigerweise...

                  LG

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

                    .....
                    Zuletzt geändert von HAFA; 13.11.2015, 09:11.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

                      Zum Wildschutzgebiet in der Gaal:

                      Es handelt sich hier um ein neues bzw. erweitertes gebiet das allerdings zeitlich begrenzt ist (ab frühestens 15. Oktober bis 15.Mai).

                      Zum betreten eines solchen gibt es eine klare Regelung im Steirischen Jagdgesetz:

                      § 51

                      Wildschutzgebiete

                      (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann über Antrag der/des Jagdausübungsberechtigten im Bereiche von genehmigten Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und dazugehörigen Einstandsgebieten sowie im Bereiche von Brut- und Nistplätzen des Auer- und Birkwildes nach Anhörung der Bezirksjägermeisterin/des Bezirksjägermeisters, der Bezirkskammer für Land und Forstwirtschaft und der örtlich bestehenden alpinen Vereine die zeitlich und örtlich auf das notwendige Ausmaß zu beschränkende Sperre von Grundflächen zum Zwecke der Ausweisung von Wildschutzgebieten verfügen, wenn dies zum Schutze der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes durch den Menschen unerlässlich ist.

                      (2) Wildschutzgebiete dürfen außerhalb der zur allgemeinen Benützung dienenden Straßen und Wege einschließlich der örtlich üblichen Wanderwege sowie außerhalb der örtlich üblichen Schiführen, Schiabfahrten und Langlaufloipen nicht betreten oder befahren werden (Wegegebot). Forststraßen innerhalb von Wildschutzgebieten, die als Zufahrt zur genehmigten Fütterungsanlage dienen, dürfen, sofern sie nicht markierte Wanderwege sind, nicht betreten oder befahren werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind die Grundeigentümerin/der Grundeigentümer, die/der Nutzungsberechtigte, die/der Jagdausübungsberechtigte und deren Beauftragte sowie Personen, die aufgrund ihrer gesetzlichen oder behördlichen Ermächtigung zum Betreten oder Befahren solcher Flächen befugt sind.

                      (3) Die/Der Jagdausübungsberechtigte hat Wildschutzgebiete mit Hinweistafeln, auf denen die zeitliche Begrenzung der Sperre ersichtlich ist, ausreichend zu kennzeichnen. Das Bestehen von Wildschutzgebieten ist außer in der „Grazer Zeitung“ auch an den Amtstafeln der Bezirksverwaltungsbehörde und der betroffenen Gemeinde unter genauer Anführung der zeitlichen und örtlichen Begrenzung der Sperre kundzumachen. Ändern sich die Voraussetzungen, die für die Verfügung des Wildschutzgebietes maßgebend waren, beispielsweise durch die Auflassung einer Rotwildfütterung, ist eine Überprüfung der Genehmigung durchzuführen. Allenfalls ist die Auflassung des Wildschutzgebietes mit Bescheid durchzuführen und die Hinweistafeln sind unverzüglich zu entfernen.

                      (4) Die Landesregierung hat durch Verordnung Größe, Form und Ausgestaltung der Hinweistafeln festzulegen.

                      Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015

                      Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=20000850


                      In diesem Sinne sollte sich doch bitte jeder Interessierte diesen Winter selbst von der Schönheit dieses Schitourenjuwels in der Gaal überzeugen (natürlich legalerweise auf der der örtlich üblichen Schiführe, dazu siehe z.B. Kompass oder Freytag Bernd Kartenwerke bzw. z.B. den Schiführer von G. Auferbauer).

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                      • #12
                        AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

                        Zitat von tottly Beitrag anzeigen
                        ...
                        In diesem Sinne sollte sich doch bitte jeder Interessierte diesen Winter selbst von der Schönheit dieses Schitourenjuwels in der Gaal überzeugen (natürlich legalerweise auf der der örtlich üblichen Schiführe, dazu siehe z.B. Kompass oder Freytag Bernd Kartenwerke bzw. z.B. den Schiführer von G. Auferbauer).


                        Einmal mehr sieht man, wie WICHTIG das regelmäßige Begehen von unmarkierten, aber in gängigen Karten verzeichneten Steigen ist - ebenso wie das Befahren von Skirouten, die in der Führerliteratur dokumentiert sind, auch wenn diese vielleicht gerade etwas aus der Mode gekommen sein sollten.

                        Interessant zum Grundlseer Reichestein wäre die Frage, inwieweit der Zustieg zu einer dokumentierten Kletterroute nicht ebenfalls als "örtlich üblicher Wanderweg" zu qualifizieren ist und ob der Jgdsteig ins Widderkar (der auch in der AMAP vereichnet ist und somit sicher unter "örtlich üblich" fällt) nicht weitgehend bereits den Zustieg ergibt/ergeben kann. (Die Wand selbst kann ja wohl schwerlich ein "Wildschutzgebeit" sein - außer für Greifvögel, um die es hier aber wohl nicht im Geringsten geht.)

                        LG,
                        M

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