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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
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- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wildkameras

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  • Wildkameras

    Mich stört, daß Wildkameras nicht nur zum "Wildtier-Monitoring" eingesetzt werden, sondern auch zunehmend zur Überwachung von Forststrassen, Wanderwegen, Jagdhütten und anderen Objekten im Wald verwendet werden. Ein besonders beeindruckender Fall von "Wildtier-Monitoring" ist in den Pressemitteilungen von 'upmove' zu finden
    http://www.upmove.eu/zwischenbilanz/...86d16e712.html

    Ich möchte daher auf die soeben aufgefundene Seite https://wildkamerainat.wordpress.com hinweisen ( schon unter "Wegefreiheit für MTB" gepostet, sorry - aber ich denke es ist wichtig !)

  • #2
    AW: Wildkameras

    find sowas ist eine absolute frechheit! Man sollte in diesem fall klagen, weil ein foto von dir ohne dein einvernehmen gemacht wurde! Die kameras dienen ja dazu das wild zu fotographieren, sollten personen auf den bildern ersichtlich sein, müssten diese ja gelöscht werden da nicht die umgebung sondern die person im mittelpunkt des fotos steht. Soviel meine meinung dazu.

    Es ist lächerlich dass so ein "tatbestand" überhaupt unter die besitzstörung fällt. Hier sollte der gesetzgeber mal eingreifen.

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    • #3
      AW: Wildkameras

      Und wen stört das?
      Auf Gipfeln u. an Hütten wird man ja auch ungefragt mitfotografiert.

      Kommentar


      • #4
        AW: Wildkameras

        Zitat von neandertaler Beitrag anzeigen
        Und wen stört das?
        Auf Gipfeln u. an Hütten wird man ja auch ungefragt mitfotografiert.
        Is was andres wenn man in "der masse" ist, dann hat man keine rechtl ansprüche. Aber hier wirst nur du fotographiert und eigentlich stehen die "blitzer" ja auch nur dort um dir eine straftat vorzuwerfen. Somit wird jeder, der vorbeigeht eigentlich schon verdächtigt eine straftat zu begehen. Das sind einfach nur blitzer im wald die eine besitzstörungsklage als ziel haben. Sowas ist einfach nur eine frechheit!

        Kommentar


        • #5
          AW: Wildkameras

          Zitat von neandertaler Beitrag anzeigen
          Und wen stört das?
          Mich! … aber wenn mich wer freundlich fragt, kann er mich jederzeit gern fotografieren!
          carpe diem!
          www.instagram.com/bildervondraussen/

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          • #6
            AW: Wildkameras

            In einem der letzten ausgaben von "Waidwerk" der Zeitung der Jäger war ein Bericht zu diesem Thema.
            Es ist heraus gekommen: Im Umkreis von 200 M von jagdlichen Einrichtungen wie Fütterungen usw. besteht laut Gesetzt ein Betretungsverbot für jagdfremde Personen. Daher sind in diesem Bereich alle Kameras legal da ja der Bereich nur von nicht jagdfremden Personen betreten werden darf und auch wird (Wir halten uns ja an die Vorschriften)und daher kein Problem besteht.
            Alle anderen Kameras benötigen eine Genehmigung. Auch die auf der Hüttenterrasse der ....Hütte die die Bilder eventuell sogar ins Netz stellen
            Liebe Grüße
            Willi

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            • #7
              AW: Wildkameras

              @albertros

              ab wann begehe ich eine Besitzstörung u. warum?
              Gibts bei euch nur gesperrte Wege o. was?
              Ob mich der Jäger o. Besitzer in seinem Revier persönlich gegenübersteht, o. eben mit der Kamera sieht, ist doch kein Unterschied.
              Man wird doch als Besucher wissen, was u. warum ich dort mache...
              Sprich, als harmloser regelkonformer Tourist wird man wohl miteinander können.

              Kommentar


              • #8
                AW: Wildkameras

                Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
                In einem der letzten ausgaben von "Waidwerk" der Zeitung der Jäger war ein Bericht zu diesem Thema.
                Es ist heraus gekommen: Im Umkreis von 200 M von jagdlichen Einrichtungen wie Fütterungen usw. besteht laut Gesetzt ein Betretungsverbot für jagdfremde Personen. Daher sind in diesem Bereich alle Kameras legal da ja der Bereich nur von nicht jagdfremden Personen betreten werden darf und auch wird (Wir halten uns ja an die Vorschriften)und daher kein Problem besteht.
                Alle anderen Kameras benötigen eine Genehmigung. Auch die auf der Hüttenterrasse der ....Hütte die die Bilder eventuell sogar ins Netz stellen
                Wie???
                Wenn ich an einem Hochstand (jagdliche Einrichtung) auf markiertem (oder auch nicht markiertem) Weg vorbeigehe, soll das illegal sein? Das kann doch nicht einmal ein Jäger glauben...

                Lg, michl fasan,

                PS: Aber von mir können's auch Fotos haben, wahlweise mit herausgestreckter Zunge oder mit erhobenem Mittelfinger.
                Zuletzt geändert von michi57; 09.05.2015, 16:21.
                Zu seiner Milbe sagt der Milber:
                "Geh bitte, schenk mir einen Zahn aus Silber.
                Damit ich, wenn im Haargewurl
                ich beißen möchte, hab kan Gsturl!"

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                • #9
                  AW: Wildkameras

                  Zitat Wegerlsucher: "Es ist heraus gekommen: Im Umkreis von 200 M von jagdlichen Einrichtungen wie Fütterungen usw. besteht laut Gesetzt ein Betretungsverbot für jagdfremde Personen."

                  Es besteht ein Wege**GEBOT** - kein Betretungs**VERBOT** ! Diese Interpretation ist wohl das Wunschdenken der Grünröcke im SUV !

                  Im Umkreis von 200M von Jagdhütten und Hochsitzen besteht sicher weder Wegegebot noch Betretungsverbot .....

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Wildkameras

                    Also im niederösterreichischen Jagdgesetz steht folgendes:
                    § 94 (4) Der Bereich im Umkreis von 200 m von Wildfütterungen ist während der Fütterungsperiode abseits von öffentlichen Wegen und Straßen, Wegen gemäß § 14 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 2010, LGBl. 7400, sowie sonstigen öffentlichen Anlagen für jagdfremde Personen gesperrt.


                    Bezüglich Hochstand: Den darf man nicht benutzen, manipulieren, etc., aber man kann daran so knapp vorbei gehen wie man will.
                    Zuletzt geändert von MaxW.; 09.05.2015, 20:19.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Wildkameras

                      Zitat von MaxW. Beitrag anzeigen
                      Also im niederösterreichischen Jagdgesetz steht folgendes:
                      § 94 (4) Der Bereich im Umkreis von 200 m von Wildfütterungen ist während der Fütterungsperiode abseits von öffentlichen Wegen und Straßen, Wegen gemäß § 14 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 2010, LGBl. 7400, sowie sonstigen öffentlichen Anlagen für jagdfremde Personen gesperrt.


                      Bezüglich Hochstand: Den darf man nicht benutzen, manipulieren, etc., aber man kann daran so knapp vorbei gehen wie man will.
                      An "Wegerlsucher": genau so ist es - alles andere stammt aus dem Paralleluniversum der Grünröcke !

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Wildkameras

                        "Wegerlsucher" hat leider das Weidwerk (03/2015) falsch zitiert, weil dort ging es darum ab wann man eine Bewilligung oder Registrierung für die Wildkamera braucht, und diese braucht man nur nicht, wenn sie im Umkreis von 200 m von Fütterungen ist.
                        Allgemein steht auch dort als Tipps der Autoren für die Jäger:
                        Wildkameras nur bei Fütterungen!
                        Keine Wildkameras auf Wege richten!
                        Fotos dienen der persönlichen Tätigkeit des Jägers (keinensfalls veröffentlichen)!
                        Wildkameras außerhalb der Fütterungsbereiche sind registrierungs- und kennzeichnungspflichtig!
                        Zuletzt geändert von MaxW.; 09.05.2015, 22:10.

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                        • #13
                          AW: Wildkameras

                          Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
                          ...Es ist heraus gekommen ....von jagdlichen Einrichtungen wie Fütterungen usw. ...Betretungsverbot ...
                          herausgekommen ?? wo ist was herausgekommen, wird es auch heraussen bleiben?

                          "... jagdliche Einrichtungen wie Fütterungen usw ... " - was heißt "usw"? muß ich auch vom Jäger 200m entfernt bleiben?

                          aus dem Steiermärkischem Jagdgesetz §50 (7) kann ich herauslesen, dass bei Rehwildfütterungen ein Zutrittsverbot für Rotwild gilt. Ich bin aber kein Hirsch und vom 15.Mai bis 15. Sept. sind die Gastwirtschaften für Rehe geschlossen.

                          Ergänzung : Danke Max W für die Aufklärung, da warst Du mit sinnvoller Recherche schneller, als ich mit herumlästern
                          Zuletzt geändert von kokos; 09.05.2015, 20:52.

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                          • #14
                            AW: Wildkameras

                            Den Wanderer zeigt mir, der im Wald 200m weit sieht und eine Wildfütterung ausmacht.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Wildkameras

                              Zitat von neandertaler Beitrag anzeigen
                              @albertros

                              ab wann begehe ich eine Besitzstörung u. warum?
                              Gibts bei euch nur gesperrte Wege o. was?
                              Ob mich der Jäger o. Besitzer in seinem Revier persönlich gegenübersteht, o. eben mit der Kamera sieht, ist doch kein Unterschied.
                              Man wird doch als Besucher wissen, was u. warum ich dort mache...
                              Sprich, als harmloser regelkonformer Tourist wird man wohl miteinander können.
                              besitzstörung weil man in Ö auf forstwegen zu fuß unterwegs sein darf, aber auf dem rad droht eine besitzstörungsklage. Dass eine Wildkamera aufgestellt wird ist deswegen eine frechheit, weil sie ja jede person ablichtet, die vorbeikommt und deshalb eine straftat "unterstellt" wird. Ein miteinander ist eben nicht so einfach. Prinzipiell ist ein radfahrer auf einem forstweg ja jedem komplett egal(außer jägern vlt). Nur da der eigentümer der straße eine lukrative besitzstörungsklage einreichen kann, wird eben geblitzt! Und man wird ja auch nicht drauf aufmerksam gemacht, dass man fotographiert werden könnte. Kann ja sein, dass du dich gerade erleichterst und die kamera knippst dich ^^

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