Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

    Gerade aus einer FB Gruppe gefischt.
    Jetzt kommt was Ernstes.
    Raststätte Guntramsdorf hat seit Kurzem (seit wann eigentlich?) die bisher freien Parkplätze in der Nähe vom Trojanischen Pferd 'privatisiert'.
    Heute habe ich dort geparkt - wie wahrscheinlich einige von euch wenn sie sich zum Klettern im Süden - zwecks carsharing getroffen haben.
    Es stehen zar zwei Schilder (mit seeehr viel Text) beim Eingang zu diesem
    Bereich aber im VOrbeifahren kann man den Text nicht erfassen.
    Sinngemäß steht dort: "Nur für Seminarteilnehmer, von 8-18h, 40€ Strafe."
    Ich habe nun einen Zettel am Auto gehabt, dort fordern sie diese 40€ (drinnen zu bezahlen). ODER: Lenkererhebung und Besitzstörungsklage!

    Frage: kennt sich hier jemand aus wie die Rechtslage ist?
    (Mir hat jedenfalls der Atem gestockt.)
    Eine InternetRecherche war wenig erfolgreich (für AUT).
    Ich würde gern aus verlässlicher Quelle wissen wie meine Chancen stehen.

    Bitte um Unterstützung bzw. an wen kann ich mich wenden.
    thanks


    Quelle:https://www.facebook.com/groups/klet...enundumgebung/
    Mein Facebook Profil
    BAMM OIDA
    Skitourengeschädigt und Skitourensüchtig
    Keep cool, nobody is perfekt :up:

  • #2
    zahlen... €40 sind wenig (oft wird mehr gefordert bei besitzstörungen)... zivilrechtlich hast du da kaum eine chance...

    Kommentar


    • #3
      AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

      grundsätzlich NIE auf einer Autobahnraststätte dauerhaft parken. leider sind die einzelnen Parkzonen net wirklich gut gekennzeichnet. besser bei den autobahnabfahrten - dort gibt's keine bösen Überraschungen.

      PS: leider wirst zahlen müssen. sicherheitshalber kannst ja nochmals hinfahren und das schild fotografieren. wenn etwas unklar ist, bei der Rechtsberatung vom öamtc/arbö anrufen. auf die klage würd ich es nicht ankommen lassen. wird wesentlich teurer ...
      meine hobby´s sind

      schifahren, mountainbiken,
      klettern, klettersteige,
      bergsteigen, schitouren, schneeschuhwandern

      Kommentar


      • #4
        AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

        Zitat von Klettersteigfreak Beitrag anzeigen
        Raststätte Guntramsdorf hat seit Kurzem (seit wann eigentlich?) die bisher freien Parkplätze in der Nähe vom Trojanischen Pferd 'privatisiert'...
        Nachdem wir gestern auch wieder einmal, wie schon oft, ein Auto in Guntramsdorf stehen gelassen haben und mir - ehrlich gesagt - gar nichts aufgefallen ist, frage ich mich: Welcher Bereich ist von der "Privatisierung" betroffen?
        Sind die (ehemaligen?) Dauerparkplätze gleich nach dem Kreisverkehr links an der Zufahrt zum "Oldtimer", wo rechts die Busparkplätze sind, jetzt ebenfalls nicht mehr frei?

        LG,
        M

        Kommentar


        • #5
          AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

          Zahlen , sonst handelst Dir nur noch eine höhere Strafe ein.
          Haben uns früher (wochentags) bei div. Forumstouren am Parkplatz getroffen und Fahrgemeinschaften gebildet. In den letzten Jahren findest fast keinen freien Parkplatz mehr. Kann schon auch verstehen, dass auch Seminare abgehalten werden und die Teilnehmer dann keinen Parkplatz mehr finden.
          LG
          der 31.12.
          Zuletzt geändert von slunecka; 10.11.2014, 09:19.

          Kommentar


          • #6
            AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

            Nach meinen Beobachtungen in den letzten Wochen sind jene Parkplätze im Osten des großen Parkbereiches (das sind zwei Reihen)frei nutzbar,
            die Parkplätze in unmittelbarer Nähe der "Oldtimer"-Raststätte (d. h. neuerdings auch jene südlich des Hauses) sind nicht mehr als Dauerparkplätze gestattet.

            Kommentar


            • #7
              AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

              Ich habe bei der ASFINAG nachgefragt und werde deren Antwort hier posten. Mir geht's darum, dass ich mit dem Kauf der Vignette ja Rechte erwerbe (zu fahren und zu parken) und ich es nicht einsehe, wenn "Seminarteilnehmer" bevorzugt behandelt werden.
              Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

              Kommentar


              • #8
                AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

                Hallo, zur Situation in Guntramsdorf beim Oldtimer kann ich nichts sagen.
                Ich hätte nur den Tipp für Wanderer/Kletterer, die in den Süden wollen, dass man bei der Abfahrt Wöllersdorf und dem Kreisverkehr einen genehmigten P&R-Platz hat.
                Vielleicht gibt es sonst noch wo welche.
                LG Martin

                Kommentar


                • #9
                  AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

                  Zitat von martin.gi Beitrag anzeigen
                  Vielleicht gibt es sonst noch wo welche.
                  Bei der Abfahrt Wr.Neustadt-West (rechts in Fahrtrichtung Puchberg) gibt es ebenfalls einen öffentlichen Parkplatz.
                  Ebenso wie Wöllersdorf liegt er aber doch schon ziemlich weit entfernt von der Wiener Stadgrenze...

                  LG,
                  M

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

                    Nicht zahlen, weil das ist die Antwort der ASFINAG:

                    ASFINAG - Sicher gut ankommen
                    Sehr geehrter Herr Alex.... M...,
                    vielen Dank für die Information. Uns ist das Schild nicht bekannt. Wir werden uns mit dem Raststättenbetreiber in Verbindung setzen.
                    Bei den Parkplätzen an Raststationen handelt es sich prinzipiell um öffentliche Verkehrsflächen. In Guntramsdorf wurde aufgrund der Tatsache, dass es dort Probleme mit Dauerparkern (2 Wochen und länger) gibt, eine Kurzparkzone eingerichtet. Für diese gelten die Regelungen lt. StVO.
                    Beste Grüße
                    ASFINAG Social Media Team

                    Quelle: http://www.facebook.com/ASFINAG

                    Eine Kopie davon an den 40€-Wegelagerer senden mit dem Hinweis, dass eine Geldforderung ohne Rechtsgrundlage in unserem Strafrecht eine Nötigung darstellt.
                    Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

                      Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
                      Nicht zahlen, weil das ist die Antwort der ASFINAG...
                      Vielen Dank fürs Nachfragen!!!

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

                        ... und bei der Finanz anzeigen, diese 40 EUR sind doch sicher zu versteuernde Einkünfte, oder?
                        Bierinduziertes Brainstorming
                        setxkbmap -option ctrl:nocaps

                        Kommentar


                        • #13
                          danke auch fd info und sorry für meine falsche auskunft!

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

                            Na dann bin ich gespannt was da rauskommt. Die werden doch nicht Schilder hinstellen und Strafen wenn`s rechtlich keine Grundlage gibt.
                            LG
                            der 31.12.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Raststätte Guntramsdorf Park+Ride

                              Zitat von slunecka Beitrag anzeigen
                              Na dann bin ich gespannt was da rauskommt. Die werden doch nicht Schilder hinstellen und Strafen wenn`s rechtlich keine Grundlage gibt.
                              LG
                              der 31.12.
                              Also bitte, die haben nicht "gestraft"
                              sondern höflich, vielleicht mit etwas Nachdruck, um einen touristischen Förderungsbeitrag ersucht,
                              so was soll anderswo auch vorkommen (auch ohne rechtliche Grundlage):

                              Ähnliches Begehren wurde, wenn ich mich recht erinnere, im köstlichen Buch "Drei Mann in einem Boot" von Jerome. K. Jerome geschildert, und dieses Werk ist bereits im Jahr 1899 erschienen.
                              Zuletzt geändert von Harald Braun; 10.11.2014, 17:50.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X