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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • AW: Jägerschaft

    Zitat von MuM.Koeppl Beitrag anzeigen
    In Deutschland geht´s jetzt auch so:

    http://anti-jagd.blog.de/2014/04/23/...jagd-18292225/
    Sorry, aber dem kann ich gar nichts abgewinnen. Ein Hetzartikel wie man ihn selten findet und ein Selbstdarsteller, der in die Medien kommen wollte.

    Inhaltlich sind die beschriebenen Aktionen der Jäger sicher nicht gutzuheißen, eine so einseitige Sicht missfällt mir aber enorm!
    "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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    • AW: Jägerschaft

      Ist trotzdem interessant, vor allem die Entscheidung des "Europäischen Gerichtshofes".

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      • AW: Jägerschaft

        aber eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes muss nicht anerkannt werden

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        • AW: Jägerschaft

          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
          Das wäre bei uns nicht möglich (abgesehen davon, dass Jagdrecht Landessache ist), steht das Recht zur Jagd doch regelmäßig gar nicht dem einzelnen Grundeigentümer zu (außer bei Eigenjagden, Grundstücke mit regelmäßig mind. 200 Hektar)...
          Ich hab weder einen Wald noch kenn ich mich bei dieser Rechtssache aus - aber wieso kann der Grundstückseigentümer mir das Biken im Wald verbieten - aber dem Jäger das Jagen nicht ?

          Da fährt tatsächlich das Land oder der Bund über den Grundstückseigentümer drüber ?

          Wenn ich das richtig verstehe - haben es sich die Jäger im Gesetz ordentlich gerichtet !
          [B] MENSCHEN, die die Berge lieben, widerspiegeln Sonnenlicht.
          Die anderen, die im Tal geblieben, verstehen ihre Sprache nicht![CENTER][/CENTER][/B]

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          • AW: Jägerschaft

            soweit ich weiß, muß ich als grundbesitzer dem jäger das autofahren NICHT ermöglichen ...
            meine hobby´s sind

            schifahren, mountainbiken,
            klettern, klettersteige,
            bergsteigen, schitouren, schneeschuhwandern

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            • AW: Jägerschaft

              Zitat von alpinfredi Beitrag anzeigen
              ... wieso kann der Grundstückseigentümer mir das Biken im Wald verbieten - aber dem Jäger das Jagen nicht ?
              Weil die Gesetze eben anders sind? Prinzipiell kannst Du als Grundeigentümer natürlich schon entscheiden, was auf Deinem Grund passiert (mit Ausnahmen; bekanntlich kannst Du auch das Betreten Deines Waldes zu Erholungszwecken nicht verhindern), aber wenn Du nicht wenigstens 115 ha Grund hast (Eigenjagd), dann MUSS das Jagdrecht verpachtet werden (und die Einnahmen werden anteilsmäßig geteilt). Der Pächter MUSS dann seine Abschussquoten erfüllen, und dem Eigentümer zB auch den Wildschaden ersetzen. Auch eine Eigenjagd MUSS bejagt werden.

              Der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, NICHT der EuGH) hat schon vor einiger Zeit entschieden, dass dieser Jagdzwang auch gegen den Willen des Grundeigentümers nicht zulässig ist. In D wurde daraufhin das Bundesjagdgesetz geändert, in Ö ist noch nichts passiert. Rein formaljuristisch ist das wohl in Ordnung: die Entscheidungen des EGMR sind immer Einzelfallentscheidungen ohne weitergehende Bindungswirkung, aber wenn einmal jemand aus Österreich dagegen klagt, wird die Republik ebenfalls verlieren -- und dann müssen die Gesetze geändert werden.
              Zuletzt geändert von ingmar; 25.04.2014, 15:56.
              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

              Kommentar


              • AW: Jägerschaft

                Danke für die Info "Ingmar".

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                • AW: Jägerschaft

                  Am besten eine Skitour mit Zelten machen, einen Hasen oder ein Huhn erschiessen und dann schön im Wald grillen.

                  Kommentar


                  • AW: Jägerschaft

                    Rein formaljuristisch ist das wohl in Ordnung: die Entscheidungen des EGMR sind immer Einzelfallentscheidungen ohne weitergehende Bindungswirkung, aber wenn einmal jemand aus Österreich dagegen klagt, wird die Republik ebenfalls verlieren -- und dann müssen die Gesetze geändert werden.
                    Hoffentlich nicht mehr lange bis zur Klage

                    Kommentar


                    • AW: Jägerschaft

                      http://www.schwaebische.de/region/bo...d,5632884.html

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                      • AW: Jägerschaft

                        Quelle: ORF

                        Jäger-Wanderer-Streit: Keine Anklage

                        Lange hat sich die Staatsanwaltschaft mit einem Streit zwischen einem Jagdaufseher und einem Wanderer im Oberpinzgau befasst. Der Waidmann wollte Leuten den Zutritt verweigern, obwohl es kein Sperrgebiet war. Nach Wortgefechten gibt es aber nun keine Anklage gegen den Jäger.

                        Der Waidmann wollte Waldbesucher mit dem Argument „jagdliches Sperrgebiet“ loswerden, obwohl die zuständige Behörde kein Betretungsverbot verhängt hatte. Das Strafverfahren gegen den Jäger wurde aber nun eingestellt.
                        Gäste gegen Jäger

                        Das heftige Wortgefecht hatte sich während der Hirschbrunft im Oktober des Vorjahrs zugetragen: Ein Polizist aus Tirol war mit zwei Gästen in einem Tal in Oberpinzgau unterwegs. Der Jagdaufseher fühlte sich gestört und forderte die Wanderer zur Umkehr auf. Seine Begründung: Die „Einser-Hirsche“ seien sehr sensibel und dürften nicht gestört werden. Zudem handle es sich bei einem bestimmten Bereich des Waldes um ein jagdliches Sperrgebiet. Wer dieses betrete, begehe eine strafbare Handlung, stellte er die Rute ins Fenster.
                        Anzeige in Neukirchen

                        Der verärgerte Polizist zeigte den Vorfall bei der Polizeiinspektion Neukirchen am Großvenediger (Pinzgau) an. Weil die Bezirkshauptmann Zell am See aber keine Verordnung für ein jagdliches Sperrgebiet verhängt hatte, übermittelte die Polizei eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Salzburg.
                        „Kein Amtsmissbrauch des Jagdaufsehers“

                        Seit Dezember des Vorjahres wurde gegen den Jagdaufseher wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs ermittelt. Am 25. April erfolgte die Einstellung des Verfahrens. „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte als Privatperson, als Vertreter des Eigentümers, und nicht als Jagdaufsichtsorgan eingeschritten ist. Deshalb wurde kein Amtsmissbrauch festgestellt“, begründet der stellvertretende Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner, am Montag die Verfahrenseinstellung.
                        Kläger hat noch rechtliche Möglichkeiten

                        Der Polizist kann allerdings noch einen Fortführungsantrag stellen. Darüber muss dann das Gericht entscheiden. Er hat auch noch die Möglichkeit, den Jäger zivilrechtlich auf Unterlassung zu klagen, um zu bewirken, dass dieser die Betretung des Waldes nicht mehr untersagen kann.
                        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                        • AW: Jägerschaft

                          Zitat von teukros Beitrag anzeigen
                          Also in der Obersteiermark hört man immer öfter von unfeinen Begegnungen mit der Dienerschaft des Herrn Baron von Baumbach, der die Alwa aufgekauft hat und einen ziemlich harten Kurs fahren soll...
                          Wovon ich mich in diesem Winter im Donnersbachtal zwei mal überzeugen konnte: Der Parkplatz hinten beim Meng ist mit großen Felsblöcken verrammelt, dahinter könnte man zwar parken, aber natürlich nur wenn dort auch geräumt würde. Ist aber nicht der Fall. Daher bleiben für Schitourengeher maximal 5 Parkplätze übrig.
                          Hab das Problem übrigens auch bei der Gemeinde deponiert und nebenbei erfahren, dass auch die Einheimischen über diverse Sperrungen, Schwammerlsuchverbote alles andere als glücklich sind.
                          LG

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                          • AW: Jägerschaft

                            jetzt sind scheinbar nicht mehr nur die schitourengeher, sondern auch die schneeschuhwanderer am wildverbiss schuld:

                            "Wild verursacht Probleme mit Waldverjüngung in Tirol

                            Derzeit gebe es in Tirol durchaus Regionen mit zu viel Wild. „Das liegt unter anderem daran, weil der Lebensraum des Wildes, vor allem im Winter, zunehmend eingeschränkt wird“, sagte der Landesforstdirektor. Aufgrund der intensiven Naturraumnutzung durch Skitourgehen oder Schneeschuhwanderer fühle sich das Wild oft bedrängt und ziehe sich in einzelne Gebiete zurück."

                            http://www.tt.com/panorama/natur/848...g-in-tirol.csp

                            Kommentar


                            • AW: Jägerschaft

                              Zitat von teukros Beitrag anzeigen
                              jetzt sind scheinbar nicht mehr nur die schitourengeher, sondern auch die schneeschuhwanderer am wildverbiss schuld:

                              "Wild verursacht Probleme mit Waldverjüngung in Tirol

                              Derzeit gebe es in Tirol durchaus Regionen mit zu viel Wild. „Das liegt unter anderem daran, weil der Lebensraum des Wildes, vor allem im Winter, zunehmend eingeschränkt wird“, sagte der Landesforstdirektor. Aufgrund der intensiven Naturraumnutzung durch Skitourgehen oder Schneeschuhwanderer fühle sich das Wild oft bedrängt und ziehe sich in einzelne Gebiete zurück."

                              http://www.tt.com/panorama/natur/848...g-in-tirol.csp
                              Dazu kann ich nur auf ein früheres Posting verweisen:

                              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                              Wie "wirksam" die in Österreich praktizierte Bestandskontrolle ist, kannst Du auch im Wildschadensbericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachlesen, hier ein Ausschnitt davon:

                              Die jüngsten Ergebnisse der Österreichischen Waldinventur 2007/09 zeigen für die Schadenssituation aufgrund von Wildverbiss im Bundesdurchschnitt keine Verbesserung. Das Schadensniveau ist im Schnitt nach wie vor unbefriedigend hoch. Hauptprobleme sind die Entmischung durch selektiven Verbiss, der Verlust von stabilisierenden Baumarten und das zunehmende Verjüngungsdefizit im Schutzwald. Auch das Wildeinflussmonitoring gibt keine Entwarnung. Auf etwa zwei Dritteln der Verjüngungsflächen wird die Verjüngung durch Verbiss mittel oder stark beeinflusst. Alarmierend entwickelten sich die Schälschäden. Sowohl die Gesamtzahl der geschälten Stämme als auch die jährliche Neuschälung sind weiter angestiegen. Insgesamt weist die Waldinventur im Ertragswald 9,1 Prozent aller Stämme als geschält aus.
                              Ist aber eh eine alte Praxis: Schön laut "haltet den Dieb" schreien. Ändert aber nix - die Folgen der Viehzucht im Wald hat nichts mit Schitourengehern, Schneeschuhgehern, Wanderern oder Mountainbikern zu tun.
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                              • AW: Jägerschaft

                                Promotion in Dunkelgrün:

                                Abgesehen von Regel Nr. 1 (De Montnbeika khean daschossn) gibt`s noch andere Weisheiten: "Ois wos an krumman Schnowe hot, kheat umbrocht".
                                Letzteres wird ja meistens mit Gift erledigt, wie man regelmäßig nachlesen kann, aber nicht nur. So gehts natürlich auch:

                                Quelle: ORF

                                Jäger schossen geschützte Eulen

                                Zwei Jäger aus dem Mittelburgenland werden beschuldigt, zahlreiche geschützte Eulen geschossen und in der Tiefkühltruhe gehortet zu haben. Die Ermittlungen laufen noch, deshalb gibt es derzeit keine genauen Angaben zur Anzahl der getöteten Tiere.

                                Unter den von den beiden Jägern aus Deutschkreutz getöteten Vögeln dürfte auch die größte Eulenart, der Uhu, gewesen sein, wenn die erste Anzeige vom 25. April korrekt war. Das Ergebnis einer bereits durchgeführten Hausdurchsuchung lässt noch auf sich warten. Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Fall, hält sich aber sonst bedeckt.
                                Auch Verdacht des illegalen Waffenbesitzes

                                Es werde gegen zwei Jäger aus dem Bezirk Oberpullendorf wegen des Verdachts der Tierquälerei und wegen des Verdachts des unbefugten Waffenbesitzes ermittelt, sagte dazu die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Magdalena Wehofer. „Konkret geht es darum, dass die beiden Jäger geschützte Greifvögel geschossen haben sollen und dass sie verbotene Waffen bzw. Waffen ohne Waffengebrauchsschein besitzen sollen“, so Wehofer. Sollten sich die aktuellen Vorwürfe bestätigen, dann drohen den beiden Jägern aus Deutschkreutz bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei und bis zu zwei Jahre wegen illegalen Waffenbesitzes.


                                Eine besonders bemerkenswerte Leistung find ich ja, dass diese Kapazunder auch noch die sie selbst belastenden Beweismittel in der Tiefkühltruhe sichern!
                                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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