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gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

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  • gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

    wie ist das eigentlich bei gipfelkreuzen. wem gehören sie? sind sie genehmigungspflichtig? in der regel stehen sie ja auf öffentlichen grund.

  • #2
    AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

    wiki sagt "Gipfelkreuze werden oft von den lokalen Tourismus- oder zuständigen Sektionen der alpinen Vereine auf Bergen montiert, deren Gipfel die Baumgrenze überschreitet."

    jo......

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    • #3
      AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

      gut. nun geschieht dies in der regel auf öffentlichem grund, oft in naturschutzgebieten. handelt es sich dabei also um illegale bauten oder werden die normalerweise genehmigt.

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      • #4
        AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

        kannst ja mal eine mail an den av schreiben, die wissen das sicher. wennst antwort bekommst, stell sie bitte hier rein. es warad wegen da neugier :-)

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        • #5
          AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

          das ist mit sicherheit noch eine möglichkeit. ich hoffe jedoch die antwort wäre auch hier zu finden.

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          • #6
            AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

            Servus
            in der Regel braucht man die Einwilligung vom Grundeigentümer.
            Gipfelkreuze sind nicht Genemigungspflichtig...aber das okay vom Grundbesitzer/eigentümer solltest du dir schon einholen bevor du eins aufstellst.

            Gruß aus Oberkärnten

            Klaus
            gesund bleiben
            Klaus Göhlmann
            gepr. und autorisierter Bergwanderführer
            www.Bergabenteuer-Maltatal.com

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            • #7
              AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

              ein kleiner teil ist sicher illegal. einfach hingestellt.
              ein gutteil zustimmend geduldet.
              einige vom grundeigentümer oder nutzer (etwa: alpgemeinschaften) selber aufgestellt.
              bis vor kurzem war ja ein großer teil der österr. alpen im besitz der bundesforste. ein teil gehört gemeinden und ehem. adeligen. der großglocknergipfel zB gehört dem alpenverein.
              da es sich um "tradition" handelt, dazu kommt noch, dass diese reviermarken eine deutliche kennzeichnung österreichs als christliches abendland ermöglichen, wird eher der probleme kriegen, der ein kreuz umschmeißt oder abfackelt.
              a
              Zuletzt geändert von renoldna; 11.05.2009, 00:09.
              runter gehts oft schnell.

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              • #8
                AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

                Zitat von tropf Beitrag anzeigen
                das ist mit sicherheit noch eine möglichkeit. ich hoffe jedoch die antwort wäre auch hier zu finden.
                Das würde ich auch annehmen:
                http://www.gipfeltreffen.at/showpost...7&postcount=10


                LG!E
                take only pictures
                leave only tracks

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                • #9
                  AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

                  Gipfelkreuze brauchen als Bauwerke regelmäßig die Zustimmung des Grundeigentümers. Anzeige- oder gar bewilligungspflichtig sind sie nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes aber nicht. Kärnten zB erlaubt die Errichtung von G. ausdrücklich auch im Grünland [1], auch in der Steiermark [2] gehört die Errichtung von G. zu den "baubewilligungsfreien Vorhaben". In Tirol ist die Errichtung auch im "Wasserschongebiet Tauern" bewilligungsfrei [3], in Salzburg [4] sind lediglich Maßnahmen (meine Hervorhebung; e contrario: nicht aber die Errichtung des G. selbst) im Zuge der Errichtung und Änderung von ... Gipfelkreuzen" in der Kernzone des Nationalpark Hohe Tauern bewilligungspflichtig.

                  Weitere landesgesetzliche oder bundesgesetzliche Regelungen bestehen, soweit ersichtlich, nicht. Im Ergebnis dürfte die Errichtung von Gipfelkreuzen daher, die Zustimmung des Grundeigentümers vorausgesetzt, idR rechtlich unproblematisch sein.

                  [1] Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995, § 5 Abs. 7
                  [2] Steiermärkisches Baugesetz, § 21 Abs. 1 Z. 2 lit. c
                  [3] Verordnung des LH ... zum Schutz der Sulfatquelle Kreckelmoos ... der Gemeinde Breitenwang (Wasserschongebiet Tauern), Tir. LGBl. Nr. 52/2000, § 4 Abs. 2 lit. b
                  [4] Salzb. Nationalparkgesetz, § 5 Abs. 3 Z. 4
                  Zuletzt geändert von ingmar; 11.05.2009, 07:36.
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                  • #10
                    AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

                    Hallo zusammen,

                    meine Frau wollte mir zu meinem 40. Geburtstag ein Gipfelkreuz schenken, und zwar sollte es auf einem 2.000-er in den Schladminger Tauern (Steiermark) aufgestellt werden, der nicht sonderlich häufig Besuch erhält.

                    Anfragen bei der Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde, den Grundeigentümern - alles OK.

                    Leider hat dann aber die werte Jägerschaft die Kreuzerrichtung verhindert (es sollte ein Holzkreuz mit ca. 1 bis 1,5 Meter Höhe werden).

                    Argument. Das würde nur viele Touristen anziehen.
                    Der Gipfel liegt ca. 15 Minuten von markierten Wanderwegen entfernt.

                    Liebe Grüße
                    Christian
                    Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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                    • #11
                      AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

                      Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
                      Leider hat dann aber die werte Jägerschaft die Kreuzerrichtung verhindert (es sollte ein Holzkreuz mit ca. 1 bis 1,5 Meter Höhe werden).
                      einschränkung der wegefreiheit ist der werten jägerschaft nicht genug,
                      sie wollen also auch eine weitere christianisierung der alpen verhindern.

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                      • #12
                        AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

                        Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
                        Leider hat dann aber die werte Jägerschaft die Kreuzerrichtung verhindert (es sollte ein Holzkreuz mit ca. 1 bis 1,5 Meter Höhe werden).
                        Interessant. Ich sehe nämlich nicht, wo die (außerhalb ihres Jagdgebietes) ein Mitspracherecht hätten. Gibt's auf 2000 noch jagdbares Wild? Als Laie würde ich sagen, eher nein.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                        • #13
                          AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

                          Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
                          da es sich um "tradition" handelt, dazu kommt noch, dass diese reviermarken eine deutliche kennzeichnung österreichs als christliches abendland ermöglichen, wird eher der probleme kriegen, der ein kreuz umschmeißt oder abfackelt.
                          a
                          tradition : ja

                          christliches abendland: eher nein
                          Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                          ein Mensch (E. Kästner)

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                          • #14
                            AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

                            das christliche morgenland = die ostkirche = orthodoxie hält sich mit gipfelkreuzen sehr zurück = kommen nicht vor.
                            auf dem höchsten des peloponnes zB (prof. ilias, taigetos, 2407 m) steht dafür gleich eine ganze verfallene klausnerei. die ist sicher ohne baugenehmigung errichtet worden. aber KEIN kreuz! in österreich wär da schon lange ein mind. 15 m hohes monstrum oben. 100%ig.
                            Angehängte Dateien
                            Zuletzt geändert von renoldna; 11.05.2009, 10:03.
                            runter gehts oft schnell.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: gipfelkreuze - eigentümer, genehmigungen, rechtliche situation

                              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                              Gipfelkreuze brauchen als Bauwerke regelmäßig die Zustimmung des Grundeigentümers. Anzeige- oder gar bewilligungspflichtig sind sie nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes aber nicht. Kärnten zB erlaubt die Errichtung von G. ausdrücklich auch im Grünland [1], auch in der Steiermark [2] gehört die Errichtung von G. zu den "baubewilligungsfreien Vorhaben". In Tirol ist die Errichtung auch im "Wasserschongebiet Tauern" bewilligungsfrei [3], in Salzburg [4] sind lediglich Maßnahmen (meine Hervorhebung; e contrario: nicht aber die Errichtung des G. selbst) im Zuge der Errichtung und Änderung von ... Gipfelkreuzen" in der Kernzone des Nationalpark Hohe Tauern bewilligungspflichtig.

                              Weitere landesgesetzliche oder bundesgesetzliche Regelungen bestehen, soweit ersichtlich, nicht. Im Ergebnis dürfte die Errichtung von Gipfelkreuzen daher, die Zustimmung des Grundeigentümers vorausgesetzt, idR rechtlich unproblematisch sein.

                              [1] Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995, § 5 Abs. 7
                              [2] Steiermärkisches Baugesetz, § 21 Abs. 1 Z. 2 lit. c
                              [3] Verordnung des LH ... zum Schutz der Sulfatquelle Kreckelmoos ... der Gemeinde Breitenwang (Wasserschongebiet Tauern), Tir. LGBl. Nr. 52/2000, § 4 Abs. 2 lit. b
                              [4] Salzb. Nationalparkgesetz, § 5 Abs. 3 Z. 4

                              Wow, das nenn ich eine kompetente Antwort!
                              Neugier befriedigt, danke!
                              - Für mehr Höflichkeit im Internet -

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