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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Tourengeher + Wild

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  • hannesV
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    33.2.c und §33.3 kann der grundeigentümer leider geltenmachen:
    speziell: Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. wie ist in diesem satz die boolsche logik?
    so:
    Das Abfahren mit Schiern im Wald ist (im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten) oder (Schirouten) gestattet.
    oder so
    Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf (markierten Pisten oder Schirouten) gestattet.

    das sind doch dann immer leider die streitpunkte :-((((((((((

    aber im ernst: ich kann alpenyetis wortmeldung nur unterschreiben und den diversen "ich will aber dort fahren" fahrern ins stammbuch schreiben. die wenigen versauen für den grossteil der tourengeher dann den rest

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  • Guru
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Zitat von whitewater Beitrag anzeigen

    wo sich Jäger und Tourengeher treffen
    Dürfen die Tourengeher jetzt schon zurückschießen?
    (oder wird ihnen dann das Fell über die Ohren gezogen?)

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Zitat von whitewater Beitrag anzeigen
    Es geht mir hauptsächlich um die Jagdsperren/Wildschutzgebiete. Wenn dort Wanderrouten/Schirouten verlaufen, müssen sie zugänglich bleiben, auch wenn es nur ein schmaler Weg ist. Zumindest ist es so in der Steiermark...(Stichwort Wegegebot)
    Ah, OK. Natürlich dürfen Wildschutzgebiete in der Steiermark nur "im Bereiche von genehmigten Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und dazugehörigen Einstandsgebieten sowie im Bereiche von Brut und Nistplätzen des Auer und Birkwildes" verordnet werden, begrenzt auf das "zeitlich und örtlich... notwendige Ausmaß" und nur soweit "dies zum Schutze der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes" unerlässlich ist.

    Dass man sich von dort fernhält, sollte aber klar sein.

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  • whitewater
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Zitat von Guru Beitrag anzeigen
    - Fütterungen für Tourengeher einrichten, um sie in den vorgesehenen Korridoren zu halten.

    Vielleicht sollten wir statt Futterstellen Tränken einrichten, wo sich Jäger und Tourengeher treffen und zusammen ein Bier trinken. Würde vielleicht zur Deeskalation beitragen...
    Mehr Bier dürfen es dann allerdings nicht werden...

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  • Guru
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Hier wurden 2 Lösungsansätze noch nicht zur Sprache gebracht, um das Wild im Winter zu schützen:
    - sofortige Abschiebung aller überschüssiger Schneemassen (kann praktischerweise durch Schitourengeher erfolgen, was deren Population auch auf verträgliches Maß reduziert)
    - Fütterungen für Tourengeher einrichten, um sie in den vorgesehenen Korridoren zu halten. Bei Bedarf kann auch von den Behörden eine Abschußquote festgelegt werden.

    Ps: nur so zur Vorbeugung gegen Mißverständnisse:

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Zitat von eagle Beitrag anzeigen
    Und "schwarze Schafe" gibt es in jedem Verein,... Tourengeher oder Wanderer die sich nicht an die Wege halten ...
    Ja, schau, da haben wir schon grundlegene Auffassungsunterschiede: ich möchte Wanderer und Tourengeher die sich, in Übereinstimmung mit den übrigen Bestimmungen des Forstgesetzes, im Wald abseits markierter und gekennzeichneter Forstraßen und Wege aufhalten bzw fortbewegen zB nicht als "schwarze Schafe" bezeichnet haben.

    Was passiert einem Tourengeher der quer durch den Wald fährt? Nichts.
    Hm... Könnte es vielleicht daran liegen, dass das erlaubt ist?

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  • whitewater
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Das stimmt so überhaupt nicht. Was sind das für Gerüchte?
    Die Betretungsfreiheit im Wald is nicht auf "übliche" Wege eingeschränkt. Ja, man darf auch im Wald wandern oder schifahren. Oberhalb der Baumgrenze ist das alles nicht so wild, nur für den Nicht-Wald im Tal brauchen wir uU eine andere Rechtsgrundlage, aber im Wald gilt § 33 ForstG.
    Es geht mir nicht um den Wald an sich, dort ist (fast) alles erlaubt.
    Es geht mir hauptsächlich um die Jagdsperren/Wildschutzgebiete. Wenn dort Wanderrouten/Schirouten verlaufen, müssen sie zugänglich bleiben, auch wenn es nur ein schmaler Weg ist. Zumindest ist es so in der Steiermark...(Stichwort Wegegebot)

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  • eagle
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

    Und Gott sei Dank kann man sich mit dem Thema ja auch in wenig ernsthafter Weise auseinander setzen
    endlich einmal eine gute Ansage!!!!!!
    Die Witze sind gut

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Zitat von eagle Beitrag anzeigen
    Warum agumentieren??? Siehe den Beitrag von moerf, Abschussrichtlinien usw, da braucht man dann nichts mehr agumentieren
    Richtig! Moerf`s absolute Resistenz gegenüber Fakten und sein mühsam erworbenes Fachwissen - immerhin hat er dazu einen Jäger ein paar mal zum Ansitzen am Hochobir begleitet - machen jede weitere inhaltliche Diskussion unnötig. Erst recht, nachdem er sich auf sein überlegenes Alter gestützt hat.

    Diejenigen, die sich ernsthaft ein Bild machen wollen, werden dazu einen Weg finden - abseits von grüner Helden- und Bambimentalität.

    Und Gott sei Dank kann man sich mit dem Thema ja auch in wenig ernsthafter Weise auseinander setzen

    Zwei Jäger sind im Wald unterwegs, als einer von beiden zusammenbricht. Der Atem geht nicht mehr, die Augen sind glasig. Der andere ruft mit dem Handy den Notarzt an und keucht: "Mein Freund ist tot. Was kann ich tun?" Antwort: "Beruhigen Sie sich. Zunächst müssen wir sicher sein, dass er wirklich tot ist." Daraufhin zunächst Stille, dann ein Schuss. Dann die Frage: "Okay. Und nun?"

    Zwei Jäger treffen sich. Erzählt der eine dem anderen: „Du, ich habe einen merkwürdigen Hund. Immer wenn ich daneben schieße, wirft er sich auf den Boden, streckt die Füße in die Höhe und lacht. Und was macht er, wenn du triffst? Das weiß ich nicht, ich habe ihn erst seit drei Jahren.“

    „Was tut ein Jäger, wenn er aus Versehen eine Kuh geschossen hat? Er steckt ihr einen Hasen ins Maul und sagt, sie hat gewildert!“

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Zitat von whitewater Beitrag anzeigen
    Das stimmt so nicht ganz.
    Das stimmt so überhaupt nicht. Was sind das für Gerüchte?

    Die Wegefreiheit ist uneingeschränkt auf "üblichen" Wanderungen und Schitouren
    Die Betretungsfreiheit im Wald is nicht auf "übliche" Wege eingeschränkt. Ja, man darf auch im Wald wandern oder schifahren. Oberhalb der Baumgrenze ist das alles nicht so wild, nur für den Nicht-Wald im Tal brauchen wir uU eine andere Rechtsgrundlage, aber im Wald gilt § 33 ForstG.

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  • eagle
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    [QUOTE=ingmar;438864]Cool, dass muss ich mir merken. Wozu Argumente? Ich schließe mich meinem Vorredner an, wir haben Recht, aus, basta. Wenn ich gewusst hätte, dass man sich's so einfach machen kann...QUOTE]

    Ich habe nicht gesagt, dass nur wir Recht haben! Jeder hat seine eigene Meinung. Ich bin der Meinung, dass es hier nicht um die Jäger geht sondern um das Wild und dass die Jäger nicht alles abschiessen, sondern es Richtlinien gibt die eingehalten werden müssen.
    Und "schwarze Schafe" gibt es in jedem Verein, ob Jägerschaft oder Sportverein. Genauso Tourengeher oder Wanderer die sich nicht an die Wege halten, so wie es Jäger gibt die einfach nur schiessen ohne vorher zu schauen ob das Wild überhaupt zum Abschuss frei ist (ob Alter passt usw). In so einem Fall wird der Jäger aber bestraft. Was passiert einem Tourengeher der quer durch den Wald fährt? Nichts. Aber egal.
    Einige glauben, dass 10 Seiten über dieses Thema zu streiten und zu diskutieren anscheinend noch zu wenig sind.
    Viel Spass noch!

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  • whitewater
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Zitat von hannesV Beitrag anzeigen
    im prinzip sind wir auf den goodwill der grundeigentümer angewiesen.
    ....
    in irgendwelchen führern beschrieben touren sind oft nicht einmal das papierwert, auf dem sie beschrieben werden
    Das stimmt so nicht ganz. Die Wegefreiheit ist uneingeschränkt auf "üblichen" Wanderungen und Schitouren. Eine "übliche" Schitour ist dann gegeben, wenn sie in einem Führer angegeben worden ist und begangen wird. Deshalb gibt es ja auch ein befristetes Einspruchsrecht von Grundeigentümern, sobald ein neuer Führer erscheint. Deshalb sollten aber auch Herausgeber von Tourenführern immer Rücksprache mit den örtlichen Jagd-/Forstverbänden halten.
    Zuletzt geändert von whitewater; 12.03.2009, 11:24.

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  • blackpanther
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Oiso i bin afoch z'faul, um mir da jetzt den ganzen Thread durch zu lesen.
    I geh ja nur scheinthalber auf Schitouren, in Wirklichkeit hob i imma an Sack voll Ruß und mei Puffn mit'n Zielfernrohr mit.
    Und waun i den Gams siach: "Krach", und mia haum scho wieda a guats Abendessn!
    Gams mit Rotkraut!
    Und im Summa beim mountainbiken san de Hirschn dran, a Hirschcarpaccio mit Zwiebel und Kernöl, a Waunnsinn, sog i eich!

    Deswegen san die Jaga so schlecht auf uns Wilderer, äh, Walderer, äh, Wanderer, zum sprechen, weil ma eana des Essen wegschiassn!

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Zitat von eagle Beitrag anzeigen
    Warum agumentieren??? Siehe den Beitrag von moerf, Abschussrichtlinien usw, da braucht man dann nichts mehr agumentieren.
    Cool, dass muss ich mir merken. Wozu Argumente? Ich schließe mich meinem Vorredner an, wir haben Recht, aus, basta. Wenn ich gewusst hätte, dass man sich's so einfach machen kann...

    Leider hat hier jeder den Respekt vor den anderen Meinungen verloren.
    Na, wenn Du das sagst... Ich lass andere Meinungen schon gelten, aber ich teile sie nicht notwendigerweise. Naheliegend, dass man in einer Dikussion die eigene Meinung vertritt.

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Tourengeher + Wild

    Zitat von hannesV Beitrag anzeigen
    ich nehme an dass ALLE, die hier mitdisktuieren die gesetzenlage kennen.
    Ich kann nicht für alle sprechen, aber, ja, ich kenne sie.

    ich hatte mir einmal den text gesichert: im prinzip sind wir auf den goodwill der grundeigentümer angewiesen.
    Im Prinzip: nein, jedenfalls nicht im Wald. Das ist ja das Schöne am § 33 ForstG. (Hier übrigens tagesaktuell, konsolidiert und von offizieller Seite in einem Standardformat.)

    in irgendwelchen führern beschrieben touren sind oft nicht einmal das papierwert, auf dem sie beschrieben werden
    Das ist, in dieser Pauschalität, einfach, tschuldig'n, Blödsinn.
    Zuletzt geändert von ingmar; 12.03.2009, 11:08.

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