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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Betreiber sperrt Skigebiet für jeden, falls nicht regulär geöffnet?

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  • Betreiber sperrt Skigebiet für jeden, falls nicht regulär geöffnet?

    Servus,
    auf der Homepage für Hochfügen steht folgendes:

    "Betriebszeiten - Saison mit Skibetrieb
    • Aufgrund des zu hohen Sicherheitsrisikos und des tragischen Ereignisses gestern im Ötztal sind wir dazu gezwungen unser Skigebiet für ausnahmslos jeden zu sperren wenn nicht regulärer Skibetrieb herrrscht. Wir bitten um Verständnis!!"


    Was genau bedeutet das?
    Betretungsverbot? Ist das rechtens?
    Gilt das auch für Jäger, Schneeschuhwanderer etc.
    Sorry falls das schonmal Thema war, Hab nur nix gefunden..

    Grüße,
    huckleberry


  • #2
    Hier hat vermutlich jemand überreagiert.
    Etwas zu verbieten, wenn man nicht befugt ist, es zu verbieten, ist nicht verboten. (Toller Satz - oder?)
    Man probierts halt. ...

    Lg

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    • #3
      Wenn man die Homepage aufruft steht rechts oben, dass eine Sperre für alle Tourengeher herrscht, im Untermenü findet sich dann die "Totalsperre" außerhalb des regulären Skibetriebs. Wenn die Betreiber schreiben sie seien zur Sperre gezwungen, dann frage ich mich von wem.
      Rechtens ist das sicher nicht, denn es würde ja auch bedeuten, dass nach dem Saisonende am 15.4.2018 bis zur Saisoneröffnung irgendwann im Dezember 2018 niemand das Gebiet - in dem es auch Wanderwege und Almen gibt - betreten dürfte.
      Weinviertelradler

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      • #4
        Was ist denn "gestern" dort passiert?

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        • #5
          Ein 66-jähriger Skifahrer ist während des ordentlichen Skibetriebes auf einer Piste von einer rückwärts fahrenden Pistenraupe erfasst und getötet worden.
          Weinviertelradler

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          • #6
            Abgesehen von der Tragik der Ereignisse und der vielleicht verständlichen ersten Reaktion darauf. Rechtlich wäre eine Aufklärung schon notwendig. Juristisch interessant ist zum Beispiel ob eine breite Piste zum bewaldeten Gelände zählt oder als private Wiese interpretiert werden kann. Ein ganzes "Gebiet" zu "sperren" geht mal als privater Betreiber ganz sicher nicht. Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen auch? Und wenn dann müsste es eine Behörde in Form einer Verordnung tun. Das Aussprechen oder Aufstellen solcher Verbote und Sperren ist an sich wiederum nicht rechtens und zieht Verwaltungsstrafen nach sich. Am einfachsten wäre es einen Screenshot auszudrucken und ihn der zuständigen Bezirkshauptmannschaft mit der Aufforderung von Amts wegen tätig zu werden nachweislich RSB zukommen zu lassen. Vielleicht mit dem Hinweis auf mögliche Amtsanmasung
            ​​​​und dem Hinweis dass der Brief auch zur Kenntnis an die Presse gegangen ist. Das sollte dann die Situation relativ schnell klären.

            but i see direct lines

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            • #7
              Zitat von huckleberry2606 Beitrag anzeigen
              Servus,
              auf der Homepage für Hochfügen steht folgendes:

              "Betriebszeiten - Saison mit Skibetrieb
              • Aufgrund des zu hohen Sicherheitsrisikos und des tragischen Ereignisses gestern im Ötztal sind wir dazu gezwungen unser Skigebiet für ausnahmslos jeden zu sperren wenn nicht regulärer Skibetrieb herrrscht. Wir bitten um Verständnis!!"

              Regulärer Skibetrieb ist sowieso von Dezember bis März oder April also ist dann eh nicht gesperrt und ohne Betrieb ist sowieso keiner da der sich was pfeift. Und überhaupt ist ja der Unfall mit einem Alpinskifahrer passiert. Werden die vieleicht ausgesperrt?

              LGE
              take only pictures
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              • #8
                Schipisten sind kein Waldgebiet, sie scheinen als solche im Flächenwidmungsplan der jeweiligen Gemeinde auf (da hat man dann auch das Recht Liftanlagen und Schneekanonen zu errichten). Im Regelfall pachtet der Liftbetreiber die Piste für die Schi-Saison vom Grundstückseigentümer. Wenn der nun ein Betretungsverbot ausspricht, so ist das sein gutes Recht.
                Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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                • #9
                  Stimmt. Damit kommen dann auch die gesamten Begehungsrechte nicht zu tragen. Nur falls das Gebiet normale Waldflächen mit einschließt, dann gilt für diese natürlich das Forstrecht. In meinem Gebiet dürfte ich dann die Piste nicht rauf, die Felswände daneben aber natürlich schon und den Wald zwischen der Piste auch

                  but i see direct lines

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                  • #10
                    Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
                    Schipisten sind kein Waldgebiet, sie scheinen als solche im Flächenwidmungsplan der jeweiligen Gemeinde auf (da hat man dann auch das Recht Liftanlagen und Schneekanonen zu errichten). Im Regelfall pachtet der Liftbetreiber die Piste für die Schi-Saison vom Grundstückseigentümer. Wenn der nun ein Betretungsverbot ausspricht, so ist das sein gutes Recht.
                    Verstehe ich das recht, dass man über eine pacht das recht auf wegefreiheit aushebeln kann?
                    na toll...
                    und was ist, wenn durchs schigebiet ein wanderweg fuehrt?

                    lg

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                    • #11
                      Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
                      Im Regelfall pachtet der Liftbetreiber die Piste für die Schi-Saison vom Grundstückseigentümer. Wenn der nun ein Betretungsverbot ausspricht, so ist das sein gutes Recht.
                      Solange da aus behördlicher Sicht nichts "offiziell" verboten wird, kann auch kein privater Grundstückseigentümer ein Betretungsverbot aussprechen.

                      Deshalb wage ich zu bezweifeln, daß der Skibetreiber das gesamte Skigebiet einfach so sperren kann und vor allem auch darf.
                      Zuletzt geändert von Die Waldfee; 24.11.2017, 16:44.

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                      • #12
                        Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen

                        Solange da aus behördlicher Sicht nichts "offiziell" verboten wird, kann auch kein privater Grundstückseigentümer ein Betretungsverbot aussprechen.

                        Deshalb wage ich zu bezweifeln, daß der Skibetreiber das gesamte Skigebiet einfach so sperren kann und vor allem auch darf.
                        Denke ich auch. Das Problem ist nur, wenn ich z.B. dort aus dem Auto steig und meine Ski anschnalle kann ich nicht wissen ob das Verbot schon "behördlich" ist, oder nur ein Schreckschuss des Betreibers.
                        So gesehen ist es mir fast lieber wenn dort schon regulärer Skibetrieb herrscht. Da kauf ich mir einfach eine Einzel-Bergfahrt und bin aus dem Schneider. Allerdings zu Zeiten des regulären Skibetriebes liegt meistens überall Schnee und ich brauch die Skigebiete nicht mehr.
                        Mit Karte entfällt auch das Parkplatzargument und ansonsten parke ich möglichst nicht am offiziellen Liftparkplatz.

                        LG Ecki
                        take only pictures
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                        • #13
                          Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
                          Schipisten sind kein Waldgebiet, sie scheinen als solche im Flächenwidmungsplan der jeweiligen Gemeinde auf (da hat man dann auch das Recht Liftanlagen und Schneekanonen zu errichten). Im Regelfall pachtet der Liftbetreiber die Piste für die Schi-Saison vom Grundstückseigentümer. Wenn der nun ein Betretungsverbot ausspricht, so ist das sein gutes Recht.
                          Oje Oje Ojemine, schöner Mist .. hab jetzt geschaut ob ich dazu beispielhaft was für NÖ bei http://atlas.noe.gv.at/webgisatlas.... finde, und bin beim vieldiskutierten Unterberg fündig geworden.

                          und tatsächlich, da gibt es im Flächenwidmungsplan die Widmung "Gspo" (Grünland-Sportstätte), daneben "Glf" (Grünland Land- und Forstwirtschaft) und ein bisschen "FO" (Wald) daneben (was die Abkürzungen in den Plänen heißen, siehe: NÖ-Planzeichenverordnung, )
                          Da is also nix mit Wegerecht laut Bundesgesetz - Forstgesetz §33 auf der Piste.

                          Zuletzt geändert von kokos; 25.11.2017, 15:31.

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                          • #14
                            Für mich klingt das nach den Geboten die in (fast) jedem Skigebiet schon praktiziert werden:
                            Nach dem Skibetrieb werden die Pisten präpariert. In diesem Zeitraum sind diese gesperrt.
                            Vermutlich hat das auch nur einen rechtlichen Hintergrund.
                            Wenn der Pistenbetreiber kein Verbot zu Zeiten der Präparierung ausspricht, könnt er vielleicht haftbar gemacht werden wenn es zu einem Unfall kommt.
                            www.alpine-bergtouren.de

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