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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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OÖ: Tagesticket für Schitourengeher ab Winter 2017/18

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  • Die Waldfee
    antwortet
    Zitat von kokos Beitrag anzeigen

    was widerspricht sich da ?
    "Es gibt keine FIS-Regel, welche das Aufsteigen am Rand erlaubt. Die Regel lautet, daß wer auf oder absteigt, dies am Rand tun soll"

    Was jetzt nun ?
    Es ist doch in der FIS-Regel für Ski und Snowboardfahrer unter Punkt 7 klar erwähnt, daß man am Pistenrand aufsteigen darf.
    Entweder es ist erlaubt, oder verboten.


    Zitat von kokos Beitrag anzeigen
    Tourengeher kommen dort gar nicht vor.
    Daher der Hinweis, daß man dann die FIS-Regeln aktualisieren sollte.
    Tourengeher kommen nicht vor, aber es werden "explizit" Skifahrer genannt, welches der Skitourengeher ja auch einer ist.
    Und da macht es auch keinen Unterschied, ob ein Skifahrer mit Pistenski den Hang hoch geht, oder ein Tourengeher.
    Zuletzt geändert von Die Waldfee; 27.12.2017, 14:47.

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  • Bassist
    antwortet
    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen

    Das widerspricht sich doch auf ganzer Ebene !
    Da widerspricht sich gar nix.

    Die, die dort absolut nicht das Sück mit dem Lift fahren wollen, könnten auch noch über den Sommerweg aufsteigen - das tun aber nur sehr Wenige, weil dieser Weg viel mühsamer zu beghen ist als die Piste.

    Und nebenbei: Ob hier alles schon bis zum OGH ausjudiziert worden ist, ist fraglich. Und wenn das mal passiert, kann der Schuss auch nach Hinten losgehen. Ärgerlich ist jedoch bereits jetzt, dass selbst dort, wo absoluter Good-Will der Liftbetreiber besteht, ein paar Typen keinerlei Spielregeln akzeptieren wollen.

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  • kokos
    antwortet
    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen

    Das widerspricht sich doch auf ganzer Ebene !
    was widerspricht sich da ?

    Das wichtigste bei Regeln ist immer, zunächst herauszufinden wofür oder wann oder für wen die Regeln überhaupt gelten.
    bei den Fis regeln steht ganz oben:
    "I. Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder"
    dann gibt es
    "II. Verhaltensregeln für Langläufer"
    usw

    Tourengeher kommen dort gar nicht vor.


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  • Die Waldfee
    antwortet
    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    Keine FIS Regel erlaubt das Aufsteigen am Pistenrand. Die Regel lautet, dass wer auf- oder absteigt dies am Rand tun soll.
    Das widerspricht sich doch auf ganzer Ebene !

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  • Firngleiter
    antwortet
    Die (FIS) Pistenregeln haben keinen Normcharakter, sind daher nicht rechtsverbindlich. Sie stellen nur Verhaltensregeln auf, die im Falle der rechtlichen Beurteilung eines Fehlverhaltens herangezogen werden können im Haftungsfragen zu klären. Keine FIS Regel erlaubt das Aufsteigen am Pistenrand. Die Regel lautet, dass wer auf- oder absteigt dies am Rand tun soll.

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  • Die Waldfee
    antwortet
    Hallo,

    Das Thema "Pistentourengehen, Verbot von Pistenaufstiegen und Ticketkauf" wird ja hier viel diskutiert.
    Der Pistenbetreiber kann hier sicherlich ein Aufstiegsverbot aussprechen, ob Er aber im Recht ist, wage ich einmal zu bezweifeln.

    Da die Pistenregeln Gültigkeit besitzen und darin das Pistengehen am Rand erlaubt ist, wird sich sicher der Liftbetreiber nicht über gültige Gesetze hinwegsetzen können.
    Und darauf würde Ich mich im Falle des Falles auch beruhen.
    Ansonsten müssten auch die Pistenregeln neu verfasst werden.
    Zuletzt geändert von Die Waldfee; 27.12.2017, 12:29.

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  • HansS
    antwortet
    Zitat von Bassist:
    "Und die Praxis: Sehr viele Tourengeher ignorieren das Aufstiegsverbot im Bereich der GUP. Weiter oben ist uns dann noch ein Mädel im Aufstieg mitten auf der Piste entgegen gekommen.
    An all diese: Genau wegen Typen wie Euch wird das Pistengehen immer mehr eingeschränkt. "Danke" für Eure Rücksichtslosigkeit und Ignoranz."

    Laut Pistenregel ist das Aufsteigen am Rand!!!! der Piste immer erlaubt. Oder gibt es in Österreich Skigebiete bei denen die Pistenregeln nicht gelten?
    Zuletzt geändert von HansS; 27.12.2017, 11:44. Grund: Noch nicht mit dem neuen Forum wirklich eingeübt

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  • Bassist
    antwortet
    Vor ein paar Tagen beabsichtigten wir, zur Abwechslung mal Lifteln zu gehen. Hochficht und Kasberg kommen in Frage. Am Hochficht mögen die keine Tourengeher, also geh ich dort auch nicht Pistenskifahren. Anders am Kasberg, dort gibt es auch für Tourengeher ein Angebot. Die haben sich echt Gedanken gemacht, auch das Verbot des Aufstieges im Breich der GUP (Gruppenumlaufbahn) ist auf Grund der stellenweise sehr schmalen Piste gut nachvollziehbar. Deswegen ist auch die Benützung dieser Seilbahn im Tourenticket integriert - nachher kann man nach Lust und Laune weiterhatschen.

    Und die Praxis: Sehr viele Tourengeher ignorieren das Aufstiegsverbot im Bereich der GUP. Weiter oben ist uns dann noch ein Mädel im Aufstieg mitten auf der Piste entgegen gekommen.
    An all diese: Genau wegen Typen wie Euch wird das Pistengehen immer mehr eingeschränkt. "Danke" für Eure Rücksichtslosigkeit und Ignoranz.

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  • Manfred9
    antwortet
    Jetzt gibt's Protest vom Alpenverein, steht zumindest im ORF: Siehe Link

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  • Firngleiter
    antwortet
    @Wandersmann:
    Ich kann Dir leider nicht folgen. Wer die Natur genießen will zahlt - egal ob "groß" oder "klein" - meiner Erfahrung nach nichts. Ich habe noch bei keiner Skitour für irgendetwas zahlen müssen. Benütze ich einen privaten Parkplatz habe ich aber selbstverständlich dafür zu bezahlen. Auch das Benützen einer vielleicht beschneiten Piste und eines Liftes wird wohl nicht gratis sein. Ins freie Gelände wird dadurch niemand gedrängt. Und was bitte hat die Bekleidungs- oder Ausrüstungsindustrie damit zu tun? Was sollen die zahlen? Wenn ich Skifahren will werde ich mir Ski kaufen oder ausborgen müssen. Fladern kann ich nicht nachhaltig empfehlen. Wenn ich dabei nicht abfrieren will werde ich um die Anschaffung entsprechender Kleidung nicht herumkommen. Zu nichts von dem werde ich aber gezwungen. Ich persönlich gehe einfach Skitouren weil es mir Spaß macht.

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  • Wandersmann
    antwortet
    Firngleiter

    Ja man kann über alles diskutieren und philisophieren und auch schön oder schlechtreden. Was ich damit sagen möchte, ist nichts anderes als das der "kleine" der die Natur geniesen möchte immer nur zur Kasse gebeten wird. Vor ein paar Jahren war das selbe Thema in Mitterbach auf die Gemeindealpe.
    Die Bekleidungsindustrie nascht doch auch mit am Kuchen der Tourengeher und das hat aber nichts mit dem zu tun was im unkontrollierten Raum los ist. Ich frag mich nur obs besser ist wenn unwissende ins Gelände gehen und Lawinen lostreten und dabei ihr Leben aufs Spiel setzen. Du kannst es ja probieren und Ihnen die Rechnung schicken des Aufstiegsbieres und der Jausen.

    Lg Der Wandersmann

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  • Energie
    antwortet
    14 Euro past schon . In die Kletterhalle geht ihr ja auch und bezahlt für etwas was es eigentlich umsonst gibt
    Dafür wird die Piste ja beschneit und die Saison fängt 2-3 Wochen früher an . Und eine Liftfahrt ist ja auch dabei !
    Wenn es unten keinen Schnee hat is doch auch jeder froh wenn man vom Tal schon weggehen kann und ohne Skitragen auskommt
    Wer net will muss ja nicht auf der Piste gehen und kann die Ski ja zum Schnee tragen steht ja jedem frei .
    SG
    Zuletzt geändert von Energie; 30.11.2017, 16:38.

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  • dynastar
    antwortet
    die oö-aktion hinsichtlich der Pistengeher ist halt ein wenig durchdachter Schnellschuß, da haben ein paar Herrschaften die $$$$ blitzen gesehen (kolportierte "einige hundert tourengeher an schönen tagen")
    wie es es auch geht, sieht man auf der anderen Seite des TotenGebirges

    http://www.galsterberg.at/galsterber...oblatt_neu.pdf

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  • tom99
    antwortet
    Wenn ich die Infrastruktur nutze, und dazu zählt für mich auch die (beschneite) Piste, dann ist für mich eine geringe Gebühr in Ordnung. Ich nutze die Piste zum Aufstieg nur, wenn es im freien Gelände kaum Optionen gibt (schlechte Schneelage, hohe Lawinenstufe). Allerdings sind 14 € einfach viel zu hoch, weshalb ich heuer nur Touren im freien Gelände gehen werde. Ein solches Preismodell werde ich nicht unterstützen.

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  • Firngleiter
    antwortet
    Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
    Was ist mit der Bekleidungsindustrie und den Ausrüstern, sollen die doch zahlen, den die naschen doch auch mit bei dem Boom der Tourengeher. Ware darf aber nicht teurer werden, ansonsten zahlts der Tourengeher wieder selbst!
    Was soll die Bekleidungsindustrie zahlen? Die von manchen Skigebieten verlangten Entgelte? Was ist dann mit mir, der eine echte Skitour im freien Gelände macht - zahlt mit wer den Wirten danach?
    Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 29.11.2017, 17:18. Grund: Kennzeichnung Zitat

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