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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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OÖ: Tagesticket für Schitourengeher ab Winter 2017/18

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  • tauernfuchs
    antwortet
    Zitat von nordsaum Beitrag anzeigen
    In OÖ bietet sich derzeit die Kathrin als Alternative an - das Parkticket für 24 h kostet 4 Euronen und, aufgeteilt auf die PKW - Insassen, ist moderat.
    Gehört zwar nicht ganz zum Thema, aber:
    Bei der Katrin sollte man sich allerdings gründlich überlegen, ob es nicht doch ein wenig riskant ist bei LWS 4 rauf zu gehen!
    Im oberen Teil gibt es sehr steile Einzugsgebiete und dort sprengt heute niemand mehr etwas ab.... Dass hier massenweise Leute rauf gehen, kann ein völlig falsches Sicherheitsgefühl vermitteln.
    In der Vergangenheit gab es immer wieder Lawinen, die über den Pistenbereich drüber sind.

    LG


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  • nordsaum
    antwortet
    In OÖ bietet sich derzeit die Kathrin als Alternative an - das Parkticket für 24 h kostet 4 Euronen und, aufgeteilt auf die PKW - Insassen, ist moderat.
    Ähnlich am Loser (5€). Eigene Spur,....
    Ich verstehe die alpinen Vereine nicht, dass sie das Wegerecht NICHT einklagen. Der Zustieg zu den Vereinshütte war früher da.

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  • chfrey
    antwortet
    Dirk - ja eh, aber wenn dort so viele Hütten san mit nette Wirtsleit und guatn Essn, bleibt man halt hängen. Wär eh gern noch auf die Hinteralm gegangen

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  • dirk diggler
    antwortet
    Zitat von chfrey Beitrag anzeigen
    Da geh ich doch lieber am Muckenkogel,

    keine Liftkarte nötig, keine Parkgebühren und auch keine Tourengeherkarte nötig - und der Fifi darf auch mit. Es gibt dort zünftige Hütten mit freindlichen Wirtsleit und a guates Pivo. Was will man mehr?

    DSC02907_1.jpg

    DSC02919_1.jpg


    Chris


    Ganz rauf gehen

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  • chfrey
    antwortet
    Da geh ich doch lieber am Muckenkogel,

    keine Liftkarte nötig, keine Parkgebühren und auch keine Tourengeherkarte nötig - und der Fifi darf auch mit. Es gibt dort zünftige Hütten mit freindlichen Wirtsleit und a guates Pivo. Was will man mehr?

    DSC02907_1.jpg

    DSC02919_1.jpg


    Chris



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  • rades
    antwortet
    Zitat von Christi4n Beitrag anzeigen
    Von der Wurzeralm gibt es erste Zahlen über den Rückgang der Tourengeher und auch erste Annäherungsversuche für nächste Saison (Kombiticket Kasberg/Wurzeralm), man kann gespannt sein wie sich das entwickelt.
    http://www.nachrichten.at/oberoester...m;art4,2791271

    Bin auch gespannt wie gewichtig die Argumente der Gastronomie werden, die werden den Rückgang am gravierendsten spüren..
    Zuerst habe ich mir gedacht: das war klar, gesschieht denen recht. Aber: Erschreckend, dass der Rückgang nicht größer ist!
    In Anbetracht der vergangenen Saisonen gibt es heuer eigentlich weniger Grund, auf Kunstschneepisten auszuweichen. Würde ich trotz aller anderen Argumenten wie Sicherheit etc. als den Hauptgrund für den Rückgang sehen.
    Und aus betriebswirtschaftlicher Sicht: ein Ticket kostet jetzt 3mal so viel wie früher, da ist ein Rückgang von 1/3 immer noch ein guter Gewinn...

    mfg, RADES

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  • Christi4n
    antwortet
    Von der Wurzeralm gibt es erste Zahlen über den Rückgang der Tourengeher und auch erste Annäherungsversuche für nächste Saison (Kombiticket Kasberg/Wurzeralm), man kann gespannt sein wie sich das entwickelt.
    http://www.nachrichten.at/oberoester...m;art4,2791271

    Bin auch gespannt wie gewichtig die Argumente der Gastronomie werden, die werden den Rückgang am gravierendsten spüren..

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  • Turmfalke1
    antwortet
    Wurde auch am Ötscher schon eingeschränkt, laut Text: „Allerdings gab es immer wieder schwarze Schafe, die unsere Regeln leider oft mit Füßen getreten und missachtet haben.“
    Vermutlich wie man in den Wald hineinruft, so kommt es zurück.
    Daher mag es sinnvoll sein, das man Gebiete die explizit Angebote für Tourengeher machen und sich davon friedliches nebeneinander erhoffen, nicht gleich durch Mißachtung der Regeln frustriert.
    In Lackenhof am Ötscher (Bezirk Scheibbs) sind die Pisten seit Mitte Dezember für Tourengeher gesperrt. Der Grund sei, dass einige „schwarze Schafe“ die Regeln der Liftbetreiber ignorieren, heißt es. Bei Missachtung droht eine Strafe.

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  • Hörny
    antwortet
    Um noch einen aktuellen Bericht einzubringen
    Ein generelles Pistenverbot für Skitourengeher ist für Vertreter der Skiwanderer rechtlich „unzulässig“. Die FIS-Pistenregeln seien aber einzuhalten. Aktuell wird so ein Verbot ja auf der Schmittenhöhe bei Zell am See (Pinzgau) diskutiert.

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  • kokos
    antwortet
    Eine Fee kann sowieso machen was sie will, die kann sich ja bei Bedarf auch auf der Piste unsichtbar machen,
    oder hilft das geisterhafte unsichtbar sein nicht gegen ein Aua, wenn ein Carver hineinknallt.
    Darf sich eine Waldfee auf der Piste überhaupt unsichtbar machen , oder nur im Wald? In den Fis regeln habe ich dazu leider nichts gefunden.
    Müssen Feen die Fisregenln einhalten?

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  • Firngleiter
    antwortet
    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
    Da steht leider nur drin, daß der Auf oder Abstieg am Pistenrand zu erfolgen hat.
    Von technischen Defekten, Sturz, oder verlorenem Ski kann ich da nichts lesen.
    Ich habe ja nur einige Beispiele angeführt, weil offenbar der Irrglaube besteht, dass man aus der Verhaltensregel für Skifahrer und Snowboarder (Fassung 2002), nämlich der Nr. 7 mit der Bezeichnung "Aufstieg und Abstieg", die da lautet: "Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.", ein Betretungsrecht für Skitourengeher ableiten kann.
    Der Sinn dieser nicht rechtsverbindlichen Regel erhellt aus den Erläuterungen der FIS dazu, die ich gerne wiedergebe:
    "Bewegungen gegen den allgemeinen Verkehrsfluss stellen für Skifahrer und Snowboarder unerwartete Hindernisse dar. Fußspuren beschädigen die Piste und können dadurch Skifahrer und Snowboarder gefährden."
    Es geht also darum Gefahren zu vermeiden oder zu minimieren. Daraus einen Anspruch abzuleiten ist maximalkreativ.

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  • Bassist
    antwortet
    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
    Dann sei doch bitte so nett und erkläre mir, was daran "falsch" ist, wenn es die FIS-Regel im Art. 7 Snowboardern und Skifahrern gestattet am Pistenrand aufzusteigen ?!
    In Bezug auf meine voherige Aussage ("Aber wie es aussieht, kann ich Deine Distanz zu rechtlichen Fakten leider nicht verringern. Daher lass ich das jetzt auch."), die FIS-Regel Nr. 7 ("Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen") und für den Fall, dass Du kein Bot bist oder Dir fad im Büro ist, könntest Du es mal mit sinnerfassendem Lesen versuchen

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  • Die Waldfee
    antwortet
    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

    Falsch. Aber wie es aussieht, kann ich Deine Distanz zu rechtlichen Fakten leider nicht verringern. Daher lass ich das jetzt auch.
    Dann sei doch bitte so nett und erkläre mir, was daran "falsch" ist, wenn es die FIS-Regel im Art. 7 Snowboardern und Skifahrern gestattet am Pistenrand aufzusteigen ?!

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Wenn sich die Pistengeher lang genug blöd spielen, wird früher oder später der Gesetzgeber eingreifen. Ob das dann im Sinne derer ist, die gern im gesicherten Skiraum etwas für ihre Fitness tun, ist eher zu bezweifeln. Oder die Leute reißen sich am Riemen und nehmen Rücksicht auf die Belange der Pistenerhalter. Wär schön!
    Soweit wird es gar nicht erst kommen.
    Es sei denn die Skigebiete wollen sich gerne ans eigene Bein pinkeln

    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    Die Pistenregel sagt, dass wer auf- oder absteigt es am Rand tun soll. Das kann sein, weil man gestürzt ist, einen technischen Defekt hat oder einen Ski verloren hat.
    Da steht leider nur drin, daß der Auf oder Abstieg am Pistenrand zu erfolgen hat.
    Von technischen Defekten, Sturz, oder verlorenem Ski kann ich da nichts lesen.


    Zuletzt geändert von Die Waldfee; 28.12.2017, 13:09.

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  • Bassist
    antwortet
    Zitat von HansS Beitrag anzeigen
    Wenn es verboten wäre, würde es im Schigebiet sicher geahndet.
    Sprich: Am Stuhleck würde es sicher genügen an einem Tag alle Pistengeher anzuzeigen. Es würde sofort Ruhe einkehren (keine Pistentourengeher mehr)
    Das es nicht so ist, zeigen die vielen Tourengeher die trotzdem unterwegs sind, und nichts zu befürchten haben.
    Außerdem macht das Schigebiet Werbung mit dem Pistengütesiegel. Das würde sofort aberkannt, wenn eine Pistenregel einseitig üngültig erklärt wäre.
    Nochmal: FIS-REGELN BEGRÜNDEN KEINE RECHTE!!!

    Anzeigen können die nur dann, wenn eine Gemeindeverordnung das Pistengehen verbietet - solche Verordnungen gibts aber nicht überall. Selbst wenn, ist das Liftpersonal kein öffentlicher Wachkörper, der einen Ausweis verlangen kann und die Polizei wird sich deswegen wohl kaum auf die Piste begeben. Bleibt dem Pistenerhalter noch die Besitzstörungsklage, wenn er zu den Daten des "Übeltäters" kommt - wird meist auch nicht einfach sein. Und wenn er`s durchzieht, gibts Prügel in den sozialen Medien, was die auch nicht wirklich wollen.

    Andere Nettigkeiten wären auch noch möglich: z.B. Schranken am Parkplatz, hohe Parkgebühr für jene, die keine Liftkarte kaufen.

    Wenn sich die Pistengeher lang genug blöd spielen, wird früher oder später der Gesetzgeber eingreifen. Ob das dann im Sinne derer ist, die gern im gesicherten Skiraum etwas für ihre Fitness tun, ist eher zu bezweifeln. Oder die Leute reißen sich am Riemen und nehmen Rücksicht auf die Belange der Pistenerhalter. Wär schön!

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  • Firngleiter
    antwortet
    Kokos hat es ohnehin schon zu erklären versucht, aber irgendwie herrscht da immer noch eine irrige Meinung vor. Die Pistenregel sagt, dass wer auf- oder absteigt es am Rand tun soll. Das kann sein, weil man gestürzt ist, einen technischen Defekt hat oder einen Ski verloren hat. Es heißt auch, dass man dort wo es der Pistenbetreiber gestattet auch als Tourengeher am Rand zu gehen hat. Besteht aber ein Verbot die Piste als Tourengeher für den Aufstieg zu benützen, so wird es nicht durch eine FIS-Regel ausgehebelt.
    @HansS: Nur weil ein Verhalten nicht geahndet wird, ist es noch lange nicht erlaubt.

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