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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

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  • Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

    Heute im Staffgraben stand ich plötzlich vor dieser Schutzeinrichtung.


    151004-staffgraben004.jpg

    151004-staffgraben001.jpg

    Schaut alles total amtlich aus. Eine Dauer der Sperre ist nicht angegeben. Das wird wohl ab jetzt so bleiben.

    151004-staffgraben002.jpg

    Die Gegend ist auch noch mit Kameras zugepflastert.

    Die Sperre ist etwas westlich der Abzweigung des Wanderweges, welcher über den Weißriegel zum Kieneck führt errichtet.

    Oben am Kamm ist kein Hinweis, dass die ganze Gegend gesperrt ist. Auch beim Eingang in den Staffgraben findet sich kein Hinweis, dass der Weg durch "die Rein" nicht begangen werden darf.

    Wozu der Zaun genau dient ist mir rätselhaft. Wie weit er links und rechts von der Straße wegführt hab ich nicht erkundet. Da der Zaun aber weder den Hofgrabengupfkamm noch den Reingupfkamm erreicht zäunt er wahrscheinlich kein Revier ein.

    Der Weg über den Weißriegel ist von dieser Sperre nicht betroffen.

    Traurig, dass so was sein muß.

    LG. Martin
    Alle meine Beiträge im Tourenforum

  • #2
    AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

    Schaut ja sehr nach dauerhafter Sperre aus. In dieser Art kenn ich die Tafeln noch gar nicht. Bisher hab ich immer nur die bisher üblichen gesehen.

    Kommentar


    • #3
      AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

      wie groß ist denn der abgesperrte bereich?

      § 34 Abs 3 ForstG:

      Dauernde Sperren sind nur zulässig für Waldflächen, die

      a) aus forstlichen Nebennutzungen entwickelten Sonderkulturen, wie der Christbaumzucht, gewidmet sind;

      b) der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind;

      c) der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen; bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.
      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

      bürstelt wird nur flüssiges

      Kommentar


      • #4
        AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

        Vielleicht wurde dort ein Wolfsrudel ausgesetzt - in Schönbrunn sind die Gehege jedenfalls nicht immer so gut gesichert

        Kommentar


        • #5
          AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

          Der Gaisstein daneben ist ja auch komplett eingezäunt, aber da darf man wenigstens rein.
          Aber das schaut ja schon mehr nach einer versteckten CIA Abhöranlage aus...

          Würde mich echt interessieren wie diese Sperre mit dem Forstgesetz vereinbart sein kann.

          Kommentar


          • #6
            AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

            Servus Pivo,


            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
            wie groß ist denn der abgesperrte bereich?
            Wie groß genau der abgesperrte Bereich ist kann ich nicht sagen. Es handelt sich nicht um eine Einzäunung eines zu schützenden Gebietes oder Geheges. Das Tor sollte nur dazu dienen um die Zufahrt und den Zutritt in den Graben zu verhindern. Der flankierende Zaun ist mit Sicherheit nur einige hundert Meter links und rechts die Bergflanken raufgezogen, da er die das Gebiet einrahmenden Bergkämme nicht erreicht.

            Die Fläche welche über die abgesperrte Forststraße erschlossen ist, ist aber ca. 150ha groß.

            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
            Dauernde Sperren sind nur zulässig für Waldflächen, die

            a) aus forstlichen Nebennutzungen entwickelten Sonderkulturen, wie der Christbaumzucht, gewidmet sind;
            Sonderkulturen sind von außen nicht erkennbar.

            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
            b) der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind;
            Schaut nicht so aus. Wenn dann will das Gebiet wer für sich alleine als Erholungseinrichtung nutzen.

            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
            c) der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen; bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.
            Wohnhäuser gibt es da hinten meines Wissens keine mehr. Zumindest früher gab es die nicht.

            Müßte so eine Sperre, wenn es dafür einen Bescheid von der zuständigen BH gibt, nicht in irgendeiner Form ein Veröffentlichung ergehen? Amtsblatt oder zumindest Bezirksnachrichten. Im Internet kann ich zu dieser Sperre genau gar nichts finden.

            Sehr interessant war, dass ich gestern dann zufällig einen in Furth lebenden Jäger getroffen habe. Erst wollte er von der Sperre gar nichts gewusst haben, dann hat der doch gemeint, dass mir da nur die Forstverwaltung Auskunft geben kann. Es war ersichtlich, dass er mit mir nicht darüber reden wollte.

            LG Martin
            Alle meine Beiträge im Tourenforum

            Kommentar


            • #7
              AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

              Kein Wunder: klick

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              • #8
                AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                Servus

                Zitat von chfrey Beitrag anzeigen
                Vielleicht wurde dort ein Wolfsrudel ausgesetzt - in Schönbrunn sind die Gehege jedenfalls nicht immer so gut gesichert
                Wölfe sind nicht blöd, die untergraben so einen Zaun in kürzester Zeit.

                Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
                Der Gaisstein daneben ist ja auch komplett eingezäunt, aber da darf man wenigstens rein.
                Das ist ja das besonders auffällige in der Gegend. Wobei das Gehege um den Gaisstein ja bereits ewig existiert und der Durchgang zumindest geduldet ist. Neben den Wegen herumzuwandern ist dort übrigens auch nicht gerne gesehen. Der benachbarte Graben, der Harrasgraben ist ja auch in großen Teilen bereits Sperrgebiet. Die Benutzung des markierten Weges durch den Graben ist soweit ich weiß nicht mehr erwünscht. Auf der Wanderkarte der Gemeinde Furth ist der Weg auch nicht mehr eingetragen.

                Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
                Aber das schaut ja schon mehr nach einer versteckten CIA Abhöranlage aus...
                Der Nato-Draht und die Kameras schauen wirklich wild aus. Schaut nach einem 360° schwenkbaren System aus, welches offensichtlich auf Bewegung reagiert.
                Das Tor ist natürlich vollautomatisch und kann fernbedient werden. Sinnvoll um den schönen Bodenteppich des SUV nicht zu versauen!

                Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
                Würde mich echt interessieren wie diese Sperre mit dem Forstgesetz vereinbart sein kann.
                Es wird aber auf der Tafel auf das Forstgesetz verwiesen. Nur was bedeutet das schon. Den Tafeln laut Forstgesetz entspricht diese Kennzeichnung jedenfalls nicht.

                Werd auch einmal bei der ÖAV Sektion Enzian nachfragen, vielleicht wissen die was.

                LG. Martin
                Alle meine Beiträge im Tourenforum

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                • #9
                  AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                  Interessant wäre ja wie die Forstverwaltung neben der ungültigen Tafel, die offensichtlich illegale Videoüberwachung begründen will. Scheinbar hat sich noch nicht herumgesprochen das man zB bei der Arge Daten bereits fertige Formulare für die Anzeige einer illegalen Videoüberwachung bekommt. Aber wenn ich mir den Aufwand für die Absperrung ansehe, dürfte eine 8-10.000 Euro Strafe vermutlich auch kein Problem sein...

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                    Servus

                    Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                    Kein Wunder: klick
                    Na Servas. Das ist ja echt ein Prachtbau. Da wundert es mich auch nicht, dass es ganz oben etwas unterhalb dem Kamm zum Hofgrabengupf derzeit so ausschaut.

                    151004-forststraße001.jpg

                    151004-forststraße002.jpg

                    Ziemlich brutal in die Flanke geschnitten ist die Straße. Ist richtig schiach. Ich hab dann einen anderen Weg gewählt.

                    LG. Martin
                    Alle meine Beiträge im Tourenforum

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                    • #11
                      AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                      Servus

                      Zitat von gerhardg Beitrag anzeigen
                      Interessant wäre ja wie die Forstverwaltung neben der ungültigen Tafel, die offensichtlich illegale Videoüberwachung begründen will. Scheinbar hat sich noch nicht herumgesprochen das man zB bei der Arge Daten bereits fertige Formulare für die Anzeige einer illegalen Videoüberwachung bekommt. Aber wenn ich mir den Aufwand für die Absperrung ansehe, dürfte eine 8-10.000 Euro Strafe vermutlich auch kein Problem sein...
                      Danke für den Hinweis.
                      Die üblichen Hinweistafeln betreffend Videoüberwachung fehlen dort. Wir müssen die Dinger bei jedem Gebäudezugang anbringen.

                      Wenn ich mir das Foto von Norbert anschaue, dann ist der Zaun, das Tor und die Überwachungsanlage ja nur Beiwerk. Du wirst mit der Strafe recht haben, dass wird da wahrscheinlich aus der Portokasse gezahlt.

                      LG. Martin
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                      • #12
                        AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                        Von der ÖAV Sektion Triestingtal hab ich heute eine recht ausführliche und freundliche telefonische Rückmeldung erhalten.

                        Es ist eine Sperre der Zufahrt zum Gebiet, es ist kein geschlossenes Gehege. Der Zaun reicht nur ca. 100m nach links und rechts in den Wald.
                        Auch wenn die Tafel was anderes vortäuscht, dürfen auch weiterhin nicht markierte Anstiege in der Rein begangen werden. Lt. ÖAV kann über die Forststraße welche vor dem Zaun nach rechts abzweigt in Richtung Hofgrabengupf aufgestiegen und dann weiter oben gequert werden.

                        Lt. ÖAV ist der Eigentümer der Meinung diese Art der Sperre entspricht dem Forstgesetz.

                        Der ÖAV ist mit der Lösung nicht ganz glücklich. Da aber Teile der Enzianhütte am Kieneck auf dem Grundstück des Eigentümers stehen ist der ÖAV sehr zurückhaltend. Es gibt aber eine Zusicherung, dass die markierten Wanderwege ungehindert begehbar bleiben.

                        Zum Harras Graben wurde mir mitgeteilt, dass der Weg durch den weiterhin begangen werden kann. Nur darf auf Grund von Problemen mit dem Trinkwasser (siehe auch da) der markierte Weg derzeit nicht verlassen werden.

                        Ändert aber alles nichts an der wahrscheinlich nicht legalen Videoüberwachung und an der nicht korrekt gekennzeichneten Sperre. Außerdem ist zu befürchten, dass es sich um den ersten Schritt für weitere Sperrmassnahmen im Gebiet handelt.

                        Vielleicht mach ich mir irgendwann die Mühe und frag mal bei der BH Baden nach, was die davon wissen und halten.

                        LG. Martin
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                        • #13
                          AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                          Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen
                          Servus



                          Na Servas. Das ist ja echt ein Prachtbau. Da wundert es mich auch nicht, dass es ganz oben etwas unterhalb dem Kamm zum Hofgrabengupf derzeit so ausschaut.

                          [ATTACH=CONFIG]524300[/ATTACH]

                          [ATTACH=CONFIG]524301[/ATTACH]

                          Ziemlich brutal in die Flanke geschnitten ist die Straße. Ist richtig schiach. Ich hab dann einen anderen Weg gewählt.

                          LG. Martin
                          Wie kann man es besser machen? wie schaut Deine Lösung dafür aus?

                          tch

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                            wie groß ist denn der abgesperrte bereich?

                            § 34 Abs 3 ForstG:

                            Dauernde Sperren sind nur zulässig für Waldflächen, die

                            a) aus forstlichen Nebennutzungen entwickelten Sonderkulturen, wie der Christbaumzucht, gewidmet sind;

                            b) der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind;

                            c) der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen; bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.
                            Punkt "c" trifft es ziemlich genau..

                            tch

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                            • #15
                              AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                              Zitat von tch Beitrag anzeigen
                              Wie kann man es besser machen? wie schaut Deine Lösung dafür aus?
                              Wir schweifen zwar etwas vom Thema ab, aber da gibts schon einige Möglichkeiten.

                              steilböschung.jpg

                              Z.B. Begrünung der Steilböschungen. Mit entsprechenden Systemen lassen sich da beinahe senkrechte Flanken begrünen.

                              mittelbewuchs01.jpg

                              Oder die Anlage eines Mittelbewuchsstreifens. Schaut gleich viel netter aus und bietet dem Kleingetier etwas besseren Schutz.

                              Beides schränkt die Nutzung der Straße nicht ein.
                              Auf den oben gezeigten Flanken der Forststraße in der Rein wird die nächsten Jahrzehnte nichts gescheites wachsen. Von selbst bildet sich ein Mittelbewuchs auf diesem stark verdichteten Material auch nur sehr langsam.

                              LG. Martin
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