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Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

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  • #16
    AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

    Zum Wind machen gehörn ah immer zwa....

    und wos draun unhöflich woa was i ned nur hob i hoit daun vorher nochgschaut bevor i mi do wo reinred....

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    • #17
      AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

      Zitat von tottly Beitrag anzeigen
      und wos draun unhöflich woa was i ned
      du hast sinngemäß geschrieben: "informier dich doch selber bevor du so was geistreiches von dir gibst"

      Zitat von tottly Beitrag anzeigen
      nur hob i hoit daun vorher nochgschaut bevor i mi do wo reinred....
      hast du ja gar nicht, du hast doch erst später nachgeschaut


      Zitat von tottly Beitrag anzeigen
      Zum Wind machen gehörn ah immer zwa....
      Zum Wind machen reicht auch einer. In dem Thread machst nur du an Wind, nämlich mit deinen Falschaussagen...
      lampi
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      • #18
        AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

        Ein guter bei geringer Schneelage ist, bis zum Karl-Lechner-Haus auf der Forststrasse anzusteigen, da tut es weniger weh als auf dem steinigen Sommerweg.

        :-)matthias

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        • #19
          AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

          wo liegt eigentlich dieses Stuhleck genauer? Kann ich vom Bahnhof Semmering oder vom Scheitelpunkt der Straße hinauf? Oder vom Hirschenkogel rüber?
          I nix daham bliem!

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          • #20
            AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

            Zitat von robins Beitrag anzeigen
            wo liegt eigentlich dieses Stuhleck genauer? Kann ich vom Bahnhof Semmering oder vom Scheitelpunkt der Straße hinauf? Oder vom Hirschenkogel rüber?
            Von Spital am Semmering, oder mit dem Auto z.B. auch vom Pfaffensattel.


            LGE
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            • #21
              AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

              Ah, ich sehe schon, habe ein heikles Thema (Parkverbot & Pistenbenutzung) angesprochen...

              Ohne jetzt ein Insider zu sein, aber schätze mal die Errichtung der Liftanlagen & Pisten hat nicht wirklich der Betreiber alleine bezahlt, folglich hab ich sicher (über Landesgelder = Steuergelder) auch fleissig mitgezahlt ... ???

              Wenn mir wer sagt die Pisten sind in der Nacht wegen dem Unfallrisiko (Pistengeräte die sich abseilen) gesperrt sehe ich das zu 100% ein, das ist wirklich gefährlich.

              Wenn mir wer erzählt die paar Leute die da in der Nacht die Piste runterkommen zerstören die Piste .... naja, das ist wohl eher Kategorie "Ausredverlosminied" den um 9:15 erkennt man eh kaum noch was vom schönen Teppich.

              Finde es jedenfalls nicht so toll, und werde wenn wieder mal 2 Winter (so wie heuer kein Schnee war) und die Hütten & Pisten leer sind, gegen jegliche Investitionen aus dem Steuertopf sein, weil zahlen ja & benutzen nein, ist eigenartig...

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              • #22
                AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                Zitat von pexx Beitrag anzeigen
                2. Oft die frisch präparierten Pisten durch nächtliche Abfahrten zerstören
                Wie kann bitte eine Piste durch vereinzelt abfahrende Skifahrer zerstört werden?

                Ist es verpönt in der Dunkelheit hinaufzugehen? Ich hatte vor selbst mal vor in der Nacht auf's Stuhleck (oder wo anders hin) zu gehen. (ich weiß, dass manchmal an der Winde präpariert wird - allerdings vermutlich nicht am Stuhleck).

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                • #23
                  AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                  Zitat von tottly Beitrag anzeigen
                  hab jetz genauer nachgeforscht...leider schauts echt so aus dass wenn de a piste draus machen die wegefreiheit ned mehr gilt....
                  weil eben ned mehr als wald/ödland deklariert

                  http://www.isr.at/downloads/download_3946.pdf

                  do stehts ausführlich drin
                  Das ist ein Jurist, der für Seilbahngesellschaften arbeitet. Nona wird der sagen, dass so ziemlich alles verboten ist. Interessant wäre eine juristische Gegenmeinung vom Alpenverein. Außerdem würde mich interessieren wo der Wald aufhört und die Piste anfängt.

                  Habe ein (nur tw. juristische) Gegenmeinung vom Alpenverein gefunden klick

                  Da schaut die Sache schon etwas anders aus. Z.B. gibt's zu § 33 Abs. 3 ForstG (Abfahrt durch den Wald nur in einem gewissen mindest Abstand zur Lifttrasse) lt. Alpenverein eine Erläuterung, die besagt, dass ein Tourengeher einmal am Tag sehr wohl direkt neben der Lifttrasse querfeldein abfahren darf. Das verheimlicht der Seilbahnjurist.

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                  • #24
                    AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                    Zitat von Odysseus Beitrag anzeigen
                    Außerdem würde mich interessieren wo der Wald aufhört und die Piste anfängt
                    In erster Linie ist wohl maßgeblich, wo ist Wald und wo ist NICHT Wald! Und das ist meiner Meinung nach klar geregelt:
                    -Bäume, Forstweg, etc...: WALD
                    -Skipiste: Kein Wald


                    Zitat von Odysseus Beitrag anzeigen
                    Da schaut die Sache schon etwas anders aus. Z.B. gibt's zu § 33 Abs. 3 ForstG (Abfahrt durch den Wald nur in einem gewissen mindest Abstand zur Lifttrasse) lt. Alpenverein eine Erläuterung, die besagt, dass ein Tourengeher einmal am Tag sehr wohl direkt neben der Lifttrasse querfeldein abfahren darf. Das verheimlicht der Seilbahnjurist.
                    Hier ist es mit der "Erläuterung" des AV leider so, wie mit den "Erläuterungen" der Liftbetreiber - jeder hat seine Sichtweise - nur zählen tut leider nur das was im Gesetz steht und wie es ein Gericht auslegt. Und eines ist Fakt: Wenn du nicht erlaubter Weise eine Skipiste betrittst, bewegst du dich auf fremden Grund und Boden und kannst wegen Besitzstörung haftbar gemacht werden.

                    Und abschließend, weil es der AV auch zitiert: Die FIS-Regeln sind zwar sehr schön und nett, doch haben die wahrscheinlich keinen gesetzlichen Chrakakter in Österreich. Sondern sind vielmehr ein Richtlinie welche jedes Skigebiet anwenden kann, oder auch nicht. Wobei ich glaube, dess es eh kein Skigebiet in Österreich geben wird, dass sie nicht verwenden. Andererseits gibt es wahrscheinlich in so gut wie allen Skigebieten eine Hausordnung/Beförderungsbestimmungen/Tourengeherregeln und die sind dann sehr wohl einzuhalten.
                    Zuletzt geändert von LampisBerge; 14.01.2010, 07:55.
                    lampi
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                    • #25
                      AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                      Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                      In erster Linie ist wohl maßgeblich, wo ist Wald und wo ist NICHT Wald! Und das ist meiner Meinung nach klar geregelt:
                      -Bäume, Forstweg, etc...: WALD
                      -Skipiste: Kein Wald
                      Nur gibt's dazwischen einen Streifen und sei er nur 1/2m breit, wo das nicht so klar ist. (Noch unter Bäumen, aber bereits am nicht präpariertem Kunstschnee).

                      Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                      Hier ist es mit der "Erläuterung" des AV leider so, wie mit den "Erläuterungen" der Liftbetreiber - jeder hat seine Sichtweise - nur zählen tut leider nur das was im Gesetz steht und wie es ein Gericht auslegt.
                      Darum habe ich ja Gegenposition geschrieben. Zählen tut im übrigen letztendlich nur das was von den Gerichten entschieden wird. Es gibt (scheinbar) kein Gesetz, dass das Aufsteigen neben bzw. auf der Piste verbietet.

                      Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                      Und eines ist Fakt: Wenn du nicht erlaubter Weise eine Skipiste betrittst, bewegst du dich auf fremden Grund und Boden und kannst wegen Besitzstörung haftbar gemacht werden.
                      Das ist eben nicht Fakt, da dies erst einmal ausjudiziert werden müsste. Und dann hängst es noch von den Gegebenheiten ab. Z.B. wenn an dieser Stelle bereits vor 35 Jahren Skifahrer hinaufgegangen sind, sieht die Sache wiederum ganz anders aus (siehe Link). Außerdem ist es nicht immer so, dass den Liftbetreibergesellschaften die Pisten auch gehören. Die Sache ist etwas komplexer.

                      Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                      Und abschließend, weil es der AV auch zitiert: Die FIS-Regeln sind zwar sehr schön und nett, doch haben die wahrscheinlich keinen gesetzlichen Chrakakter in Österreich.
                      Nein haben sie nicht. Die FIS Regeln werden üblicherweise von Gerichten herangezogen, um bei einem Unfall festzulegen, wer der Verursacher war. Nur: Wenn die FIS Regeln bei Verhandlungen wegen Unfällen herangezogen werden, können sie genauso bei Verhandlungen bezüglich des Tourengehens auf Pisten herangezogen werden.

                      Klar ist, dass man sich, wenn man verbotenerweise am Pistenrand aufsteigt, auf dünnes Eis begibt. Entschieden ist allerdings nichts. Kann es gar nicht sein, weil es immer ungewiss ist, wie die Gerichte urteilen werden. Wenn das Urteil im Vorhinein feststehen würde, bräuchte man auch keine Gerichte.

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