Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

    Ich finde es unzulässig, dass auf Schutzhütten ein Nächtigungszuschlag verlangt wird. Dieser wird bei nur einer Nacht eingehoben. Eine Schutzhütte hat eine Beherbergungspflicht und das hauptsächlich für eine Nacht. Wanderer die eine Gebirgszug überschreiten nächtigen halt nur eine Nacht. Auch kritisiere ich die nur geringen Preisunterschiede für Mitglieder zu Nichtmitglieder. Schließlich wurden die Schutzhütten mit den Geldern der Mitglieder errichtet! Ich kritisiere auch die eklatanten Preisunterschiede auf Schutzhütte bei den Nächtigungspreisen. Hütte leicht zu erreichen, sehr teuer, hütten nach mehr als drei Stunden zu erreichen sehr billig! Ich war heuer auf vielen Hütten und großteils waren wir sehr zufrieden. Na ja, ein paar gabs schon, bei diesen Hüttenwirte, wäre es besser gewesen sie würden im Tal bleiben. Aber das wird sich auch so mancher Hüttenwirt über seine Gäste gedacht haben. Mich würden eure Meinungen interessieren.
    Je wissender der Mensch um so mehr muss er verzeihen!

    Toleranz bedeutet,
    die Fehler der Anderen entschuldigen.

  • #2
    AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

    Danke fürs Wiedermalposten des aktuellen Links!

    "Bergsteigeressen": besonders ausgewiesen, nicht mehr als €7 hab ich noch nie wo gesehen,
    vllt. liegts auch einfach nur an der für mich nicht wiedererkennbaren Kennzeichnung?

    Und warum steht da nix mehr vom (Tee)wasser drin?

    Wenn das Frühstück frisch, an Sportler angepasst und reichlich wär könntens von mir aus so viel dafür verlangen wies wollen.
    Zuletzt geändert von pingus; 01.11.2011, 21:37.

    Kommentar


    • #3
      AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

      Was is los mit euch?
      Die meisten Hütten haben eh grad zu. Die sperren erst wieder nächstes Jahr auf.
      take only pictures
      leave only tracks

      Kommentar


      • #4
        AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

        A bissl Bashing und ein paar Anregungen für die nächste Saison schadt net:
        Außerdem graut mir schon vor so manchen feuchtdunklem, schimmligen Winterraum.

        Kommentar


        • #5
          AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

          Zitat von xandl12 Beitrag anzeigen
          . Mich würden eure Meinungen interessieren.

          Bitte schreibe deine Kritik direkt an den ÖAV bzw. Naturfreunde bzw. ÖTK - hier ist sie meiner Meinung fehl am Platz!

          Wenn du etwas geändert haben willst, dann direkt an die Alpinen Vereinen schreiben!
          LGr. Pablito

          Kommentar


          • #6
            AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

            Ich würde auch sagen konkrete Zahlen, Fakten und Namen,
            keine Pauschalbeschuldigungen, nur damit sich jeder auskennt.
            „Bier und Schnaps - die Getränke der Völker, denen Nebel und Regen vertraut sind.“
            Heinrich Heine

            Kommentar


            • #7
              AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

              Zitat von pablito Beitrag anzeigen
              Bitte schreibe deine Kritik direkt an den ÖAV bzw. Naturfreunde bzw. ÖTK - hier ist sie meiner Meinung fehl am Platz!
              Jaja, hast ja eeeeeh recht!
              Nur - ist das wirklich die richtige Adresse, trifft das die Ursache
              oder ist das Einzige was dabei rauskommt dass es gegen den bestenfalls "teilschuldigen" Pächter verwendet wird?

              Kommentar


              • #8
                AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

                Zitat von xandl12 Beitrag anzeigen
                Mich würden eure Meinungen interessieren.
                Tja so isses.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

                  Warst du überhaupt auf einer Vereinshütte???
                  Einen "Eintageszuschlag" gibt's da nicht, nur einen Infrastrukturbeitrag, den Selbstversorger zahlen müssen, und zwar für jeden Tag, den sie die Infrastruktur der Hütte nutzen.
                  Und das Nichtmitglieder zu wenig mehr zahlen, kann ich auch nicht finden, die zahlen genau das Doppelte in Kategorie-I-Hütten.

                  Also ich weiß nicht, was der Käse soll.

                  Grüße
                  Marlene
                  "Teufelshorn" heißt mein neuer Berchtesgaden-Krimi.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

                    Geht's ein bisschen konkreter? Ich hab noch nirgendwo einen Kurzenaufenthalts-zuschalg bezahlt, die Tarife sind eh vom AV bzw der Sektion vorgegeben.

                    Dass das Bergsteigeressen nicht immer deutlich angeschrieben ist: geschenkt, muss man halt fragen.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

                      Zitat von pingus Beitrag anzeigen
                      .....

                      Und warum steht da nix mehr vom (Tee)wasser drin?
                      ....
                      Siehe unter Punkt 3 der Hüttentarifordnung bei alex.m
                      Die meisten verwechseln Dabeisein mit Erleben.
                      Max Frisch

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

                        Zitat von MarleneWatzmann Beitrag anzeigen
                        Warst du überhaupt auf einer Vereinshütte???
                        Einen "Eintageszuschlag" gibt's da nicht, nur einen Infrastrukturbeitrag, den Selbstversorger zahlen müssen, und zwar für jeden Tag, den sie die Infrastruktur der Hütte nutzen.
                        Und das Nichtmitglieder zu wenig mehr zahlen, kann ich auch nicht finden, die zahlen genau das Doppelte in Kategorie-I-Hütten.

                        Also ich weiß nicht, was der Käse soll.

                        Grüße
                        Marlene
                        Zitat von ingmar
                        Geht's ein bisschen konkreter? Ich hab noch nirgendwo einen Kurzenaufenthalts-zuschalg bezahlt, die Tarife sind eh vom AV bzw der Sektion vorgegeben.

                        Dass das Bergsteigeressen nicht immer deutlich angeschrieben ist: geschenkt, muss man halt fragen.
                        also ich schätze ihr habt da den xandl ein bisschen falsch verstanden.

                        mit

                        Dieser wird bei nur einer Nacht eingehoben
                        soviel meinte wie: "Dieser wird sogar eingehoben obwohl man nur eine nacht dort verbringt"

                        die betonung liegt auf "ich schäzte". zumindest hab ichs so verstanden ^^

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

                          Zitat von xandl12 Beitrag anzeigen
                          Ich finde es unzulässig, dass auf Schutzhütten ein Nächtigungszuschlag verlangt wird. Dieser wird bei nur einer Nacht eingehoben. Eine Schutzhütte hat eine Beherbergungspflicht und das hauptsächlich für eine Nacht. Wanderer die eine Gebirgszug überschreiten nächtigen halt nur eine Nacht. Auch kritisiere ich die nur geringen Preisunterschiede für Mitglieder zu Nichtmitglieder. Schließlich wurden die Schutzhütten mit den Geldern der Mitglieder errichtet! Ich kritisiere auch die eklatanten Preisunterschiede auf Schutzhütte bei den Nächtigungspreisen. Hütte leicht zu erreichen, sehr teuer, hütten nach mehr als drei Stunden zu erreichen sehr billig! Ich war heuer auf vielen Hütten und großteils waren wir sehr zufrieden. Na ja, ein paar gabs schon, bei diesen Hüttenwirte, wäre es besser gewesen sie würden im Tal bleiben. Aber das wird sich auch so mancher Hüttenwirt über seine Gäste gedacht haben. Mich würden eure Meinungen interessieren.
                          War die Bettwäsche frisch oder war es eine die im Mai aufgezogen wurde...?

                          Hütten leicht zu erreichen... viel Pacht, Bier billiger
                          Hütte schwer zu erreichen....wenig(er) Pacht...Bier teuer

                          tch

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

                            ....die Nächtigungspreise werden grundsätzlich von der Sektion festgelegt. Dabei gelten die festgelegten Obergrenzen je nach Kategorie, zumindest ist das beim Alpenverein so....... .
                            Bergsteigeressen, Teewasser, Begsteigergetränk müssen ausgewiesen werden. Infrastrukturbeitrag auch - aber wieviel reine Selbstversorger gibt es, die gar nichts brauchen? Hab den in den letzten Jahren auch nur zweimal kassiert und das deshalb weil der Selbstversorger militant bis arrogant und fast beleidigend mir und meinen Mitarbeitern gegenüber aufgetreten ist

                            Wenn es zuwenig Vergünstigungen für AV-Mitglieder geben sollte, dann wendet Euch an Eure Sektionen, die wiederum schicken deren Delegierten zur Hauptversammlung und da könnte mann was bewirken..... . Aber hier nur zu jammern bringt nixxxxxxx!!!!!!

                            Auch für mich als Hüttenwirt ist eine tatsächliche Überarbeitung der Hüttenordnung längst überfällig - die letzte hat nicht wirklich viel gebracht...... .

                            LG vom Tal
                            Janky

                            PS: tch's Rechnung würde ich so anstellen:
                            Hütte leicht zu erreichen.....immer mehr Pacht Bier auch teuer!
                            Hütte schwer zu erreichen.....auch viel Pacht da viel Bewerber mit Luis Trenker- oder Heidisyndrom ...... Bier auch teuer

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Nächtigungszuschlag auf Schutzhütten

                              Zitat von tch Beitrag anzeigen
                              Hütten leicht zu erreichen... viel Pacht, Bier billiger
                              Hütte schwer zu erreichen....wenig(er) Pacht...Bier teuertch
                              Das mit dem Bier kenn ich aber anders:

                              Zufahrtsmöglichkeit mit Lieferwagen -> Bier teuer
                              Hubschraubertransport -> Bier gleicher Preis wie im Tal

                              (vom 3000er-Aufschlag einmal abgesehen)
                              Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X