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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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freies campierem im mühl-/waldviertel

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  • freies campierem im mühl-/waldviertel

    wer hat erfahrungen mit freiem campieren im mühl- und waldviertel? wir würden gerne zu dritt mit einem schwarzzelt (aus planen zusammengeknüpftes zelt) durch das hintere mühl- und das waldviertel ziehen, in der dämmerung unser zelt zusammenknüpfen und am nächsten morgen wieder weiterziehen... hat dort jemand schon einmal erfahrungen mit forst-/jagdpersonal und/oder bauern gemacht?

  • #2
    AW: freies campierem im mühl-/waldviertel

    Aus dem Forstgesetz:

    § 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

    (2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:

    a) Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d, § 41 Abs. 2 oder § 44 Abs. 7 verfügt hat,

    b)Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze, Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres Gefährdungsbereiches,

    c) Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat.


    (3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig


    Im Wald ist das also ohne Zustimmung des des Grundeigentümers auch verwaltungsstrafrechtlich verfolgbar. Und wo kein Wald ist, braucht es dazu auch die Zustimmung des Grundeigentümers.

    Ich tät mir den Stress ersparen. Aber gerade die Gegend, die Ihr da im Auge habt, bietet genug wirklich günstige Nächtigungsmöglichkeiten in Landgasthöfen.

    LG Michael
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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    • #3
      AW: freies campierem im mühl-/waldviertel

      Vergiss Österreich und fahr nach Schweden, dort gibt es das Allemansrätten, das besagt, das das Zelten für eine Nacht, nicht näher als 150m an einem Gebäude und nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen JEDEM, UNEINGESCHRÄNKT von der ZUSTIMMUNG DES GRUNDEIGENTÜMERS erlaubt ist.

      Aber stellt euch vor das gäbs in Ö: da wärn die Mayer-Melnhofs und Consorten sauern wenn ma einfach in "ihren" Edeljagdrevieren übernachten dürft
      carpe diem!
      www.instagram.com/bildervondraussen/

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      • #4
        AW: freies campierem im mühl-/waldviertel

        Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
        Aber stellt euch vor das gäbs in Ö: da wärn die Mayer-Melnhofs und Consorten sauern wenn ma einfach in "ihren" Edeljagdrevieren übernachten dürft
        Außerdem verschreckt das Schnarchen der bösen umweltverschmutzenden Camper das scheue, nur an das Schnurren von lieben Mercedes G gewöhnte Wild.

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        • #5
          AW: freies campierem im mühl-/waldviertel

          ein paar mal hab ich im waldviertel schon gezeltet und dabei immer versucht, möglichst unaufällig zu bleiben.

          einmal hatte ich eine schauerliche nacht, als so gegen 22 uhr besagtes puch g brummen die waldesruhe trübte. kurze zeit später lautes hundegebell und nahe gewehrschüsse wie am schießstand. und das über stunden hinweg.

          ich hatte ziemlich muffensausen und fand wenig schlaf in meinem zelt. die ganze zeit wußte ich nicht, ob es gesünder wäre auf mich aufmerksam zu machen oder mich eher ruhig zu verhalten.

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          • #6
            AW: freies campierem im mühl-/waldviertel

            das wald4tl ist sicher ein schlechter boden für sowas. zumal du dich auch nicht auf's notbiwak wie am berg ausreden kannst. andererseits gäbe es viele nette plätze. ich denke nachfragen (vor ort) könnte sich auszahlen, ist logistisch aber sicher mühsam.
            servus, andré
            http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

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            • #7
              AW: freies campierem im mühl-/waldviertel

              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
              Und wo kein Wald ist, braucht es dazu auch die Zustimmung des Grundeigentümers.
              ah, da ist der richtige zum nachfragen: stimmt es, dass das gebiet oberhalb der waldgrenze grundsärtzlich dem forstgesetz untersteht, also auch wenn dort kein baum mehr steht? wäre nämlich rein rechtlich nicht uninterressant...
              servus, andré
              http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

              Kommentar


              • #8
                AW: freies campierem im mühl-/waldviertel

                Zitat von baum Beitrag anzeigen
                ein paar mal hab ich im waldviertel schon gezeltet und dabei immer versucht, möglichst unaufällig zu bleiben.

                einmal hatte ich eine schauerliche nacht, als so gegen 22 uhr besagtes puch g brummen die waldesruhe trübte. kurze zeit später lautes hundegebell und nahe gewehrschüsse wie am schießstand. und das über stunden hinweg.

                ich hatte ziemlich muffensausen und fand wenig schlaf in meinem zelt. die ganze zeit wußte ich nicht, ob es gesünder wäre auf mich aufmerksam zu machen oder mich eher ruhig zu verhalten.
                kannst du dich noch erinnern, in welcher gegend das war?

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                • #9
                  AW: freies campierem im mühl-/waldviertel

                  merci für die detaillierte rechtliche info. aber landgasthöfe sind wirklich, aber wirklich für einen pfadfinder kein kohtenersatz...:-) bleibt also das leben mit einem verwaltungsrechtlichen restrisiko.

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                  • #10
                    AW: freies campierem im mühl-/waldviertel

                    Zitat von waldviertel2 Beitrag anzeigen
                    durch das hintere mühl- und das waldviertel ziehen, in der dämmerung unser zelt zusammenknüpfen und am nächsten morgen wieder weiterziehen... hat dort jemand schon einmal erfahrungen mit forst-/jagdpersonal und/oder bauern gemacht?
                    Wo ist das hintere Mühlviertel? naja, vermutlich eher im Osten
                    ich kann's nur aus dem Böhmerwald berichten: bislang sind mir keine Problem bekannt. Aber vermutlich weil großes Gebiet, deshalb Risiko einen Jäger zu erwischen eher gering. Aber trotzdem Vorsicht im Bereich der ortsbekannten Jägerhütten (zB Hochfichtgegend). Wenn sie einen sehen, könnte das sicher wieder eine kindische Angelegenheit werden. Geht uns zumindest beim Mountainbiken so...

                    Tipp abseits vom Zelten: Helfenberger Hütte (Selbstversorger)

                    mfg, RADES
                    Mountainbikeregion Granitland

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