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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Tschirgant, 2370m, Wetterstein-Gebirge (2537)

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  • #46
    AW: Rateberg (2537)

    da jetzt alle die Lösung wissen, darf ich auflösen.....

    Tschirgant, 2370m, Wetterstein

    habe mir selbst auch noch nie Gedanken darüber gemacht, zu welcher Gruppe der wohl gehören könnte
    www.kfc-online.de

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    • #47
      AW: Tschirgant, 2370m, Wetterstein (2537)

      ....wieso Wetterstein, der gehört doch zur Mieminger Kette

      Kommentar


      • #48
        AW: Tschirgant, 2370m, Wetterstein (2537)

        Also die Mieminger Kette ist ein Teil des Wetterstein Gebirges, und ich habe bisher darunter die in sich geschlossene Bergkette vom Wannig im W bis zur Hohen Munde im O verstanden, und auch keinen Anlass gesehen, dies zu überdenken.

        Auf der AMap 1:200.000 beginnt der Schriftzug "Mieminger Gebirge" beim Wannig.

        Die Meinung, den Tschigant ebenfalls zur Mieminger Kette zählen zu müssen, habe ich zwar gerade bei Wikipedia gefunden, sonst aber noch nirgends.

        Ich halte dieser Ansicht entgegen, dass man dann aber auch den Arnspitzkamm dazuzählen müsste (was man zumindest bei Wikipedia jedoch nicht tut).
        snowkid G.m.b.h. - Gehst mit, bist hin... *g*

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        • #49
          AW: Tschirgant, 2370m, Wetterstein (2537)

          Also mein AV Führer von 1984 sagt: Tschirgant: Mieminger Kette, Arnspitzkamm Wetterstein

          Kommentar


          • #50
            AW: Tschirgant, 2370m, Wetterstein (2537)

            Zitat von rene6768 Beitrag anzeigen
            Also mein AV Führer von 1984 sagt: Tschirgant: Mieminger Kette, Arnspitzkamm Wetterstein
            So kenne ich das auch.

            Aber wenn die Mieminger Kette nicht als eigene Gruppe auffasst (was ich durchaus für sinnvoll erachte), dann passt das schon.
            "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

            https://www.instagram.com/grandcapucin38/

            Kommentar


            • #51
              AW: Tschirgant, 2370m, Wetterstein (2537)

              Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
              So kenne ich das auch.

              Aber wenn die Mieminger Kette nicht als eigene Gruppe auffasst (was ich durchaus für sinnvoll erachte), dann passt das schon.
              ....tja mit 1200 Meter Schartenhöhe, wie Peakbagger sagen würde, ist sie schon sehr eigenständig

              Kommentar


              • #52
                AW: Tschirgant, 2370m, Wetterstein (2537)

                Zitat von rene6768 Beitrag anzeigen
                ....tja mit 1200 Meter Schartenhöhe, wie Peakbagger sagen würde, ist sie schon sehr eigenständig
                Hat die Große Arnspitze auch fast.

                Der Predigtstein ist (noch immer?) im Mieminger Führer, obwohl er zum Wetterstein nicht einmal 250Hm Schartenhöhe hat, der nächste Mieminger Berg aber auf der anderen Talseite steht.

                Da gibt es die eine oder andere unlogische Einteilung.
                "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                https://www.instagram.com/grandcapucin38/

                Kommentar


                • #53
                  AW: Tschirgant, 2370m, Wetterstein (2537)

                  das Haiminger Kreuz vielleicht?

                  Kommentar


                  • #54
                    AW: Tschirgant, 2370m, Wetterstein Gebirge (2537)

                    Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
                    Aber wenn die Mieminger Kette nicht als eigene Gruppe auffasst (was ich durchaus für sinnvoll erachte), dann passt das schon.
                    Zitat von rene6768 Beitrag anzeigen
                    ....tja mit 1200 Meter Schartenhöhe, wie Peakbagger sagen würde, ist sie schon sehr eigenständig
                    Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
                    Hat die Große Arnspitze auch fast.

                    Der Predigtstein ist (noch immer?) im Mieminger Führer, obwohl er zum Wetterstein nicht einmal 250Hm Schartenhöhe hat, der nächste Mieminger Berg aber auf der anderen Talseite steht.

                    Da gibt es die eine oder andere unlogische Einteilung.
                    Die 1200 Hm Schartenhöhe bringt der Tschirgant (2370m) mit dem Holzleitensattel (1119m) gegenüber dem restlichen Wetterstein auch zusammen - ist der dann auch ein "Gebirge" für sich ?
                    Dann können wir aber gleich auch das Karwendel in mindestens 4 eigenständige Gebirgszüge aufteilen , und bei diversen anderen Gebirgsgruppen geht das sicher auch - würde zu einer wundersamen Vermehrung der Gruppenhöchsten führen - Willy (nur um ein Beispiel eines gewissenhaften Sammlers zu nennen ) freut sich sicher schon darauf...
                    snowkid G.m.b.h. - Gehst mit, bist hin... *g*

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: Tschirgant, 2370m, Wetterstein-Gebirge (2537)

                      Immerhin hatte die Mieminger Kette auch einen eigenen AV-Führer.........

                      Kommentar


                      • #56
                        AW: Tschirgant, 2370m, Wetterstein-Gebirge (2537)

                        Bei dem Quiz war es noch die Mieminger Kette

                        http://www.gipfeltreffen.at/showthre...ieminger+Kette

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