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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    wurde erwähnt aufgrund welcher Rechtsgrundlage dann diese Schritte eingeleitet werden, oder einfach gefragt, was wird dir konkret vorgeworfen? eine Skitour ist wohl i.d.R. kein Gesetzesbruch...

    wilst du nicht vielleicht das ganze Schreiben hier veröffentlichen (natürlich mit Anonymisierung)?
    Hallo Lampi,

    kein Hinweis auf eine Rechtsgrundlage.

    Nur die nebulose Formulierung: "Im Internet ist ersichtlich, dass Sie Schitouren im Sattental - vorwiegend im vorgenannten Gebiet (Hinteres Sattental, dazu gehören das Schneetal, das Sonntagskar, der Stierkarsee bis rechts zur Judenrinne) - anbieten, ohne hier die Zustimmung der Eigentümer und der Jagdpächter eingeholt zu haben."

    Die von mir begangenen und dokumentierten Touren finden sich übrigens auch in einigen Schitourenführern und wohl auch dutzendfach im Internet. Zudem sind die Routen auch als Schitouren in gängigen Landkarten von Kompass und Freytag&Berndt eingezeichnet.

    Für mich klingt das wie gesagt nach Faschingsscherz. Aber Plan B (Plan C) können nie schaden.

    Sollte es aber wider Erwarten tatsächlich Ernst werden, werde ich natürlich sämtliche Unterlagen hier zum Besten geben - und das nicht nur anonymisiert.

    Liebe Grüße
    Christian
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:00. Grund: Titel auf Wunsch de TE korrigiert

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  • GrazerHans
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    die Aufforderung, "sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental aus dem Internet zu entfernen, insbesondere jene, für welche Sie verantwortlich sind"
    Das ist wirklich lässig formuliert, vom Herrn Anwalt: Du sollst also nicht nur deine eigenen Beiträge aus dem Internet entfernen, sondern gleich alle in den Weiten des WWW?

    Was mich (als Laien) interessieren würde: Gibts im Schreiben irgendwelche Hinweise, nach welcher Rechtsgrundlage man hier klagen will?
    Der Anwalt muss ja irgendeine Idee haben, wenn er nicht als Vollidiot dastehen will.

    Übrigens hast du eine Wahnsinnshomepage, in der ich schon öfters geschmökert hab.

    LG Hans
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 20:59. Grund: Titel auf Wunsch de TE korrigiert

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Sollte nicht bis längstens 15. Jänner 2012 meine unterfertigte Unterlassungserklärung beim Rechtsanwalt eingehen, werden unverzüglich gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet.
    wurde erwähnt aufgrund welcher Rechtsgrundlage dann diese Schritte eingeleitet werden, oder einfach gefragt, was wird dir konkret vorgeworfen? eine Skitour ist wohl i.d.R. kein Gesetzesbruch...

    wilst du nicht vielleicht das ganze Schreiben hier veröffentlichen (natürlich mit Anonymisierung)?
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 20:59. Grund: Titel auf Wunsch de TE korrigiert

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  • Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Liebe Wandergemeinde,

    der eine oder die andere von Euch kennen sicher das Sattental in den Schladminger Tauern, südlich von Pruggern im steirischen Ennstal gelegen.

    Das Sattental gehört für mich im Sommer wie im Winter zu einem beliebten Wanderziel, dementsprechend habe ich auch schon etliche Fotos aus dieser Gegend auf meiner Homepage veröffentlicht.

    Gestern habe ich nun ein Anwaltsschreiben erhalten, welches
    • a) auf das Sattental und
    • b) auf meine Homepage

    Bezug nimmt.

    Beim ersten Durchlesen hat mich dieses Schreiben sehr amüsiert, da ich spontan an einen Faschingsscherz dachte.

    Beim zweiten Durchlesen war ich mir aber nicht mehr so sicher, ob solche Forderungen nicht doch tatsächlich einem Jägerhirn entsprungen sein könnten.

    Seit dem dritten Durchlesen bin ich mir ziemlich sicher: Da will mir jemand einen Streich spielen - zu lächerlich und absurd sind diese Zeilen, als dass sie tatsächlich ernst gemeint sein könnten.

    Worum geht es

    Ich möchte hier und jetzt nicht allzu sehr in die Tiefe gehen - im Großen und Ganzen geht es aber darum, dass ich eine UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG unterschreiben soll, dass ich "ab sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental (Internet etc.) entferne und künftig unterlasse und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen werde".

    Natürlich kann ich hier keinen juristischen Rat erwarten (obwohl sich im Forum einige Leser mit hervorragenden Rechtskenntnissen tummeln ).

    Ich habe mir jetzt nach einer Nacht (mit gutem Schlaf) schon meine eigene Meinung gebildet und ich weiß, wie ich reagieren werde und was zu tun ist.

    Da ich - vor allem mit zunehmendem Alter - gelegentlich aber dazu neige, in meinen Ansichten etwas verbohrt, stur, trotzig, engstirnig zu sein (oder wie immer man es bezeichnen möchte), würde mich vor allem interessieren, wie andere Wanderer und/oder Homepage-Betreiber über diese Sache denken.

    Im Hinteren Sattental, welches mir mit Unterlassungserklärung für Schitouren jetzt verboten werden soll, verlaufen einige Schitouren mit langer Tradition - allen voran natürlich der Klassiker auf die Hochwildstelle.

    Aber auch Schusterstuhl und Säuleck sind bei Einheimischen sehr beliebt.

    Ach übrigens: Gilt das Betretungsverbot jetzt nur für mich oder sollten ohnehin auch schon andere Schitourengeher ein gleichlautendes Anwaltsschreiben erhalten haben?

    Zwar war in den letzten Jahren schon zunehmend bemerkbar, dass die Jäger durch den abgesperrten (früher immer offenen) Schranken den Winterbesuchern den Zugang möglichst erschweren wollen (denn oft ist es ja wirklich fast aper und eine Zufahrt zumindest bis zum Leonhardkreuz wäre dann durchaus möglich) - aber ein ganzes Gebiet ohne entsprechend behördlich gekennzeichnete Wildfütterungsstellen zu sperren, erscheint mir nach meinem laienhaften Rechtsverständnis sehr befremdlich bis schier undenkbar.

    Vor allem aber die Aufforderung, "sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental aus dem Internet zu entfernen, insbesondere jene, für welche Sie verantwortlich sind" würde ich eher in Nordkorea ansiedeln.

    Sollte nicht bis längstens 15. Jänner 2012 meine unterfertigte Unterlassungserklärung beim Rechtsanwalt eingehen, werden unverzüglich gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet.

    Danach folgt noch:
    "Des Weiteren haben Sie auch sämtliche Einschaltungen bis zum obgenannten Zeitpunkt aus dem Internet zu entfernen, widrigenfalls auch aus diesem Grunde Klage gegen Sie erhoben werden wird".

    Ach ja, der Vollständigkeit halber sei noch der immerhin ehrliche Hinweis angemerkt:
    "Gleichzeitig teilen wir mit, dass wir, Mag. A. B. und Mag. X. Y., Jägdpächter des obgenannten Gebietes sind". (hier erübrigt sich ohnehin jeder Kommentar).

    So, und jetzt bin ich neugierig auf Eure Gedanken zu dieser Angelegenheit.

    PS: Der Titel sollte natürlich lauten: Schitouren-Verbot .....

    Liebe Grüße
    Christian
    Zuletzt geändert von AlpenYeti; 05.01.2012, 19:49. Grund: Die üblichen Rechtsschreibfehler ;-)
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