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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • elaso
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    deswegen habe ich die 2 proxys angeführt....

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von elaso Beitrag anzeigen
    Bedank dich doch einfach so:

    Private Wohnadresse des Rechtsanwaltes rausfinden, über 2 Proxys in China/ Internetcafe auf willhaben eine Anzeige mit Wohnungsauflösung reinschreiben und mit kommts einfach vorbei signieren

    Oder noch besser einen BMW auf einer einschlägigen deutschen Seite reinstellen mit einem sagenhaften billigen Preis plus Telefonnummer der Kanzlei.


    Sind nur so Ideen und fiktive Situationen klarerweise.....
    Mit dieser Art des "Dankes" würde sich Christian gemäß § 107a StGB strafbar machen. Ergo keine gute Idee.

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  • elaso
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Nein, kann er nicht, wenn das Forstgesetz oder eine anderes Gesetz den Zutritt gewähren.
    Was Du im Weiteren meinst, bezieht sich auf ein ersessenes Wegerecht. Soetwas gibt`s auch und kann auch abseits des Waldes z.B. eine Begehbarkeit eines Weges erlauben - das setzt allerdings eine über 30 Jahre erfolgte, gutgläubige Nutzung auf diese Art voraus. Dabei kann die Nutzung durch eine einzelne Person erfolgen oder durch die "Allgemeinheit".

    LG Michael

    PS: Ich auch nix Jurist, aber beruflich.....
    Wenn die Routen in Plänen verzeichnet sind, kann man von ersessenem Wegerecht ausgehen.

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Willy Beitrag anzeigen
    [CENTER][B]
    Schitouren-Erlaubnisse gelten nicht für Jahrhunderte !

    Doch nochmals und ganz ernst gemeint :

    SCHITOURENGEHER MÜSSEN NICHT
    - auch wenn`s landschaftlich und/oder schiläuferisch noch so schön wäre -
    ÜBERALL
    IN ÖSTERREICH HERUMLATSCHEN DÜRFEN !
    Hallo Willy,

    damit stimme ich voll überein.

    Ich find mir schon auch so noch genügend schöne Platzerln.

    Aber bei meinem letzten Winterbesuch - am 04.01.2011 - war von Betretungsverbot noch absolut keine Spur. Gerade ich dokumentiere solche Sperrgebiete äußerst penibel.

    Und dabei bedarf es nicht unbedingt einer sorgfältig und vollständig ausgefüllten behördlichen Tafel. Auch und viel lieber befolge ich auch solche netten Bitten:

    DSC01979-Wildfuetterung.jpg

    Aber das Sattental-Gebiet ist zumindest bisher auch in diversen Landkarten gespickt mit Schitouren:

    Landkarte_Sattental.jpg

    LG
    Christian

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von beigl Beitrag anzeigen
    .. Er kann als Grundbesitzer (bei Jagdpächter wäre ich mir da weniger sicher, der müsste das beim Eigentümer irgendwie erwirken) schon ausdrücklich nur dir das Betreten verbieten. Allerdings würde es sich vermutlich auf das zivilrechtliche Verfahren zu deinen Gunsten auswirken, dass ansonsten eh Gott und die Welt den Grund betreten darf. Eine gewisse Verhältnismäßigkeit muss schon gegeben sein.
    Nein, kann er nicht, wenn das Forstgesetz oder eine anderes Gesetz den Zutritt gewähren.
    Was Du im Weiteren meinst, bezieht sich auf ein ersessenes Wegerecht. Soetwas gibt`s auch und kann auch abseits des Waldes z.B. eine Begehbarkeit eines Weges erlauben - das setzt allerdings eine über 30 Jahre erfolgte, gutgläubige Nutzung auf diese Art voraus. Dabei kann die Nutzung durch eine einzelne Person erfolgen oder durch die "Allgemeinheit".

    LG Michael

    PS: Ich auch nix Jurist, aber beruflich.....

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  • elaso
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Bedank dich doch einfach so:

    Private Wohnadresse des Rechtsanwaltes rausfinden, über 2 Proxys in China/ Internetcafe auf willhaben eine Anzeige mit Wohnungsauflösung reinschreiben und mit kommts einfach vorbei signieren

    Oder noch besser einen BMW auf einer einschlägigen deutschen Seite reinstellen mit einem sagenhaften billigen Preis plus Telefonnummer der Kanzlei.


    Sind nur so Ideen und fiktive Situationen klarerweise.....
    Zuletzt geändert von elaso; 05.01.2012, 21:36.

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  • MarleneWatzmann
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Wenn geklärt ist, dass es sich um einen persönlichen Einschüchterungsversuch ohne rechtliche Grundlage handelt, gibt's nur eins: maximale Öffentlichkeit herstellen.

    Am besten eine Zeitung informieren. Und die Tourenbeschreibungen weiter verteilen.

    Solche Leute müssen merken, dass Einschüchterung genau das Gegenteil bewirkt.

    Marlene

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  • lado
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von mountainrabbit Beitrag anzeigen
    Ich fürchte, das ist nach diesem Thread nicht mehr möglich.2 passende Suchbegriffe und Freund Google spuckt schon den Link hierher aus.

    Günter
    wäre ja nicht das erste mal das etwas gelöscht wird (meinen segen habt ihr)
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:26. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • beigl
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Der Eigentümer oder der rechtmäßige Besitzer einer Sache kann üblicherweise auch darüber verfügen und andere von der Verfügung der Sache ausschließen, es sei denn, es gibt gesetzliche Regelungen, die Anderes bestimmen.
    Das hätte ich jetzt als Hobbyjurist auch so gesehen. Er kann als Grundbesitzer (bei Jagdpächter wäre ich mir da weniger sicher, der müsste das beim Eigentümer irgendwie erwirken) schon ausdrücklich nur dir das Betreten verbieten. Allerdings würde es sich vermutlich auf das zivilrechtliche Verfahren zu deinen Gunsten auswirken, dass ansonsten eh Gott und die Welt den Grund betreten darf. Eine gewisse Verhältnismäßigkeit muss schon gegeben sein.
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:26. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • Willy
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Also nicht mit einer Bitte sondern gleich mit einer Rechtsanwalts-Klage zu kommen,
    ist natürlich ein starkes Stück !


    ( Allerdings hab` ich das in unserem an sich hehren FORUM am eigenen Leib auch schon live erlebt ! )

    Doch klar ist :

    Schitouren-Erlaubnisse gelten nicht für Jahrhunderte !
    Ich erinnere nur an die früher beliebte Schitour durch die Gamsgrube auf den Furscherkarkopf. Geht nicht mehr ! Wurde abgemurkst !

    Und noch klarer ist :

    Schitourengeher brauchen nicht - und da nehme ich mich bei der Nase - überall herum zu kurven !

    Jäger wollen schließlich möglichst ungestört "ihre" aufgepeppelten Tiere abknallen können !

    Bis der "Fall Sattental" geklärt ist, rate ich, so wie ich es dereinst tat :

    Genießt völlig unbeschwert dieses unmittelbar westlich vom Sattental erschlossene Schi-Gebiet :

    s1 f.jpg

    http://www.galsterbergalm.at/de/index.php

    s2 f.jpg

    Passend dazu
    http://www.google.at/imgres?q=galste...:0&tx=38&ty=85
    aber leider auch
    http://www.google.at/imgres?q=galste...:0&tx=70&ty=56

    Doch nochmals und ganz ernst gemeint :

    SCHITOURENGEHER MÜSSEN NICHT
    - auch wenn`s landschaftlich und/oder schiläuferisch noch so schön wäre -
    ÜBERALL
    IN ÖSTERREICH HERUMLATSCHEN DÜRFEN !

    Denn sogar ich beherzige im Winter Hinweise in Kompass-Karten wie diese :

    ruhe fff.jpg

    Ein PS dazu :

    Zitat von AlpenYeti

    das würde ja das AUS für Touren über die Goldlacken auf die Hochwildstelle bedeuten.
    Wer macht schon - außer (vielleicht) Dir - solche eigenartigen Schitouren ?
    Zuletzt geändert von Willy; 05.01.2012, 22:00.

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von mountainrabbit Beitrag anzeigen
    Ich fürchte, das ist nach diesem Thread nicht mehr möglich.2 passende Suchbegriffe und Freund Google spuckt schon den Link hierher aus.

    Günter
    das wird ihm wohl bewusst gewesen sein, sonst hätt er sicher nichts hier reingestellt...
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:24. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • kokos
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Hallo Alpenjeti,

    In diesem thread ist es auch um dieses Thema gegangen.


    Mein Beitrag dort war dieser


    speziell dieser link darin dürfte interessant sein, weil er auch für nichtjuristen wie ich einer bin leicht verständlich ist.


    Falls dort keine Sperre laut steiermärkischem Jagdrecht war, sollte Dir als Skitourengeher nichts passieren können (Steiermark wars ja wenn ich richtig gelesen hab'), würde ich nach meinem bescheidenen Wissen meinen.

    Spielt der Eigentümer dort auch mit?
    Ich kenn' eine Geschichte, paßt nicht ganz dazu, ist aber trotzdem interessant , allerdings aus NÖ, da wollten die Jagdberechtigen das Reiten auf den Forststrassen verbieten, die Grundeigentümer (Waldgenossenschaft) unter ihnen waren auch Pferdefreunde, haben dieses angestrebte Verbot vereitelt.


    Bin schon neugierig auf einen Beitrag ingmar

    Viel Erfolg

    kokos

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von snowkid Joe Beitrag anzeigen
    Was meinen die mit "anbieten"? Hast du auf deiner Homepage bzw. sonstigen Seiten im Netz lediglich Tourenberichte/-beschreibungen wie sie auch hier im Forum üblich sind, oder bietest du konkret Führungen dorthin an?
    Diese Formulierung verstehe ich auch nicht.

    Ich bin kein Wander- und Bergführer.
    Vielleicht vermuten sie das aus meiner Schreibweise. Ich gehe schon des öfteren mit meiner Frau oder Freunden und schreibe das aus der Sicht des Spurenden und Gebietskenners.

    Bezahlt worden wäre ich dafür aber noch nie

    Es sei denn - (aber das ist wieder eine andere Geschichte).

    LG
    Christian
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:24. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • maxlraxl
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    na das is ja ein starkes stück!!!

    bin mal sehr gespannt wie sich die sache weiterentwickelt!!

    halt uns bitte am laufenden!!

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Hallo Christian!

    Gut - ein persönlicher Konflikt scheidet damit also eher aus.


    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Mich würde vor allem interessieren, ob man überhaupt ausschließlich einer bestimmten Person den Zugang zu einem Gebiet verbieten kann und andere Schitourengeher aber gehen läßt (und wieder andere Jägerfreunde erhalten sogar den Schlüssel für den Schranken).
    Der Eigentümer oder der rechtmäßige Besitzer einer Sache kann üblicherweise auch darüber verfügen und andere von der Verfügung der Sache ausschließen, es sei denn, es gibt gesetzliche Regelungen, die Anderes bestimmen.

    Für den Wald gibt es das freie Betretungsrecht des Forstgesetzes, welches auch das Skifahren umfasst. Wenn keine andere, auf Gesetzen basierende Norm dieses Betretungsrecht unterläuft, kann weder der Grundeigentümer noch ein Jagdpächter Besitzstörung geltend machen.

    Im ggst. Fall sollte die BH als Jagdbehörde über ein Sperrgebiet Auskunft geben können - wobei dieses gekennzeichnet sein müsste.

    Zur Internetgschicht kann ich leider nix sagen, es tät mich aber wundern, wenn das Veröffentlichen legal begehbarer Touren in irgendwelche einklagbaren Rechte eingreifen würde.

    Wenn diese "feinen Herren" keine rechtliche Basis ihres Verlangen nennen können, tät ich das der Anwaltskammer und der zuständigen Jagdbehörde schicken - das gibt zumindest unangenehme Fragen

    LG Michael
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:23.

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