AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
AlpenYeti, mir kommen derartige Bestrebungen nicht ganz unbekannt vor. Ich mache Dir folgenden Vorschlag zum weiteren Vorgehen:
Raus aus der Defensive, und rein in eine offensive fachliche Klärung !
3 Maßnahmen:
1) Bitte schick eine Kopie des Schreibens an Eure "Untere Verwaltungsbehörde" (ich weiß nicht, wie das bei Euch korrekt heißt - evtl. Bezirkshauptmannschaft o.ä...) Zur Kopie legst Du natürlich ein eigenes Schreiben. Wortlaut (sinngemäß):
"Bitte teilen Sie mir mit, ob das Anliegen des Briefeschreibers rechtmäßig ist, und wenn ja, welche gesetzlichen Grundlagen hier zugrundeliegen (Forstgesetz, Naturschutzgesetz, Jagdgesetz, o.ä.). Sollte das Anliegen nicht rechtmäßig sein, bitte ich Sie, den Briefeschreiber abzumahnen und auf eine künftige Unterlassung hinzuwirken. Bitte informieren Sie mich in diesem Fall über das Ergebnis Ihrer Maßnahmen."
2) Sinngemäß gleich lautendes Schreiben an die ÖAV-Zentrale ( evtl. ohne den letzten Teil)
3) Knappes Schreiben an den Briefeschreiber: "Ihr Schreiben habe ich erhalten. Leider haben Sie keine zugrundeliegenden Verordnungen o.ä. aufgeführt. Deshalb bezweifle ich die Rechtmäßigkeit Ihres Anliegens. Ich habe Ihr Schreiben zur fachlichen Überprüfung an die Untere Verwaltungsbehörde weitergeleitet. Bitte teilen Sie mir die Ihrer Meinung nach zugrundeliegenden Gesetze / Verordnungen bis spätestens XXXX mit. Können Sie keine relevanten Regelungen benennen behalte ich mir eine Anzeige wegen Versuchs der unerlaubten Einschränkung des Betretensrechtes vor (Achtung: ich bin kein Jurist - evtl. anders formulieren - oder so lassen, da wird erfahrungsgemäß mancher "weich".).
Und:
"Bis zu einer abschließenden Klärung betreibe ich meine Homepage in vollem Umfang weiter."
4) Sollte sich zeigen, dass der Briefeschreiber nicht im Recht ist, könnte man die Geschichte veröffentlichen. Besonders interessant wäre eine Veröffentlichung in der örtlichen Presse. Dies könnten die heilenden Wirkung unterstützen.
Dies ist aber nur ein Vorschlag ...
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
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AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
Zitat von beigl Beitrag anzeigen..... Aber es ist nun mal nicht überall Forst. ....
Das ist ja auch bei "Pistengeh-debatten" Thema
Nicht nur Skitouren beginnen und enden nicht selten bei Wiesen/Weideflächen (wie eine gesetzeskonforme Bezeichnung dieser Nutzung/Widmung heißt, weiß ich nicht), aber wird vermutlich kein Wald im Sinne des Forstrechtes sein und alpines Ödland ist es auch nicht.
Das sind dann wohl oft "örtlich übliche Schiführen" wie es hier heißt und ersessenes Wegerecht.
Heißt das, dass bei Allem was keine "ortsübliche Schiführe" ist, und über derartige Flächen führt, grundsätzlich das Einverständnis des Eigentümers erforderlich ist? (was ja logisch wäre) oder gibt es dazu auch gesetzliche Regelungen ähnlich dem Forstgesetz?
Gibt es evt solche Fläche bei den hier betroffenen Schitouren?
Ergänzung: Aha ich seh' gerade das ist bereits in den vorhergehenden Beiträgen thematisiert worden, bin halt nicht der ganz Schnelle
bg kokosZuletzt geändert von kokos; 05.01.2012, 22:35.
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AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
Zitat von beigl Beitrag anzeigenWobei denke ich weniger die lokalen Landwirte und Gemeidejäger die verursachen, sondern eben so feine Herren wie "Mag. A. B. und Mag. X. Y., Jägdpächter des obgenannten Gebietes"...
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AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
Zitat von Bassist Beitrag anzeigenIch finde in Österreich eher die recht mächtige Stellung der Grundbesitzer und Jagdwirtschaft in den "Outdoorbereichen" sowie die sich daraus wieder verstärkt ergebenden Auswüchse für sehr bedenklich.
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AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
Zitat von beigl Beitrag anzeigenJa sicher, dem habe ich ja nicht widersprochen bzw. habe ich das mit zitiert. Aber es ist nun mal nicht überall Forst. Auch wenn ich schon mal dabei mitgewirkt habe, dass die Verbauung einer Tagbaug'stätten ohne einem einzigen Baum aus forstrechtlichen Gründen nicht genehmigt wurde...
Zitat von beigl Beitrag anzeigenMeine ich nicht, ich meine, dass dich der Grundbesitzer nicht durch Sonne und Mond klagen kann, nur weil du das machst, was er allen anderen erlaubt. Das würde wohl bei der Entschädigung berücksichtigt. Gebe aber zu, dass ich beim Zivilrecht eine ziemliche Null bin.
Ich finde in Österreich eher die recht mächtige Stellung der Grundbesitzer und Jagdwirtschaft in den "Outdoorbereichen" sowie die sich daraus wieder verstärkt ergebenden Auswüchse für sehr bedenklich.
LG Michael
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Meine Güte, alles, was Geld in die leeren Parteikasen spült, wird versucht werden.Ah, der Außenministrant gerade im Fersehen. Vielleicht hat er neue Infos von seinen Jägerfreunden?
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Zitat von beigl Beitrag anzeigenAh mögen der Fay-Man und der Außenministrant Raumordnung jetzt ins Zivilrecht überführen?
Ja Zivilrecht macht man da durch, Kommasierungsverfahren usw...
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AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
Zitat von elaso Beitrag anzeigenja meine raumordnungsprüfung ist leider auch schon eine 4 monate her.
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wie schauts bei sowas mit dem alpenverein aus?
können die einem da nicht helfen? sollte ja zu ihren interessen zählen.
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AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
Zitat von elaso Beitrag anzeigenaber war ja nur eine Idee wie ich sie durchführen würde
Zitat von elaso Beitrag anzeigenBedank dich doch einfach so:Zuletzt geändert von LampisBerge; 05.01.2012, 21:57.
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Zitat von beigl Beitrag anzeigenMeine ich nicht, ich meine, dass dich der Grundbesitzer nicht durch Sonne und Mond klagen kann, nur weil du das machst, was er allen anderen erlaubt. Das würde wohl bei der Entschädigung berücksichtigt. Gebe aber zu, dass ich beim Zivilrecht eine ziemliche Null bin.
ich such mal meine unterlagen
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Zitat von lampi9 Beitrag anzeigenund deswegen ist es dann keine Straftat?
In dubio pro reo vor Gericht
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AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
Zitat von elaso Beitrag anzeigendeswegen habe ich die 2 proxys angeführt....
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AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
Zitat von Bassist Beitrag anzeigenNein, kann er nicht, wenn das Forstgesetz oder eine anderes Gesetz den Zutritt gewähren.
Zitat von Bassist Beitrag anzeigenWas Du im Weiteren meinst, bezieht sich auf ein ersessenes Wegerecht. Soetwas gibt`s auch und kann auch abseits des Waldes z.B. eine Begehbarkeit eines Weges erlauben - das setzt allerdings eine über 30 Jahre erfolgte, gutgläubige Nutzung auf diese Art voraus. Dabei kann die Nutzung durch eine einzelne Person erfolgen oder durch die "Allgemeinheit".Zuletzt geändert von beigl; 05.01.2012, 21:47.
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AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
Zitat von elaso Beitrag anzeigenWenn die Routen in Plänen verzeichnet sind, kann man von ersessenem Wegerecht ausgehen.
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