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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von wofei Beitrag anzeigen
    als nächstes kommt dann eine Sportgebühr weil man beim Sport mehr Sauerstoff verbraucht...
    Gar nicht zu denken an eine Ausdünstungssteuer

    LG
    Christian
    Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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    • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

      Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
      Jedes Punkterl / Quadrat entspricht einem Tag zwischen 25.12. und 13.01.:

      [ATTACH]384580[/ATTACH]
      Vielleicht liegt es auch nur am Wetter. So schön war es bei euch nicht, oder?

      Auf jeden Fall viel Erfolg im Kampf für deine Homepage.
      "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

      https://www.instagram.com/grandcapucin38/

      Kommentar


      • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

        hab da zufälligerweise in einem anderen aufschlussreichen thread hier im forum noch ein weiteres rechtsgutachten in dieser sache gefunden:

        Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
        Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
        Da wären ja alle Autoren von Skitourenführern auch Verbrecher!
        ja, sind sie eh.

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        • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

          Hallo Christian
          Lass dich nicht unter unterkriegen, auch ich bin mit den Jägern schon einigemale zusammengestossen. Einmal bin ich dann einen anderen Weg gegangen, als den ich vorhatte! Hier ist natürlich das miteinander sehr wichtig!
          Ein Verbot Berichte im Internet einzustellen bzw. auch zu entfernen kann natürlich so denke ich von einem Jägerhirn stammen.
          Aber man soll nicht vergessen, das hier im Winter das Wild schon geschwächt ist, und viele Tourengeher verstärkt natürlich das Problem. Im Sommer trifft das natürlich nicht zu.
          Einmal bin ich im Donnersbach vom Weg abgekommen und ging eine falsche Route, ich habe es zwar bald bemerkt, aber weil mir noch 2. Bergsteiger begenet sind, habe ich meinen Weg fortgesetzt. Beim Abstieg bin ich dann bei Einer Holzfällergruppe vorbeigekommen, und der rief gleich den Jäger an der mich unten erwartete.
          In Donnersbach werden Hirsche gezüchtet für den Abschuß für Jäger die dann für viel Geld abgeschossen werden.
          Was dies mit Einklang der Natur zu tun hat ist bestritten. (Aber Geld stinkt nicht). Der Jäger konnte nichts machen und das wußte er auch.
          Fakt ist das Wandern in freier Natur nicht verboten ist (Ausgenommen es wird behörtlich verboten, dass muss aber über eine Tafel angekündigt sein)!
          Außerdem sind ja nicht nur deine Touren im Internet eingestellt.
          Hier müßte sicher den Anwalt eine genaue Anklageschrift vorlegen! Ich würde hier einmal nachfragen gegen was für einen Parografen du verstoßen hast!!!! (Diese Frage ist hier schon einigemale gefallen)
          Christian ich möchte dir bei dieser Gelegenheit gleich einmal gratulieren zu deiner Homepage, ich stöbere oft darin. Ich gehe auch ähnliche Touren wie du, bei mir gehören bei jeder Tour ein Biwak am Gipfel dazu. Touren kompiniert mit Unberührte Wegen sind zurzeit meine schönsten Touren. Treffe auch hier immer Wild, was für mich immer wieder ein ganz besonderes Erlebnis ist,wenn man die Natur Pur erfahren kann. In Kroatien wurde ich sogar schon einmal von einen neugierigen Bären durch den Wald verfolgt.
          Auch ich habe meine Touren im Internet veröffentlicht, und ich hoffe es wird das nicht aufhören nur so kann man immer wieder tolle Touren zusammenstellen und die Natur und Ruhe geniessen!
          Ich glaube dieses Anwaltschreiben wird verpuffen weil es nicht gesetzlich haltbar ist. Wie gesagt es fehlt der Parograf nach dem du angelagt wirst.
          Und Touren über das Sattental sind mehrere im Internet zu finden, dann müsten ja alle entfernt werden.
          LG
          Roman
          PS: Habe auf deiner Hommepage gelesen das dir Touren mit Biwak gefallen würde, aber zur Zeit noch nicht machst. Unter "www.derbergruft.at.tf " (eingestellte Homepage) oder bei Alpintouren unter den Suchbegriff "Datzi" findest du meine neuesten Touren.

          Kommentar


          • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

            meine damen und herrn!!!! in österreich gilt nach wie vor das wald und wiesenrecht!!!!! wo kein zaun da kein kläger!!!!!!!!!!!lg
            Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
            Liebe Wandergemeinde,

            der eine oder die andere von Euch kennen sicher das Sattental in den Schladminger Tauern, südlich von Pruggern im steirischen Ennstal gelegen.

            Das Sattental gehört für mich im Sommer wie im Winter zu einem beliebten Wanderziel, dementsprechend habe ich auch schon etliche Fotos aus dieser Gegend auf meiner Homepage veröffentlicht.

            Gestern habe ich nun ein Anwaltsschreiben erhalten, welches
            • a) auf das Sattental und
            • b) auf meine Homepage

            Bezug nimmt.

            Beim ersten Durchlesen hat mich dieses Schreiben sehr amüsiert, da ich spontan an einen Faschingsscherz dachte.

            Beim zweiten Durchlesen war ich mir aber nicht mehr so sicher, ob solche Forderungen nicht doch tatsächlich einem Jägerhirn entsprungen sein könnten.

            Seit dem dritten Durchlesen bin ich mir ziemlich sicher: Da will mir jemand einen Streich spielen - zu lächerlich und absurd sind diese Zeilen, als dass sie tatsächlich ernst gemeint sein könnten.

            Worum geht es

            Ich möchte hier und jetzt nicht allzu sehr in die Tiefe gehen - im Großen und Ganzen geht es aber darum, dass ich eine UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG unterschreiben soll, dass ich "ab sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental (Internet etc.) entferne und künftig unterlasse und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen werde".

            Natürlich kann ich hier keinen juristischen Rat erwarten (obwohl sich im Forum einige Leser mit hervorragenden Rechtskenntnissen tummeln ).

            Ich habe mir jetzt nach einer Nacht (mit gutem Schlaf) schon meine eigene Meinung gebildet und ich weiß, wie ich reagieren werde und was zu tun ist.

            Da ich - vor allem mit zunehmendem Alter - gelegentlich aber dazu neige, in meinen Ansichten etwas verbohrt, stur, trotzig, engstirnig zu sein (oder wie immer man es bezeichnen möchte), würde mich vor allem interessieren, wie andere Wanderer und/oder Homepage-Betreiber über diese Sache denken.

            Im Hinteren Sattental, welches mir mit Unterlassungserklärung für Schitouren jetzt verboten werden soll, verlaufen einige Schitouren mit langer Tradition - allen voran natürlich der Klassiker auf die Hochwildstelle.

            Aber auch Schusterstuhl und Säuleck sind bei Einheimischen sehr beliebt.

            Ach übrigens: Gilt das Betretungsverbot jetzt nur für mich oder sollten ohnehin auch schon andere Schitourengeher ein gleichlautendes Anwaltsschreiben erhalten haben?

            Zwar war in den letzten Jahren schon zunehmend bemerkbar, dass die Jäger durch den abgesperrten (früher immer offenen) Schranken den Winterbesuchern den Zugang möglichst erschweren wollen (denn oft ist es ja wirklich fast aper und eine Zufahrt zumindest bis zum Leonhardkreuz wäre dann durchaus möglich) - aber ein ganzes Gebiet ohne entsprechend behördlich gekennzeichnete Wildfütterungsstellen zu sperren, erscheint mir nach meinem laienhaften Rechtsverständnis sehr befremdlich bis schier undenkbar.

            Vor allem aber die Aufforderung, "sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental aus dem Internet zu entfernen, insbesondere jene, für welche Sie verantwortlich sind" würde ich eher in Nordkorea ansiedeln.

            Sollte nicht bis längstens 15. Jänner 2012 meine unterfertigte Unterlassungserklärung beim Rechtsanwalt eingehen, werden unverzüglich gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet.

            Danach folgt noch:
            "Des Weiteren haben Sie auch sämtliche Einschaltungen bis zum obgenannten Zeitpunkt aus dem Internet zu entfernen, widrigenfalls auch aus diesem Grunde Klage gegen Sie erhoben werden wird".

            Ach ja, der Vollständigkeit halber sei noch der immerhin ehrliche Hinweis angemerkt:
            "Gleichzeitig teilen wir mit, dass wir, Mag. A. B. und Mag. X. Y., Jägdpächter des obgenannten Gebietes sind". (hier erübrigt sich ohnehin jeder Kommentar).

            So, und jetzt bin ich neugierig auf Eure Gedanken zu dieser Angelegenheit.

            PS: Der Titel sollte natürlich lauten: Schitouren-Verbot .....

            Liebe Grüße
            Christian

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            • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

              Zitat von hubsi74 Beitrag anzeigen
              meine damen und herrn!!!! in österreich gilt nach wie vor das wald und wiesenrecht!!!!! wo kein zaun da kein kläger!!!!!!!!!!!lg
              Na servas!
              Da hat sich anscheinend ein echter Kenner der öst. Gesetzeslage zu Wort gemeldet. Was soll den bitte Wald und Wiesenrecht sein. Kannst du das erklären?
              lampi
              ________________________________________
              Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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              • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                Zitat von hubsi74 Beitrag anzeigen
                meine damen und herrn!!!! in österreich gilt nach wie vor das wald und wiesenrecht!!!!! wo kein zaun da kein kläger!!!!!!!!!!!lg
                ganz so ist es auch nicht.
                Ein Jagdpächter oder Jäger kann dir als Wanderer mündlich und schriftlich gar nichts verbieten. Er kann an deine Vernunft appelieren aber sonst gar nichts. Verbieten kann dir nur der Grundeigentümer etwas. Schitouren außerhalb Kulturen von drei Meter kann jeder und über all machen. Siehe Forstgesetz. Sperrgebiete oder Wildeinstandsgebiete kann nur die BH auf Antrag des Grundeigenütmers verordnen mit Bescheid und das ist dann verbindlich. Wende dich direkt mit die erhaltenen Schreiben an Herrn Hofrat Dr. Waldner bei der ExpositurGröbming. Schicke das Schreiben in Kopie an die Steiermärkische Jägerschaft. Der Herr Landesjägermeister ist ganz wild auf solches Pächtergehabe in der Öffentlichkeit. Der Hinweis auf deiner Homepage das die Schitouren im hinteren Sattetal nicht begangen werden dürfen ist keine Kreditschädigung. Solche Meldung kann jeder verbreiten. Man kann ersucht werden, dies zu unterlassen aber niemals verklagt werden.
                Auch den Alpenverein in Innsbruck interessiert diese Drohgebährde. Damit man in Zukunft gewappnet ist sollte dieses Verhalten Schule machen!
                Je wissender der Mensch um so mehr muss er verzeihen!

                Toleranz bedeutet,
                die Fehler der Anderen entschuldigen.

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                • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                  Zitat von xandl12 Beitrag anzeigen
                  Auch den Alpenverein in Innsbruck interessiert diese Drohgebährde. Damit man in Zukunft gewappnet ist sollte dieses Verhalten Schule machen!
                  Der Alpenverein ist als Vorfeldorganisation der Schwarzen niemals gegen die Interessen von Großgrundbesitzern oder Jagdpächtern aufgetreten.
                  Das zu erwarten ist naiv.
                  „Bier und Schnaps - die Getränke der Völker, denen Nebel und Regen vertraut sind.“
                  Heinrich Heine

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                  • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                    @christian, gibt es irgendwelche Neuigkeiten

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                    • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                      Zitat von Grabenresi Beitrag anzeigen
                      Der Alpenverein ist als Vorfeldorganisation der Schwarzen niemals gegen die Interessen von Großgrundbesitzern oder Jagdpächtern aufgetreten.
                      Das zu erwarten ist naiv.

                      Das ist eine unfaire Aussage - was soll die Politisierung des Themas ???
                      Wenn nicht die Alpinen Vereine (egal welcher Farbe ) immer wieder Tätig wären - wären schon viel mehr Bereiche gesperrt
                      Lg.Egon

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                      • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                        Zitat von vino Beitrag anzeigen
                        @christian, gibt es irgendwelche Neuigkeiten
                        Liebe Wanderfreunde,

                        es gibt zwar einige kleine Nachrichten, wirklich nennenswerte Neuigkeiten kann ich aber nicht vermelden. Auf Grund diverser Hintergrundinformationen habe ich mich nun aber entschlossen, das vollständige Schreiben und die besagte Rechtsanwaltskanzlei zu veröffentlichen.

                        Ich wollte eigentlich dieses Wochenende meinen Bericht updaten, auf Grund der traurigen Nachricht vom Ableben von Andi Riesner halte es es derzeit aber nicht für angebracht, über meine Lappalie zu schreiben.

                        Ich möchte Euch also noch um etwas Geduld bitten.

                        Abschließend hätte ich noch ein Anliegen:

                        Mein Lieber "Freund" Karl aus Pinggau,
                        ich möchte Dich bitten, mich künftig mit Deinen E-Mails und Briefen zu verschonen. Es wird wohl so sein, wie Du schreibst, dass ich einfach zu dumm bin, um die Tragweite meines Tuns zu begreifen. Ob es allerdings besonders klug ist, solche Mails vom offiziellen E-Mail-Postfach eines öffentlichen Amtes zu versenden, wage ich doch zu bezweifeln.

                        LG
                        Christian
                        Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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                        • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                          "das kannst ja fast net glauben" war unser erster Gedanke.

                          naja, selbst wenn sich RichterInnen finden, die Dir die Homepage mit den Skitourenplanungen verbieten (nicht weil die Touren verboten wären, aber z.B. weil sie die Intimsphäre (?) der ForstHerrInnen und JagdHerrInnen "gefährdet" sehen etc.etc.: mit so etwas müsstest Du wohl bei den Jagdbrigaden rund um Christian Konrad und Alfons Mensdorff-Pouilly rechnen), dann stell doch eben die TourenBERICHTE vergangener Jahre online und schreib drunter:
                          "Skitourenplanung für das nächste Jahr erst nach persönlicher Absprache" ...
                          Schau nicht nach unten, es könnten Steine herauffliegen ...

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                          • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                            Es scheint nach dem bisher Geschriebenen ziemlich eindeutig zu sein, dass die Herren Rechtsanwaelte keinen tatsaechlichen, durchsetzbaren Rechtsanspruch haben. Da sie vom Fach sind, muessen sie das wissen. Dass sie es trotzdem versuchen, ist in meinen Augen (als naturwissenschaftlich, nicht juristisch, gebildeter) Mensch ein klarer Betrugsversuch - ebenso habe ich aber keinen Zweifel, dass dieses Vorgehen real juristisch nicht zu beanstanden sein wird.

                            Andererseits wurde ja hier schon erwaehnt, dass eine solche Verpflichtungserklaerung, wenn sie vom Abgemahnten unterschrieben wird, diesen auch bindet, egal ob die Voraussetzungen stimmen oder nicht. Ich habe dies schon vor Jahren im Zusammenhang mit Abmahnwellen gelesen und gehe daher davon aus, dass es zutrifft. Mindestens ein Betroffener hat die Erklaerung ja auch schon unterschrieben.

                            Des weiteren ist das Aufsetzen einer solchen Abmahnung (und das massenhafte Versenden derselben) fuer die Herren eine Sache von wenigen Minuten - die haben ja taeglich mit solchen Schriftsaetzen zu tun. Fuer die Abgemahnten (Laien) hingegen ist dies eine hochgradig stressbehaftete Sache, die entweder mit baldigem Einknicken endet oder, wenn man sich mithilfe eines eigenen Anwalts erfolgreich wehrt, Hunderte Euro kostet, vom Zeitaufwand gar nicht zu reden - mit einem Kostenersatz kann man (siehe oben) ganz sicher nicht rechnen.

                            Diese Vorgehensweise ist fuer Anwaelte also eine, bei der sie schlicht nicht verlieren koennen, weshalb sie ja auch bedenkenlos angewendet wird - und schleichend sammeln sich bei den Juristen immer mehr Rechte und Privilegien, auf Kosten der Allgemeinheit.

                            Das ist meiner Ansicht nach die grundlegende Gefahr - auch fuer den Rechtsstaat an sich.

                            Kommentar


                            • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                              Zitat von dr-ebert Beitrag anzeigen
                              ..... Fuer die Abgemahnten (Laien) hingegen ist dies eine hochgradig stressbehaftete Sache, die entweder mit baldigem Einknicken endet oder, wenn man sich mithilfe eines eigenen Anwalts erfolgreich wehrt, Hunderte Euro kostet, vom Zeitaufwand gar nicht zu reden - mit einem Kostenersatz kann man (siehe oben) ganz sicher nicht rechnen.

                              Diese Vorgehensweise ist fuer Anwaelte also eine, bei der sie schlicht nicht verlieren koennen, weshalb sie ja auch bedenkenlos angewendet wird - und schleichend sammeln sich bei den Juristen immer mehr Rechte und Privilegien, auf Kosten der Allgemeinheit.

                              Das ist meiner Ansicht nach die grundlegende Gefahr - auch fuer den Rechtsstaat an sich.

                              So dramatisch ist das nicht. Ein derartiges Anwaltsschreiben kann man ganz entspannt der Altpapierverwertung übergeben. Sollten die Herrn Anwälte jedoch vom Pulverschmauch ihres klaren Blickes völlig beraubten sein und klagen, werden sie den Prozess verlieren und haben auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes zu tragen.

                              Besser wär`s natürlich, so ein Schreiben der Anwaltskammer zu übermitteln. Die haben recht strenge Regeln......
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                              Kommentar


                              • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                                Na ja... objektiv sicher richtig. Aber wenn's denn nur so einfach waere: warum steht dann AlpenYetis Homepage "derzeit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung"? Warum ist dieser Thread schon bei Seite 13 angelangt?

                                Wie heisst es so schoen, "Vor Gericht und auf Hoher See..." Ich persoenlich bin fuer jeden Tag froh, an dem ich kein Anwaltsschreiben bekomme, und das geht sicher den allermeisten Menschen so

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