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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

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  • fhs14962
    antwortet
    Re: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Als typisch österreichisch würd ich mal meine hausrunde beschreiben:

    wo die forststrasse beginnt stehn mal im abstand von 20 Metern zwei Schilder mit MTB-Verboten. Ignoriert man dies, kommt nach ca 6km eine Hinweistafel, wie man sich beim Mtb verhalten soll und wo die einzelnen mtb-touren hingehn (es gibt nur diese eine zufahrt bis zu dem schild). somit ist mtb explizit verboten und gewünscht zugleich

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  • pivo
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    die tv´s haben interesse an sog. qualitätstouristen, nicht an einheimischen oder an ein paar sonstigen bikern.

    willkommen sind in ö in 4* hotels pauschalurlaubende wellnesser, die gelegentlich sich ein (mit steuergeldern gefördertes) e-bike ausborgen und auf (tlw sinnbefreiten, aber auch mit steuergeldern errichteten) radautobahnen (die ausser der saison nicht genutzt werden) cruisen.

    der einheimische biker oder der campinplatzgast, der selber kocht und sein dosenbier im supermarkt kauft und den tv-chef beim entspanennden jagern nach harter arbeit stört, ist denen aber sowas von schnurzegal.

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  • cri
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Zitat von AndiG Beitrag anzeigen
    Im Ernst: eigentlich sollten v.a. dir Tourismusverbände mit diesen Vorkommnissen massiv konfrontiert werden (evtl auch über Artikel in großen MTB Zeitschriften) - die wären die einzigen, die noch halbwegs soviel Lobbymacht haben wie die Jäger
    in den Tourismusorganisationen sitzen die Hoteliers, die Hoteliers sind die Grundbesitzer und die sind auch Jäger. Also!?

    übrigens: "im Ernst" sollte man in diesem Zusammenhang anders sehen

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Zitat von leichti Beitrag anzeigen
    Das Gesetz wurde also beschlossen, als es noch keine Mountainbikes gab, hat man das Mountainbiken zum damaligen Zeitpunkt nicht betrachetet?
    Das hätte doch was Hellseherisches gehabt

    Zitat von leichti Beitrag anzeigen
    Warum darf ich mit Skiern fahren?
    Weil Skifahren kein "Fahren" im eigentlichen Sinn ist. Fahren ist genau genommen an ein Fahrzeug gebunden (mit Radeln, Ketten oder so Zeug halt).

    Zitat von leichti Beitrag anzeigen
    Leider ist Österreich in vielen Themen "ewig gestrig".
    Zumindest in diesem Bezug schon

    Zitat von leichti Beitrag anzeigen
    Ich denke die größten Chancen auf eine Änderung wird es geben, wenn die *** endlich aus der Regierung fliegt.
    Naja, siehe das Posting Nr. 13 von Firngleiter.

    Derzeit wird ja an einer Novelle des Forstgesetzes gearbeitet. Ich geh jede Wette ein, dass Österreich auch nach deren Beschluss das einzige Land bleiben wird, wo Mountainbiken flächendeckend verboten ist.

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  • leichti
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Der Post von Tauernfuchs schockiert mich..

    Was ich mich immer Frage, dank folgendem Absatz dürfen wir ja Laufen, Skitouren, Wandern usw..:
    (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.
    Natürlich steht dann
    (3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.
    Aber:
    Bundesgesetz vom 3. Juli 1975
    Wikipedia:
    Auch wenn es schon frühere Ansätze gegeben hat, Fahrräder robuster und geländetauglicher zu machen, wird heute allgemein das Jahr 1973 als die Geburtsstunde
    [...]
    1981: Der Hersteller Specialized bringt mit dem Modell Stumpjumper das erste in Großserie produzierte Mountainbike auf den Markt.[2]
    Also wirklich bekannt ist der ganze Sport erst in den 80ern geworden. Das Gesetz wurde also beschlossen, als es noch keine Mountainbikes gab, hat man das Mountainbiken zum damaligen Zeitpunkt nicht betrachetet? Warum darf ich mit Skiern fahren? Leider ist Österreich in vielen Themen "ewig gestrig". Ich denke die größten Chancen auf eine Änderung wird es geben, wenn die *** endlich aus der Regierung fliegt.

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  • Guru
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    Mein Bruder und sein gesamter MTB-Club haben wegen Befahren einer Forststraße auf Gründen von Prinz Ernst August (Gegend Gmunden) auch schon mal 130 Euro pro Person abgelegt.
    Die hatten aber Glück, daß der ernste Gustl nicht selber anwesend war. Der wird ja bekanntlich schnell handgreiflich.

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  • lado
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Zitat von Stas Beitrag anzeigen
    Diese Gegend scheint überhaupt besonders feindliches Gebiet zu sein. Schon Richtung Rachau:
    schwarzfahren beim mountainbiken ? auch noch nie gehört!

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  • placeboi
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Wenigstens ist die Diskussion in den Medien:

    http://www.tt.com/home/7434295-91/ei...halten-ist.csp

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  • chill99
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Die Jägerschaft hat Macht in Österreich die machen was sie wollen bei uns in Österreich darf man bald nichts mehr machen als nicken und Ja sagen

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  • Stas
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    [B]Beim dritten Mal
    Da darf man sich dann aber fast nicht wundern. So ungerecht die Fahrverbote auch sein mögen, aber manche betteln ja wirklich um Strafen.

    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    War eine harmlose Vereinsausfahrt.
    Grad bei Vereinen sollts normal möglich sein, sowas im vorhinein zu klären. Mir kommt (als Außenstehender) vor, dass der Verein bei uns im Bezirk das ganz gut im Griff hat.



    Bin heuer selber öfters belehrt worden, 2mal etwas ausführlicher..
    Das erste Mal am Herzogberg (Nähe Packer Stausee). Der Förster dort hat gemeint, dass sie vor paar Jahren mal gröbere Probleme mit gestürzten Motocross Fahrern hatten. War aber ein vernünftiger Mann, und hat mich nach etwas Betteln meinerseits schiebend passieren lassen.
    Das zweite Mal war schon unangenehmer: Da hat mich vom Steinplan kommend beim Stierkreuz ein Grundbesitzer verwarnt, unter Androhung dass es das nächste Mal Konsequenzen geben wird. Der Bursche war überhaupt ziemlich aggressiv, und meinte ich solle ihn nicht reizen, er wäre "heute sowieso nicht gut drauf"...Dabei hab ich mich ganz ruhig verhalten (wie es in solchen Fällen ja auch geraten wird), hab maximal das eine oder andere Mal gegrinst, weils so absurd war. Er selber war nämlich mit einem Quad unterwegs, und will mich über Flurschädigung auf Almwegen belehren.
    Der hat sogar noch weiter gezetert, als ich mich schiebenderweise schon ziemlich weit entfernt hatte.

    Diese Gegend scheint überhaupt besonders feindliches Gebiet zu sein. Schon Richtung Rachau:

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Sie haben's (ernsthaft) nicht gewusst, dass jene Forststraßen verboten waren.
    Schon klar, dass Forststraßen grundsätzlich immer verboten sind, wenn nicht explizit freigegeben.

    War eine harmlose Vereinsausfahrt. Keine bösen Downhiller quer durch Gemüsebeete.

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    Mein Bruder und sein gesamter MTB-Club haben wegen Befahren einer Forststraße auf Gründen von Prinz Ernst August (Gegend Gmunden) auch schon mal 130 Euro pro Person abgelegt. Es waren 28 Personen.
    Ein Serienbrief den die Sekretärin ausschickt, bringt dem Anwalt also mal schnell 3640 Euro.
    Sorry, aber im Rudel etwas gesetzlich Verbotenes zu tun. Was haben die Kollegen erwartet? Einen Handshake und einen schönen Tag?

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  • AndiG
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Also wenn ich mir diese Schilderungen durchles bekommt das Wort Besitzstörung eine etwas andere Bedeutung - eher in Richtung gestörte Besitzer

    Im Ernst: eigentlich sollten v.a. dir Tourismusverbände mit diesen Vorkommnissen massiv konfrontiert werden (evtl auch über Artikel in großen MTB Zeitschriften) - die wären die einzigen, die noch halbwegs soviel Lobbymacht haben wie die Jäger

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  • m_gruber
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Anwalt vom Jäger ist auch im Vorstand vom Alpenverein Hohe Munde fühl mich verraten

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
    Schließlich erklärt er mir, ich hätte jetzt drei Mal die Ausweisleistung verweigert und das sei nun Widerstand gegen die Staatgewalt.
    Schwachsinn! Der Tatbestand des § 269 StGB (Widerstand gegen die Staatsgewalt) setzt Gewalt oder Drohung mit Gewalt als Mittel eine Amtshandlung zu verhindern voraus.

    Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
    Was wäre mir teurer gekommen? Das Verfahren samt Strafe oder 400.-?
    Die Frage wie so ein Verfahren ausgeht ist schwer zu beantworten ohne auch die Darstellung Deines Kontrahenten, nämlich des in seinem Besitz angeblich GESTÖRTEN zu kennen. Für das Vorliegen einer Besitzstörung wird ein wirklicher oder möglicher Nachteil des Besitzers verlangt. Fügt man sich sofort - aufgefordert (z.B.: Schleich di oder steig owe von der Kraxn) oder nicht - dem Besitzwillen des Besitzers setzt man seinem Besitzwillen keinen eigenen Besitzwillen entgegen. Stören muss man also den Besitz und nicht den Besitzer. Wenn Du also sofort vom Rad steigst und ausweichst und dann zu Fuss weitergehst - was ja erlaubt ist - wird´s für eine Besitzstörung wohl nicht reichen.
    Zuletzt geändert von Firngleiter; 08.11.2013, 12:27.

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