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Suchhilfen im Forum Gipfeltreffen
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
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9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
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Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
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AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
Gülle...
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AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
oder "Soachal" auch für Jauche verwendetZitat von feiN Beitrag anzeigenSüling - ???
für alle deutschen Mitleser:
flüssige Exkremente von Mensch und Tier, die als Dünger verwendet werden!
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AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
na, aber aus einem zeitungsbericht geht das nie so hervor. da ich beide meine "kollegen" bzw "ex-kollegen" nennen darf, journal- wie jur-isten, weiss ich dass die ersteren.. naja, drauf losschreiben...
- versicherung: regress
- geschädigter mit b: schmerzengeld
jedenfalls wäre da ja fast eine mutwillensstrafe angebracht.
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AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
Hmm, auf Schmerzensgeld kann doch nur der Verunfallte selber klagen, nicht eine seiner Versicherungen.Zitat von pivo Beitrag anzeigenwenn wirklich er selber und nicht seine versicherung geklagt hat, ....
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AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
Süling - ???
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AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
"Unglücklich"? Was für ein saudummer Volltrottel muss man sein, wenn man zu blöd zum Fahren ist (Auf Sicht! Gut Bremsen lernen!), dann bei jemand anderem die Schuld zu suchen.Zitat von Calimero Beitrag anzeigenDas Mountainbiker nicht zu den Beliebtesten gehören ist wohl auch durch sowas verschuldet:
http://salzburg.orf.at/news/stories/2614511/
Zu schnell und mit Kopfhörern in a Rindviech fahren und dann klagen.. wie unglücklich kann man eigentlich agieren?
Wenn mir jemand seinen Namen sagt -- würd ihm gern einen Kübel Süling über's Radl kippen...
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AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
So einige Klagen dürften wegen Blödheit vor Gericht gar nie zugelassen werden...
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AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
naja, glaubst echt, dass die versicherung den bauern auf schmerzensgeld klagt?Zitat von pivo Beitrag anzeigenwenn wirklich er selber und nicht seine versicherung geklagt hat, ....
was hätte die davon?
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AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
wenn wirklich er selber und nicht seine versicherung geklagt hat, ....Zitat von Calimero Beitrag anzeigenNur weil ich es gerade gesehen habe..
Das Mountainbiker nicht zu den Beliebtesten gehören ist wohl auch durch sowas verschuldet:
http://salzburg.orf.at/news/stories/2614511/
Zu schnell und mit Kopfhörern in a Rindviech fahren und dann klagen.. wie unglücklich kann man eigentlich agieren?
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AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
Nur weil ich es gerade gesehen habe..
Das Mountainbiker nicht zu den Beliebtesten gehören ist wohl auch durch sowas verschuldet:
http://salzburg.orf.at/news/stories/2614511/
Zu schnell und mit Kopfhörern in a Rindviech fahren und dann klagen.. wie unglücklich kann man eigentlich agieren?
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AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
mal eine (fast dumme) frage: eine seite für aktuelle (forst)sperren gibts nicht.
ich denk einfach zb an die "rund um den hohen göll" mtb runde
letzten bin ich auf den schneibstein gegangen und hatte dann solch einschild wegen forstarbeiten gesehen.
wenn ich an dem tag die mtb runde gemacht hätte (ca50km, ca2000hm, 6h), wäre ich ca 45min vor schluss (da gehts dann nur mehr 1000 hm hinunter) auf das schild gestoßen. also ich hätt ihnen in dem fall was gschi***! lustigerweise sind später die jäger mit den jeeps zu hütte raufkommen
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AW: Re: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
schauschau: auch bei uns ist die Zufahrt zur "MTB-Strecke" durch Fahrverbotstafeln rechtlich unmöglichZitat von fhs14962 Beitrag anzeigenAls typisch österreichisch würd ich mal meine hausrunde beschreiben:
wo die forststrasse beginnt stehn mal im abstand von 20 Metern zwei Schilder mit MTB-Verboten. Ignoriert man dies, kommt nach ca 6km eine Hinweistafel, wie man sich beim Mtb verhalten soll und wo die einzelnen mtb-touren hingehn (es gibt nur diese eine zufahrt bis zu dem schild). somit ist mtb explizit verboten und gewünscht zugleich
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AW: Re: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
Ach da hätt ich auch noch eine Anekdote dazu:Zitat von AndreaH Beitrag anzeigenIch halte mich an sinnvolle Verbote wie z.B Sperren wegen Forstarbeiten (will ja nicht von einem Baum erschlagen werden).
Wir fahren letztens eine beschilderte MB Runde in der Stmk, 42km und ca 1200hm. Nach ca 750hm und 20km kommen wir zu einer Forstweg-Kreuzung. Kein Wegweiser mehr, wie sonst zuvor immer und am linken Weg eine Sperre wegen Forstarbeiten. Denken uns nix und biegen rechts ab. Kommen nach dem Verlust von 100hm drauf, dass es das irgendwie net sein kann. Karte gecheckt und nachgesehen. Na klar, hätte doch links rauf gehen sollen. Fahren zurück und bemerken dann erst einen Holzpfosten auf dem vor kurzem sicher noch ein Schild war (wahrscheinlich unsere Tourenmarkierung
).
Fahren also gezwungenermaßen durch das "Sperrgebiet". Da war übrigens kein einzig umgeschnittener Baum, ich gehe davon aus die "Sperre" war ein Relikt, das nicht weggeräumt wurde und des Schildl habens halt auch noch nicht wieder angenagelt.
Von der Tour gäbe es sogar eine Variante über eine Asphaltstraße. Hätte man im Tal unten beschildert, dass die Route gesperrt ist wegen Forstarbeiten hätte ich vermutlich eh die Variante gewählt (weil man will ja das Radl a net was gott wie lang über Äste und Baumstämme tragen). Aber nach 750hm bergauf aus dem Nichts auf einmal eine beschilderte Route zu sperren ist eine typisch österreichische Lösung..
Da fühlt man sich selbst als braver Biker (wenn man sich auch echt mal bemüht sich auch an Vorschriften zu halten...) auch auf markierten Routen irgendwie.. vaoascht..
Hab im Internet jetzt rückblickend irgendwo gelesen, dass die Route auch ab September angeblich nicht mehr befahren hätte sollen. Wäre natürlich auch ideal, das auf einem der 100 Schilder vor Ort zu vermerken..
Se mochans am net leicht. In Zukunft rausch i wieder in Plabutsch obi, do was i wenigstens glei im Vorhinein das i offiziell net derf
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AW: Re: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
detto bei meinem hausberg: rechts ein Fahrverbot mit "gilt auch für Radfahrer", links ein schild "mtb-strecke". vielleicht kann ein findiger Staranwalt daraus ableiten, dass sämtliche radfahrverbote in Österreich ungültig sindZitat von fhs14962 Beitrag anzeigenAls typisch österreichisch würd ich mal meine hausrunde beschreiben:
wo die forststrasse beginnt stehn mal im abstand von 20 Metern zwei Schilder mit MTB-Verboten. Ignoriert man dies, kommt nach ca 6km eine Hinweistafel, wie man sich beim Mtb verhalten soll und wo die einzelnen mtb-touren hingehn (es gibt nur diese eine zufahrt bis zu dem schild). somit ist mtb explizit verboten und gewünscht zugleich

oder vielleicht, dass rad wo raufschieben und -tragen und dann im Schritttempo fast ohne treten runterstolpern juristisch gesehen kein "befahren" ist?
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AW: Re: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails
Im Pinzgau gibt es ja jede Menge Forstraßen, auf denen MTB erlaubt ist. Mit dem üblichen Zusatz: 1h nach Sonnenaufgang bis 2h vor Sonnenuntergang. An letzteres halten sich im Hochsommer die Einheimischen in größerer Zahl nicht - es geht halt erst nach der Arbeit. Witzig ist ja nur die Zufahrtsstraße zu einer Alm, die leider geschlossen wurde. Am Ende der Aspahltstraße ein Fahrverbotsschild mit dem dezidierten Zusatz: keine Moumtainbikeroute. Als die Alm noch bewirtschaftet wurde, waren dort mehr Radler als Wanderer zu Gast
.
Hatte auch mal eine amüsante Begegnung mit einem "amtsführenden Forstaufsichtsorgang" am Kapruner Maiskogel. Im August nach der Arbeit um 18h45 gestartet, dann spontan die flachere Variante über die Forststraße genommen. Schon fast oben ein Auto am Straßenrand, aus dem nahen Hochstand ertönt ein "Stop". Hat von oben mit seinem Ausweis gewachelt und mal gefragt, ob ich Deutsch spreche. "Um diese Zeit hätte ich im Wald nichts mehr verloren, jetzt seien ihm gerade 3 Rehe entwischt. Das gedachte: jö, habe ich jetzt 3 Rehen das Leben gerettet, konnte ich mir gerade noch verkneifen. Ansonsten habe ich mit blöd gestellt: da unten sei aber nichts gestanden. Das beste war dann, als ich mich fertig gemacht habe zum Umdrehen und Runterfahren, hat er dann gesagt, dass das jetzt aber gar nicht gehe, da wären noch Kollegen von ihm, ich soll weiterfahren. Runter bin ich dann eh über die normale Maiskogelstraße.
Was ich absolut nicht verstehe: eine lärmende Fußgängergruppe dürfte unterwegs sein, ein keinen Lärm machender MTBer nicht?
Ich halte mich an sinnvolle Verbote wie z.B Sperren wegen Forstarbeiten (will ja nicht von einem Baum erschlagen werden). Nur sehe ich absolut nicht ein, dass ich auf einer breiten Straße/Fahrweg mit eindeutigen Fahrspuren von motorbetriebenen Fahrzeugen und nicht mit einem "Privatbesitz, betreten verboten" gekennzeichnet nicht radeln darf. Was übrigens viel ungefährlicher ist, als sich an Wochenenden im Sommer auf überfüllten Radwegen im Tal herumzutreiben. Wo Gruppen, die mit 10km/h dahinzuckeln und die gesamte Breite der Fahrbahn für sich beanspruchen auch noch beleidigt reagieren, wenn man klingelt, weil man vorbei will.
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