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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Stacheldraht im Wald

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  • #16
    AW: Stacheldraht im Wald

    das verwenden von stacheldraht als koppelbegrenzung ist nach dem tierschutzgesetz schon seit ca. 2005 verboten. meines wissens (wir haben uns als nullerwerbslandwirte mit ein paar pferden und eseln ein bissl informiert) ist mittlerweile auch die verwendung von draht nicht mehr erlaubt.

    standard sind weisse strombänder, die -im gegensatz zu draht- bei einem durch den zaun laufenden viech (fluchttier!) oder wild abreissen und somit kaum verletzungen verursachen können. oder massive holzzäune. streng genommen wollen's eigentlich beides in kombination.

    das mit dem drahtverbot dürfte sich noch nicht ganz so rumgesprochen haben, aber stacheldraht wird "in friedlicher absicht" eigentlich eh nimmer verwendet. nur mehr im stellungskrieg und zur bikerabwehr.#

    bernhard
    live your life - dream your dream

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    • #17
      AW: Stacheldraht im Wald

      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
      na servas.

      ich bin mir sicher, das zeug wird halt einfach liegengelassen. irgendwann gewinnt eh die korrosion.
      Die gewinnt leider nie. Schon mal in den Grenzbergen Kärnten/Italien gewesen?
      Dort liegen kilometerlange Stacheldrahtverhaue, -felder. Oft sind diese viel dicker und robuster als die der Landwirte. Damals im Ersten Weltkrieg wurden sie verlegt und rosten bis heute vor sich hin, meist sind sie aber noch "gut" erhalten. So ein Geflecht liegt beinahe unter jedem Gebüsch.

      Wäre interessant zu wissen, wer hier im ehem. Kriegsgebiet haftet. Alpenverein? Land? Grundbesitzer? jeder selbst?
      Immerhin weiß man davon, Wanderwege führen in unmittelbarer Nähe vorbei.

      Ich weiß, gehört nich ganz zum Thema, aber die Gefahr für Wanderer und Schitourengeher ist hier auch in den Bergen real.
      Zuletzt geändert von Bassist; 01.02.2012, 10:06. Grund: fehlende eckige Klammer für Zitatfunktion ergänzt
      "Bergsteigen ist mehr als Sport.
      Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

      Kommentar


      • #18
        AW: Stacheldraht im Wald

        Zitat von HansS Beitrag anzeigen
        ... es macht keinen Unterschied ob ich über einen Stacheldraht oder über einen Ast den ich nicht sehe, stolpere.
        Sorry, aber da bin ich absolut anderer Ansicht! Wenn ich schon stolpere, dann schon 10x (vielleicht sogar 100x) lieber über einen Ast als über einen rostigen Stacheldraht!
        Grüße
        Fritz

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        • #19
          AW: Stacheldraht im Wald

          Zitat von kärntner1 Beitrag anzeigen
          Die gewinnt leider nie. Schon mal in den Grenzbergen Kärnten/Italien gewesen?
          Dort liegen kilometerlange Stacheldrahtverhaue, -felder. Oft sind diese viel dicker und robuster als die der Landwirte. Damals im Ersten Weltkrieg wurden sie verlegt und rosten bis heute vor sich hin, meist sind sie aber noch "gut" erhalten. So ein Geflecht liegt beinahe unter jedem Gebüsch.

          Wäre interessant zu wissen, wer hier im ehem. Kriegsgebiet haftet. Alpenverein? Land? Grundbesitzer? jeder selbst?
          Immerhin weiß man davon, Wanderwege führen in unmittelbarer Nähe vorbei.

          Ich weiß, gehört nich ganz zum Thema, aber die Gefahr für Wanderer und Schitourengeher ist hier auch in den Bergen real.
          ja, das problem kenn ich. gilt auch für viele gebiete in den westalpen zwischen f und i.

          kriegsrelikte sind ein anderes problem.
          von so relativ harmlosen wie korrodierenden stacheldraht, den man haufenweise eben auch bei uns vorfindet bis hin zu wesentlich anderen kalibern wie minen, zb im velebitgebirge in hr.

          zur haftung: sicher ist es aus der sicht des betroffenen aua, wenn man sich an einem stacheldraht aus dem ww 1 "verwundet". dafür den grundbesitzer oder den wegehalter haftbar zu machen, mag in den meisten fällen übertrieben erscheinen.
          als verfechter der eigenverantwortung seh ich das besonders streng. ausnahmefälle, also situationen, wo eine haftung gerechtfertigt erscheint, wird es sicher geben.
          im sinne der üblichen zumutbarkeitskriterien wird sich jedoch kaum eine haftung des grundeigentümers begründen lassen können, scheint es nämlich nicht zumutbar, hunderte ha nach kriegsrelikten abzusuchen und selbige zu entfernen.

          der steigerrichter/wegehalter sollte halt schauen, dass das glump nicht unmittelbar am weg herumliegt. das wird im regelfalle eh nimmer der fall sein.

          eine gefahrenfreie welt werden wir nie schaffen können, und ich finde es auch ungerecht, für die hinterlassenschaften anderer herangezogen zu werden.


          minen sind eine riesensauerei. sie zerstören ganze landstriche für jahrzehnte und noch länger (je nach bauart und klima). generationen können gewisse gebiete nimmer nutzen. die aufräumkosten sind im regelfall höher als der militärische nutzen im kriegsfall davor.
          die rechtslage bei minen kenn ich nicht, ich denk er eine oder andere im forum kann hier ggf was beitragen. zu bedenken ist hier sicher, dass der errichter der gefahrenquelle als rechtssubjekt oft nimmer existiert (staat ist untergegangen, frage der rechtsnachfolge....)

          aber hier gleiten wir schön langsam ab vom thema.

          sind wir froh, dass wir in einem land leben, in dem nur noch biologisch abbaubare tellerminen unserer pfade säumen.
          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

          bürstelt wird nur flüssiges

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          • #20
            AW: Stacheldraht im Wald

            Komischerweise muß sich immer jemand auf einen spektakulären Prozess einlassen, um auf eine Problematik aufmerksam zu machen. Offenbar reicht es nicht, zum Zuständigen zu gehen und auf eine Gefahrenquelle aufmerksam zu machen.
            Die Waldbesitzer können das freie Wegerecht nicht direkt verhindern, so ist ihnen vermutlich jedes subversive Mittel recht.
            Da der Waldbesitzer im konkreten Fall der Bund ist, wirds wohl eher die hierzulande übliche Schlamperei gewesen sein.
            Brauchst eh nur do auffi

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            • #21
              AW: Stacheldraht im Wald

              Zitat von pivo Beitrag anzeigen
              na servas.

              ...


              ich hab kurz überlegt, den feinen menschen zur sprache zu stellen oder gar anzuzeigen, aber der wirbel wars mir dann nicht wert.

              btw: spätere befahrer sagten mir dann, dass im jahr drauf nur mehr der dünne in kopfhöhe gespannt war.
              Boah... ich kann jetzt nur für Deutschland sprechen, aber da droht eine Mindeststrafe von 1 Jahr (wenn es minderschwer wäre, dann 6 Monate). Ich finde: zurecht.

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              • #22
                AW: Stacheldraht im Wald

                Jeder der Schwammersuchend im Wald Kreuz und Quer läuft kennt alte Stacheldrahtzäune zur Genüge und weiß dass das es viele Jahre dauert bis er verrottet - und es ist fast unmöglich das Zeug restlos und rückstandsfrei zu entfernen - früher hat man halt den Stacheldraht verwendet

                Zusätzlich sind aber auch Bierflaschen (teilweise Scherben ), Dosen als Fallen die von von "Naturliebhabern" dort hinterlassen wurden an denen man sich verletzen kann - ist da auch der Waldbesitzer schuld ????

                Für Schäden mit Kriegsdelikte ist als Rechtsnachfoger der Staat haftbar

                Ich finde solche Urteile nicht gut - denn die Waldbesitzer werden sich auf ihre Art wehren und künftig alle Wege die nicht ausdrücklich markiert sind sperren

                Diese Richter sind aus Wien noch nie hinausgekommen und daher völlig realitätsfremd
                Lg.Egon

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