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Stacheldraht im Wald

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  • #16
    AW: Stacheldraht im Wald

    das verwenden von stacheldraht als koppelbegrenzung ist nach dem tierschutzgesetz schon seit ca. 2005 verboten. meines wissens (wir haben uns als nullerwerbslandwirte mit ein paar pferden und eseln ein bissl informiert) ist mittlerweile auch die verwendung von draht nicht mehr erlaubt.

    standard sind weisse strombänder, die -im gegensatz zu draht- bei einem durch den zaun laufenden viech (fluchttier!) oder wild abreissen und somit kaum verletzungen verursachen können. oder massive holzzäune. streng genommen wollen's eigentlich beides in kombination.

    das mit dem drahtverbot dürfte sich noch nicht ganz so rumgesprochen haben, aber stacheldraht wird "in friedlicher absicht" eigentlich eh nimmer verwendet. nur mehr im stellungskrieg und zur bikerabwehr.#

    bernhard
    live your life - dream your dream

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    • #17
      AW: Stacheldraht im Wald

      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
      na servas.

      ich bin mir sicher, das zeug wird halt einfach liegengelassen. irgendwann gewinnt eh die korrosion.
      Die gewinnt leider nie. Schon mal in den Grenzbergen Kärnten/Italien gewesen?
      Dort liegen kilometerlange Stacheldrahtverhaue, -felder. Oft sind diese viel dicker und robuster als die der Landwirte. Damals im Ersten Weltkrieg wurden sie verlegt und rosten bis heute vor sich hin, meist sind sie aber noch "gut" erhalten. So ein Geflecht liegt beinahe unter jedem Gebüsch.

      Wäre interessant zu wissen, wer hier im ehem. Kriegsgebiet haftet. Alpenverein? Land? Grundbesitzer? jeder selbst?
      Immerhin weiß man davon, Wanderwege führen in unmittelbarer Nähe vorbei.

      Ich weiß, gehört nich ganz zum Thema, aber die Gefahr für Wanderer und Schitourengeher ist hier auch in den Bergen real.
      Zuletzt geändert von Bassist; 01.02.2012, 10:06. Grund: fehlende eckige Klammer für Zitatfunktion ergänzt
      "Bergsteigen ist mehr als Sport.
      Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

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      • #18
        AW: Stacheldraht im Wald

        Zitat von HansS Beitrag anzeigen
        ... es macht keinen Unterschied ob ich über einen Stacheldraht oder über einen Ast den ich nicht sehe, stolpere.
        Sorry, aber da bin ich absolut anderer Ansicht! Wenn ich schon stolpere, dann schon 10x (vielleicht sogar 100x) lieber über einen Ast als über einen rostigen Stacheldraht!
        Grüße
        Fritz

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        • #19
          AW: Stacheldraht im Wald

          Zitat von kärntner1 Beitrag anzeigen
          Die gewinnt leider nie. Schon mal in den Grenzbergen Kärnten/Italien gewesen?
          Dort liegen kilometerlange Stacheldrahtverhaue, -felder. Oft sind diese viel dicker und robuster als die der Landwirte. Damals im Ersten Weltkrieg wurden sie verlegt und rosten bis heute vor sich hin, meist sind sie aber noch "gut" erhalten. So ein Geflecht liegt beinahe unter jedem Gebüsch.

          Wäre interessant zu wissen, wer hier im ehem. Kriegsgebiet haftet. Alpenverein? Land? Grundbesitzer? jeder selbst?
          Immerhin weiß man davon, Wanderwege führen in unmittelbarer Nähe vorbei.

          Ich weiß, gehört nich ganz zum Thema, aber die Gefahr für Wanderer und Schitourengeher ist hier auch in den Bergen real.
          ja, das problem kenn ich. gilt auch für viele gebiete in den westalpen zwischen f und i.

          kriegsrelikte sind ein anderes problem.
          von so relativ harmlosen wie korrodierenden stacheldraht, den man haufenweise eben auch bei uns vorfindet bis hin zu wesentlich anderen kalibern wie minen, zb im velebitgebirge in hr.

          zur haftung: sicher ist es aus der sicht des betroffenen aua, wenn man sich an einem stacheldraht aus dem ww 1 "verwundet". dafür den grundbesitzer oder den wegehalter haftbar zu machen, mag in den meisten fällen übertrieben erscheinen.
          als verfechter der eigenverantwortung seh ich das besonders streng. ausnahmefälle, also situationen, wo eine haftung gerechtfertigt erscheint, wird es sicher geben.
          im sinne der üblichen zumutbarkeitskriterien wird sich jedoch kaum eine haftung des grundeigentümers begründen lassen können, scheint es nämlich nicht zumutbar, hunderte ha nach kriegsrelikten abzusuchen und selbige zu entfernen.

          der steigerrichter/wegehalter sollte halt schauen, dass das glump nicht unmittelbar am weg herumliegt. das wird im regelfalle eh nimmer der fall sein.

          eine gefahrenfreie welt werden wir nie schaffen können, und ich finde es auch ungerecht, für die hinterlassenschaften anderer herangezogen zu werden.


          minen sind eine riesensauerei. sie zerstören ganze landstriche für jahrzehnte und noch länger (je nach bauart und klima). generationen können gewisse gebiete nimmer nutzen. die aufräumkosten sind im regelfall höher als der militärische nutzen im kriegsfall davor.
          die rechtslage bei minen kenn ich nicht, ich denk er eine oder andere im forum kann hier ggf was beitragen. zu bedenken ist hier sicher, dass der errichter der gefahrenquelle als rechtssubjekt oft nimmer existiert (staat ist untergegangen, frage der rechtsnachfolge....)

          aber hier gleiten wir schön langsam ab vom thema.

          sind wir froh, dass wir in einem land leben, in dem nur noch biologisch abbaubare tellerminen unserer pfade säumen.
          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

          bürstelt wird nur flüssiges

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          • #20
            AW: Stacheldraht im Wald

            Komischerweise muß sich immer jemand auf einen spektakulären Prozess einlassen, um auf eine Problematik aufmerksam zu machen. Offenbar reicht es nicht, zum Zuständigen zu gehen und auf eine Gefahrenquelle aufmerksam zu machen.
            Die Waldbesitzer können das freie Wegerecht nicht direkt verhindern, so ist ihnen vermutlich jedes subversive Mittel recht.
            Da der Waldbesitzer im konkreten Fall der Bund ist, wirds wohl eher die hierzulande übliche Schlamperei gewesen sein.
            Brauchst eh nur do auffi

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            • #21
              AW: Stacheldraht im Wald

              Zitat von pivo Beitrag anzeigen
              na servas.

              ...


              ich hab kurz überlegt, den feinen menschen zur sprache zu stellen oder gar anzuzeigen, aber der wirbel wars mir dann nicht wert.

              btw: spätere befahrer sagten mir dann, dass im jahr drauf nur mehr der dünne in kopfhöhe gespannt war.
              Boah... ich kann jetzt nur für Deutschland sprechen, aber da droht eine Mindeststrafe von 1 Jahr (wenn es minderschwer wäre, dann 6 Monate). Ich finde: zurecht.

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              • #22
                AW: Stacheldraht im Wald

                Jeder der Schwammersuchend im Wald Kreuz und Quer läuft kennt alte Stacheldrahtzäune zur Genüge und weiß dass das es viele Jahre dauert bis er verrottet - und es ist fast unmöglich das Zeug restlos und rückstandsfrei zu entfernen - früher hat man halt den Stacheldraht verwendet

                Zusätzlich sind aber auch Bierflaschen (teilweise Scherben ), Dosen als Fallen die von von "Naturliebhabern" dort hinterlassen wurden an denen man sich verletzen kann - ist da auch der Waldbesitzer schuld ????

                Für Schäden mit Kriegsdelikte ist als Rechtsnachfoger der Staat haftbar

                Ich finde solche Urteile nicht gut - denn die Waldbesitzer werden sich auf ihre Art wehren und künftig alle Wege die nicht ausdrücklich markiert sind sperren

                Diese Richter sind aus Wien noch nie hinausgekommen und daher völlig realitätsfremd
                Lg.Egon

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