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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Königsjodler-Klettersteig, Hochkönig: Nächtliche Bergung im Schneesturm / 01.11.2026

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  • Königsjodler-Klettersteig, Hochkönig: Nächtliche Bergung im Schneesturm / 01.11.2026

    Mühlbach: Nächtliche Bergung vom Notausstieg Königsjodler - 01.11.26

    Ein erschöpfter Klettersteiggeher musste in der Nacht von Samstag auf Sonntag von der Bergrettung Mühlbach bei widrigsten Bedingungen von etwa 2.600 Metern Höhe gerettet werden. Der Einsatz dauerte 14 Stunden bzw. die ganze Nacht.

    Drei junge deutsche Bergsteiger stiegen am Samstagnachmittag trotz eindringlicher Warnung einer weiteren Bergsteigerin und einer ausgesprochen schlechten Wetterprognose viel zu spät in den Klettersteig Königsjodler (Hochkönigmassiv) ein.
    Im Bereich des Notausstiegs auf rund 2.600 Metern kam einer der drei Deutschen nicht mehr weiter und setzte gegen 19 Uhr einen Notruf ab. Seine Begleiter stiegen dennoch weiter auf und erreichten noch in der Nacht das (bereits geschlossene) Matrashaus (2941 m).

    Anstieg im vereisten Gelände bei Schneefall und wenig Sicht
    Die alarmierten Bergretter und Bergretterinnen aus Mühlbach stiegen von der Stegmoosalm zum erschöpften und unterkühlten 20-jährigen Bergsteiger auf. „Bereits der Aufstieg war aufgrund der herrschenden Witterungsbedingungen auch für unsere Einsatzkräfte fordernd“, sagt der Einsatz- und Ortsstellenleiter von Mühlbach, Wolfgang Haggenmüller. Er hielt gemeinsam mit dem Bezirksleiter der Bergrettung ständig telefonisch Kontakt zum Erschöpften und Unterkühlten.

    Hubschrauber konnte nicht fliegen
    Ein alarmiertes Rettungshubschrauberteam (C14) konnte aufgrund der Bedingungen nicht zum deutschen Bergsteiger fliegen.
    Der Notausstieg vom Klettersteig führt durch das steile und felsige Birgkar, „der Steig war nur mit Steigeisen begehbar, da er vereist und rutschig ist. Wir haben dem Deutschen erklärt, dass er sich bewegen muss und keinesfalls alleine absteigen darf.“

    Weiterer Kälteeinbruch erschwerte die Situation
    Während der nächtlichen Bergung kam es zu einem weiteren Kälteeinbruch mit viel Schneefall. Der in Not geratene Deutsche, der von seinen Begleitern zurückgelassen wurde, konnte von den elf im Einsatz stehenden Bergrettern erst kurz vor Mitternacht erreicht werden. Der Abstieg erfolgte unter äußerst schwierigen und gefährlichen Bedingungen, „er wurde für den Abstieg im Tiefschnee angeseilt. Es hatte rund 20 cm geschneit und der Steig war nicht mehr sichtbar, es herrschte Absturzgefahr, die Wegfindung war sehr schwierig. Außerdem gingen auch Schneerutschen im steilen Gelände ab. Es war für alle lebensgefährlich. Unsere Mannschaft erreichte bei dichtem Schneetreiben und wenig Sicht erst um 8.18 Uhr die Erichhütte.“

    Selbstüberschätzung und fehlende Planung
    „Eine weitere Nacht dort oben, bei Schneefall und unter diesen Bedingungen, hätte er vermutlich nicht überlebt“, betont der Pongauer Bezirksleiter, Gerhard Kremser und fügt hinzu: „Ein Einsatz, der einmal mehr zeigt, wie schnell aus Selbstüberschätzung, Missachtung von Warnungen und falscher Tourenplanung eine lebensbedrohliche Situation entstehen kann. Bergsteigen bedeutet auch, rechtzeitig umzukehren. Die Berge laufen nicht davon.“

    Unklare Situation noch bei Begleitern
    „Den beiden Begleitern des Geretteten habe ich vehement von einem Abstieg im Birgkar abgeraten“, so Ortsstellenleiter Haggenmüller. Sie befanden sich beim Zeitpunkt der Presseaussendung der Bergrettung Salzburg im Abstieg am Normalweg Richtung Arthurhaus. Die Alpinpolizei ermittelt zum Einsatz.

    https://www.bergrettung-salzburg.at/...koenigsjodler/

    --- ---

    Rettung aus Klettersteig könnte Nachspiel haben

    Nach dem extremen Bergrettungseinsatz im Hochkönigmassiv in der Nacht auf Sonntag muss nun die Frage geklärt werden, ob es ein rechtliches Nachspiel gibt. Ein 19-jähriger Deutscher musste aus einem Klettersteig im vereisten Birgkar geholt werden, nachdem seine beiden Kollegen ihn zurückgelassen hatten.

    Der 19-jährige Deutsche befand sich in 2.600 Metern Höhe als er den Notruf am Samstagabend abgesetzte. In der Kälte und Finsternis konnte er alleine nicht mehr weiter. Zuvor hatte er mit seinen beiden Kollegen, der eine ebenfalls 19 Jahre alt, der andere 22, vereinbart, dass sie weitergehen sollen und er versuche abzusteigen.

    Laut Aussage der Bergrettung wäre das bei diesen eisigen Bedingungen im Schneetreiben lebensgefährlich gewesen. Der Hubschrauber konnte wegen der Wetterlage nicht zu dem 19-Jährigen gelangen, darum mussten die Bergretter zu Fuß aufsteigen.

    In einem 14-Stunden-Einsatz brachten sie den jungen Mann schließlich erschöpft aber unverletzt ins Tal. Seine Bergkollegen mussten im Winterraum des Matrashauses auf knapp 3.000 Metern übernachten und stiegen am nächsten Tag ab.

    Die Polizei nahm die Aussagen von allen dreien auf, und schickte den Bericht zur strafrechtlichen Beurteilung an die Staatsanwaltschaft. Diese muss nun klären, ob es überhaupt rechtliche Folgen gibt. Experten meinen, dass – wenn überhaupt – nur der Tatbestand der „unterlassenen Hilfeleistung“ vorliegen könnte. Da der junge Mann aber nicht verletzt war und zugestimmt hatte, alleine abzusteigen, sei dies fraglich.

    Alpenverein will Sachverhalt klären
    Die Bergrettung jedenfalls spricht von einem absoluten No-Go jemanden in dieser Höhe und bei derart extremen Bedingungen zurückzulassen. Eine Frage wird jedenfalls die Begleichung der Rettungskosten sein. Der junge Mann ist nach ersten Informationen über den Deutschen Alpenverein (DAV) für derartige Rettungsaktionen versichert.

    Vom Deutschen Alpenverein heißt es dazu, dass der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen aber nicht bestehe: beispielsweise bei grob fahrlässigem Verhalten oder wenn allgemein gültige Regeln außer Acht gelassen werden. Das gelte es nun zu klären, heißt es vom DAV.

    https://salzburg.orf.at/stories/3377794/
    Lg, Wolfgang


    Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
    der sowohl für den Einzelnen
    wie für die Welt zukunftsweisend ist.
    (David Steindl-Rast)

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