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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • Frage an den OGH: #legalbiken ja oder nein?

    Besser als in diesem lustigen Filmchen kann die absurde Gesetzteslage in Österreich bezüglich Radfahren auf Forststraßen gar nicht gezeigt werden.
    Bekanntlich ist ja Radfahren auf Forststraßen in Österreich verboten. Für Schifahrer gilt allerdings das freie Betretungsrecht im §33 unseres Forstgesetzes.

    Wir werden uns wohl so ein Sportgerät zulegen müssen, um eingangs gestellte Frage beantwortet zu bekommen

    https://www.youtube.com/watch?v=E8d_LdivEk8
    legal biken - auch in Österreich:
    800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
    mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
    Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
    www.upmove.eu/legalbiken

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    • Es geht auch um #legalbiken, darum bitte mitmachen!
      Kann man auch in Deutsch ausfüllen...

      https://www.imba-europe.org/news/you...ean-mtb-survey
      legal biken - auch in Österreich:
      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
      www.upmove.eu/legalbiken

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      • #legalbiken in den USA

        In den USA sind in den den "Wilderness Areas", diese sind in etwa vergleichbar mit einem Mittelding zwischen Nationalpark und Naturschutzgebiet bei uns, bisher Radfahrer von der Nutzung prinzipiell ausgeschlossen gewesen. Wandern, Reiten und Skifahren/touren waren jedoch erlaubt. Die Sustainable Trails Coalition​ kämpft seit einigen Jahren dagegen an. Nun wurde über ihren Antrag, Radfahren hier dem Wandern, Reiten und Skifahren anzugleichen, das "House Natural Resources Committee" positiv Abgestimmt. Das sind große und gute Neuigkeiten für die Kollegen in den Staaten.

        Auf alle Fälle zeigt es einmal mehr, dass es keine sachlichen Einwände gegen eine Ausweitung des Betretungsrechts auf Radfahrer in unserem Forstgesetz gibt.

        Aber bei uns ticken die Uhren anders wie man aktuell sehen kann:
        Ö: Rauchen erlaubt, Radfahren verboten...

        https://www.singletracks.com/blog/mt...ces-committee/
        Zuletzt geändert von AndiPS; 14.12.2017, 10:58.
        legal biken - auch in Österreich:
        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
        www.upmove.eu/legalbiken

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        • #legalbiken

          Vor einem Jahr gab's hier in Leoben eine Trutzpartie.
          Nun gibt's eine erlaubte Mountainstrecke, sprich Forststraße, auf den Hausberg der Leobner, dem Mugel.

          https://www.facebook.com/kurtwallner...31071916924859
          legal biken - auch in Österreich:
          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
          www.upmove.eu/legalbiken

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          • Das hätte ich nicht erwartet. Gerade in die tiefsten Jagdgründe des MM mit dem Bike zu fahren und noch dazu legal!! Da wird sich der umtriebige Hüttenwirt aber freuen. Außerdem eine schöne Runde bietet sich auch an. Göss-Mugl-Niklasdorf-Göss oder umgekehrt.

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            • Recht aktueller Beitrag

              https://www.arte.tv/de/videos/071437...mountainbiker/
              "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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              • Ich bin ebenso froh über die Öffnung der Forststraße zur Mugel, wenn man aber den Bericht genau liest, gibt es zwischen MM und der Gemeinde einen Deal. Die Gemeindestraße zum ehemaligen Almwirt geht in das Eigentum des MM über und was das heißt möchte ich noch nicht prophezeien, liegt aber auf der Hand.

                Kommentar


                • Zitat von widdel48 Beitrag anzeigen
                  Das hätte ich nicht erwartet. Gerade in die tiefsten Jagdgründe des MM mit dem Bike zu fahren und noch dazu legal!! Da wird sich der umtriebige Hüttenwirt aber freuen. Außerdem eine schöne Runde bietet sich auch an. Göss-Mugl-Niklasdorf-Göss oder umgekehrt.
                  Gehört die Gegend um die Mugel auch dem MM? bin zwar von der anderen Seite aus dem Zlattengraben gekommen, aber selbst dort fühlt man sich ja nicht überall willkommen zu Fuß, da sogar manches Forststraßenstück nicht betreten werden darf. Wahrscheinlich sind die Besitzer der üppigen Forsthäuser dort nicht so erfreut über Leute die da vorbeigehen. Auch gab es sehr viele Fahrradlverbotsschilder an den zahlreichen Forststraßen.

                  Mugel Roßeck Herrenkogel 07042018 (61).jpg

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                  • Zitat von Turmfalke1 Beitrag anzeigen

                    Gehört die Gegend um die Mugel auch dem MM? bin zwar von der anderen Seite aus dem Zlattengraben gekommen, aber selbst dort fühlt man sich ja nicht überall willkommen zu Fuß, da sogar manches Forststraßenstück nicht betreten werden darf. Wahrscheinlich sind die Besitzer der üppigen Forsthäuser dort nicht so erfreut über Leute die da vorbeigehen. Auch gab es sehr viele Fahrradlverbotsschilder an den zahlreichen Forststraßen.

                    Mugel Roßeck Herrenkogel 07042018 (61).jpg
                    MM gehört der südliche Teil, die Realgemeinschaft, Leoben, bekannt durch die "Laueraktion" hat einen großen Teil an Waldbesitz und noch weitere Bauern und Genossenschaften. Die abgebildeten Tafeln sind, so glaube ich nicht ganz "rechtskonform", werden aber trotzdem gerne platziert, vor allem rund um das MM-Jagdhaus bzw. MM-Domizil Hochalm. Zlattengraben ist also eine ganz heiße Gegend!

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                    • Bei einem befristeten forstlichen Sperrgebiet muss immer der Zeitraum angegeben sein. Andernfalls kann man das getrost ignorieren, da es ziemlich sicher eine fehlerhafte Kundmachung ist, sprich kein rechtlicher Bescheid dahinter steht.
                      "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                      • #legalbiken in Deutschland? SICHER - ganz easy...
                        Wie lange müssen wir in Österreich noch auf solche vernünftigen Gesetze warten?
                        https://www.welt.de/regionales/bayer...Radfahrer.html

                        Beitrag auf der DIMB Facebookseite:
                        https://www.facebook.com/DIMB.OpenTr...87295154725455
                        legal biken - auch in Österreich:
                        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                        www.upmove.eu/legalbiken

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                        • So wie unsere Bundesministerin für Nachhaltigkeit vor wenigen Tagen im KURIER zitiert wurde, müssen wir auf zeitgemäße Regelungen noch lange warten. Überholte Normen sind offensichtlich Objekt der Nachhaltigkeit.
                          Weinviertelradler

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                          • Mit OeVauPeh und EfPeOe wird das niemals passieren
                            Bierinduziertes Brainstorming
                            setxkbmap -option ctrl:nocaps

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                            • Zitat von karl steinscheisser Beitrag anzeigen
                              Mit OeVauPeh und EfPeOe wird das niemals passieren
                              Exakt. Und das hams eh schon vorher kundgetan. Z.B. hier. Kommentar überflüssig.
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                              • SENSATION !!

                                15 verschiedene Touren, Österreichweit - auf Forststraßen, von den Bundesforsten für Mountainbiker freigegeben !!!

                                diese sensationelle Meldung wurde sogar über Ö3 veröffentlicht SO.29.04.2018.

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