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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    richtig.
    hier sieht man - mehr oder weniger laienhaft zusammengefasst - wieder mal die in europa und wahrscheinlich weltweit einzigartige rechtslage in österreich.
    Mal ehrlich: Wundert`s Dich?

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    drum mach ich als mountainbiker stets anderswo urlaub. von mir aus lieber in mali oder wo auch immer. aber niemals in österreich.
    Ich nicht. Ich fahr da. Hab noch keinen unüberwindlichen Schranken gefunden

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  • wofftan
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Eins noch:
    Wenn die bösen Raser auf 2 Rädern so schlimm sind, wie manche Wanderer es empfinden, dann frag' ich mich doch, wieso in Ö das Problem nicht wie anderswo durch BikeParks "kanalisiert" wird.
    Funktioniert in der Schweiz, Deutschland, Slowenien,... Nur hier legt man den Freeridern, Trailfahrern (oder wie auch immer man sie nennen mag) stets buchstäblich Äste in den Weg...

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  • alex.m
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    hier sieht man - mehr oder weniger laienhaft zusammengefasst - wieder mal die in europa und wahrscheinlich weltweit einzigartige rechtslage in österreich.
    Also ich finde Formulierungen wie "... handelt es sich um nichtöffentliche Straßen mit öffentlichem Verkehr ..." schon super, da kommt man echt zum Philosophieren

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  • pivo
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    richtig.
    hier sieht man - mehr oder weniger laienhaft zusammengefasst - wieder mal die in europa und wahrscheinlich weltweit einzigartige rechtslage in österreich.

    drum mach ich als mountainbiker stets anderswo urlaub. von mir aus lieber in mali oder wo auch immer. aber niemals in österreich.

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  • Wolfg.
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Hallo!

    Zum nachlesen:
    http://www.lebensministerium.at/fors...renimwald.html

    http://www.bljv.at/infoblaetter/info...ahren_wald.htm

    http://www.umwelt.naturfreunde.at/Be.../detail/33324/

    LG, Wolfgang

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  • placeboi
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Zitat von wofftan Beitrag anzeigen
    Es geht ja noch viel besser:
    Inzwischen bleiben Fußgänger/Wanderer auch gerne mal im Weg stehen, wenn mal als schnellerer/Läufer an ihnen vorbei will:
    auch, wenn man sich bei den 4, die einen kleinen Schritt zur Seite machen, schon bedankt hat, bleibt der 5te stehen und schaut einen "herausfordernd" an.
    So schnell gehen darf man auch nicht, da kann man doch nicht mehr die Landschaft genießen.

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  • wofftan
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Es geht ja noch viel besser:
    Inzwischen bleiben Fußgänger/Wanderer auch gerne mal im Weg stehen, wenn mal als schnellerer/Läufer an ihnen vorbei will:
    auch, wenn man sich bei den 4, die einen kleinen Schritt zur Seite machen, schon bedankt hat, bleibt der 5te stehen und schaut einen "herausfordernd" an.

    Ich versteh das ganze nicht. Weder, wieso das zum Problem werden muss, noch wieso manche (unabhängig welcher Partei zugehörig) unbedingt die Konfrontation suchen.

    Wenn ich mich für meinen Teil fair verhalte und niemanden verschrecke oder behindere, dann kann mir die Suderei doch gelinde gesagt am A**** ...

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  • pivo
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    gestern waren wir mit dem rr unterwegs. um uns die 10km bergauf zu uns in den graben zu ersparen (wohnen in einer rr-sackgasse), sind wir mit dem auto ins haupttal gefahren.


    ich, im auto, als zwei rradler nebeneinander den graben mit armseligen 30 rauskaffeefuhren: "miassn de wappler mitn geriatrietempo nebnanand fahren?"

    4 stunden später, als wir dann die letzten paar kilometer zum auto ausrollten (nebeneinander), mit flotten 20, als uns ein autofahrer zart angehupt hat: "hearst, du xxxxx, rutsch ma in buckl owe!"


    der mensch ist ja bekanntlich flexibel.

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  • voada
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Hallo

    Es ist immer das selbe wenn ich im Auto sitzt sind immer die Radfahrer die schlimmen sitz ich am Rad die Autofahrer und die Wanderer springen wie die Hendln umher wenn ich mich mit dem MTB nähere!
    Das ein Radfahrer bergab schnell, für einen bergaufgehenden Wanderer wirkt ,heißt noch nicht das der sein Rad nicht unter Kontrolle hat! Bitte gegenseitige Anerkennung und die normalen Regeln befolgen z.b. rechts gehen, seine Sinne einschalten,
    Kinder auf gefahren aufmerksam machen, Platz machen. Nicht jetzt komm ich mit was auch immer du unterwegs bist! Die Weld wird leider immer kleiner!
    Grüße Voada
    Bin übrigens Bergwanderer, Bergsteiger, Kletterer, Skifahrer, Skitourer, MTB, Radfahrer, Autofahrer und Kajakfahrer

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  • Rhing
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Nicht mal Einstein wusste die Antwort:
    "2 Dinge sind unendlich: Der Weltraum und die menschliche Dummheit. Beim Weltraum bin ich mir da aber nicht so sicher."

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Zitat von lado Beitrag anzeigen
    .. was ist denn das bitte für eine logik? manchmal frag´ich mich echt wie krank das menschliche gehirn ist !
    Es gibt Fragen, auf die will ich die Antwort gar nicht wissen

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  • Rhing
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Zitat von sammy Beitrag anzeigen
    ...Aber vieleicht is da der Unterschied zw. D & A auch da größer als gedacht
    Ko scho sa!

    Bin öfter im Siebengebirge unterwegs und behaupte jetzt mal, dass da einiges los ist. Unmittelbar "vor der Tür" sind Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis mit ca. 500.000 Einwohnern und Köln mit fast 1 Mio ist auch nur 20 km weit weg. Klar, dass das mit MTBs, für die es kein Fahrverbot gibt (!), nur geht, wenn alle sich aufeinander einstellen, Fußgänger also nicht zu 5. nebeneinander gehen und Radler sich zurückhalten. Klingeln führt dazu, dass das Bremsen nur eingeschränkt möglich ist, weil ich dazu umgreifen muss. Auf dem RR ist es noch blöder, denn da muss ich mit der Hand ganz weg vom Bremsgriff. Rufe ich aber, kommt entweder "Hamm Sie keine Klingel?" oder - ganz witzig - "Teures Rad und kein Geld mehr für ne Klingel", ha haa. Deshalb klingele ich wenn problemlos möglich und wenn's nicht klappt rufe ich vorher ggfls. "klingelingeling", hinterher natürlich "Danke". Das klappt eigentlich recht gut so, von den depperten 5 %, die es unweigerlich bei jeder Gruppe gibt mal abgesehen. Übrigens hab ich an allen Rädern ne leicht abnehmbare Klingel, sogar am Wettkampfrad. Schließlich will ich ja antworten "Klingel hab ich, aber Du brauchst'n Hörgerät" und klingel dabei natürlich noch mal zur Bestätigung.
    Wenn wir's mal gehen lassen wollen, bleibt nur, früh aufzustehen und morgens zu fahren. Spätestens zu Mittag bin ich dann zum Mittagsschlaferl und anschließendem Kaffee zu Hause. Hat auch was.
    Ich meine im Übrigen, dass es fast ausschließlich an den "depperten 5%" liegt. Hier gibt's reichlich Radwege, die für Fußgänger und Radler freigegeben sind bzw. die Radler (eigentlich) nutzen müssen. Da sind - in D von Gesetzes wegen - beide zu Rücksichtnahme verpflichtet. Für's Training ist das blöd, denn mit > 30 mit dem RR/Tria-Rad geht da nix auf dem Fuß-/Radweg (deshalb steht ja auch das "eigentlich" oben), andererseits können die Radler natürlich auch erwarten, dass die Fußgänger einen Streifen zum passieren frei lassen. Klar geht das bei Kindern nicht auf der Rheinpromenade. Wer da Sonntags nachmittags fährt, ist eh ein "Wappler" (war ein neues Wort für mich). Es gibt aber Strecken, da meine ich, dass Kinder sich durchaus auch an gegenseitige Rücksichtnahme gewöhnen können. Trotzdem natürlich klar, dass ich da runterbremse, schon weil die Eltern ja wenigstens ne Chance haben müssen, tätig zu werden.

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  • lado
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Zitat von xandl12 Beitrag anzeigen
    Ein Staatsanwalt hat einmal in einer Verhandlung erklärt, weiche nicht aus, lasse dich anfahren. Dann fährt dieser MTB niemals mehr. Da ihm sein handeln sehr sehr teuer kommt.
    ist es echt schon einmal vorgekommen, das ein mountainbiker quasi absichtlich in einen wanderer hineingefahren ist? und was heißt anfahren lassen ? ich soll quasi absichtlich schmerzen und event. leichte bis schwere verletzungen zufügen (lassen) - was ist denn das bitte für eine logik? manchmal frag´ich mich echt wie krank das menschliche gehirn ist !

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  • xandl12
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Kinder sind nun mal das schwächste Glied auf der Strasse oder am Waldweg usw.
    Die hier beschriebenen Schwierigkeiten mit MTB sind doch die Ausnahme. Doch diese sind meistens heftig. Nur weil dieser mit einem MTB unterwegs ist, glaubt diese Handverlesene Schar, sie haben Narrenfreiheit.
    Ein Staatsanwalt hat einmal in einer Verhandlung erklärt, weiche nicht aus, lasse dich anfahren. Dann fährt dieser MTB niemals mehr. Da ihm sein handeln sehr sehr teuer kommt.

    Doch das kann auch nicht Sinn der Sache sein. Rücksicht ist besser als Vorsicht, dieser Satz mögen sich die MTB, die sich nicht Regeln halten wollen merken. Miteinander die Natur genießen, als wiederum einen Teil davon auszuschließen.

    "Da brauchen wir nicht schon wieder ein Gesetz oder eine Reglementierung."
    Zuletzt geändert von xandl12; 18.06.2013, 06:26.

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  • Willy
    antwortet
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz ( überhaupt ) . . .

    Und ich reiner Tor hab` diesen Veranstaltern bisher (blind) vertraut,
    die Wiener Regenbogenparade bewege sich nur auf der Ringstraße und damit weit (genug) um die Pummerin herum :
    http://www.google.at/imgres?q=regenb...r:10,s:0,i:115

    Doch dann lese ich das :

    Zitat von eualex.m
    Ich war am Sonntag Nacktläufer im Stephansdom !
    Ihr könnt Euch vorstellen, was ich ab sofort vom sogenannten VERTRAUENSGRUNDSATZ halte : Nämlich das :

    Einen erfreulichen Aspekt hatte diese verspätete Faschings-Veranstaltung jedoch aber schon :

    Zusammenstöße mit (Mountain-)Bikern wurden keine gemeldet : http://www.google.at/search?q=regenb...w=1280&bih=584

    Zitat von sula
    Ich kann mir gar nicht erklären, warum das Thema immer so hochkocht.

    Da muss noch was anderes dahinterstecken ! ?
    ............................ Da fragst Du noch ?

    Die Antwort ist doch wohl klar : Eine zutiefst bike-verachtende Clique !

    bikefeindlich f.jpg

    Anders ist das Aufstellen dieser Tafel doch gar nicht erklärbar !
    Zuletzt geändert von Willy; 17.06.2013, 15:33.

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