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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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"Abfahrten abseits der Markierungen verboten"

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  • #31
    AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    "Das Abfahren mit Skiern im Wald ist abseits der markierten Pisten oder Skirouten verboten." Dass das nur für Benützer von Aufstiegshilfen gilt, und nicht für Tourengeher, lassen wir elegant unter den Tisch fallen.
    Das ist unglücklich formuliert. Im "Bereich von Aufstiegshilfen" betrifft es nämlich sehr wohl auch die Schitourengeher.

    Das Abfahren mit Schiern im Wald im Bereich von Aufstiegshilfen (z. B. Seilbahnen oder Schlepplifte) darf nur auf markierten Pisten oder Schirouten erfolgen (§ 33 Abs. 3 Forstgesetz). In diesem Bereich darf Wald daher grundsätzlich nicht zum Abfahren mit Schiern benutzt werden. Unter „Bereich von Aufstiegshilfen“ kann jener Bereich verstanden werden, der von der Bergstation der Aufstiegshilfe erreicht werden kann, ohne dass ein Fußmarsch von mindestens 30-minütiger Dauer in Kauf genommen werden muss, jedenfalls aber ein Bereich von 500 m zu beiden Seiten der Aufstiegshilfe, Piste oder der markierten Abfahrt. Eine Widmung als Schipiste kann entweder durch orange Markierung oder durch Präparierung durch ein Pistengerät (mindestens 4 m Breite) erfolgen. Auf Forststraßen darf mit Schiern gefahren werden, wobei der Schifahrer anderen Straßenbenutzern auszuweichen hat (§ 87 Abs. 3 StVO).

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    • #32
      AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
      Ist eine freundliche Bitte der man nachkommen kann, aber nicht muss.
      Riiiiiiiichtig... Du hast es erkannt, @ingmar

      Mann "muss" dieser Bitte so lange nicht nachkommen, bis eine Wildruhezone behördlicherseits angeordnet wird.

      Doch.. tolle Leistung!! Davon haben dann irgendwann wenigstens Alle etwas

      Ich geh keine Touren in der Nähe von Skipisten, aber in der eigenen Spur würde ich auch nur im Notfall abfahren wollen.
      Immer schön auf seinen vermeintlichen Rechten bestehen, nicht?
      mit bestem Gruß, moerf :)

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      • #33
        AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

        Zitat von moerf Beitrag anzeigen
        Worum wird, auch seitens des ÖeAV, in dem gepostetem Artikel gewor[b]en?
        Um etwas Verständnis und Rücksichtnahme auf das Wild, insbesondere im Winter.
        das sehe ich ein bisserl anders!
        da wird wirklich ganz ausdrücklich von scheinbaren "verboten" gesprochen, die vermutlich in genau gegenteiliger weise einer gewissen aufklärung bei allen interessierten/betroffenen bedürfen...

        dass man allerdings aufeinander -- und sei's auch nur, weil man sich dort draußen im spiegel der natur wieder selbst als mehr od. weniger unbedeutendes sterbliches lebewesen entdecken könnte -- ein wenig rücksicht nehmen sollte bzw. möglichst solidarisch agieren könnte, steht m.e. ohnehin völlig außer frage. ausschließlich mit hilfe lenkender gesetze und einer unhinterfragten ausdehnung normierender sozialer regeln wird man das kaum in den griff bekommen. bewusste naturerfahrung könnte hier vermutlich weit eher zu einem umfassenderen verantwortungsbegriff anleiten. es reicht nicht, wenn man in diesem zusammenhang nur mehr über relativ oberflächliche aspekte der 'schuld' od. des regelkonformen verhaltens zu urteilen vermag. (...obwohl ich etwa nach diesem wochenende, wo ich am weg vom wildfeld herunter gleich an zwei lawinen vorbeigekommen bin, die wirklich nur aus völlig rücksichtslosem egoismus bzw. absolutem unverständnis für jede reale umgebung provoziert worden sein dürften und damit andere bedrohten, auch schon auf dieser ganz oberflächlichen ebene sehr viele menschen um mich herum kaum mehr begreifen kann!)

        ich glaube aber trotzdem, dass es durchaus sinn macht, dieser ständigen reduktion auf bloße besitzverhältnisse und private bzw. ökonomische verfügungsgewalt ein wenig zu entkommen, und an hand ganz einfacher naturgegebenen verhältnissen auch wieder alternative ansätze einer gemeinsamen nutzung zu begreifen -- ungefähr so selbstverständlich, wie ja auch im wörtchen "alm" od. eben auch den "alpen" noch immer das alte ursprüngliche 'Allmende' ein wenig durchklingen könnte...
        Zuletzt geändert von mash; 25.01.2010, 22:46.

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        • #34
          AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

          Zitat von Hödlmoser Beitrag anzeigen
          Das ist unglücklich formuliert. Im "Bereich von Aufstiegshilfen" betrifft es nämlich sehr wohl auch die Schitourengeher.
          Eigentlich ist es der Gesetzestext, der etwas unglücklich formuliert ist. Aus den Materialien ergibt sich nämlich, was der Gesetzgeber gemeint hat: die Variantenfahrer, die mit dem Lift hinauf, und dann im Wald wieder hinunter fahren. Die "echten" Tourengeher sollen von dieser Einschränkung nicht betroffen sein. Ja, das ergibt sich erst aus einer Interpretation.
          Zuletzt geändert von ingmar; 25.01.2010, 22:31.
          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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          • #35
            AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

            Zitat von mash Beitrag anzeigen
            das sehe ich ein bisserl anders!
            @mash,
            ja ne.. das ist mir ohnehin klar

            Ein Beispiel?

            Ich gehe seit Jahrzehnten, Sommer´s wie Winter´s, in einem bestimmten Gebiet meine Touren.
            Mittlerweile verträgt mich dieses Gebiet nicht mehr, weil vor-hinter-neben-mir hunderttausend Andere ebenso gehen dürfen (!!)...

            Irgendwann wird es notwendig dass, wenn Alle weiter gehen wollen (weil sie ja irgendwie dürfen), gewisse Regularien geschaffen werden müssen.

            Dies nicht zum Wohle des Wald- oder Grundbesitzer´s, sondern weil jene (aus welchen Gründen auch immer) um den Wildbestand fürchten.
            Aus welchen Gründen auch immer, es ist legal, legitim und nachvollziehbar.

            Also folge ich doch in erster Linie lieber einem Vorschlag der sich locker! freiwillig befolgen lässt, als einem Zwang dem ich letzten Endes nicht entgehen kann!

            Und zu diesen Zwängen kommt es ja leider immer öfter.

            Ob "wir" da draußen auf "uns" im Sinne von gegenseitig Rücksicht nehmen oder nicht, interessiert dabei keinen Schwanz.
            Das ist auch gar nicht so wichtig, denn darum geht es in erster Linie gar nicht.

            Ich finde es also aus diesen Gründen nicht verkehrt, dass der ÖeAV (dessen Mitglied ich auch bin) an unser aller Gewissen appelliert und uns ein wenig wach rüttelt.
            Manch Einer hat es bitter nötig....
            mit bestem Gruß, moerf :)

            Kommentar


            • #36
              AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
              Eigentlich ist es der Gesetzestext, der etwas unglücklich formuliert ist. Aus den Materialien ergibt sich nämlich, was der Gesetzgeber gemeint hat: die Variantenfahrer, die mit dem Lift hinauf, und dann im Wald wieder hinunter fahren. Die "echten" Tourengeher sollen von dieser Einschränkung nicht betroffen sein. Ja, das ergibt sich erst aus einer Interpretation.
              Wer es ganz eng betrachtet, sieht in einem Fell auch eine Aufstiegshilfe.
              Und das ist es ja auch, denn wer geht ohne Felle unter´m Schi eine Tour bergauf?
              mit bestem Gruß, moerf :)

              Kommentar


              • #37
                AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

                Zitat von rogerg Beitrag anzeigen
                Skifahren war nie so gedacht, wie es jetzt betrieben wird. Es ist eine Art, sich in den Bergen fortzubewegen, und zwar gerade da wo es keine Wege gibt. Abfahren auf präparierten Pisten sind eigentlich das schrägste was es gibt, wenn man sich mal überlegt wozu uns Ski eigentlich bemächtigen.
                ... und das Aufsteigen auf präparierten Pisten erst...
                Wie schallts von der Höh? ... Hollaröhdulliöh!

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                • #38
                  AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

                  Zitat von moerf Beitrag anzeigen
                  Wer es ganz eng betrachtet, sieht in einem Fell auch eine Aufstiegshilfe.
                  "Eng"? Man kann es auch "verfehlt" nennen. Im ForstG heißt es wörtlich: "... im Bereich von Aufstiegshilfen nur ..." Darunter kann man auch beim besten Willen nichts anderes als ortsfeste, mechanische Aufstiegshilfen (vulgo Schilifte) verstehen.

                  Zitat von moerf Beitrag anzeigen
                  Ich finde es also aus diesen Gründen nicht verkehrt, dass der ÖeAV (dessen Mitglied ich auch bin) an unser aller Gewissen appelliert und uns ein wenig wach rüttelt.
                  Das muss dann aber anders ausschauen. Um Verständnis zu werben ist eine Sache; so zu tun, als kommuniziere man bloß das Gesetz ("verboten"), ist eine andere.
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

                    Zitat von Robi Beitrag anzeigen
                    ... und das Aufsteigen auf präparierten Pisten erst...
                    Gut, das ist sowieso eine Abomination sondergleichen. "Erlaubt, aber vertrottelt" mit einem Wort.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                    • #40
                      AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen

                      Gut, das ist sowieso eine Abomination sondergleichen.

                      http://de.wikipedia.org/wiki/Abomination

                      http://translate.google.at/translate...es/BQAR071.htm

                      Zuletzt geändert von Willy; 26.01.2010, 21:58.
                      TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                      Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

                        Um wieder den Brückenschlag zum Alpinen zu schaffen:
                        "abominable", abgekürzt "ABO", bedeutet bei einer alpinen Kletterroute die Gesamtbewertung, in diesem Fall abscheulich bzw. scheußlich (=abominable) schwierig und stellt die höchste Schwierigkeitsstufe dar.
                        Die Bezeichnung für eine Stufe darunter nennt man "ED", d.h. extrem schwierig (extrêmement difficile), usw.
                        Diese Bezeichnungen stammen aus dem Französichen.

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                        • #42
                          AW: &quot;Abfahrten abseits der Markierungen verboten&quot;

                          Zum Thema passend ein "nettes" Erlebnis:
                          Bin vor kurzem ein einsames Kar abgefahren, wo der Schnee schon schütter wurde war ich recht froh eine glatte Forststraße erreicht zu haben, über die ich recht rasch durch den restlichen steilen Wald hinunter fahren konnte.
                          Doch dann:
                          sized_DSC04816.JPG
                          Dieses Tor, gut verkettet, an beide Seiten anschließend ein hoher Wildzaun, keinerlei Überstiegshilfen, kein kleines Durchgangstürl - alles ratzeputz abgeriegelt, aus fertig...
                          Auch (was ja direkt ein wenig positiv ist... ) keinerlei Schild dran...
                          Na ja - was da zu tun war, ist wohl klar, da ich keinerlei Lust verspürte, den steilen Wald daneben runterzukrabbeln...
                          Selbstverständlich - ich hatte es auch nicht anders erwartet - weiter unten das gleiche Manöver nochmal. (Eine Begegnung mit dem zuständigen Jagdorgan wäre auch zweifellos interessant verlaufen.)
                          Und - nicht einmal unten - irgendein Schild!
                          Ganz abgesehen davon, wie radikal ich solche Kletter-Probleme löse, was ist hier eigentlich wem erlaubt bzw. verboten...???

                          LG

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