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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

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  • #46
    AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

    Das ist genau ein Grundübel der heutigen bis zur Selbstzerfleischung egoistischen Gesellschaft, dass man glaubt wegen jeden Schas vor Gericht gehen zu müssen. Bereitwillige Erfüllungsgehilfen (Raffzähne (darf man das hier sagen) vulgo Anwälte) denen kein Anliegen zu blöd ist, bieten sich ja zuhauf an. Diese sind dann in der Regel auch die einzigen Gewinner, da ich mir nicht vorstellen kann dass zugesprochene 100 Euro oder die Erlaubnis eine Wiese (die ich vielleicht einmal im Jahr befahre) zu benützen, geeignet sind die offensichtlichen emotionalen Defizite auszugleichen.

    Früher gab es den Spruch "Wir wern kan Richter brauchen" will heißen, die Kontrahenten setzten sich bei einem Bier zusammen, einigten sich und gingen per Handschlag auseinander. Also ich würde dies sympathischer finden.
    Das ist genau das Problem. Dieser Bauer hat sich weder mir vorgestellt noch mit mir über eine Lösung diskutiert.
    Einfach mit Systematik das Foto gemacht und wieder gegangen.

    Ob ich nun sein Grundstück beteten darf oder nicht darum geht es hier nicht. In diesem Punkt würd ich den Besitzer dieser Wiese verstehen und man hätt sich's ausreden können bzw. mit einer angemessenen Aufforderung/Klagsandrohung regeln können.

    Aber 228€ sind Wucher. Und das bestimme nicht ich sondern dafür gibt es klare Vorgaben.

    Und gegen diese Art der Abzocke hat man sich zu wehren!

    Aber damit befassen sich jetzt Anwälte und nicht ich :-)

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    • #47
      AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

      Da ja faßt jeder schon eine Rechtsschutzversicherung hat,ist es halt ein leichtes gleich zum Kadi zu rennen. mir wären die Zeit und Nerven zu kostbar,aber jeder wie er glaubt,es gibt halt viele Streithanseln.

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      • #48
        AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

        Zitat von Landleben Beitrag anzeigen
        Da ja faßt jeder schon eine Rechtsschutzversicherung hat,ist es halt ein leichtes gleich zum Kadi zu rennen. mir wären die Zeit und Nerven zu kostbar,aber jeder wie er glaubt,es gibt halt viele Streithanseln.
        Nicht jede Handlung des Kläger`s ist rechtlich auch abgesichert.. Wenn dieser Abzocke Methode zu Grunde liegt, muss man sich klarerweise dagegen wehren.

        Andrerseits muss man sich als Grundbesitzer auch nicht alles gefallen lassen.

        Ohne RVS trägt man das Prozessrisiko dabei selbst. Mit RVS schätzt diese vorher ab wie die Chancen auf Prozessgewinn stehen und erteilt Kostendeckungszusage oder auch nicht.
        So einfach geht`s also auch wieder nicht zu einem Prozess.
        Spätestens in einem oftmals bitter nötigem Musterprozess wird es hier wie dort klare Fronten geben...



        (Ist halt eine ungute Geschichte, in der mir eigentlich die wirklichen Fakten fehlen um das alles genau beurteilen zu können.)
        mit bestem Gruß, moerf :)

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        • #49
          AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

          Mit wachsender Neugier lese ich diesen Beitrag mit. Ich bin sehr oft in Österreich unterwegs und sehe immer wieder die Schilder mit Androhung einer Besitzstörungsklage (und vermeide natürlich, dort zu parken). Verstehe ich das richtig, dass der Kläger auch das Geld kassiert? Muss ja wohl so sein, wenn ich den Fall mit dem Arzt und dem privaten Parkplatz lese.

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          • #50
            AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

            Zitat von Ellen Beitrag anzeigen
            Verstehe ich das richtig, dass der Kläger auch das Geld kassiert? Muss ja wohl so sein, wenn ich den Fall mit dem Arzt und dem privaten Parkplatz lese.
            @Ellen,
            genau so schaut das aus.. Es würde ja Dein Besitz in der "Ruhe" gestört (obschon der natürlich immer noch so da liegt, wie vorher ) Sinn.. Unsinn? Schwer zu sagen
            mit bestem Gruß, moerf :)

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            • #51
              AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

              Verstehe ich das richtig, dass der Kläger auch das Geld kassiert?
              In einem solchgearteten Fall hat einmal ein solcher "Kläger" in einem Streitgespräch sich zur Äusserung hinreissen lassen:
              I krieg jo eh nur € 50,00 von de € 130,00
              i hau mi o

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              • #52
                AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                Da ist wie folgt zu unterscheiden:

                Bei außergerichtlicher Forderung eines Geldbetrages (bei sonstiger Besitzstörungsklage) werden sich wahrscheinlich der Anwalt und der Grundbesitzer die Kosten in einem vereinbarten Verhältnis teilen.

                Bei einem gerichtlichen Besitzstörungsverfahren sieht das anders aus:
                Die letztendlich - im Falle des Unterliegens - zu tragenden Kosten bei einer Besitzstörungsklage setzen sich nur aus den Gerichtskosten (Pauschalbetrag) und den Anwaltskosten zusammen.

                Das Klagebegehren bei einer Besitzstörungsklage lautet:
                "1. Der Beklagte hat dadurch, dass er ..... den ruhigen Besitz des Klägers gestört.
                2. Der Beklagte ist schuldig, derartige Handlungen wie in Punkt 1. beschrieben, zu unterlassen.
                3. Der Beklagte ist schuldig die Kosten des Verfahrens zu ersetzen."

                Der gestörte Besitzer erhält also im gerichtlichen Verfahren keinen Geldbetrag. Aufgrund der Entscheidung des Gerichtes kann er aber bei Wiederholung der Besitzstörung durch denselben Störer Exekution führen. Dadurch würde es dann zu einer Geldbuße kommen, die dem Gestörten zukommt.

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                • #53
                  AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                  Das wird bei uns nicht selten so gehandhabt, dass im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung gegen eine Zahlung von ...€ von einer Klage Abstand enommen wird. Bei fehlerhafter Formulierung dieses Schriebs kann man aber Erpressung anzeigen. Wegen dem muss der, der sich gestört fühlt und daran verdienen will einen Anwalt nehmen. Der lachende Dritte ist immer ein Rechtsverdreher. Wenn der seinen Job gut macht (d.h gut bluffen kann), springt aber für den "Gestörten" auch was raus.
                  Beste Grüße, Lamл[tm]
                  Touren && Kurse
                  Lamπ[tm] auf Tour bis 0stern 2011
                  Hi-Lite Sardinien
                  Disc Laimer

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                  • #54
                    AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                    Zitat von Lampi Beitrag anzeigen
                    Das wird bei uns nicht selten so gehandhabt, dass im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung gegen eine Zahlung von ...€ von einer Klage Abstand enommen wird. Bei fehlerhafter Formulierung dieses Schriebs kann man aber Erpressung anzeigen.
                    Ich finde, solche "außergerichtlichen" Erpressungen sollte man generell abdrehen. Wenn eine Besitzstörung passiert, dann sollte nur der Klagsweg möglich sein. Sonst können sich ja immer Besitzer+Anwalt zusammentun und nach Lust und Laune harmlose Leute abzuzocken versuchen. Der Ärger des Betroffenen (nicht des Bauern) steht ja in keinem Verhältnis zur möglicherweise stattgefundenen Straftat / dem entstandenen Schaden (???).

                    Daß der Bauer zu seinem Recht kommt, ist grundsätzlich ja ok, aber daran (außergerichtlich) verdienen sollte er nicht dürfen. Und was heißt, er verrät nicht, wie er die Identität der Leute in Erfahrung gebracht hat. - Von einem Autokennzeichen als Privatperson --> Identität des Besitzers zu kommen, das läßt ja eine Straftat vermuten (?).

                    Ein Aspekt wäre auch, dass man unter Menschen ja reden und klar sagen kann, was einem nicht paßt. Der Bauer hätte ja auch mündlich verwarnen können und erst bei wiederholtem Befahren dann rechtliche Schritte einleiten.

                    Bei landwirtschaftliches Flächen sollte man davon ausgehen, dass das Betreten durch "Erholungssuchende" fallweise vorkommen kann und toleriert werden sollte. Wenn´s überhand nimmt, sollten Gerichte entscheiden.

                    Aus meiner Sicht hat der Bauer vielleicht betreffen "Befahrungsverbot" durchaus recht - darf´s verbieten, hat´s vielleicht auch ausreichend klar gekennzeichnet, aber:
                    1.) die außergerichtliche Zahlunsgaufforderung ohne bewertbaren Schaden
                    2.) die Ausforschung fon Personen anhand der Autonummer
                    erscheinen mir wesentlich größeres Unrecht, als hier dem Bauer "angetan" wurde. Werfen eher die Frage auf, wer hier wen verklagen sollte.
                    Mein Familien-Wanderblog

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                    • #55
                      AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                      er müßte zudem noch den nachweis erbringen - dass das geparkte auto zu dem schitourengeher gehört der über seine wiese gefahren ist , nur das geparkte auto zu fotographieren wird zu wenig sein (außer das parken dort wäre auch verboten)
                      Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                      ein Mensch (E. Kästner)

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                      • #56
                        AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                        Zitat von AndreasB Beitrag anzeigen
                        Der Bauer hätte ja auch mündlich verwarnen können und erst bei wiederholtem Befahren dann rechtliche Schritte einleiten.
                        bist du schon einmal dort gewesen? kennst du die wiese und verhältnisse, vor allem im märz und april? weißt du, dass dort tafeln stehen? weißt du, dass dort ein zaun steht? weißt du, was vor 8 jahren dort war? wie es dort vor 3 jahren ausgeschaut hat?

                        das statement ist schlicht und einfach unsinnig. wie sich einer in lanzendorf halt die welt so vorstellt. ist aber dort alles ganz anders.
                        Zuletzt geändert von renoldna; 24.04.2009, 09:32.
                        runter gehts oft schnell.

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                        • #57
                          AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                          Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
                          das statement ist schlicht und einfach unsinnig. wie sich einer in lanzendorf halt die welt so vorstellt. ist aber dort alles ganz anders.
                          Ja, lieber Andreas:

                          Es sollt halt keiner über Lanzendorf schreiben, der den Unterschied zwischen Maria Lanzendorf und Lanzendorf nicht kennt !

                          Die beiden Ortschaften sind übrigens a bisserl größer als a Wiesn !
                          Mein Familien-Wanderblog

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                          • #58
                            AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                            bist du schon einmal in vorderstoder gewesen? kennst du die wiese und verhältnisse, vor allem im märz und april? weißt du, dass dort tafeln stehen? weißt du, dass dort ein zaun steht? weißt du, was vor 8 jahren dort war? wie es dort vor 3 jahren ausgeschaut hat? weißt du, wie viele leut dort an einem wochenende unterwegs sind?

                            wie kommt der bauer dazu, dass er sich jedes wochenende auf seinem grundstück aufstellen soll und mit allen reden? so was zu verlangen ist einfach eine frechheit.

                            ich würde dem bauern empfehlen, den zaun unter strom zu setzen, und zwar die starke leitung für die hochlandrinder. alles andere hilft nix.
                            die betriebskosten für den zaun werden mit parkgebühr am parkplatz eingehoben.
                            Zuletzt geändert von renoldna; 24.04.2009, 10:33.
                            runter gehts oft schnell.

                            Kommentar


                            • #59
                              AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                              Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
                              bist du schon einmal in vorderstoder gewesen? kennst du die wiese und verhältnisse, vor allem im märz und april?
                              Bist jetzt wieder dabei, Kriterien dafür aufzustellen, wer hier in diesem Thread seine Meinung abgeben darf ?

                              Also, Andreas, Folgendes:
                              Ich hab diesen Thread mit Interesse gelesen und dann meine Meinung dazu geäußert - wie viele vor mir. In Online-Foren funktioniert das so.

                              Daran, dir Fragen über mich zu beantworten bin ich nicht interessiert. Ob ich vor 8 Jahren auf einer bestimmten Wiesen gewesen bin ??? Ich werd´s dir nicht beantworten und wenn du diese Frage nochmal hinschreibst. Weil´s dich nichts angeht.

                              Laß mich in Frieden, ich möchte mit dir nicht kommunizieren/diskutieren. Und ich glaub ich bin nicht der einzige hier.
                              Mein Familien-Wanderblog

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                              • #60
                                AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                                Also wenn dieser Weg schon seit mehr als 30 Jahren im Winter benutzt wird würd ich da ein ersessenes Wegerecht geltend machen.
                                Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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