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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Die höchsten Berge der Bundesländer Österreichs nach "Schweizer Bezeichnung"

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  • Willy
    antwortet
    AW: Höchste Berge der Bundesländer

    Zitat von Alpenjo
    Dafür ist der Geschriebenstein ein halber Ungar ...

    Bis 1919 war dieser Hügel sogar ein ganzer Ungar !

    Übrigens :

    Ganzer Ortler gegen halben Geschriebenstein !

    Was für ein toller Berg-Austausch !



    Mehr darf ich zu diesem Thema nicht schreiben. Denn Obiges war (nämlich) für unser FORUM (beinahe) schon zu viel.
    Zuletzt geändert von Willy; 17.04.2012, 23:45.

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  • maxrax
    antwortet
    AW: Die höchsten Berge der Bundesländer Österreichs nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

    Zitat von Blödfisch Beitrag anzeigen
    wieso gilt hier nach der Definition eigentlich der Geschriebenstein als voll burgenländischer Berg? Über den verläuft ja sogar eine Staatsgrenze, und zwar mitten durch den Gipfel...
    Gilt er eh nicht:

    Zitat von Aspang Beitrag anzeigen
    weil der Dachstein gilt nicht, da er ein Grenzberg ist. Ebenso Großglockner, Großvenediger, Geschriebenstein und Piz Buin.
    Zitat von Alpenjo Beitrag anzeigen
    Dafür ist der Geschriebenstein ein halber Ungar ...
    Andererseits: im Burgenland ist es eigentlich wurscht

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  • Blödfisch
    antwortet
    AW: Die höchsten Berge der Bundesländer Österreichs nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

    wieso gilt hier nach der Definition eigentlich der Geschriebenstein als voll burgenländischer Berg? Über den verläuft ja sogar eine Staatsgrenze, und zwar mitten durch den Gipfel...

    Einen Kommentar schreiben:


  • Bergflüsterer
    antwortet
    AW: Die höchsten Berge der Bundesländer Österreichs nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

    Hi Martinpre


    Schau mal auf diesen Link...http://www.oeav-events.at/service/Ze...alt/Seite5.pdf

    Oder den netten Bericht über die 7 bzw. 9 Summits von Othmar

    http://www.gipfeltreffen.at/showthre...t=54802&page=5

    Good Luck

    Waldgeist

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  • martinpre
    antwortet
    AW: Die höchsten Berge der Bundesländer Österreichs nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

    Hallo Leute,

    danke für die zahlreichen Antworten.

    Hätte mein Posting vorher mal genauer durchlesen sollen, es heißt natürlich "Hochwildstelle".

    Wir haben das "super Wetter" am Samstag gleich genützt und haben den höchsten Burgenländern (Hirschenstein und Geschriebenstein) und dem höchsten Wiener einen Besuch abgestattet.

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  • Willy
    antwortet
    AW: Höchste Berge der Bundesländer

    Zitat von ekkhart
    Auf allen meinen Karten ist der Hermannskogel ein echter Wiener.

    Auf "meiner" - wenn auch knapp - auch :

    h fff.jpg

    Und weil wir Niederösterreicher (bekanntlich) sehr großzügig sind
    und den total von uns eingekreisten Wienern gerne mal was gönnen,
    verzichten wir auch in Zukunft auf diesen "Mons Arminius" mitsamt seiner angeschmiegten "Bundespräsidenten-Villa" !

    Zuletzt geändert von Willy; 14.04.2012, 23:49.

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  • daKoarl
    antwortet
    AW: Höchste Berge der Bundesländer

    Zitat von Willy Beitrag anzeigen
    Geh`, frogt`s am besdn den Eastbesteiga dieses Steiras, oiso den Erzherzog Johann !



    Und seine Namensbezeichnung sei uns (dann) Religion und Gesetz !
    Servas Willy !

    Wenn Du schon glaubst, mich zitieren zu müssen, dann aber wenigstens richtig !

    Das "fast" bezog sich auf den überzähligen Selbstlaut und NICHT auf die beiden Gipfelnamen .

    LG
    K(o)arl

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  • Alpenjo
    antwortet
    AW: Höchste Berge der Bundesländer

    Wie schon ekkhart gepostet hat:

    Der Hermannskogel ist ein waschechter Wiener!

    Die Grenze zu NÖ verläuft einiges unterhalb am Hang.

    Dafür ist der Geschriebenstein ein halber Ungar ...

    LG
    Alpenjo

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Höchste Berge der Bundesländer

    Zitat von ekkhart Beitrag anzeigen
    auf allen meinen Karten ist der Hermannskogel ein echter Wiener
    Ja, anscheinend - lt. Amap müsste die Grenze gute 100m weit weg sein...

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  • ekkhart
    antwortet
    AW: Höchste Berge der Bundesländer

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    Hermannskogel steht doch an der Grenze NÖ-Wien, oder?
    auf allen meinen Karten ist der Hermannskogel ein echter Wiener

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  • felsspalte
    antwortet
    AW: Höchste Berge der Bundesländer

    Zitat von schnurzl Beitrag anzeigen
    szb und ktn sollte stimmen, in der stmk heisst es eigentlich hochwildstelle und der piz buin ist sehr wohl ein grenzberg
    piz buin ist sehr wohl ein grenzberg der höchste, rein auf vorarlberger boden stehende berg ist die schneeglocke (3223m)

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  • Willy
    antwortet
    AW: Höchste Berge der Bundesländer

    Zitat von daKoarl

    Hohe Wildstelle / Hochwildstelle

    Beide Bezeichnungen sind (fast) richtig.

    Geh`, frogt`s am besdn den Eastbesteiga dieses Steiras, oiso den Erzherzog Johann !



    Und seine Namensbezeichnung sei uns (dann) Religion und Gesetz !
    Zuletzt geändert von Willy; 13.04.2012, 17:07.

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  • daKoarl
    antwortet
    AW: Höchste Berge der Bundesländer

    Zitat von martinpre Beitrag anzeigen
    Steiermark - Hohe Wildestelle
    Hohe Wildstelle
    Zitat von schnurzl Beitrag anzeigen
    in der stmk heisst es eigentlich hochwildstelle
    Nicht "eigentlich" !
    Beide Bezeichnungen sind (fast) richtig.
    Zuletzt geändert von daKoarl; 13.04.2012, 16:45. Grund: Dreckfuhler !

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Höchste Berge der Bundesländer

    Hermannskogel steht doch an der Grenze NÖ-Wien, oder?

    Zitat von martinpre Beitrag anzeigen
    Oberösterreich - Großer Priel
    Im Dachsteingebirge sind etliche Gipfel Höher als der Priel, der höchste der auf keiner Bundeslandgrenze steht wäre der Niedere Dachstein mit 2.934m
    Zuletzt geändert von LampisBerge; 13.04.2012, 16:40.

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  • schnurzl
    antwortet
    AW: Höchste Berge der Bundesländer

    szb und ktn sollte stimmen, in der stmk heisst es eigentlich hochwildstelle und der piz buin ist sehr wohl ein grenzberg

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