AW: Lawinengefahr und Missachtung
in anlehnung an bergsteirer:
zweifelsfrei ist es "unmenschlich" eine lawine auszulösen, bei der jemand (teil-)verschüttet wird, und dann davon zu fahren.
allerdings darf JEDER tourengeher selber entscheiden, ob er bei LWS 4 auf tour geht und welche art der tour er macht, das kann man eben niemandem vorschreiben und da bringt auch die aufregerei nix!
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
1) Registrierung
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2) Hausrecht
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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
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13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
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Lawinengefahr und Missachtung
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
[QUOTE=ingmar;434861]Das ist nicht gesagt. Das Abtreten einer Lawine an sich ist regelmäßig wohl nicht strafbar. (Den Tatbestand der "Fahrlässigen Gemeingefährdung" [§ 177] gibt es, aber ich kenne keinen Fall wo ein Schifahrer deswegen dafür verurteilt worden wäre.)
Ich bin zwar kein Jurist, aber da die auslösende Gruppe in einen -wegen Lawinengefahr -gesperrten Steilhang eingefahren ist, müssten die Verursacher meiner Meinung nach schon zur Verantwortung gezogen werden - falls man sie "erwischt". Abgesehen davon sind heute bei sämtlichen Webcams der Skigebiete hier permanent Inserts (Deutsch und Englisch)gelaufen, dass man auf gar keinen Fall off-pist fahren soll.
Ich für meinen Fall hab die Konsequenz aus der herrschenden Lawingefahr gezogen und bin Langlaufen gegangen. Das war bei dem traumhaften Frühlingswetter und super Loipenbedingen im Raum Zell am See fast so schön wie eine Skitour.
lg
Andrea
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Mit eurem Denken und euren Argumenten kommt ihr nicht weiter,
aber wurscht.
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
..und was ist mit der Bergrettung? Ein Heli fliegt nicht gratis. Auf den Kosten bleibt der Skifahrer wohl sitzen
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Das ist nicht gesagt. Das Abtreten einer Lawine an sich ist regelmäßig wohl nicht strafbar. (Den Tatbestand der "Fahrlässigen Gemeingefährdung" [§ 177] gibt es, aber ich kenne keinen Fall wo ein Schifahrer deswegen dafür verurteilt worden wäre.)Zitat von Bernhard G. Beitrag anzeigenWenn sie sich erwischen hätten lassen, wären ihnen juristische Folgen gewiß gewesen.
"Auf jeden Fall" klingt so... absolut. Das Opfer blieb, soweit ich den Bericht gesehen habe, unverletzt, und konnte sich selbst befreien. Insofern würden, so banal das klingt, Schadenersatzansprüche am Nicht-Vorliegen eines Schadens scheitern.Neben strafrechtlichen Konsequenzen hätte das Opfer auf jeden Fall zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können.
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Wenn sie sich erwischen hätten lassen, wären ihnen juristische Folgen gewiß gewesen. Dem haben sie sich entzogen. Neben strafrechtlichen Konsequenzen hätte das Opfer auf jeden Fall zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können.Zitat von ingmar Beitrag anzeigenNein, keine Helden, andererseits muss man fragen was sie tun hätten können:
Es genügt, sich entsprechende Touren rauszusuchen. Bei mir in der Gegend kenne ich mehrere Touren, die man bei Warnstufe 4 gehen kann ... Da gab es seit Menschengedenken keine Lawine. Skifahrerisch sind das natürlich keine Herausforderungen. Aber Skitouren gehen ist Skibergsteigen, wobei die Betonung meist auf dem zweiten Wort liegt.Zitat von Othmar1964Da sieht man es wieder, die alte Leier: Hurra der Schnee ist da, da müssen wir raus. Kann man denn nicht eine oder 2 Wochen zuwarten?
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AW: Lawinengefahr und Missachtung
Nein, keine Helden, andererseits muss man fragen was sie tun hätten können: auf der Piste gibts genug andere Helfer, und sie waren vermutlich nicht entsprechend ausgerüstet um zu helfen, bzw hatte der Pistenfahrer wohl kein Pieps. § 94 StGB ("Imstichlassen eines Verletzten") gilt natürlich trotzdem. Und moralisch möchte ich das nicht beurteilen.
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Lawinengefahr und Missachtung
Heute ging am Kitzsteinhorn eine Lawine runter:
Beim Lawinenabgang am Kitzsteinhorn in Salzburg ist entgegen ersten Vermutungen nur eine Person verschüttet worden. Der Skifahrer wurde Samstagvormittag auf der Piste von den Schneemassen erfasst und dabei teilweise verschüttet. Der Mann konnte sich selbst befreien. Er blieb unverletzt, stand aber unter Schock, teilte die Bergrettung mit.
Drei Variantenfahrer - zwei Snowboarder und ein Skifahrer - hatten das ca. 150 Meter breite und 200 Meter lange Schneebrett ausgelöst, waren dann aber unerkannt davongefahren. Ein Ausläufer der Lawine geriet auf die Piste, erfasste den Skifahrer und verschüttete ihn teilweise, so die Bergrettung.
Das sind keine Helden.
Nach knapp drei Wochen wurden am Samstag zum ersten Mal wieder Plusgrade auf den Bergen gemessen: In 2000 Metern Höhe hatte es laut ZAMG zwei Grad, für Sonntag wurden in dieser Höhe sogar vier Grad erwartet. "Ab jetzt sind es die schweren Nassschneelawinen die sich nicht nur vom Fels- und Schrofengelände, sondern auch von Wiesen und steilen Böschungen lösen", so Studeregger.
Auch in Niederösterreichs Bergen gilt wegen drohender Nasslawinen überwiegend Warnstufe 4 (groß). Dies betrifft vor allem die Ybsstaler und Türnitzer Alpen und die Gebiete Göller/Gippel und Rax/Schneeberg.
Quell: www.kurier.at
Was mich wundert, warum muss man das ignorieren???
Da sieht man es wieder, die alte Leier: Hurra der Schnee ist da, da müssen wir raus. Kann man denn nicht eine oder 2 Wochen zuwarten? und dann kommen da so Ansagen:
.....ja gestern hab ich eh geschaut, da war ja noch Lawinenwarnstufe 3.
Da geister nur noch im Kopf: no risk no fun.
Nix für ungut, wartet noch ein wenig so schnell ist der Schnee nicht weg.
LG OthmarStichworte: -
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